Abrechnung von Öffnungen bei unterschiedlichen Positionen

Diskutiere Abrechnung von Öffnungen bei unterschiedlichen Positionen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Community, angenommen mein Mauerwerk bestünde aus 2 Reihen Ziegel d = 24 cm und die übrigen Reihen raumhoch aus Ziegel d = 36,5 cm. Beide...

  1. amexxx

    amexxx

    Dabei seit:
    12.09.2019
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Liebe Community,

    angenommen mein Mauerwerk bestünde aus 2 Reihen Ziegel d = 24 cm und die übrigen Reihen raumhoch aus Ziegel d = 36,5 cm. Beide Ziegel sind natürlich im Leistungsverzeichnis in getrennten Positionen ausgeschrieben.
    In der Wand hat man nun eine Türöffnung mit den Maßen 1,135 x 2,36 m. Diese Öffnung hat eine Fläche von 2,68 m² und wäre somit beim Aufmaß abzuziehen (2,68 m² > 2,50 m²). Die Öffnung wird ja sowohl bei der 24er Position (1,135 x 0,5 m = 0,57 m²) als auch bei der 36er Positionen (1,135 x 1,68 m = 2,11 m²) aufgemessen. Somit wären die Teilflächen < 2,50 m² und würden nicht abgezogen werden. Muss die Öffnung trotzdem irgendwie abgezogen werden, weil sie eigentlich größer 2,50 m² ist? Oder ist es egal, wenn zwei Positionen greifen anstatt einer.

    Grüße,

    Thomas
     
  2. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.113
    Zustimmungen:
    3.331
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Kumulativ erfassen, da beide Wände extra Pos. Haben und somit gesondert vergütet werden, zumindest handhabe ich dies so, @Yilmaz et @FabianWeber?
     
  3. #3 Fabian Weber, 12.09.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.587
    Zustimmungen:
    5.162
    Naja für mich ist das schon eine Wand, nur weil die unten schmaler gemauert ist, würde ich da nicht gleich 2 Wände draus machen. Aber da müsste ich mal in die VOB im Bild schauen.
     
  4. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.113
    Zustimmungen:
    3.331
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Gleiche Öffnung umschliessend, gleiches MW nur andere Dimension, die 'stärkere' schon vergütet in gesonderter Pos. wüsste ich erstmal nicht, wieso nicht die ganze Öffnung zu betrachten ist.
     
  5. #5 petra345, 13.09.2019
    petra345

    petra345

    Dabei seit:
    17.02.2017
    Beiträge:
    4.562
    Zustimmungen:
    826
    Beruf:
    Ing. plus B. Eng.
    Ort:
    Rhein-Main-Gebiet
    Benutzertitelzusatz:
    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    Wenn ich den Referenten richtig verstanden habe, kommt es auf den Werkvertrag an.
    Im BGB gibt es kein "Übermessen" bei < 2,5 m² , meinte er wohl.
    Nur im VOB-Vertrag ist das mit dem "Übermessen" geregelt.

    Wer kann da genau Auskunft geben?
     
  6. amexxx

    amexxx

    Dabei seit:
    12.09.2019
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Wir sprechen hier von einem VOB Vertrag. Es geht hier lediglich um den Abzug einer Öffnung, die grundsätzlich größer 2,50m² ist, jedoch bei der Abrechnung in zwei verschiedenen Positionen aufgemessen wird.


    Aber wie würdest du dann die Abrechnung vornehmen? Ich würde ja dann z.B. bei der 24er Position einen Abzug von 0,57m² machen, das sieht für mich irgendwie falsch aus.

    Leider habe ich in der VOB im Bild keine Regelung dafür gefunden. Ich hoffe, jemand von euch kennt irgendwo eine Regelung!
     
  7. #7 Fabian Weber, 13.09.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.587
    Zustimmungen:
    5.162
    Für mich nicht.
     
  8. amexxx

    amexxx

    Dabei seit:
    12.09.2019
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Ok, Quelle?

