Innendämmung mit Bauplatte - wirklich Wahnsinn?

Diskutiere Innendämmung mit Bauplatte - wirklich Wahnsinn? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Habe unser Schlafzimmer Aussenwand nach leichtem Schimmelbefall (Taupunktunterschreitung da Fenstersturz als Kältebrücke) von innen mit Bauplatte...

  1. #1 koornbrenner, 04.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 04.11.2019
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    Habe unser Schlafzimmer Aussenwand nach leichtem Schimmelbefall (Taupunktunterschreitung da Fenstersturz als Kältebrücke) von innen mit Bauplatte (Uniplatte) gedämmt und jetzt mächtig Stress mit kommunalem Energieberater (absolut Wahnsinn, sofort zurückbauen)

    Raum, 20m2,
    Bode: Estrich, schwimmend auf 3cm Styropor

    Decke: Binderfarbe, Asbestpartikelbinderfarbe, Raufaser (geweißt), Asbest Toshi Leichtbauplatte, Hekalitplatte auf Balke, Lehm mit Stroh

    Innenwände: 2cm Binderfarbe, Malergrund, Betonputz, Kalksandstein, Luft, Klinker

    Aussenwände: zusätzlich wie Innenwad + meine Innendännung)
    Binderfarbe, Malergrund, 3cm Uniplatte mit wasser/dampfdichtem Schaum beidseitig mit Mörtel beschichtet, Dünnbrettmörtel mit 40% Kalkputz (wegen ph), ca-Silikatfarbe mit Silberzeolith, ansonsten wie Innenwände.

    Nach Anzeige schickte uns das Bauamt den kommunalen Energieberater, der die Innerdämmung der Aussenwände als absoluten Wahnsinn bezeichnet und soffortigen Rückbau empfiehlt.
    Gründe: vielzu dünn, entspricht nicht der Gesetzlage, beim 1. Frost bersten die tragen Strukturen da Frostins Mauerwerl eindringt, die anderen Räume sind weiterhin ungedämmt, vor Dämmung muß Schimmel durch Fachfirma beseitigt werden (hatte ihn 2x mit 12% H2O2 behandelt, danach mit Spiritus, dann Anti Schimmelfarbe
    Angeblich könne das Haus vom Amt vielleicht sonst als unbewohnbar deklariert werden.

    Bin jetzt sehr verunsichert, Raumluft kann keine hinter die Platten gelangen, da ich jede Platte sorgfältig mit Soudal abdichtete. Feuchtigkeit dürfte nach hinten wegdiffundieren.
     
  2. BaUT

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    Reden wir über Eigentum oder Miete?
    Handelt es sich um Denkmalschutz?

    Gibt es denn eine Diffusionsberechnung auf welche sich der Energieberater stützt?
     
  3. #3 koornbrenner, 04.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 04.11.2019
    koornbrenner

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    Nee, Eigentum, Erbe

    Er hat sichsehr wichtig gemacht mit seinem schicken Windows Tablett, kam zudem Ergebnis, das einzig
    diffusionsoffene Baustoffe geeignet seien (Ca Silikat u.ä.) Es wäre seiner Meinung nach unmöglich, feuchte, warme Raumluft von den Platten abzuhalten.
    Die Folgen wären dann dramatisch.
    Er hat die Dampfwiderstandskennzahl mit 150 angegeben.


    Natürlich wäre eine Aussendämmung besser, aber die Kosten liegen mit Kellerwandsanierung >30k.
    Dazu käme noch die Asbestsanierung, KV 45k.
    Und das geht nicht pö a pö, da würde das Amt sofort da sein.
    Selbst eine Fenstersanierung klappt nur Jahr für Jahr ein Fenster, sonst ist schnell die Komplettsanierung fällig.
    unser Ziel ist es, die Heizkosten zureduzieren, Schimmel durch
    Kältebrücken ausschliessen und in max 10Jahren genug für Neubau
    zusammen zuhaben.
     
  4. Knebel

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    So pauschal schwer zu beurteilen.....
    Innendämmung ist immer 'kritisch' ..aber korrekt geplant und ausgeführt durchaus machbar
    keine Ahnung ob der Energieberater kompetent genug ist das richtig zu beurteilen ...klingt eher nach nein....
    vllt mal einen anderen Fachmann suchen....
     
  5. BaUT

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    wenn sie mal den genauen Schichtenaufbau der streitgegenständlichen Wand mit Materialangabe und Schichtdicken aufschreiben könnten, dann könnten wir das vielleicht mal durchrechnen.
     
  6. gurze

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    Nur Mal aus Interesse: wie ist das Bauamt den zu der Info gekommen, dass du das dämmen möchtest.
    Die machen ja normal keine Hausbesuche?
     
