Verschimmelte in Silikonfugen

Diskutiere Verschimmelte in Silikonfugen im Baubiologie Forum im Bereich Rund um den Bau; Das Haus ist Baujahr 2000 und Fenster und Wände sind aufeinander abgestimmt. Das Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter kann der Vermieter wenig...

  1. BaUT

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    Auch das ist Einstellungs- und Glaubenssache.
    Aus heutiger Sicht wissen wir, dass diese schönen neuen Wohnungen aus dieser Bauzeit so extrem dicht sind, dass über Infiltration nur noch ein Luftwechsel von <0,1 h-1 auftritt. Die Wohnung ist damit "viel zu dicht". So steht es auch in DIN 1946-6 : 2009. Würde man diese Wohnungen heute bauen müssten die Fenster alle mit einem Flügelfalzlüfter ausgestattet werden um eine nutzerunabhängige Mindestlüftung "Lüftung zum Feuchteschutz" sicher zu stellen.

    Wenn übermalern als Schönheitsreparatur reicht, dann muss die Tapete nicht erneuert werden. Es geht bei deren Bewertung also nicht um technische Lebensdauer sondern um deren tatsächlichen Abnutzungs- und Beschädigungszustand.

    Schönheitsreparaturen: Muss der Mieter tapezieren? - Wir erklären es hier.
     
  2. #22 Trekker, 30.01.2020
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    Warum sollte sie ungültig sein. Die Fristenregelung ist korrekt, damit habe ich meine Erfahrung. Und aus rein charakterlicher Sicht, sollte der Mieter sich ein klein wenig an die getroffene Vereinbarung halten. Ich will ihm doch keine vollständige Schönheitsreparatur aufzwingen. Dass er meinen Wunsch ignoriert hat und unnötigerweise darüber gestrichen hat, ist zusätzlich ärgerlich, weil dann die Tapetenlösemittel nicht mehr so gut wirken.
     
  3. #23 Trekker, 30.01.2020
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    Und der ist viel weniger als gut.
     
  4. BaUT

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    Mein Rat:
    Wenn sie eh verkaufen wollen, dann sieht es besser aus, wenn die Bude vom Ex-Mieter einmal übermalert ist als wenn alle Tapeten runter sind und die Wände nackt und scheckig ausschauen.
     
  5. #25 Fred Astair, 30.01.2020
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    Wenn Du Dir da ohne Anwalt sicher bist, gut für Dich.
     
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  6. deimos

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    Hi,

    unabhängig davon, ob deine Renovierungsklausel korrekt ist, ich hätte dir als Mieter was gehustet, wenn ich renovieren soll. Nach mehreren Monaten ohne Warmwasser wäre da die fristlose Kündigung von mir rausgegangen plus Schadensersatzforderung für den Umzug, weil die Mietsache nur massiv eingeschränkt nutzbar ist. Und auch die Mietminderung wäre da deutlich höher ausgefallen, insb. für die Wintermonate. Ob das an dir liegt oder am Schornsteinfeger kann dem Mieter dabei vollkommen egal sein.

    Viele Grüße
    Alex
     
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  7. #27 Trekker, 30.01.2020
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    Das schau mir bei der Übergabe an.
    Nachdem ich jede Menge Kaufinteressenten habe, werde ich mich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen und ggf. meine Forderungen zurückstecken.
    Ob das etwas gebracht hätte? Kannst Du da auf Präzedenzfälle verweisen?
    Die Miete wurde erst nach mehreren Monaten mit dem Mangel in Absprache um 100 € gekürzt. Später hat der Mieter die Kürzung verdoppelt. Ich denke ich kann deshalb die doppelte Kürzung als Druckaufbau definieren und zurückfordern.
     
  8. #28 tomtom79, 30.01.2020
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    Du hast leider viel halbwissen was mitlerweile von dutzenden Gerichten gekippt wurde und vielleicht früher gültig war.
    Allein die Tatsache das er Anwaltlich vertreten ist und du nicht sollte dir zu denken geben. Eine Vermieter Rechtsschutz kostet mehr Geld als eine normale, vor allem wird sie eine vorlauftzeit haben und da der Mieter schon Anwaltlich vertreten ist, ist der Drops für dich gelutscht und du darf alles aus deiner Tasche zahlen.

    Unterm Strich wieviel Schaden hast du aktuell? Bitte nicht die Mietminderung mit einrechnen die hast du selbst zu verantworten.

    Mach ein Strich drunter schlag das auf die verkaufskosten drauf und gut ist.
     
