Höhenlage des Hauses

Diskutiere Höhenlage des Hauses im Mein Hausbau Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Wir möchten demnächst unser Eigenheim bauen (Bungalow). Unser Grundstück ist 996 qm groß mit einer Breite von knapp 28m und einer Länge von...

  1. #1 Innocent, 08.01.2020
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    Hallo,
    Wir möchten demnächst unser Eigenheim bauen (Bungalow). Unser Grundstück ist 996 qm groß mit einer Breite von knapp 28m und einer Länge von 36m. Das Problem bei dem Grundstück ist das Gefälle von 1,40m auf der Länge von 36m. Ich bin mir jetzt nicht so sicher welche Höhenlage für das Haus am Besten ist. Das Grundstück liegt vorne 76,40m und hinten 77,80m hoch. Das Haus soll im hinteren Bereich des Grundstücks gebaut werden und hat eine Länge von 22m (mit Garage). Von hinten gesehen haben wir also eine Abstandsfläche von 3m, dann das Haus mit 22m. Die restlichen 11m (36-3-22) sind dann die Auffahrt. Mein erster Gedanke war das Haus auf die hintere Höhe von 77,80m zu setzen. Dadurch wird die 11m-Auffahrt aber das Gefälle von 1,40m haben, da ich ja vorne auf 76,40m kommen muss (wegen der Straße). Ist das nicht zu doll? Ich kann mir das schwer vorstellen. Die andere Möglichkeit ist es das Haus niedriger zu setzen auf zum Beispiel 77m. Dann muss ich aber zum Einen auf dem gesamten Gelände Boden abtragen (kostet circa12.000€) und die Nachbargrundstücke sind dann höher gelegen, so dass ich Probleme mit Regenwasser bekommen könnte, da ich ja deutlich tiefer liege. Könnt ihr mir da einen Rat geben?
     
  2. #2 Surfer88, 09.01.2020
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    Gerne!
    Geh zu einem Architekt :bounce:

    Lg
     
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  3. #3 Innocent, 09.01.2020
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    Vielen Dank. Der hat das Haus ja bereits geplant aber ob ich links, rechts, oben oder unten bauen will, ist ihm eigentlich egal und diese Entscheidung hat er mir überlassen.
     
  4. #4 Surfer88, 09.01.2020
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    Na wenn er das Haus geplant hat, wird er sich sicher auch Gedanken über die Höhen gemacht haben.

    Lg
     
  5. #5 jodler2014, 09.01.2020
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    Das wird zu steil !
    Kann ich mir nicht vorstellen ,daß der Architekt sowas absegnet.
    Sollte er eigentlich !
    Hat er aber nicht !
    Es gibt doch Pläne mit den Höhen ?
     
  6. #6 Innocent, 10.01.2020
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    Es gibt dort keinen B-Plan. Bei der Baugenehmigung haben wir auch keine Höhen angegeben aber die Baugenehmigung erhalten. Über die Höhe wollte ich mir dann bis zum Baubeginn Gedanken machen. Am kostengünstigsten ist es in einer Höhe von 77,8m zu bauen. Dann muss ich kein Boden abtragen aber ich habe halt das Problem mit einer steilen Auffahrt. Wenn ich das Haus tiefer setze (irgendwo zwischen 76,40m und 77,00m) muss ich auf jeden Fall im gesamten hinteren Bereich Boden abtragen (kostspielig) und zusätzlich muss ich dann aber noch L-Schalen zu den Nachbargrundstücken setzen da ich da dann einen Höhenunterschied von 0,8m - 1,40m erzeuge. Mit den L-Schalen muss ich den Abhang sichern aber auch mich vor Regenwasser der Nachbar schützen, da es ja zu meinem Grundstück laufen würde. Ich hätte dafür halt allerdings eine moderat steigende Auffahrt und das Gelände würde im Allgemeinen sicher schicker aussehen, da ich kein Gefälle mehr habe und alles relativ eben wäre.
     