  7. #7 simon84, 05.11.2019
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    Ist das Bauvorhaben in Deutschland? Falls ja welches Bundesland?
    Klingt mir eher nach Ausland :) Österreich vielleicht ?

    wenn du auf 10 Jahre für einen Neubau sparst, dann würde ich ehrlich gesagt in der problematischen Ecke eine direktheizung verbauen (zb einfaches elektrisches Modell) um die taupunkt Unterschreitung zu vermeiden.

    billiger gehts nicht, die Dämmung wirst du auf 10 Jahre nie reinsparen.


    Zu den Aussagen vom energieberater, er hat recht.
    Wenn du Dämmst musst du die EnEV einhalten .
    Das ist sicher nicht gegeben bei ein paar cm

    Zum dämmen der Außenwände bist du aber vermutlich nicht gesetzlich verpflichtet .

    etwas paradox das ganze

    innendämmung ist immer schwierig und muss im Einzelfall beurteilt werden.

    schimmelentfernung sollte durch fachfirma erfolgen, da gibt es tatsächlich zu viele fehlermöglichkeiteb für Laien

    wenn du im selbstgenutzten efh in deinem Eigentum darauf verzichtest ist es natürlich deine Sache. Zwingen können sie dich dazu nicht
     
  8. #8 koornbrenner, 05.11.2019
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    Das Haus steht 40km südlich HB, in einer sehr strukturschwachen Gegend.
    Dem Kreis/Bauamt ist das normal alles wurscht. Leider gibts hier ein paar missmutige Nachbarn mit
    Stasi Mentalität, die sich gerne in Ämtern ausheulen (Sarkasmus).
    Bauamt hat dann Energiebeauftragten des Kreises geschickt, Verwaltungsangestellter mit Weiterbildungen.
    (Hätte ihn nicht reinlassen sollen, hinterher ist man schlauer)

    Zum Aufbau von innen nach aussen

    Binderfarbe, Malergrund,
    3cm Austrotherm Uniplatte (extrudierter Schaum beidseitig mit Mörtel beschichtet) auf Dünnbrettmörtel mit 40% Kalkputz (wegen ph) 1cm,
    Silikatfarbe mit Silberzeolith
    Betonputz mit viel Sand 2cm,
    Kalksandstein 17cm Luft, Klinker,
    Gesamtdicke Wand 30cm, absolut Standardaufbau für frühe 60er sagte mir ein Maurer

    Der Baumarkt verkaufte mirdie Uniplatte als absolut wasser und dampfdicht, ein Mitarbeiter von Ausrotherm meinte gestern jedoch, es müsse noch Dampsperre und Rigips vorgesetzt werden.

    Ich weiss, ne Dämmung von 3cm ist nicht die Welt und nicht nach EnEV, sollte jedoch schon die eiskalten Stürze isolieren.
    Jetzt bin ich jedoch wieder total verunsichert.
     
  9. #9 simon84, 05.11.2019
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    Wie gesagt entspricht nicht enev, wenn die Behörde davon weiß ist das schon mal schlecht.

    Rückbau ist natürlich krank aber besser als bis zu 50.000 eur Bußgeld

    wäre aber sicher ein interessanter Fall vor Gericht auszustreiten falls du Geduld und nerven hast
     
  10. #10 Stadtbaumeister, 05.11.2019
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    § 9 Abs. 3 ENEV: Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 vom Hundert der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betrifft.
     
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  11. #11 Fred Astair, 05.11.2019
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    Und die Moral von der Geschicht

    Vertrau dem Energieberater nicht.
    Frei nach W. Busch

    Was haben sich denn die Nachbarn einzumischen, womit Du Deine Innenwände beklebst?
    Und Euer Bauamt hat wohl nichts zu tun?
    Ich will jetzt die Konstruktion nicht schönreden. Ist vermutlich rechnerisch nicht in Ordnung, wird aber hundertausendfach gemacht und geht meistens gut.
    So what? Wenns durchfeuchtet merkst Du das und musst handeln. Aber lass nicht nicht von solchem Meister Wichtig ins Boxhorn jagen.
     
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  12. BaUT

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    Da läuft doch mehr im Hintergrund...
    Wie kommt der Nachbar auf die Baustelle um solch eine Arbeit beim Bauamt anzuzeigen?

    Meine ersten überschlägigen Berechnungen nach aktueller DIN 4108-3 ergaben eine Tauwassermenge von rd. 300 g/m² und eine Verdunstungsmenge von 470 g/m³. Die maximal zulässige Tauwassermenge von 500 g/m³ wurde nicht überschritten. Der Aufbau ist sicher nicht toll, aber wäre normativ zulässig.
    Der Energieberater soll seine Tauwasserberechnungen vorlegen auf deren Grundlage er Ihren Wandaufbau totgerechnet hat. Vorher bauen Sie erstmal gar nichts zurück.
     
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  13. #13 simon84, 05.11.2019
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    Richtig ! die 10% hat man aber erfahrungsgemäß schnell beinand, bei einer Innendämmung zählt ja als Bezugsfläche 100% die Innenfläche der jeweiligen Wand und nicht die ganze Fassade.