  9. deimos

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    Dir ist aber schon klar, dass die Möglichkeit der Mietminderung juristisch auch als Druckmittel gedacht ist?
    Für mich sieht der Mieter bei deinen bisherigen Ausführungen als extrem kulant aus, während du hier alles andere als eine gute Figur als Vermieter machst. Bei einem so langen Ausfall des Warmwassers hätte man durchaus mal daran denken können, temporär eine Warmwasserbereitung mittels Strom einzurichten. Es wäre sinnvoll, wenn du dich mal in die Situation des Mieters versetzt und dann nochmal scharf drüber nachdenkst, wie dir dann ein Vermieter mit deinem Vorgehen gefallen würde. Und um das ganze etwas besser einzuordnen: Ich bin Vermieter.
     
  10. #30 Trekker, 30.01.2020
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    Ja und das als Druckmittel einbehaltene Geld muss im Gegensatz zur Mietkürzung später nachgezahlt werden.
     
  11. deimos

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    Man kann dir nur wünschen, dass der Mieter weiterhin so nett ist, ansonsten dürfte es dich einiges kosten, wenn ein Richter dir mal deine Rechtsauffassung neu einordet.
     
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  12. #32 Fred Astair, 30.01.2020
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    Kaum zu glauben, was es noch für unbedarfte und sich gleichzeitig besonders schlau dünkende Vermieter gibt.

    PS: Und auch ich bin seit vielen Jahren Vermieter und durchaus parteiisch.
     
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  13. #33 Trekker, 30.01.2020
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    Wir haben eine Kürzung von 100 € vereinbart. Um Druck zu machen, hat hat sie Mieter auf 200 € verdoppelt. Diese Minderung ist im Gegensatz zu einer Mietkürzung nach Abstellung des Mangels zur Zahlung fällig. Bitte widerlege mir diese Rechtsauffassung.

    Mir ist klar, dass ich mich mit diesem Beitrag nicht besonders mieterfreundlich zeige, aber es gibt Gründe das rechtfertigen.
     
  14. #34 Lexmaul, 30.01.2020
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    Null Gründe gibt es dafür :mega_lol:

    Wie kann man nur so beschränkt denken und selbst nach mehrmaligem Hinweis bei seinem Standpunkt bleiben?

    Mietkürzungen sind kein Pfand, sondern Du bekommst diese als Vermieter nie wieder.

    Hab sowas übrigens wegen wesentlich nichtigeren Gründen durch - erfolgreich vor Gericht mit einem höchst professionellen Hausverwalter :D

    Wie hoch war die Kaltmiete ursprünglich?
     
  15. #35 Trekker, 30.01.2020
    Zuletzt bearbeitet: 30.01.2020
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    Obwohl es aus dem bisherigen Text klar hervorgeht, bist Du offensichtlich nicht in der Lage zu erkennen, dass die einseitig ausgesprochene Verdoppelun der ursprünglich gemeinsam akzeptierten Mietkürzung, keine Mietkürzung im eigentlichen Sinne ist. Hierbei handelt es sich allenfalls um einen Einbehalt, um den Vermieter zur alsbaldigen Reparatur zu bewegen.
     
  16. #36 Lexmaul, 30.01.2020
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    Ich sag ja, Dein Mieter war da extrem naiv - kannst Du meine Frage noch beantworten?
     
  17. #37 Trekker, 30.01.2020
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    Genau genommen handelt es sich um ein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 Abs. 1 BGB.
    Zu viele unnötige Details können zur Identifizierung der ansonsten anonymen Schreiber führen.
     
  18. #38 Fred Astair, 30.01.2020
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    Welche Mietkürzung Du Deinem Mieter mal zugestanden hast, interessiert niemanden. Wieviel der Mieter in dieser nur stark eingeschränkt bewohnbaren Unterkunft hätte zurückbehalten dürfen, erklärt Dir im Falle eines Falles ein Richter.
    Du kannst nur hoffen, dass der Mieter hier nicht mitliest und sein Anwalt eine Schlafmütze ist.
    Die Mietkürzung wäre nämlich rückwirkend in voller Höhe wirksam.
     
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  19. #39 Lexmaul, 30.01.2020
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    Sorry, wie naiv bist Du eigentlich? Meinst Du echt, der Typ erkennt an der Mietsumme seinen Fall - aber nicht an der sehr konkreten Schilderung des Falls :mega_lol:?

    Und eine Mietkürzung ist immer einseitig. Aber sorry, so einen wie Dich als Vermieter will niemand haben. Hoffe, Du bleibst weiter so uneinsichtig und er zieht Dich vorm Kadi genau dahin, was Dir zusteht!
     
  20. #40 Fred Astair, 30.01.2020
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    Warum eigentlich nicht?
    In seiner vermeintlichen Überlegenheit, das geborene Opfer. Er muss nur an den Richtigen kommen.
     
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