  7. #7 driver55, 10.01.2020
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    Wenn du weder "steile Auffahrt" noch "Hangsicherung" willst, hättest die Hütte anders planen müssen. Garage / Keller halb in der Erde versenkt.

    (Wie das aktuell aussieht ist mir aber nicht ganz klar mit 22 m Gebäudelänge.. ) Plan?
     
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  8. #8 Surfer88, 10.01.2020
    Zuletzt bearbeitet: 10.01.2020
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    Kein B-Plan und für die Genehmigung wurde kein Lageplan verlangt?
    Was ist das denn für ein Bundesland bzw. Baugebiet ??

    Habt ihr wirklich die Baugenehmigung (roter Punkt) erhalten, oder war das nur eine Bauvoranfrage die positiv beurteilt wurde?

    Lg
     
  9. BaUT

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    Innocent = no sense?

    Also entweder du stellst die Pläne (Grundrisse und Schnitt) hier zur Diskussion ein oder ich bin raus aus dieser Nebelsuppe :closed: .
    Ist doch albern - solche Diskussionen führt man mit dem Architekten seines Vertrauens und nicht am Kneipentisch ohne Plan.
     
    Viethps gefällt das.
  10. #10 Innocent, 10.01.2020
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    Ich baue in Mecklenburg Vorpommern. Es wurde ein selbstverständlich ein Lageplan mit eingereicht aber ohne Höhenangabe. Wurde auch nihcts nachgefordert. Und ja es ist eine Baugenehmigung erteilt worden. Es war keine Bauvoranfrage.
    Ich habe nirgends gesagt, dass ich beide Varianten nicht will. Ich habe nur nach Rat gefragt wie ihr es machen würdet. Dazu ist denke ich ein Forum da. Es gibt ja hier sicher Fachleute, die vielleicht den ein oder anderen Rat oder Bedenken bei eine von den Varianten haben. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile und ich muss mich ganz alleine für eine entscheiden und diese Entscheidung dann verantworten. Trotzdem ist es ja nicht schlimm hier mal nachzufragen denke ich, da mir als Buchhalter da ehrlicherweise manchmal auch die Vorstellung fehlt.
    Anbei mal ein Bild. Oben habe ich also eine Höhe von 77,80m und unten 76,40m.
     

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  11. BaUT

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    Dann stell doch mal die Baupläne (Schnitt) auch mit online
     
  12. #12 Innocent, 10.01.2020
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  13. BaUT

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  14. #14 Innocent, 10.01.2020
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    Nein mal ehrlich. Wozu die Schnittzeichnung? Die zeigt doch nur wie das Haus von der Grundplatte bis zur Oberkante Dach strukturiert ist. Hat doch dann mit der Höhenlage auf dem Grundstück wenig zu tun?!
     
  15. BaUT

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    OK - dann gehe ich mal davon aus, dass der Bungalow nicht unterkellert ist und dass die Bodenplatte bzw. der Fußboden im EG und/oder in der Garage "irgendwie" ebenerdig zum Grundstück verlaufen soll. Weiterhin gehe ich mal davon aus, dass sie die Rückseite Ihres Bungalows nicht "eingraben wollen, sondern lieber die Straßenseite aus dem Erdreich "herausheben" wollen.

    1,40 m Höhenunterschied auf einer Strecke von 11 m zu überwinden würde eine Steigung von etwa 13 cm auf 1 m ausmachen also 12,7%

    Das geht sicher noch.
    ab 15% wird es kritisch.
    Garagenzufahrt am Hang – steile Einfahrten richtig anlegen

    natürlich muss man die Befestigung der Zufahrt planen und auch den nötigen Winterdienst bedenken
     
