Garage mit Nulldach - Mangel?

Diskutiere Garage mit Nulldach - Mangel? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, bei meiner Garage wurde ein Nulldach ausgeführt, d.h. Betondecke ohne jegliches Gefälle, direkt darauf zwei Lagen Bitumenschweißbahn. Zwei...

  1. Kischi

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    Hallo,

    bei meiner Garage wurde ein Nulldach ausgeführt, d.h. Betondecke ohne jegliches Gefälle, direkt darauf zwei Lagen Bitumenschweißbahn. Zwei auf der Betondecke verzogene Stromleitungen wurden überschweißt, dadurch Wulstbildungen in der Dachpappe. Der Ablauf wurde behelfsmäßig horizontal durch die Attika angeordnet, die Unterkante liegt ca. 3 cm höher als des Niveaus des Garagendachs. Tiefer ging nicht, weil dort eine Stromleitung in der Attika liegt.

    IMG-20200205-WA0008.jpg IMG-20200205-WA0001.jpg 2020Haus01 022.JPG

    Aufgrund dieser Faktoren steht nach Regen dauerhaft um die 3 cm Wasser auf dem Dach. Das Wasser kann nicht abfließen, sondern nur langsam verdunsten. Ich befürchte, dass die Garage dadurch relativ schnell zum Sanierungsfall wird.

    In der Baubeschreibung ist geregelt:

    upload_2020-2-11_14-5-10.png

    M.E. entspricht die Ausführung weder der Baubeschreibung noch den aRdT, sehe ich das richtig?

    Unabhängig davon habe ich auch gelesen, dass ein Nulldach eine Sonderkonstruktion ist, die nach der Rechtsprechung "ohne Not" nicht ausgeführt werden darf. Kann das jemand bestätigen? Not im Sinne einer Begrenzung der Geschosshöhe o.Ä. besteht vorliegend nicht.

    Muss ich die optisch inakzeptable Führung des Ablaufrohrs an der Vorderseite der Garage so hinnehmen? Dies war aus den Plänen und Ansichten nicht ersichtlich - weil nämlich der Ablauf ursprünglich innenliegend angeordnet werden sollte, was aber gescheitert ist, da genau an dieser Stelle das Garagentor eingebaut wurde und dann der Ablauf nicht mehr hingepasst hat.

    Auch würde ich erwarten, dass der Ablauf mit einer Art Sieb o.Ä. versehen werden muss, welches ein Zusetzen mit Dreck verhindert?

    Ein Notüberlauf fehlt übrigens auch . Dieser dürfte doch zwingend erforderlich sein?!
     
  2. #2 Andreas Teich, 15.02.2020
    Andreas Teich

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    Das kann so ja auch kaum die fertige Arbeit lt Angebot darstellen.
    Wie will der Betrieb anschließend weiterarbeiten?
    Habt ihr den daraufhin angesprochen?
     
  3. #3 SIL, 15.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 15.02.2020
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    In dem jetzigen Zustand ja - ein Umkehrdach Gefällelos wäre vom Vertrag aber auch möglich.

    Es sind dort mehrere Mängel vorhanden:
    Führung der Bitumen von horizontal in steigend, so sicher nicht
    Not Überlauf bei Gefälle Ausbildung fehlen 2 bei dieser Geometrie etc
    Nein, schon aus dem Grund das Hauptentwässerung ( ich vermute am Fallrohr ist ihr Dach angeschlossen) und Terrassen /Balkone nicht zusammengefasst werden dürfen DIN 1986-100, ausser es handelt sich um sogenannte 'Minderflächen' oder diese sind überdacht oder die Fallrohr Querschnitte sind im Einzelnachweis gering belastet.
    Nein, was sie erwarten ist nicht verpflichtend sofern nicht im Vertrag enthalten, aber dort gehört eh ein Wasserkasten hin.
    Nein, das stimmt so nicht, es ist ihrem Vertrag die 'Wahl Freiheit' gegeben, Fakt ist in diesem Zustand kann es nicht verbleiben, was die thermische Hülle betrifft müssen Sie nachschauen ob die Garage unbeheizt ist, welche Räume anschließend sind, daraus ergibt sich dann ob Dämmung notwendig ist - sollte aber in Ihrer Berechnung des 'Wärmeschutz' enthalten sein - Energieberater...
     