    Was wäre denn, wenn die unteren 50cm keine zwei Reihen Mauerwerk, sondern eine Stahlbetonaufkantung wäre?
    Habe ich eine Fensteröffnung, die darunter eine Heizkörpernische hat und darüber eine Aussparung für einen Rollladenkasten, werden ja auch alle drei Bereiche getrennt voneinander gerechnet (DIN 18330 Punkt 5.2.8)
     
  9. #9 Gast91974, 29.09.2019
    Gast91974

    Gast91974 Gast

    Ja, nach DIN 18330 aber nur als eine Fläche mit 36,5 cm Dicke.
     
  10. amexxx

    amexxx

    Dabei seit:
    12.09.2019
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Hat denn nun keiner so einen Fall schon mal gehabt oder kann auf eine verlässliche Quelle verweisen?
     
  11. #11 El Gundro, 23.10.2019
    El Gundro

    El Gundro

    Dabei seit:
    11.02.2016
    Beiträge:
    177
    Zustimmungen:
    19
    Beruf:
    Projektleiter
    Ort:
    Lichtenau
    Also, nachdem die Positionen sind wie sie sind, würde ich sagen, gemäß VOB sind die Öffnungen einzeln zu betrachten (auch wenn sie in der Realität zusammenhängen. Es gibt hier eine klare Leistungsgrenzen der Positionen innerhalb der Mauer.
    Anders wäre es, wenn grundsätzlich eine 24er Wand ausgeschrieben wäre und eine Zulage für die Dickere Wand vereinbart wäre, dann wäre die Öffnung abzuziehen, weil in der abzurechnenden Position größer.
    Fazit: die Öffnungen sind abzuziehen anteilig in der jeweiligen Position bzw. werden NICHT übermessen.
    ... was aber dazu führt, dass vermutlich das Herstellen von Öffnungen nicht ausgeschrieben ist und somit eine zusätzliche Leistung sein könnte.
     
  12. amexxx

    amexxx

    Dabei seit:
    12.09.2019
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Abschließend komme ich zum gleichen Entschluss wie El Gundro. ATV DIN 18330 Punkt 5.2.7 sagt "Bindet eine Aussparung anteilig in angrenzende, getrennt zu rechnende Flächen ein, wird zur Ermittlung der Übermessungsgröße die jeweils anteilige Aussparungsfläche gerechnet." Des Weiteren sagt Punkt 5.2.8 "Unmittelbar zusammenhängende, verschiedenartige Aussparungen, z.B. Öffnungen mit angrenzender Nische, werden getrennt gerechnet.".

    Vielen Dank für die Mithilfe!
     
Thema: Abrechnung von Öffnungen bei unterschiedlichen Positionen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. ABZUG PUTZFLÄCHE vob

Die Seite wird geladen...

Abrechnung von Öffnungen bei unterschiedlichen Positionen - Ähnliche Themen

  1. Unstimmigkeiten bei Abrechnung WDVS und Verputzarbeiten

    Unstimmigkeiten bei Abrechnung WDVS und Verputzarbeiten: Hallo zusammen, der von uns beauftragte Malerbetrieb hat an unserem Einfamilienhaus eine Fassadendämmung von 14cm angebracht und diese Verputzt....
  2. Abrechnung Fliesen bei Neubau Wohnung

    Abrechnung Fliesen bei Neubau Wohnung: .
  3. Abrechnung nach VOB Öffnungen >2,50m2

    Abrechnung nach VOB Öffnungen >2,50m2: Hallo, ich denk mal das Thema wurde schon ein paar mal hier im Forum angesprochen. "Bei Abrechnung nach Flächenmaß sind Öffnungen (auch...
  4. Abrechnung der Regenrinne - Dürfen hier Öffnungen auch übermessen werden?

    Abrechnung der Regenrinne - Dürfen hier Öffnungen auch übermessen werden?: Hallo! Es geht die Abrechnung der Regenrinnen an unserem Neubau. Das Haus ist 10m breit + 0,5m Dachüberstand auf jeder Seite ("normales"...
  5. Simple Frage Abrechnung von Öffnungen nach VOB

    Simple Frage Abrechnung von Öffnungen nach VOB: Hallo, hab nur eine bescheidene Frage. Wenn nach VOB Mauerwerk abgerechnet wird, werden Öffnungen, bei der Abrechnung nach m², < 2,5 m²...