  16. #16 Innocent, 10.01.2020
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    Ok alles klar. Das sind nicht erwähnte Sachen. Das Haus ist nicht unterkellert und der Fußboden soll ebenerdig zum Grundstück verlaufen. Die hintere Seite eingraben nein. Also wenn dann wieder Boden soweit abgetragen, dass der Sprung genau an der Grundstücksgrenze ist und das dort dann mit L-Schalen abgefangen wird. Dann ist aber wie gesagt das ganze Grundstück dementsprechend tiefer. Favorit ist sicherlich das Haus auf die höchste Stelle zu setzen und wodurch dann die Straßenseite herausgehoben wird. Ich würde dann eventuell das restliche Gelände auch ein wenig auffüllen. Dann ist das Gefälle im Gartenbereich nicht so doll oder gar nicht vorhanden aber das bringt mir bei der Auffahrt natürlich nichts da ich ja bei der Straße die Höhe vorgegeben habe.
     
  17. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Ohne zu wissen, wie die Kacke vom Haus in den Kanal kommt, kann man ein Haus nicht planen. Auch ist selbst auf einem Grundstück mit absolut gleichmäßigen Gefälle ein Baukörper nicht beliebig verschiebbar.
    Also ein Architekt kann Dein Planer nicht sein. Entweder es ist stattdessen der Herrgott persönlich, dann beschützt er Dich aber auch vor sämtlichen Folgen und Du kannst völlig unbesorgt sein - oder es ist jemand, dem Du keinesfalls Deine Bauplanung anvertrauen solltest (auch nicht mit unseren Würfelbecherergebnissen, welches die schönste Höhenlage wäre).
     
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  18. #18 Innocent, 10.01.2020
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    Das ist ja nun Quatsch. Wie soll die Kacke wohl in den Kanal kommen. Der Abwasserhausanschluss führt aus dem Haus raus und wird dann an der Grundstücksgrenze (an der Straße) am Kanal angeschlossen. Der Abwasserkanal liegt 1,50m unter der Straße, die ja mit 76,40m vorne am Grundstück liegt. Also völlig egal wie hoch ich das Haus setze ist ein Gefälle der Zum Abwasserkanal immer gegeben. Ich sollte halt nicht noch viel tiefer als 76,40m bauen wovon ja aber auch nie die Rede war. Und warum sollte das Haus auf gleichmäßigem Gefälle nicht verschiebbar sein?! Ich kann das Erdreich ja auf meinem Grundstück dementsprechend anpassen.
     
  19. #19 jodler2014, 11.01.2020
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    Weil es im Lageplan ,der Bestandteil der Baugenehmigung ist , angegeben ist ?!
    Wenn das Gebäude auf dem GS verschoben wird , stimmen auch die Berechnungen ,bzw. Pläne zu den Freiflächen nicht mehr .
    Eventuell auch Abstandsflächen ?
    Baulinien werden überschritten ?
    Oder waren die etwa auch nicht Bestandteil der Baugenehmigung ?
    Mit drei Höhenangaben zum Gelände / Kanal ist es unmöglich einen Ratschlag zu geben.
     
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  20. #20 Innocent, 11.01.2020
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    Das ganze verwirrt jetzt aber. Also die Baugenehmigung ist erteilt mit einem bestimmten Lageplan. In dem Lageplan sind aber keine Höhen angegeben. Die Lage des Hauses auf dem Grundstück ist natürlich festgelegt. Die will ich ja aber auch nicht mehr ändern. In diesem Thread ging es jetzt lediglich um die Höhe. Die Stelle wo das Hause steht ist der höchste Punkt auf dem Grundstück. Ich habe jetzt also die Wahl ob ich es auf diesem hohen Punkt baue aber damit eine ziemlich steile Auffahrt oder ich trage an der gleichen Stelle wo das Haus stehen soll Erde ab (irgendwas zwischen 0,7 -1,2 m). Dann habe ich aber einen größeren Höhenunterschied zu den Nachbarn was zu Problemen mit Regenwasser und höheren Kosten durch Abhangbefestigung führen kann. Also von verschieben des Hauses auf dem Grundstück ist keine Rede. Die Wahl bei der Höhe habe ich weil in der Baugenehmigung keine Höhe angegeben ist. Ich hoffe das war jetzt einigermaßen verständlich geschrieben.
     
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