Belasteter Aushub

Diskutiere Belasteter Aushub im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Guten Tag, mein Baugrundstück in einem städtischen Wohngebiet in Rheinlandpfalz ist 800 m² groß. Das Baugebiet wurde in den 60er Jahren...

  1. #1 Ich Bins, 24.10.2019
    Ich Bins

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    Guten Tag,

    mein Baugrundstück in einem städtischen Wohngebiet in Rheinlandpfalz ist 800 m² groß.
    Das Baugebiet wurde in den 60er Jahren erschlossen. Die Flächen von diesem Grundstück und die der umliegenden Grundstücke wurden damals vor der Bebauung von der Gemeinde erhöht.

    Auf dem Grundstück wurde Ende der 60er Jahre ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage erstellt. Der Altbau wurde im Jahr 2017 rückgebaut.

    2018 wurde darauf ein Neubau erstellt. Das Kellervolumen vom Neubau ist größer und ca.
    200 m³/360 t Aushub sollten abtransportiert werden. Vor dem Abtransport zur Deponie wurde vom Fuhrunternehmer eine Beprobung der Erde veranlasst. Das Laborergebnis ergab einen zu hohen Sulfatgehalt = 28 mg/l Einbauklasse Z 1.2. Diesen Sulfatgehalt hatte vermutlich schon das Erdreich mit dem in den 60ern das Gelände aufgeschüttet wurde. Zum Vergleich – viele Mineralwässer haben einen Sulfatgehalt von über 1000 mg/l.
    Der Haufberg müsste teuer entsorgt werden.
    Da das Grundstück auf 40 m ein Gefälle von ca. 40 cm hat würde ich gerne mit L-Steinen die Grenzen zu den Nachbarn absichern und mit dem Aushub das Grundstück einebnen.

    Wenn keine Einwände bezüglich der Aufschüttung des Grundstückes existieren, wäre meine Frage:

    Ist es zulässig das Erdreich, das beim Ausheben der Baugrube auf dem gleichen Grundstück angefallen ist, mit zu hohen Sulfatgehalt (wie oben beschrieben) auf dem eigenen Grundstück verteilen?

    Viele Grüße
    Ich Bins
     
  2. Mok

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    Grundsätzlich ist es möglich und in der LAGA M 20 so beschrieben, dass Z 1.2-Böden unter günstigen hydrogeologischen Bedingungen wieder eingebaut werden dürfen. Das heißt, es muss ausgeschlossen werden können, dass Stoffe aus dem Boden ins Grundwasser gelangen können. Sofern das nicht entsprechend kartiert wurde, muss der Nachweis hierüber gutachterlich belegt werden. Das ist aber länderspezifisch geregelt, die Situation in RLP kenne ich nicht.

    Wenn du Z 1.2-Böden grundsätzlich nicht einbauen darf, dann darfst du es auch nicht, wenn du es auf deinem Grundstück ausgehoben hast.

    Höhere Sulfat-Werte sind liegen oft an einem höheren Anteil an Baustoffen, z.B. gipshaltiger Putz. Wie sieht der Boden denn aus? Bei mehr als 10 % ist ggf. eine Einstufung über die Grenzwerte für Gemische zulässig, diese liegen höher. Aber auch hier muss länderspezifisch geprüft werden, ob das möglich ist.
     
  3. #3 Ich Bins, 24.10.2019
    Ich Bins

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    Hallo Mok,

    vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
    Aus dem Probenahmeprotokoll geht hervor.

    Entnahmestelle: Mitte Baugrube
    Beschreibung: Hell-Brauner Kiessand mit < 10 % Bauschuttanteilen
    vermutlich durch vorherige Rückbaumaßnahme
    (Ziegelstein und Bimsstein)

    Fremdstoffanteil (geschätzt): < 10%
    Konsistenz: sandig, leicht schluff
    Entnahmetiefe: Schurf bis 2 Meter
    Geruch: neutral
    Farbe: Hellbraun
    Homogenität: ja
    Material: Kiessand

    Wo kann man denn nachlesen, dass man eigenen Z 1.2 Aushub nicht wieder einbringen darf?

    Viele Grüße
    Ich Bins
     
  4. Mok

    Mok
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    Die Grenzwerte für Gemische sind damit schon mal raus.

    Es ist eher so, dass geregelt ist, was man tun darf und weniger, was man nicht tun darf. Nach dem Schema "Z 1.2-Böden dürfen eingebaut werden, wenn...". Erfüllst du diese Bedingungen nicht, müsstest du eher nach einer Ausnahmeregelung suchen, die es dir erlaubt, dass du den Boden trotzdem einbauen darfst.