  4. #4 Kischi, 15.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 15.02.2020
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    Ein Umkehrdach ergibt vorliegend keinen Sinn. Die Garage ist vom Haus statisch und thermisch komplett getrennt, die Wände sind aus ungedämmtem Kalksandstein und sie wird auch nicht beheizt. Außerdem muss laut Bebauungsplan noch eine Dachbegrünung drauf.


    Richtig, die Hauptentwässerung der Garage ist an eines der Fallrohre des Hausdachs angeschlossen. Insgesamt gibt es vier dieser Fallrohre für das Hausdach, eines an jeder Hausecke.

    Was wäre denn eine Minderfläche? Das Hausdach hat ca. eine Fläche von 150 m² (10 x 12 Meter bei Walmdach mit 30° Neigung). Das Garagendach hat inkl. Attika eine Fläche von ca. 36 m².


    Könnten Sie das bitte etwas näher erläutern? Ich habe hier nochmal ein Foto angefügt, wo gerade die zweite Lage auf die Attika geschweißt wurde. Hier sieht man, wie es darunter aussieht.

    20200124_082216.jpg

    Vielen Dank.

     
  5. Kischi

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    Der Betrieb ist ein GÜ, mit dem ich einen Rechtsstreit führe. Das fehlende Gefälle habe ich bereits vor rd. 9 Monaten und damit rund 8 Monate vor dem Aufbringen der Abdichtung moniert :-). Damals hieß es sinngemäß: "Das Dach ist noch nicht fertig, daher liegt kein Mangel vor. Ein Gefälle wird zu gegebener Zeit noch eingearbeitet."
     
  6. SIL

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    Dazu Fotos stören sie sich nicht am MW oder der Krone - die Ausbildung des Keiles ist bei Ihnen mit dieser Lagen Führung ist so nicht in Ordnung.
    So Balkon oder Erker mit vllt 5-8m², bei Ihnen greift das nicht.
     

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  7. Kischi

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    Ok, Ihre Aussage ist also, dass bei mir der Keil schlicht fehlt und dieser zwischen der ersten und der zweiten Abdichtungslage hätte angeordnet werden müssen, richtig? Denn ich glaube, da ist tatsächlich nirgends ein Keil verbaut (also auch nicht unter der ersten Lage)

    Oder ist Ihre Aussage, dass die Lagen hätten anders angeordnet/geführt werden müssen?
     
  8. #8 Andreas Teich, 15.02.2020
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    Wenn ein Gründach aufgebracht wird und keine Dämmung muß das Gefälle unter der Abdichtung hergestellt werden.
    Wenn eh ein Rechtsstreit im Gange ist sollte das von einem Sachverständigen beurteilt und dokumentiert werden.
    Ggf Frist zur Fertigstellung setzen und auf Ersatzvornahme hinweisen.
    Vorher erfragen welche Konstruktion ausgeführt werden soll und diese dem SV vorlegen.

    Es muß ja auch zur Schadensreduzierung bzw- vermeidung fertiggestellt werden bevor ein evt jahrelanger Rechtstreit abgeschlossen ist.
     