    @koornbrenner Bevor du eine schriftliche Verfügung bekommst baust du natürlich überhaupt nichts zurück ! Ich denke das versteht sich von selber.
    Diese muss dir formgerecht (schriftlich) und mit Begründung zugehen, sowie mit Rechtsbehelfsbelehrung.

    Nur weil irgendein Umweltdantler "vom Amt" da war und irgendwas vor Ort erzäht hat, heisst das ja noch lange nix :)
     
  14. #14 koornbrenner, 05.11.2019
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    Danke baUT für Deine Rechnung, es beruhigt mich ungemein.
    Das heisst ja, dass die Tauwasserbilanz negativ ist.

    Oh Schreck, gilt die 10% Regel auch für Innenausbauten?
    Leider machen Kreis und Gemeinde allgemein viel Druck bezüglich energetische Sanierung.
    Hatte für Souterrain 4 Fenstersätze (3m x 1,50) gekauft und wollte sie einbauen lassen, nach dem 1.. standen die auf der Matte und ich hatte grosses Glück, dass die anderen 3 Sätze noch nicht geliefert waren.
    Jetzt 1 Jahr, ein Fenster.

    Der Nachbar geht jeden Tag am Haus mit seiner Thöle vorbei, hat mich durchs Fenster mit Platten hantieren sehen, er sagte mal, er sei der Dorn im Fleische des Dorfes.
    Bin nicht das einzige Opfer, irgendwann federn und güllen die Bauern ihn :)
     
  15. #15 Fred Astair, 05.11.2019
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    Ich glaube, hier irrt Simon. Es heißt nicht umsonst "10 vom Hundert der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes". Da steht nicht des Zimmers oder der Wand.
    Dein Blockwart hat Dich schon ganz schön schreckhaft werden lassen?
    Dir rate ich zu verspiegelten Scheiben und dichtschließenden Vorhängen.
     
  16. #16 petra345, 05.11.2019
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    Ich habe ja gerade auch Ärger mit einem Bauamt.

    Sollte wirklich eine Verfügung im gelben Umschlag eintreffen, kannst Du dagegen vor das VG ziehen.
    Aber: Vor dem Einreichen der Klage muß eine Anhörung vor dem Kreisausschuß erfolgen. Erst dann darf geklagt werden. Einen Widerspruch darfst Du ohne Anwalt einreichen. Du solltest aber gegen Alle Punkte der Verfügung den Widerspruch einreichen. Das Wort alle ist wichtig.

    Gegen unverschämte Gebühren oder sonstige Zahlungen kann man direkt vor das VG ziehen, ohne Anhörung.

    Es ist die Frage, ob die Behörde in jedem Fall die Wohnung betreten darf. Vermutlich auch nicht nach Ankündigung.

    .Der Schornsteinfeger darf es nach Ankündigung. Das ist ein Gesetz von Himmler, damit man nach versteckten Juden suchen konnte. Heut immer noch gültig!!

    Eine Außendämmung ist in jedem Fall sinnvoller als Innendämmung. Wenn die 10 % zutreffend sind bleibt noch die Frage ob 10 % der Gesamtfläche oder 10 % von der jeweiligen Hausseite, die man gerade dämmt.

    Im schlimmsten Fall muß man es eben in Abschnitten machen.

    .
     
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  17. BaUT

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    Was für ein Schmarrn.
    Leute lest die aktuelle Fassung der ENEV mal richtig und hört auf ungesundes Halbwissen aus alten Fassungen zu zitieren.
    10%-Regel für Innendämmung. :( Wo soll denn dieser Unsinn stehen?
     
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  18. #18 simon84, 05.11.2019
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    na umso besser wenn es für innendämmung keine anforderungen mehr gibt !
     
  19. #19 U Tilgner, 05.11.2019
    U Tilgner

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    Kann mir mal jemand die 10%-Regel aus der aktuellen Fassung der EnEV zitieren und mitteilen wo genau die steht. Ich finde sie dort auch für Aussenputz grad nicht.
     
  20. #20 Canyon99, 05.11.2019
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    Die komplette Diskussion ist doch schwachsinnig.Warum machst du überhaupt so eine Bauanzeige ans Bauamt, wenn du nur an einer Wand ( Schlafzimmer ) eine Innenwanddämmung machst??? Da würde ich mir weder von Seiten Amt / Energieberater oder von wem auch immer reinreden lassen. Das hat mein Schwiegervater schon vor 20 Jahren gemacht und wenn eine Außendämmung nicht ginge, würde ich das heute auch wieder alleine einfach machen.... Was zum Teufel geht das irgendein Amt an, ob ich eine Wand dämme oder nicht. Gehts noch?? Ist doch hier in Deutschland mit ENEV und anderen Gesetzen schon überdreht genug. Und dann so einen Schwachsinn von wegen " für unbewohnbar erklären " Einfach unglaublich, den sog. Energieberater hätte ich mal richtig eingenordet.......
     
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