Heizkreisverteiler nachträglich von Aufputz zu Unterputz verlegen

Diskutiere Heizkreisverteiler nachträglich von Aufputz zu Unterputz verlegen im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Bei meinem Neubau besteht ein Streit mit dem GÜ hinsichtlich der Heizkreisverteiler in den Wohnräumen. Der GÜ hat diese entgegen Absprache Aufputz...

  1. Kischi

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    Bei meinem Neubau besteht ein Streit mit dem GÜ hinsichtlich der Heizkreisverteiler in den Wohnräumen. Der GÜ hat diese entgegen Absprache Aufputz statt Unterputz gelegt.

    Nun will man mich offenbar vor "vollendete Tatsachen" stellen und beginnt mit der Verlegung der FB-Heizung, wohl um kurz danach den Estrich einzubringen.

    Meine Frage: Kann man einen Heizkreisverteiler nachträglich noch Unterputz versetzen, ohne den Estrich bzw. die FB-Heizung neu machen zu müssen? Oder sollte ich besser einen Baustopp veranlassen, bis die Sache endgültig geklärt ist?

    Danke.
     
  2. #2 Gast 85175, 25.07.2019
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Kann man nachträglich schon noch machen, das ist dann aber relativ viel Arbeit für so ne Kleinigkeit und toll ist es in manchen Punkten auch nicht mehr.

    Der Mehraufwand die jetzt einzubauen ist wohl nicht besonders hoch (kommt aufs Mauerwerk drauf an). Später ist der Aufwand bedeutend größer, man muss da dann nämlich hinter die jetzigenKästen arbeiten und selbst wenn man die Kästen wegnimmt ist da der ganze Rohr und Kabelkrempel im Weg. Dann muss man da evtl. die Heizrohre verlängern, den Estrich anflicken, usw... Sowas macht man gleich...
     
  3. #3 simon84, 25.07.2019
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    Ist auch die Frage ob die Wand überhaupt dick genug ist und ob es statisch geht
     
  4. Kischi

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    Die Wand ist tragend 24er Porenbeton. Mann kann ja einen Sturz verbauen
     
  5. #5 Fred Astair, 25.07.2019
    Fred Astair

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    Also gibt es wiedermal nichts Schriftliches? Der GÜ plant selbst und beauftragt auch due Subs?
    Hast Du wenigstens die 50stel Pläne mit den genauen Platzierungen der HKV?
    Im Nachhinein halte ich eine Veränderung für absolut hirnrissig. Entweder überzeugst Du den GÜ jetzt noch oder Du akzeptierst den Status Quo.
     
  6. Kischi

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    Ja ist ein GÜ, der - ein frommer Wunsch - die Planung mitmachen sollte. Pläne sind abgesehen von der Genehmigungsplanung im Maßstab 1:50 natürlich vertraglich nicht geschuldet. Man hat da als Bauherr ja heutzutage leider keine Verhandlungsposition.

    In der Leistungsbeschreibung zum Vertrag steht Aufputz.

    Besprochen war aber Unterputz und hierzu gibt es auch ein schriftliches Protokoll bereits aus dem April, das allen Beteiligten vorliegt. Zu der Zeit waren die Wasserleitungen noch nicht gelegt und der Innenputz noch nicht drauf. Wäre also sicherlich kein Hexenwerk gewesen, eine Aussparung zu schaffen.

    Somit wohl Missachtung des Anordnungsrechts des Bestellers § 650b BGB. Naja, wohl ein Thema für die Juristen.

    Mir ging's nur darum, ob es technisch machbar ist, das hinterher zu ändern.
     
  7. #7 Gast85808, 25.07.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Wieso, kannste doch anordnen. Ist doch kein Problem. Problem ist meist, das das Geld kostet und sowas wird dann gerne überlesen. Und daß ein zusätzlicher Sturz (falls notwendig) mehr Geld kostet, als eine normale Wand, dürfte eigentlich jedem klar sein
     
  8. #8 Fred Astair, 25.07.2019
    Zuletzt bearbeitet: 25.07.2019
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    Jetzt nachträglich eine Nische in die Wand zu fabrizieren ist ein erhblicher Aufwand und wenn erstmal die Heizleitungen liegen ist alles zu spät.
    Das Protokoll ist nachweislich allen Beteiligten zugegangen? Was sagt der GÜ zum Protokoll? Das wäre eine wirksame Anordnung des Bauherrn gewesen, auf die der Unternehmer mit einem Nachtragsangebot zu antworten hatte.
     
  9. #9 simon84, 25.07.2019
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    Darf ich fragen in welchem Raum die Heizkreisverteiler stehen sollen ? Flur ? Abstellkammer ? Wohnzimmer ?

    Jetzt einen Sturz einziehen ist wirklich allerletzte Notbremse. Das ist eigentlich schon zu spät aber geht grad noch.

