Terrassenverlängerung

Diskutiere Terrassenverlängerung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Bauexperten, wir haben ein Reihenmittelhaus in Baden Württemberg. Da die Terasse ( Baujahr 1978) relativ kurz war, haben wir begonnen sie...

  1. #1 AnnetteS, 09.08.2019
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    Liebe Bauexperten,
    wir haben ein Reihenmittelhaus in Baden Württemberg. Da die Terasse ( Baujahr 1978) relativ kurz war, haben wir begonnen sie zu verlängern. Im Bauplan von damals ist sie bereits verlängert eingezeichnet. Siehe Foto. Jetzt kommt unser Nachbarn ( deren Vermieter) und meint, dass dies nicht gehen würde bzw. ob wir eine Genehmigung hätten. Wir haben keine, weil wir davon ausgegangen sind, dass es ja schon in damaligen Bauplan eingezeichnet wurde und daher okay wäre.
    Liegen wir falsch?
    Danke
    Annette
     

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  2. Dimeto

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    Vielleicht hat man die Terrasse nicht so gebaut, weil es eben nicht ok ist.

    Ich liebe ja diese winzigen Rätselausschnitte, aber immerhin kann man eine Baugrenze erahnen, die von der Terrasse überschritten wird, was nicht so ohne weiteres zulässig ist. Ist das denn eine genehmigte Bauvorlage, also mit Stempel der Behörde?

    Geh' mal zu deiner Baurechtsbehörde oder Gemeinde und frag' mal, was die von deinem Vorhaben halten. Musst ja nicht sagen, dass Du schon angefangen hast.
     
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  3. #3 Gast82596, 10.08.2019
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    Wenn der Plan seiner Zeit vom Nachbarn unterschrieben wurde, kann er jetzt nix machen. Außerdem was macht es für einen Unterschied ob ich den Grund pflastere und einen Tisch hinstelle, oder den Tisch auf den Rasen stelle.
     
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  4. #4 AnnetteS, 10.08.2019
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    Danke für eure Antworten. Der Plan von damals ist genehmigt und unterzeichnet. Hat er trotz 1978 so noch Gültigkeit?

    Wenn es gesetzeswidrig war, hat jemand Erfahrung, was dann passiert? Muss alles abgerissen werden bzw. Hat jemand Erfahrung mit den Strafen?
     
  5. #5 AnnetteS, 10.08.2019
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    Hab nochmal eine genaueres Foto vom Bauplan hochgeladen.
     

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  6. #6 Fred Astair, 10.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 10.08.2019
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    Eine Baugenehmigung hat eine Gültigkeit von 2 oder 3 Jahren. Die dürften inzwischen vorbei sein.
    Was auf dem neuen Planausschnitt zu sehen ist, ist ein erheblicher Einschnitt in die Intimsphäre des Nachbarn. Dagegen würde ich auch nach Kräften vorgehen.
     
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  7. Dimeto

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    Was will der Nachbar denn? Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Behörde von sich aus einschreitet, aber wenn's dem bösen Nachbarn nicht gefällt...
    Erschwerend kommt hinzu, dass es ja nicht euer alleiniges Grundstück ist. Habt Ihr Teileigentum nach WEG? Dann müsste man noch zusätzlich die dort getroffenen Vereinbarungen prüfen.
    Wenn's damals genehmigt wurde, stehen baurechtlich IMHO die Chancen nicht schlecht, dass es auch heute genehmigt werden könnte. Üblich ist dann die dreifache Gebühr. Wenn's nicht genehmigungsfähig ist, muss zurückgebaut werden.
     
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  8. #8 Gast82596, 10.08.2019
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    Vom Stuhl auf Rasen darf ich rüber schauen, aber vom Stuhl auf Pflaster nicht?:e_smiley_brille02:
     
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  9. #9 Fred Astair, 10.08.2019
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    Genauso isses.
     
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  10. #10 AnnetteS, 10.08.2019
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    Ist Teileigentum nach WEG. Der Nachbar vom Haustyp A ist es. Eingriff in seine Privatsphäre verstehe ich nicht. Ich verlängere ja nach hinten zum Weg und nicht Richtung seines Grundstück.

    Danke für alle eure Antworten.
     
  11. #11 Fred Astair, 10.08.2019
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    Na dann versuch Dich doch mal in den Nachbarn zu versetzen.
    Bisher ist Deine Terrasse hinter der Hauswand verborgen. Das verschafft Euch beiden Privatspäre. Jetzt verlängerst Du sie und kuckst dem Nachbarn ungeniert ins Wohnzimmer. Verstehst Du das?
     
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  12. #12 AnnetteS, 10.08.2019
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    Ah verstehe ich. Nur ist es so, dass seine Terrasse schon so lange ist wie meine verlängerte wäre....
     
  13. #13 AnnetteS, 10.08.2019
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    Also rechts davon ist der Nachbar...
     

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  14. #14 Fabian Weber, 10.08.2019
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    Er gönnt Dir nicht, was er selbst hat?

    Na dann würde ich es ja drauf ankommen lassen, nicht dass der Nachbar jetzt zurückbauen muss :)
     
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