Bei der HOAI rumpelt es weiter

Diskutiere Bei der HOAI rumpelt es weiter im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; „Dürften Planungsleistungen nur von Ingenieuren und Architekten erbracht werden, ...Das trifft alleinig nicht nur für den Baukörper zu, sondern...

  1. #21 Leser112, 05.07.2019
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    Das trifft alleinig nicht nur für den Baukörper zu, sondern auch für die Anlagentechnik, von der Archi´s meist keinerlei Ahnung haben!
     
  2. #22 Fabian Weber, 05.07.2019
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    Die Abschaffung der HOAI wird TGAler ebenfalls hart treffen...

    So ist das halt, wenn auch der Maurermeister den Bauantrag stellen darf.

    Künftig kann der Leser112 nichts mehr gegen planende Sanitärfirmen sagen, weil diese nach dem EuGH-Urteil ja genauso qualifiziert sind.
     
  3. arch

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    Oder Architekten, die Gas-Brennwert empfehlen, und dafür auch noch ne Beratungsleistung abrechnen. ;p
     
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  4. #24 Leser112, 05.07.2019
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    Mich glücklichweise nicht, da ich bereits seit Jahrzehnten günstger, außerhalb der HOAI tätig bin :biggthumpup::28::bounce:
     
  5. #25 Fabian Weber, 05.07.2019
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    Günstiger heißt ja nur, dass Du auf Honorar verzichtest und somit die Preise nach unten drückst. Mag ja sein, dass das für Dich auskömmlich ist, für viele andere dann halt nicht mehr.

    Außerdem bietest Du ja nur ein sehr kleines Teilgebiet an. Für Ausschreibung und Bauleitung z.B. bist Du Dir doch auch zu schade.

    Nennt man auch Rosinenpickerei.
     
  6. #26 Lexmaul, 05.07.2019
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    Ist ja illegal bis jetzt gewesen - auch noch stolz drauf sein.
     
  7. #27 Leser112, 05.07.2019
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    So funktioniert freie Marktwirtschaft - oder nicht?
    Korrekt, nur das Wesentlichste, unbedingt Notwendige!
    Was sind bei einem EFH Ausschreibungen? Die Kopie der von Herstellern vordefinierten Ausschreibungstexte mit entsprechender Anpassung macht wenig Aufwand. Dafür kann man eigentlich kaum oder kein kein Geld verlangen.
    Mache ich in meiner Region zur Genüge. Insbesondere für DIY Bauvorhaben.
    Die Bauherren freut es, weil preiswert und angemessen. Nur darauf kommt es schließlich an.
     
  8. #28 Leser112, 05.07.2019
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    Bei rechtlich korrekter Verpackung war das nie illegal! :D
     
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  9. SIL

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    Völlig unsinnige Debatte, im wesentlichen ändert sich gar doch gar nix. Die 'Unterbietung oder Unterschreitung' der HOAI ist doch schon Jahrelang Praxis, die andere Seite wer bei renommierten Büros Aufträge bezieht, wird wie bisher auch deutlich über HOAI zahlen, stimmts Fabian ;)- das Leserlein weiss doch genau, ausser bei Privatkunden kann er die HOAI stecken lassen, das war schon lange so und wird auch so bleiben.
    Am Ende wird, mit der nun so angeblichen völlig neuen blablabla wird das wieder ein 'rechtliches und prozessuales Wesen' en mas - wo nur noch mehr um geschuldete Leistungsumfänge gestritten wird..... :winken
     
  10. #30 Fabian Weber, 05.07.2019
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    Das Problem ist halt, dass nach dem Verständnis von Architekten Planungsleistungen keine reinen Dienstleistungen sind. Es geht immer auch um die gebaute Umwelt.

    Wenn hier jetzt noch mehr von dem billigen Schrott gebaut wird, weil eine umfassende Planung ausbleibt, dann darf sich echt niemand mehr über diese hässlichen Toskana/Schweden/Blockhütten/WDVS-Würfel in einer Nachbarschaft aufregen.

    Dem Leser112 kann’s egal sein, der ist nur für Heizung/Lüftung/Sanitär zuständig. Da geht es nicht ums große Ganze.
     
  11. #31 Fabian Weber, 05.07.2019
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    Und wie sah sowas dann genau aus?
     
