Schräge Situation - Bauen oder lassen

Diskutiere Schräge Situation - Bauen oder lassen im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Es ist sehr lästig und ja, ich denke, dass das schon ein Fall für die Kommunalaufsicht sein könnte. Beides sehe ich ebenso. Frau Rumpel...

  1. 11ant

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    Beides sehe ich ebenso.

    Rumpel-Stilzchen - so viel Zeit muß sein :-)
     
  2. BaUT

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    Wenn die Einreichung der Bauanträge durch einen nicht bauvorlageberechtigten Archi von ihrem Bauamt akzeptiert wurde, so kann dies nur durch die nächsthöhere Behörde in Frage gestellt werden. Wenn die Leute dann die Grundstücke schon gekauft haben und noch mal umplanen wollen, wäre dies ein guter Ansatzzeitpunkt einen neuen bauvorlageberechtigten ins Spiel zu bringen, der die baulichen Änderungen dann auf Grundlage des Bebauungsplanes und des Notarvertrages (wo vermutlich die barrierefreie Ausführung der Gebäude verankert ist) durchdrückt. Dann ginge ein 2geschossiger Bau mit Treppenlift o.ä. evtl. plötzlich doch.

    Da braucht man dann aber sicher neben dem neuen Architekten noch einen Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht um alle neuen Forderungen durchzudrücken und die neue Baugenehmigung ohne neue Gebühren durchzudrücken und einen Teil des Honorars des außer Dienst befindlichen Archi-Opas zurück zu holen.
     
  3. #43 zapageck, 13.01.2020
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    Der Sachbearbeiter von der Architektenkammer hat mich heute morgen angeschrieben. Laut ihm ist jeder Architekt (der eine Eintragung in der Architektenkammer hat), vorlageberechtigt, egal, ob er angestellt oder selbständig ist.
    Immerhin.
    Wegen des 2geschossigen Baus - das will - soweit ich das beurteilen kann, sowieso keiner der Bauherren (auch wir nicht). Das Haus ist ja zum Selbstbewohnen im Alter ausgelegt. Aber auf den Stauraum im Dach wollen wir nicht verzichten, da kein Keller gebaut werden darf.
     
  4. #44 zapageck, 13.01.2020
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    Übrigens hat der Architekt jetzt endlich(!) den Vertrag geschickt. Ich muss gleich los, aber ich werde ihn heute abend noch hier anhängen.
     
  5. #45 Lexmaul, 13.01.2020
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    Darf Kellerbau (nicht als Wohnraum) wirklich verboten werden?
     
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  6. Cybso

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    Ich habe nicht den Eindruck, dass das in dieser Gemeindeverwaltung jemanden interessiert.
     
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  7. #47 Lexmaul, 13.01.2020
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    Wie kann man nur weiter drüber nachdenken, dort zu bauen.

    Grauenhaft, wo diese Immoblase hinführt...
     
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  8. #48 zapageck, 13.01.2020
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    Das weiß ich nicht. Allerdings ist es für mich kein Problem, wenn das Dachgeschoss die Kellerfunktion übernimmt. Deswegen würde ich auch kein Nebenkriegsschauplatz aufmachen.
     
  9. #49 zapageck, 13.01.2020
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    Das ist übrigens der Architektenvertragsentwurf (geschwärzt an den relevanten Stellen).
    Das günstige Honorar wird mit dem Wiederholungsfaktor begründet. Da muss ich nochmal mit dem Architekten sprechen, ob wir die selbe Planung wie das andere Haus bekommen. Das wurde nämlich mündlich anders kommuniziert.
    Außerdem wissen wir ja nicht, wie die Planung dort aussieht.

    Ich werde im Laufe der Woche mit der Gemeinde wegen der Architektenkopplung verhandeln. Denn auch der günstige Preis von 4.200€ macht das ungute Bauchgefühl nicht wett.
     

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  10. #50 msfox30, 13.01.2020
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    Dann solltest du diese aber dämmen.
    Wir haben einen "kalten Dachboden" - äh, "heißen Dachboden" im Sommer. Ich musste jetzt für die Autos der Autorennbahn neue Reifen holen, weil die sich da oben verabschiedet haben. Kann nur an der Hitze gelegen haben :-). Die Reifen waren z.T. porös, einer hatte soger eine Art verschmolzene Stelle.
    Also wer weiß, was da oben durch Hitze oder Kälte noch Schaden genommen hat.
    Im Winter kann man z.B. Flüssgkeiten dort nicht lagern, weil diese gefrieren könnten....
    Was ich damit sagen will: Wenn man einfach den Keller weglässt und 1:1 den Dachboden dafür einplant, sollte man vorher klären, was da gelager werden soll.
     
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  11. #51 zapageck, 14.01.2020
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    Da hast Du recht. Haben wir aber auch vor.
    Der Hintergrund ist, dass ursprünglich das Dach auch als Geschossdecke fürs EG dienen sollte (ohne zusätzliche Decke dazwischen). Da hätten wir sowieso dämmen müssen.
     
  12. #52 zapageck, 14.01.2020
    Zuletzt bearbeitet: 14.01.2020
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    Kommt es nur mir so vor, oder ist der Architektenvertrag etwas "dünn"? Gefühlt stehen da überhaupt keine Vertragsbedingungen drin.
    Ich habe mir einen Mustervertrag von der Architektenkammer heruntergeladen und da stehen m.E. schon ein paar sinnvolle Dinge. Z.B. steht da nicht nur "Einfamilienhaus", sondern es wird genauer spezifiziert, was da genau gebaut werden soll. Auch das Budget wird festgelegt. Ich überlege schon, ihm als Antwort den Mustervertrag zuzuschicken.

