ENEV 2016 nötig?

Diskutiere ENEV 2016 nötig? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, wir bauen an unser Haus (BJ1920/Erweiterung 1950), ein Treppenhaus an. Dieses wird voll gemauert ist aber kein expliziter Wohnraum. Es...

  1. JPtm

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    Hallo,

    wir bauen an unser Haus (BJ1920/Erweiterung 1950), ein Treppenhaus an. Dieses wird voll gemauert ist aber kein expliziter Wohnraum. Es soll wirklich nur den Zugang zu den zwei getrennten Wohnungen ermöglichen.
    Im KG ist ein kleiner Heizkörper geplant der im Winter das Treppenhaus rudimentär heizen soll. Es muss/soll dort nicht auf Wohnraumtemperaturen geheizt werden. Das KG wird so 70% im Erdreich verschwinden.

    Welchen Wert muss unsere Außenwand im neuen Anbau jetzt erfüllen?
    Zusätzlich wird eine alte Ölheizung durch eine Pelletanlage ersetzt und das Dach komplett nach KFW-Standard mit max 0.14 u-Wert erneuert.

    Der Anbau selbst geht über KG/EG/DG und hat die Außenmaße ~4mx5,4m.

    Aktuell hat das Haus eine Vorhangfasade mit 40mm Mineralwolle, also quasi nix :). Baute der alte Eigentümer um die 2000er Jahre dran.
     
  2. #2 jodler2014, 30.08.2019
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    Das Haus bekommt also ein neues Dach und ein Treppenhaus und eine neue Heizung.
    Das Treppenhaus muß natürlich nach der aktuellen " Wärmeschutz-Verordnung " gebaut werden.
    Beim Dach wird ja auch nicht gespart :think.
    Die alte Fassade kann man beibehalten ..
    Oder gleich auch auf den neuesten Stand der Dämmtechnik bringen..
    Geht in einem Abwasch !
     
  3. JPtm

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    Danke für die Info.
    Welchen u-Wert muss das Treppenhaus erfüllen?
    Die 0.28 oder die 0.24 oder gar etwas anderes?

    Das Dach muss eh komplett neu gebaut werden. Der Dachstuhl ist aber sowas von fix und fertig. Da wird es eine Aufsparrendämmung geben und ob ich da 0.20 oder so einbaue oder geförderte 0.14, dann doch lieber die 0.14 und für das komplette Dach, inkl Dachstuhl + Deckung die 10% Zuschuss mitnehmen :).

    Die Fassade wird erst nächstes oder übernächstes Jahr erneuert, dann wohl mit den Fenstern. Da gibt es aktuell wichtigere Baustellen für ein begrenztes Budget :)
     
  4. JPtm

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    Muss ich eigtenlich dafür irgendeinen Nachweis irgendwohin (Behörde?) erbringen? Muss ich mit Besuch von irgendeiner Behörde rechnen, bzw überprüft das überhaupt irgendwer?
     
  5. Knebel

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    ...nun...könnte ja sein dass ein böser Nachbar sich über den Baulärm ärgert und ne Anzeige macht....
    Aber ja..generell gilt wo kein Kläger da Richter ..anderseits ist es Dein Haus und Deine Energiekosten in der Zukunft ...ich würde schon schauen technisch das beste zu machen ..nicht nur weil eine EnEV das fordert
     
  6. JPtm

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    Ich meinte eher, bin ich verpflichtet da irgendwo irgendwas abzugeben? Aber ich entnehme dem Beitrag, dass dem eher nicht so ist.
    Natürlich schaue ich bei dem Neubau schon auf Energie. Aber für das unbeheizte Außentreppenhaus reicht für mich der minimal nötige ENEV- Wert. Alles drüber würde deutlich mehr Geld kosten. Statt Bodenplattendämmung, T14 im Keller( = 0.35 u-Wert, gefordert 0.35), T10 EG+OG (= 0.26 u-Wert, gefordert 0.28) müsste dann eher ein S9-P oder irgendwas mit Zusatzdämmung verbaut werden.
    Dafür, dass das Treppenhaus 4 schöne Fenster hat, nach Süden ausgerichtet ist, reicht es mir auch so. Da ist schließlich kein Wohnraum.
    Beim Dach wird nicht gespart. Da kommt sogar ne 0.14 KFW-Dämmung drauf. Nach ENEV müsste ich glaube nur 0.24.
     
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