  12. #32 Lexmaul, 05.07.2019
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    Hat halt Glück gehabt - gibt's nichts rechtlich korrektes, was davon abweicht. Meinen viele, ich hab mich auch nicht mit Statiker/Archi dran gehalten, aber es bleibt einfach rechtlich nicht zulässig.

    Außer, man hat nie solche Leistungen bereit gestellt ;)
     
  13. #33 Gast 85175, 05.07.2019
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    Der plandenden Zunft ist halt nicht zu helfen. Da lässt man sich einerseits als Aushilfspolizist verpflichten (und haftbar machen) und muss dann in Eigenregie den ganzen Sermon (Themen: Bauleiter/Sicherheit, EnEV und Co., Generell die LBO, usw...) den Leuten gegenüber durchboxen und dann lässt man sich auf der anderen Seite die Mindestsätze wegschiessen und hält auch noch die Klappe.

    Ich weiß, man schwafelt da aus bestimmten Gründen gerne von der „Qualität“, aber darum geht es eigentlich nicht. Der Planer soll da, sozusagen in Vertretung der Behörden, Gesetze exekutieren und hat dafür dann einen Vergütungsanspruch von genau Null €.

    Ich kenne die Argumentation, das sei ja überall so, aber das ist falsch. Wir sind Erfüllungsgehilfen unserer Kundschaft und ein derartige Verquickung von harten (gesetzl.) Pflichten ohne garantierten Vergütungsanspruch gibt es in der Konstellation sonst nirgends. Oder auch anders, wenn zB der Arzt eine Physiotherapie verordnet, dann ist der Arzt nicht dazu verpflichtet dem Therapeuten auch noch von hinten bis vorne auf die Finger zu schauen. Nochmal anders, ein Automobilhersteller haftet nicht für Verstöße beim seiner Lieferanten beim Gesundheitsschutz, etc...

    Wieso hafte ich als Bauleiter gegenüber der BG, für Verstöße gegen die Regeln der BG, durch die Versicherten (!) der BG? Was habe ich mit denen am Hut und das dann auch noch zum Nulltarif?

    Was juckt es mich, ob das Duo aus Bauherr und Bauunternehmer meine EnEV-gerechte Planung einhält? Die sind doch selbst groß und darum können die das alles ganz ohne meine Kontrolle machen wie sie wollen. Wenn da Kontrolle so wichtig ist, dann kann das doch der Staat selbst erledigen, ganz für Umsonst.

    Wie komme ich dazu, dem Amt irgendwelche von mir unterschriebene Bescheinigungen zur Fertigstellung zu schulden? Wenn die wissen wollen ob das mit der Standsicherheit, dem Umweltschutz, den aardT usw... passt, dann sollen die doch hingehen und selbst nachsehen, zum Nulltarif. Wie kann ich das denen überhaupt schulden, wenn ich jetzt doch beliebige Teilleistungen vereinbaren kann, da kann ich ja oft garnicht wissen was da am Bau gemacht wurde, oft nicht Teil meiner Leistung?

    Die weiteren Konsequenzen dieses Urteils sind indes noch offen, da wird aber noch einiges kommen MÜSSEN. Das ist nicht mit der Abschaffung der Mindestsätze getan. Das anzunehmen wäre der selbe Trugschluß wie die Annahme wenn man den Meisterbrief abschaffe sei ja nur der Meisterbrief abgeschafft, der Rest bliebe genau gleich. Es ging hier um die Zerschlagung der alten Marktstrukturen. Wie da ausgerechnet dies größeren Büros, die am allermeisten von den alten Marktstuturen profitieren, auf die Idee kommen sie selbst träfe das am wenigsten, das verstehe ich noch nicht so ganz. Nur die wirklich internationalen Büros können das erstmal gelassen sehen. Bei den kleinen Büros war es schon immer so und bei den großen word sich eh nichts ändern? Glaubt ihr wirklich?

    Es geht da um die Neuordnung des Marktes und da ist mit den Mindestsätzen noch lange nicht Schluß...
     
  14. SIL

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    Ach was - jeder Großauftrag weicht doch schon immer ab, glaubst du ernsthaft das falls größere Gesellschaften oder BT/GU/GÜ vergeben dort jemand mit der HOAI kommt, nee und die sogenannte 'öffentliche Hand' macht's jahrelang vor oder nicht? .. und anbei ob deine Planung nach HOAI erfolgt oder nicht, sagt doch nichts über die Qualität aus..... oder ob das was taugt -'gearscht' waren doch immer die Privatkunden bzw Einzelobjekte, ich sehe dies als übertriebene Panikmache an, zudem muss immer noch national ratifiziert werden....
     
