Mängelbeseitigung nach Feuchteeintritt tatsächlich wirksam?

Diskutiere Mängelbeseitigung nach Feuchteeintritt tatsächlich wirksam? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, auf der Suche nach Infos und Tipps zum Thema Bauen bin ich auf diese Seite gestoßen. Ich beschäftige mich derzeit mit dem...

  1. flahn

    flahn

    Dabei seit:
    01.08.2019
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Hallo liebes Forum,

    auf der Suche nach Infos und Tipps zum Thema Bauen bin ich auf diese Seite gestoßen. Ich beschäftige mich derzeit mit dem Gedanken, ein „unfertiges“ Einfamilienhaus zu erwerben und fertigzustellen.

    In meiner Verwandtschaft gibt es ein Objekt, das vor ca. 18 Jahren erbaut wurde (Fertigstellung zu ca. 80 %) und wegen unterschiedlicher (familiärer) Gründe seitdem nie vollständig fertiggestellt wurde. Es handelt sich hierbei um einen fertigen Rohbau (Liopor- / Gasbetonstein, nicht unterkellert), bei dem die grundlegenden Innenausbauten (Innenwände vorgespachtelt, Estrichboden, Fenster, Ölheizung, Heizkörper, Strom- / Wasserleitungen, Sanitär-Rohinstallationen) damals noch begonnen und größtenteils auch abgeschlossen wurden.

    In dieser Phase wurde u.a. ein Feuchtigkeitsschaden (Teile des Bodens im EG nass, Wände sichtbar feucht, Abplatzen des Putzes) festgestellt.
    Wasser konnte aufgrund mangelnder bzw. unzureichender Abdichtung von außen eindringen und führte zu starker Feuchtigkeit in Teilen des Estrichs und angrenzender Wände.
    Infolgedessen wurde in den betroffenen Räumen der Estrich entfernt (Pfützenbildung unter dem Estrich gut sichtbar). Ein Bausachverständiger stellte daraufhin fest, dass die Kunststofffolie lediglich lose eingebracht wurde, wodurch Feuchtigkeit über die Wandbereiche in Putz und Mauerwerk eindringen konnte. Weiterhin wurde angemerkt, dass die Feuchtigkeitssperren nicht der DIN 18195 ff entsprächen und dass ohne Aushub / Freilegung der Vertikalflächen nicht feststellbar sei, ob die Drainage richtig angeordnet ist und ob die Stirnflächen der Fundamente und Bodenplatte fachgerecht gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt sind.
    Was damals konkret an Maßnahmen ergriffen wurde, weiß ich nicht - nur dass der Boden neu abgedichtet und wieder Estrich eingegossen wurde. Außerdem wurde der feuchte Unterputz von den Innenwänden entfernt. Nacharbeiten an den Feuchtigkeitssperren oder Erdaushübe an der Fassade sind mir nicht bekannt.
    Kurze Zeit später (evtl. auch nahezu zeitgleich) wurde darüberhinaus der teilfertiggestellte Balkon neu abgedichtet. Es stellte sich heraus, dass durch fehlerhafte Abdichtungen zwischen Balkonplatte und Fassade Feuchtigkeit eindringen konnte. Ob dieser Mangel (teilweise) auch den ersten Schaden verursacht bzw. verstärkt hat, kann ich nicht sagen.

    Seit diesen Maßnahmen wurde keinerlei Feuchtigkeit mehr registriert - wobei sich diese Wahrnehmung auf die sporadischen monatlichen Sichtkontrollen im Rahmen der Instandhaltungsbesuche beschränkt.

    Meine Frage bezieht sich nun konkret auf diese damaligen Feuchtigkeitsschäden. Kann man davon ausgehen - wenn seit nunmehr 18 Jahren keinerlei Anzeichen auf Feuchte(eintritt) mehr festzustellen waren - dass der Schaden damals tatsächlich vollständig behoben wurde?
    Oder besteht die Möglichkeit, dass all die Jahre weiterhin UNBEMERKT Feuchtigkeit eingedrungen ist? Nur wo soll diese Feuchtigkeit dann sein? Das Haus wird durch den Leerstand quasi nie fensterbelüftet, Böden und Wände sind (zumindest augenscheinlich) trocken, es löst sich kein Putz mehr, Schimmelbildung oder modriger Geruch Fehlanzeige.

    Ich weiß, dass man aus der Ferne natürlich keine Beurteilung vornehmen kann, über eine orientierende Einschätzung wäre ich aber trotzdem dankbar - würde mir die Sorgen etwas nehmen und mich im Hinblick auf meine Entscheidung bestärken.

    Freue mich über Eure Rückmeldungen!
    Gruß Steff
     
  2. #2 Heizer1970, 02.08.2019
    Heizer1970

    Heizer1970

    Dabei seit:
    01.08.2019
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    3
    Wenn es in den letzten 18 Jahren am Standort nicht geregnet hat, würde ich nochmals 18 Jahre warten. Ansonsten sollte auch bei langsamster Fließgeschwindigkeit das Wasser in den letzten 18 Jahren ein Weg ins Gebäude gefunden haben.

    Gruß
     
    flahn gefällt das.
  3. flahn

    flahn

    Dabei seit:
    01.08.2019
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Danke für die Rückmeldung!

    Das war halt auch mein erster Gedanke. Würde jetzt hier von der Mehrheit geschrieben, dass die (augenscheinlich) trockenen Böden und Wände überhaupt kein Indiz für eine damals erfolgreiche Sanierung sein können, würde ich wahrscheinlich Abstand von der Immobilie nehmen.
     
Thema:

Mängelbeseitigung nach Feuchteeintritt tatsächlich wirksam?

Die Seite wird geladen...

Mängelbeseitigung nach Feuchteeintritt tatsächlich wirksam? - Ähnliche Themen

  1. Kostenvorschussklage - Mängelbeseitigung Unverhältnismäßigkeit Trockenbau

    Kostenvorschussklage - Mängelbeseitigung Unverhältnismäßigkeit Trockenbau: Hallo, ich versuche mich kurz zu halten: Unser Haus wurde saniert. Im Rahmen der Sanierung wurde im Erdgeschoss an eine Holzbalkendecke eine...
  2. Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte

    Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte: Mich interessiert der Ablauf wenn ein Bauvertrag nach VOB durch AG wegen Mangel der Beschaffenheit und Verstoß gegen die aRdT und keine...
  3. Fußbodenheizung Mängelbeseitigung

    Fußbodenheizung Mängelbeseitigung: Hallo, Bei Freunden von uns wurde jetzt ein Teil der Fussbodenheizung neu angeschlossen. Es lag ein Mangel vor weil die Heizung unterschiedlich...
  4. Mangelbeseitigung - Schimmel im Dach

    Mangelbeseitigung - Schimmel im Dach: In meinen Pultdach schimmelt es munter vor sich hin. Bauträger und Baufirma sollen nun den Mangel beseitigen. Also muss das Dach vermutlich mehr...
  5. Terrassentüren - Mängelbeseitigung

    Terrassentüren - Mängelbeseitigung: Hallo alle zusammen! Wir haben vor kurzem in Wien unsere neue Eigentumswohnung (Erstbezug fertiggestellt im Jänner 2019) übernommen. Bei Einzug...