Ausführung Spachtelboden so OK?

Diskutiere Ausführung Spachtelboden so OK? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, Wir haben im Rahmen unseres Anbaus/Neubaus im Wohnbereich einen Designboden in Spachteltechnik bekommen. Da ich...

  1. #1 Alexander aus Wuppertal, 21.10.2019
    Alexander aus Wuppertal

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    Hallo zusammen,

    Wir haben im Rahmen unseres Anbaus/Neubaus im Wohnbereich einen Designboden in Spachteltechnik bekommen.

    Da ich unterschiedliches Feedback von verschiedenen Seiten hinsichtlich der Notwendigkeit von Dehnfugen im Spachtelboden bekommen habe, wollte ich mir von euch eine Expertenmeinung einholen.

    Randbedingungen:
    Verlegte Fläche: 67m2
    Größter Raum: 45m2 mit zwei gleichgroßen Heizkreisen
    Estrich: Zementestrich, schwimmend verlegt mit fbh
    Dicke Estrich: 70mm
    Dehnfugen Estrich: keine
    Setzungsfugen Estrich: 20mm tief, jeweils zwischen den Räumen und in der Mitte des größten Raumes

    Unser Bodenleger hat die Setzungsfugen mit einem Harz verfüllt und die Fuge großzügig mit einem Netzgewebe als Vorarbeit überspachtelt.
    Laut seiner Aussage bräuchte man bei so kleinen Räumen keine Dehnfugen in dem Spachtelboden und auch die unterschiedlichen Heizkreise seien unkritisch. Etwaige Spannungen würde das Netzgewebe aufnehmen.

    Zum besseren Verständnis habe ich noch ein paar Bilder angehängt. IMG_20191005_092844.jpg IMG_20191013_222820.jpg IMG_20191005_092524_1.jpg

    Meine Fragen:
    Seht ihr das auch so wie mein Bodenleger?
    Falls ihr Dehnfugen im Belag empfehlen würdet, wie würde ich diese am besten nachträglich einbringen?

    Vielen Dank vorab für eure Meinung.
    Mit freundlichen Grüßen Alexander
     
  2. #2 Fabian Weber, 21.10.2019
    Fabian Weber

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    Mit Setzungsfugen meinst Du wahrscheinlich Scheinfugen?!

    Die werden nachdem der Estrich seine Endfestigkeit erreicht hat wieder verschlossen.

    Ich hab schon 500m2 am Ende fugenlos gehabt, bei Zementestrich würde ich mir da keine Sorgen machen.

    Dein Bodenleger hat alles richtig gemacht.
     
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  3. #3 Alexander aus Wuppertal, 21.10.2019
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    Ja ich meine scheinfügen, danke.
    Ich muss zugeben, das ich aufgrund der gleichmäßigen tiefe der Fuge davon ausgegangen bin, das es sich um solche handelt.
    Eine echte Dehnfuge würde ja bis zum Untergrund gehen und in sollte nach 20mm nicht auf festen zement stoßen.

    Danke für deine schnelle Einschätzung.
     
  4. krauer

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    Hallo Alexander.
    Die Fragen kann ich Dir wie folgt beantworten:
    "Laut seiner Aussage bräuchte man bei so kleinen Räumen keine Dehnfugen in dem Spachtelboden (...)"
    Antwort:
    Soweit in dem Estrich (es ist ja ein Heizestrich) Bewegungsfugen vorgesehen waren, sind diese auch in den Designboden zu übernehmen.
    Üblicherweise (heißt: in reinen Wohngebäuden) wird man nicht noch in der Fläche Bewegungsfugen einbringen. Insofern sind die Randfugen ausreichend!
    ---------------
    "(...) und auch die unterschiedlichen Heizkreise seien unkritisch. Etwaige Spannungen würde das Netzgewebe aufnehmen."
    Antwort:
    Eindeutig FALSCH!
    Netzgewebe werden bei kritischen, heißt rissgefährdeten Untergründen eingesetzt.
    Bei Heizestrichen haben die Bewegungsfugen (das sind Randfugen wie auch solche Fugen, welche sich zwischen unterschiedlichen Räumen befinden) die Aufgabe, dass durch das thermische Ausdehnen des Estrichs in Estrichgefüge keine Druckspannungen auftreten.
    Die Spannungen, welche durch ein sogenanntes Netzgewebe aufgefangen werden können, werden meist überschätzt und stellen ab auf Zugkräfte.
    Dein verleger hat sich mit dem Verschließen der Randfugen, welche bei Heizestrichen als Bewegungsfuge dienen, gegen die anerkannten Fachregeln gewendet.
    Das wiederum bedeutet, dass das Gewerk bereits jetzt mangelhaft ist, weil der Verleger nach den anerkannten Regeln vorzugehen hat.
    Dass er dies missachtet hat kommt der Estrich nun einer Sonderkonstruktion gleich, für deren Folgeschäden er einzustehen hat.
    Meine Empfehlung als Sachverständiger: unbedingt durch Fotos den IST-Zustand dokumentieren. Idealerweise verfügst Du noch über Fotos, welche vor und/oder während der Verlegearbeiten aufgenommen wurden.
    Diese Fotos und die Rechnung inbedingt als Beweise aufheben!!!
    Wenn es denn zu einem Schaden kommt, dann innerhalb der nächsten 2 Heizperioden.
    Gruß: KlaRa
     
  5. #5 Fabian Weber, 21.10.2019
    Fabian Weber

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    Meine Empfehlung an den Sachverständigen:
    Erstmal richtig lesen.

    Es wurde eine Scheinfuge verharzt. Scheinfugen sind keine Bewegungsfugen. Die Randfugen waren überhaupt nicht Thema.
     
  6. #6 Alexander aus Wuppertal, 21.10.2019
    Alexander aus Wuppertal

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    Hallo KlaRa,

    auch Dir recht herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.

    Wie bereits von Fabian angemerkt hat sich hier in Deiner Betrachtung ein Missverständnis eingeschlichen.

    Der schwimmende Estrich ist am Randstreifen nicht von ihm geschlossen worden.
    Der original 10mm starke bereits auf Estrichniveau abgeschnittene Randdämmstreifen wurde vor dem gießen des Spachtelbodens mit einem 5mm starken Randdämmstreifen aufgestockt.
    Es kam zwar stellenweise zum unterlaufen des Dämmstreifens und infolge zu einem Schließen der Randfuge, diese wurde aber umlaufend an allen Wänden wieder mittels Oszilationssäge geöffnet.
    So ergibt sich umlaufend an allen Wänden ein 5-10mm starke Randfuge.

    Der Bodenleger hat lediglich die 2cm tiefen Scheinfugen in den Türdurchgängen, einer Nische und in der Mitte des Hauptraums mit Epoxidharz geschlossen und mit Gewebe überspachtelt.

    By the Way:
    Fotos habe ich von jedem Bauabschnitt und jedem Gewerk gemacht, falls also noch Fragen zur FBH oder zur Ausführung des Zementestrichs bestehen, könnte ich diese mit Bildern ggf. unterstützend beantworten.
    Lediglich von den Schleifarbeiten und der Versiegelung des Spachtelbodens habe ich keine Doku, da wir zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause waren.
     
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