    Das ärgert mich am meisten: Ich habe das Gefühl, hinter Selbstverständlichkeiten (wie einem Vertrag) her rennen zu müssen.
    Natürlich kann ich mich auch auf den Standpunkt stellen: "Wird schon alles schief gehen". Aber dafür sagt der Bauch zu deutlich: "Nein".

    Und leider passt dieser Vertragsentwurf in das Bild, das ich von dem Architekten habe...

    Übrigens steht in diesem Vertrag als Begründung für das Pauschalhonorar der Wiederholungsfaktor drin. Da muss ich nochmal mit dem Architekten sprechen, ob wir die selbe Planung wie das andere Haus bekommen. Das wurde nämlich anders kommuniziert. Übrigens kenne ich die andere Planung ja nicht.

    Ich habe diese Woche noch einen Termin mit dem Notarbüro und dann wird auch noch ein Gespräch mit der Gemeinde nötig sein.
     
  13. #53 msfox30, 14.01.2020
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    Dann wird es schief gehen. :) Besonders mit dem Rahmen, den du uns schon geschildert hast.
    Unser erster Hausbauvertrag las sich auch gut. Bis ihn die Bausachverständiger "zerlegt" hat. Dann wollte der GU nicht mehr mit uns bauen. Den zweiten Bauvertrag beim anderen GU habe ich dann anhand der Bewertung des ersten Vertrages selbst geprüft. Einige Dinge waren da ungenau ausgeführt, was dann für Mehrkosten ausgenutzt wurde.
     
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    Der wird meines Wissens angewandt, wenn ein Reihenhaus, Doppelhaus oder auch anderweitig ein (ggf. gespiegelt) identisches Haus noch ein weiteres Mal gebaut wird; und auch dann nur auf den Entwurf, für die Bauleitung machte es ja keinen Sinn. Dieses Instrument soll abbilden, wenn der Planer dieselbe geistige Leistung nur zu kopieren braucht. Mit der geistigen Leistung ist dabei allerdings die Planung eines Hauses gemeint - nicht das Texten eines Architektenvertrages :-)
     
  15. #55 zapageck, 15.01.2020
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    Hm, da frage ich mich, wie das dann laufen soll: Der Architekt legt mir die Baugenehmigung/Pläne des anderen Hauses vor, ändert den Namen und stellt dann die Rechnung, weil er den Auftrag ja lt. Vertrag erfüllt hat?
    Ich glaube jetzt ja nicht, dass es soweit kommt, da zwei andere Bauherren schon eine Baugenehmigung haben.

    Dummerweise ist das Vertrauen - sowohl zur Gemeinde als auch zu dem Architekten - weg, so dass ich davon ausgehe, dass im Zweifelsfall keine Kompromissbereitschaft oder gar Entgegenkommen zu erwarten ist.

    Ich bin mal gespannt, was heute beim Notar rauskommt. Dort wollen wir den Kaufvertrag der Gemeinde durchsprechen.
     
  16. JPtm

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    Ich kann verstehe, dass man bei begrenzer Auswahl sich auch mit solchen Dingen belasten muss. Es gibt halt nicht unendlich viele Grundstücke auf die man mal eben fix ausweichen kann.
    Ich würde aber trotzdem noch einen Rechtanwalt, zumindest mal die Sachlage erläutern und Rat holen. Ich kann mir schwer vorstellen, dass das hier alles legal sein soll.

    Die Bebauung wird nach meiner Meiung viel zu sehr eingeschränkt. Entweder sagt der Plan 10m Firsthöhe oder nicht, da kann doch nicht plötzlich wer rumstänkern und die auf 6m kürzen. Steht auf der anderen Seite das Haus vom OB der seine Fernsicht behalten will oder wie? Man kann auch einen 2-Geschosser altersgerecht bauen, Fahrstuhl, Treppenlift usw.
    Dazu die Kopplung mit dem Architekt, der dann das baut was andere wollen, aber du musst ihn bezahlen. Zusätzlich war der früher Mitarbeiter der Behörde. Also das stinkt doch gewaltig.
     
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  17. #57 zapageck, 15.01.2020
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    Wegen der Architektenkopplung hätte ich noch nicht mal ein Problem (einen Architekten brauche ich ja sowieso), wenn ich denn wenigstens den Eindruck hätte, dass er sein Fach beherrscht. Übrigens war er auch im Gemeinderat der benachbarten Stadt...
     
  18. JPtm

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    Der wird schon sein Aufgabengebiet beherrschen, aber der plant was andere vorschreiben und nicht du. Du bist lediglich der Zahlemann, das stößt mir sauer auf.
     
  19. #59 simon84, 15.01.2020
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    Vorsicht . Ohne alle Details zu kennen ist das schwer zu beurteilen. Klagen kann man gegen alles aber die Gemeinde hat hier durchaus Möglichkeiten einzuschränken

    @Dimeto kennt sich aus
     
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    Darum, mal einen Rechtanwalt aufsuchen. Die 100€ Beratungsgebühr wäre es mir auf jeden Fall wert.
     
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