  15. #35 jodler2014, 05.07.2019
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  16. #36 jodler2014, 05.07.2019
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    Bullshit !
    Täglich grüßt das Murmeltier.!
    Und das ist auch gut so !
    Dazu braucht es kein Urteil !
    Das ist die Realität !
    Wen fährt die " Leuchte " denn regelmäßig an ?
     
  17. #37 Lexmaul, 05.07.2019
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    Hab ich das irgendwo behauptet? Und der Leser bedient nur kleine Fische, von daher passt Dein Sermon eh nicht ;)
     
  18. #38 Fabian Weber, 06.07.2019
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    @SIL das Argument mit den Großaufträgen taugt nicht, weil über 25Mio die Honorare nach HOAI frei verhandelbar sind.

    Im Bereich darunter konnte man sich dem offiziell aber nicht entziehen. Daher bin ich sehr gespannt, wie unser @Leser112 das rechtssicher hinbekommen hat.
     
  19. SIL

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    Ach wad
    2. Welche Ausnahmen von der Anwendung der HOAI gibt es?
    Jedes technische Objekt und jedes Gebäude setzt denknotwendig Ingenieur- oder Architektenleistungen voraus. Dies bedeutet aber nicht, daß diese Ingenieur- oder Architektenleistungen jedesmal nach der HOAI honoriert werden müssen.
    Vermutlich strikt das Leserlein etwas 'wie pauschalisierte Angebote zur Findung.... Etc Möglichkeiten gibt es da viele....

    Dies ist nur dann der Fall, wenn ein besonderer, auf die Erbringung von Ingenieur- und Architektenleistungen geschlossener Vertrag vorliegt.

    Die HOAI kommt also nicht zur Anwendung für Bauträger und andere Anbieter von Bauleistungen, wenn die Architekten- und Ingenieurleistung im Paket mit der Bauleistung angeboten wird. In diesen Fällen ist die Ingenieur- und Architektenleistung Erfüllungsvoraussetzung für die Bauleistung, jedoch nicht selbständiger Gegenstand eines Vertrages. Die Konsequenz ist dann, daß eine selbständige Honorierung der Architekten- und Ingenieurleistung nach HOAI nicht zu geschehen hat. (unabhängig von der Summe...)


    Die HOAI ist dann nicht anwendbar, wenn die Ingenieur- oder Architektenleistung notwendiger Annex einer Bauleistung ist, die komplett angeboten und abgenommen wird. Läßt sich der Komplettanbieter seinerseits Ingenieurleistungen hierzu erbringen, sind diese nach HOAI zu vergüten ( auch wieder mit Ausnahmen)

    Ein Sonderfall stellt die Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze nach § 4 Abs.2 dar. Danach ist in Ausnahmefällen eine HOAI-Unterschreitung möglich, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist. Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn eine Aufgabe außergewöhnlich einfach ist oder zwischen den Vertragsparteien eine enge freundschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehung besteht. In zwei Entscheidungen hat der BGH die Ausnahmefälle versucht, eng zu fassen (BGH NJW 1997,2329; BauR 1997, 1062). Im Ergebnis kommt der BGH dazu festzustellen, daß besondere Umstände des einzelnen Falles vorliegen müssen, um die HOAI-Honorare wirksam zu unterschreiten. Dies können enge rechtliche, wirtschaftliche, persönliche oder soziale Bindungen der Parteien sein. Auch bei einer zulässigen Unterschreitung der Mindestsätze muß das Honorar aber auskömmlich sein.
    Das BGH hat da doch merkwürdigerweise keinen 'einheitlichen Schlag' gefunden, es gibt auch LG und OLG die ganz anders betrachten...
    Etc etc
    So war es immer und wurde auch so gehandhabt, aber egal, weder beauftrage ich nach HOAI oder werde nach ihr beauftragt.
     
  20. #40 Lexmaul, 06.07.2019
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    Tja, @SIL redet immer noch von Fällen, die allen Beteiligten klar waren und um die es nicht ging.

    Kommt da noch was neues :)?
     
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