    Im Nachhinein kannst du komplett vergessen, das kostet das dreifache wie jetzt, auch wenn du den Sturz und den anderen Verteilerkasten aus eigener Tasche zahlst.
     
  10. Kischi

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    Sowohl im EG als auch im OG im Flur.

    Im EG wie gesagt vor einer tragenden 24cm Ytong-Wand.

    Im OG vor einer einseitig beplankten Trockenbauwand, hinter der ein ca. 25 cm tiefer Versorgungsschacht bis in den Keller liegt. Hier ein Bild, wie es darin von der anderen Seite (Dusche) aus aussieht. Man sieht unten die zwei weißen Leitungen, an die auf der anderen Seite der Wand der HKV montiert ist.

    20190519_113413.jpg

    Hauptproblem ist EG, da Durchgangsbereich und man direkt draufstößt, wenn man zur Haustür hereinkommt. OG wäre noch verschmerzbar, da kein Durchgangsbereich und man ggf. einen Schrank anfertigen lassen kann, der darüber passt.
     
  11. #11 Fred Astair, 25.07.2019
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    Wie ist denn nun der Sachstand mit dem Protokoll?
     
  12. Kischi

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    Das Protokoll der gemeinsamen Begehung im April mit dem Bauleiter des GÜ, meinem Bevollmächtigten sowie meinem Bausachverständigen besagt u.a.:

    "Heiskreisverteiler; die Positionierung wurde festgelegt. Generell UP, statt AP.
    EG: in Ytongwand Diele/Gäste-WC/Küche; OG: in GK-Wand Flur/Kinderbad."


    Das Protokoll wurde noch am Tag der Begehung mir, dem Bevollmächtigten und dem Bauleiter per E-Mail geschickt. Der Bauleiter hat hierauf auch geantwortet, allerdings nicht bezüglich dieses Punktes.
     
  13. #13 Gast 85175, 25.07.2019
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    Protokoll hin oder her. Wenn der „Mangel“ erst einmal verbaut ist, dann gelten wieder andere Regeln. Es ist sehr fraglich ob das dann noch verhältnismäßig ist das zu ändern, oder ob Du mit einer kleinen Minderung abgespeist wirst.

    Ich sehe da nur eine Möglichkeit die Verhandlungsposition deutlich zu verbessern und das ist ganz klipp und klar SCHRIFTLICH darauf zu bestehen. Erst wenn aus dem „Augenblickversagen“ offensichtlich Vorsatz wird dreht sich die Situation wieder zu deinen Gunsten.
     
  14. #14 simon84, 25.07.2019
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    Im OG vor der TB Wand ist das ja eher noch machbar. Zur Not muss man halt die Wand neu bzw. umdisponieren.

    Aber im EG wird das echt knackig. Da musst du wirklich knallhart sein, sonst passiert da garnix mehr.
     
  15. #15 Fred Astair, 25.07.2019
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    Nächste Frage: War der Bauleiter befugt, rechtsverbindliche Anweisungen entgegenzunehmen und Entscheidungen zu treffen?
    Meine Protokolle gehen immer auch an die Geschäftsführung und schließen mit dem Satz, dass Einwände und Ergänzungen zum Protokoll innerhalb 3 Arbeitstagen einzulegen sind, ansonsten die Anerkennung vorausgesetzt wird.
    Bei protokollarisch vereinbarten Vertragsänderungen, und um eine solche handelt es sich hier, würde ich auf jeden Fall nochmals schriftlich auf einer Bestätigung bestehen. Spätestens als die Wand komplett zugemauert wurde, hättest Du intervenieren sollen.
    Nun aber zum Praktischen: Wenn die EG-Wand aus Porenbeton ist, wäre eine schnelle Lösung doch mit Fuchsschwanz und Stechbeitel leicht möglich. In diese Mauer schnitze ich Dir eine Verteilernische innerhalb von zwei Stunden ohne die andere Wandseite zu durchlöchern. In der TB-Wand hängt der Aufwand von der Größe des HKV ab. Wenn der zwischen zwei Profile passt, ist es doch völlig easy.
    Versuch doch mal, damit zu argumentieren und biete einen Aufschlag zum Preis an.
     
    Gast85808 gefällt das.
  16. #16 Gast85808, 25.07.2019
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    Du must aber evtl. mit Rohrlegern rechnen.
    Die brauchen dafür einen Tag
    Mit zwei Mann
    :mega_lol:
     
  17. #17 Fred Astair, 25.07.2019
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    Ja einer arbeitet und der andere beguckt sich das Maurerdekollete.
     
  18. #18 driver55, 27.12.2019
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    Was hat sich eigentlich hier ergeben? Kischi ist hier ja gerade wieder aktiv...
     
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