    Ich habe hier etwas mit Bezug zu RLP gefunden, was dir vielleicht weiterhilft: https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/fileadmin/kreislaufwirtschaft_bau/pdf_s/Leitfaden_fuer_den_Umgang_mit_Boden_und_Strassenbaustoffen_hinsichtlich_Verwertung_oder_Beseitigung.pdf

    Es geht hier zwar eher um Straßenbau, aber das wird sicher übertragbar sein. Sieh mal unter 8., "Verwertung von Böden am Herkunftsort", nach, hier werden kleinräumige Umlagerungen von Böden am Herkunftsort erfasst. Die Regelungen zu den unterschiedlichen Einbauklassen sind wohl zunächst nur für technische Bauwerke relevant. Für deinen Fall gilt dann der Satz "Voraussetzung ist, dass die Schadstoffsituation am Ort des Aufbringens nicht nachteilig verändert wird". Richtig schön schwammig, kann man jemandem schnell einen Strick daraus drehen, wenn man denn möchte. Aber wir reden in deinem Fall von einer minimalen Überschreitung von Sulfat, da gehört schon auch etwas Phantasie dazu, dass du damit die Schadstoffsituation am Ort des Aufbringens nachteilig veränderst.
     
  5. #5 Ich Bins, 26.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 26.10.2019
    Ich Bins

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    Hallo Mok,

    besten Dank für den Leitfaden und Deine Einschätzung.
    Beim Lesen Deiner Antwort erinnerte ich mich an eine Anfrage vor dem Erwerb des
    bebauten Grundstückes bzgl. Altablagerungen auf dem Grundstück bei der
    Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz.

    Wir erhielten die nachfolgende Antwort.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Betr.: Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang zu Umweltinformationen
    hier: Anfrage von Kaufinteressent, Adresse; im Auftrag des Grundstückeigentümers;
    bzgl. Altablagerungen auf dem Grundstück mit der FI. Nr.: - - - -; in der Gemarkung
    Buchungsblatt - - - -; Adresse

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bezüglich Ihrer Anfrage zu dem o. g. Grundstück habe ich keine Aufführungen im Bo-
    deninformationssystem / Bodenkataster (BisBoKat) des Landes Rheinland-Pfalz fest-
    gestellt.

    Sollten bei Ihnen jedoch Erkenntnisse über abgelagerte Abfälle (Altablagerungen),
    stillgelegte Anlagen, bei denen mit umweltgefährlichen Stoffen umgegangen wurde
    (Altstandorte) oder gefahrverdächtige Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, wie
    z.B. Schadstoffverunreinigungen, Bodenverdichtungen oder -erosionen (Verdachts-
    flächen bzw. schädliche Bodenveränderungen) vorliegen oder sich ergeben, bitte ich
    um Mitteilung.

    Ich weise darauf hin, dass sich im betreffenden Bereich Altstandorte befinden können.
    Auch Altstandorte unterliegen der bodenschutz-/altlastenrechtlichen Überwachung.

    Die Ihnen mitgeteilten Informationen stellen keine verivizierten (geprüften) Daten dar,
    so dass sich daraus noch Änderung zu Schadstoffen, Ausdehnungen usw. ergeben können.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Inwiefern könnte dieses Dokument hilfreich für mich sein oder sich als weitere Arschkarte
    für mich entpuppen.

    Viele Grüße
    Ich Bins
     
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    Die Frage ist was haben Sie damit vor ...?
    Teuer aufgrund des Sulfat?eher nicht ist,immer noch DK 0 (20/50/100 sind die Schwellwerte).Einbauen wäre möglich bei Versiegelung der Fläche bzw unterliegender Sperrschicht.
    Definitiv nicht einbaufähig bei Schichtenwasser/GOW Schutz und Umweltzonen.
    Desweiteren stellt sich die Frage wie repräsantiv ist diese eine Stelle?Und woher rührt der Wert?Pyrit ? natürlicher Ursprung?
    Sulfat Belastung ist nicht im Sinne abgeschlossen,zu betrachten -dieser Prozess ( sofern nicht aus Fremdzuführung) ist fortlaufend
    Kleiner Tipp 'nachkalken', dies schiebt ihren Wert in weniger bedenkliche Annahmen, ist auch gängige Praxis.
    Hast du alles nicht.
     
  7. #7 Ich Bins, 27.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 27.10.2019
    Ich Bins

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    Verstehe die Frage nicht. Das habe ich doch ganz oben geschrieben.
    Das Material ist wurde vom Labor mit Sulfat [mg/l] 28 als Z 1.2 eingestuft.
    Lt. Fuhrunternehmer kostet die Entsorgung von Z 1.2 Material 40 €/to. Das wären bei 360 to incl. MwSt. 17.000 €.
    Sehr guter Denkanstoß. Habe mal nachgesehen wie hoch der Sulfatgehalt in diesem Ortsgebiet der Rheinebene ist. Der Wert wurde 1989 mit 30 mg/l gemessen. Das schlägt dem Fass den Boden raus. Das Grundstück ist 1,4 km vom Rhein entfernt und die Bodenplatte des Hauses steht im Grundwasser. Kein Wunder hat das Erdreich 28 mg/l Sulfat.
     
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    Einbauen mit Kalk,Durchfräsen Lagenweise und gut ist.
     
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  9. #9 Ich Bins, 02.12.2019
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    Hallo zusammen,

    inzw. darf ich das Material ganz offiziell verwenden.

    Nach § 12 Abs. 2 Satz 2 Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ist die Zwischenlagerung bzw. Umlagerung von Bodenmaterial mit von Z0 bzw. Z0* abweichenden Zuordnungswerten zulässig, wenn das
    Bodenmaterial vom Herkunftsort am Herkunfstort wiederverwendet wird.

    Viele Grüße und Danke für eure Beteiligung.
    Ich Bins
     
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