Außendämmung

Diskutiere Außendämmung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Moment mal also die Gegenseite behauptet dass du das Geld für dich verwendet hast. De facto ist aber eine Dämmung vorhanden. Das ist sehr leicht...

  1. #21 simon84, 28.12.2019
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    Moment mal also die Gegenseite behauptet dass du das Geld für dich verwendet hast. De facto ist aber eine Dämmung vorhanden. Das ist sehr leicht zu beweisen und mal der erste Schritt. Danach muss ja die Gegenseite argumentieren und eine Behauptung in den Raum stellen zb du hättest die Dämmung nicht anbringen lassen. Und dann kommt es drauf an, was genau behauptet wird wie du dann vorgehst. Wenn behauptet wird die Dämmung wäre bereits zuvor dagewesen musst du nur nachweisen dass diese Dämmungsart erst ab einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar war.

    du hast doch sicher einen Rechtsanwalt, der hilft dir zu navigieren
     
  2. #22 Carebo, 28.12.2019
    Zuletzt bearbeitet: 28.12.2019
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  3. Carebo

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    Genau darum geht es mir. Wie beweise ich, dass die Dämmung just zu dem Zeitpunkt angebracht wurde.
     
  4. #24 simon84, 28.12.2019
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    Wie lange ist das ganze her ? Aufbewahrungspflicht Rechnung normal 2 Jahre, mehr als 10 Jahre ist schwer einzufordern und auch für Steuerschulden (Schwarzarbeit) gibt es Verjährungsfristen dazu kann dich dein Anwalt beraten.

    vielleicht war es ja auch nur eine Materiallieferung und die Dämmung wurde mit Freunden privat montiert
     
  5. #25 simon84, 28.12.2019
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    Gibt es Heizkosten über die Jahre ? Sind diese eventuell in den Jahren nach der Dämmung gesunken ?
     
  6. #26 Carebo, 28.12.2019
    Zuletzt bearbeitet: 28.12.2019
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  7. #27 Fabian Weber, 28.12.2019
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    Das geht uns doch auch so genau gar nichts an.

    Wenn es nur um eine Fassadenseite geht, dann dürfte es sich doch um einen überschaubaren Betrag unter 10.000€ handeln, es sei denn der Verputzer hat Deine alten Herrschaften damals mächtig abgezockt.

    Das ist leider der Klassiker und da wird Dir auch die gesamte Beweisführung nichts nützen, weil Du ja nie beweisen kannst, dass das von Dir abgehobene Geld auch dafür verwendet wurde. Die Gegenseite kann ja immer argumentieren, dass das aus dem Sparstrumpf oder so bezahlt wurde.

    Jetzt kommt, wenn es blöd läuft am Ende noch das Finanzamt um die Ecke, wegen der Schwarzarbeit.

    Ich glaube Du solltest mit Deinem Anwalt klären, wie weit die damalige Bankvollmacht ging.
     
  8. Carebo

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    Ja. Aber das hängt auch mit einer gleichzeitigen Dachsanierung zusammen.
     
  9. #29 Fred Astair, 28.12.2019
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    Wieso sollen Deine Eltern Steuerschulden haben, wenn sie vor vor zig Jahren einen Schwarzarbeiter bezahlt haben? Der Schwarzarbeiter hätte doch dann die Steuerschulden und Deine Eltern haben sich eine Gelegenheit entgehen lassen, Arbeiten am Haus steuermindert anzusetzen.
     
  10. #30 Carebo, 28.12.2019
    Zuletzt bearbeitet: 28.12.2019
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  11. #31 simon84, 28.12.2019
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    1. Hast du einen Anwalt ? Falls nein ist das der erste Schritt

    2. Was empfiehlt dieser ?

    Natürlich kannst du jetzt einen Bohrkern der Fassade inkl. Dämmung ziehen und von einem Gutachter bestätigen lassen, dass die Dämmung im Zeitraum 2013 verbaut wurde.

    Das wird kein Problem sein jemand zu finden der das bestätigt/nachweist.
     
  12. Carebo

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    So etwas funktioniert und man kann dann in etwa die Zeit eingrenzen? Damit wäre mir schon sehr geholfen, danke Simon!

    Mit dem Anwalt habe ich noch nicht darüber gesprochen. Ich bin derzeit dabei Informationen zu sammeln.
     
  13. #33 driver55, 28.12.2019
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    Dadurch ist für mich mit den Geschwistern alles i.O., weil du nur vom Finanzamt sprichst.

    Dann ist es also doch so, wie in #11 von mir vermutet.

    Klar ist aber noch immer nicht, wie es überhaupt zu der Situation kam. Haben die Geschwister die Kontoauszüge, Abbuchungen der letzten 10 Jahre gecheckt? Oder wie kam man darauf, dass es in 2013 eine Kontobewegung im niedrigen fünfstelligen Bereich gab und man sich nun fragt, wofür war das Geld war oder wer das Geld erhalten hat? Glaskugel ON: Das kann ja nur der Sohnemann gewesen sein, der mit im Haus wohnt. Glaskugel OFF.
     
  14. #34 Fabian Weber, 28.12.2019
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    Nein, Du musst beweisen, wofür Du das gemeinsame Erbe ausgegeben hast.

    Dafür brauchst Du halt ne Quittung.
     
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  15. #35 driver55, 28.12.2019
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    Das ist - für mich - kein gemeinsames Erbe.
    Wenn die Eltern in 2013 tatsächlich nur dem einen Sohn Geld gegeben hätten, dann wäre das eben so gewesen. Wo steht, dass wenn das eine Kind 5 EUR bekommt, die anderen beiden auch 5 EUR bekommen müssen? Ich rede von „Geldverteilung“ zu Lebzeiten!
    Es kann doch nur vererbt werden was noch übrig ist. Und das Geld von 2013 ist weg, egal wofür es verwendet wurde.

    Deshalb kann ich die Situation nach wie vor nicht nachvollziehen.

    (Wenn alles im selben Jahr passierte, also in 2013, möge es anders aussehen. Aber weshalb taucht die Frage dann erst 6 Jahre später auf).
     
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  16. #36 Fabian Weber, 28.12.2019
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    Da ist was dran...
     
  17. ps0125

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    Wie soll das gehen? Dendrologische Untersuchung am Styropor oder wie?
     
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    Gibt es die ausführende Firma von damals noch? Fordern Sie dort eine Rechnung oder zumindest eine Bescheinigung darüber welche Arbeiten 2013 von dieser Firma ausgeführt worden sind. Druckmittel sollte dabei die nachträgliche Selbstanzeige ihrer Eltern beim Finanzamt sein (die sie ja stellvertretend machen könnten). Vielleicht hilft das ja endlich ein brauchbares Papier in die Hände zu bekommen - ohne dass hier weitere nebelkerzen gezündet werden müssen.
     
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  19. #39 driver55, 30.12.2019
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    Wie war es denn jetzt genau? Das bisher Wiedergegebene ist nicht stimmig!
     
  20. #40 simon84, 30.12.2019
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    Jetzt werden wieder im Nachhinein die Beiträge gelöscht, was soll denn das @Carebo es sind doch keinerlei identifizierende Daten vorhanden ! Das ist nicht der Sinn eines Forums, dass man im Nachhinein die Diskussion so editiert, dass der nächste Fragesteller mit einer ähnlichen Situation keine Infos findet.
     
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