  9. SIL

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    Wo hast das her? Das soll ein begehbarer Balkon/Terrasse werden - wie soll hier noch ein Gründach hergestellt werden?
    Der Keil fehlt und auch die Fase an der Brüstung die Gegenseite zum Gebäude dort ist auch irgendwie bündig aufgehört? Wie geht die Bauwerksabdichtung dort weiter?
    Der Standard wäre der erste Screenshot...
    Nach den Foto ist die Anschlusshöhe zu gering das Element und die Flanken plus ggf das MW ist auch nicht erfasst.
    Die ausgebildeten Ecken sehen wir leider nicht..
    Wer hat denn geplant bzw wie war der Auftrag und was kommt auf die Brüstung/Attika ggf fehlt dort die mechanische Sicherung...ist ein Gefälle ausgebildet oder kommt dies mit der Blechung /Verwahrung Abdeckung
    Was die thermische Trennung betrifft - wenn das wirklich separat ist warum dann die Dâmmunh an der Stirne und was kommt am die Wand WDVS? Was ist mit dem Sockel? Immerhin liegt da beheizter Wohnraum dahinter...
     
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  10. Kischi

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    Nein, das ist ein Missverständnis. Das Fenster ist ein feststehende Element. Dahinter befindet sich eine Treppe. Das Garagendach wird nicht begangen, allenfalls sporadisch zu Wartungszwecken über eine Leiter. Es muss laut B-Plan begrünt werden.

    Auf die Attika kommt eine Verblechung, schätze dass diese dann ein Gefälle haben wird. Diese Verblechung wird man bei dem Fenster einlaufen lassen, sodass sie gleichzeitig als Fensterbank dient.

    Zwischen Garage und Haus liegt eine Fuge von 2, 3 Cm, diese sind also wirklich getrennt. Das XPS wurde als Schalung für das Ausbetonieren der Attika verwendet. Das sah vorher so aus wie im Foto. 20191117_095059.jpg
    20191117_095120.jpg
     
  11. #11 Stadtbaumeister, 16.02.2020
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    Sieht unfertig aus. Vielleicht ist das nur die Notabdichtung und es kommt noch eine Gefälledämmung, Folienabdichtung, extensive Dachbegrünung drauf...?
     
  12. #12 Andreas Teich, 16.02.2020
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    Zuerst muß doch vom Auftragnehmer erfragt werden welche weiteren Arbeiten geplant wurden
     
  13. SIL

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    Also wenn es nun doch begrünt werden soll - da stimmen die Entwässerungsquerschnitte nicht -
    Extensive oder... andere Begrünung?
    Dafür gibt es bei Bauder zum Beispiel die 'Regelquerschnitte'...
    Das glaube ich eher nicht
     
  14. #14 Fabian Weber, 16.02.2020
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    Sieht für mich auch eher wie die Notabdichtung bzw. Dampfbremse aus.

    Das war ja auch die Aussage des GU, dass die Gefälledämmung noch kommt und so steht es ja auch in der BLB.
     
  15. SIL

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    2lagig? Na dann- 2 lagige Dampfbremse mit Polymerbitumenbahn soso.
     
  16. #16 Tarunio, 16.02.2020
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    Also ein Keil ist keine Pflicht nach den Fachregeln sondern eine Empfehlung.
    Aber dann muss die Ecke wirklich sauber geschweißt werden und das schaft keiner bei so einer Aufkantung.
    Aber ein 10/10 Keil hätte Preislich keinen umgebracht.

    Ohne Kies / Gründach ist das stehende Wasser ein Mangel und die Ablaufdimension scheint mir auch zu klein zu sein.

    Aber ich weis nicht ob es anderen aufgefallen ist kann das sein das die erste Lage von Soprema ist, da ein Elefant drauf ist.
    Zwei Hersteller miteinander mischen würde ich klar abraten ! Schon allein wegen der Materialgewährleistung.

    Der Flüssigkunststoff am Gully ist auch nicht besonders gut angearbeitet ...

    Ist ein Notüberlauf vorhanden der so dimensoniert ist das auch das Steildach mit entwässert werden kann ?
     
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  17. Kischi

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    Es ist überhaupt kein Notüberlauf vorhanden.
     
  18. Kischi

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    Laut Baubeschreibung schuldet der GÜ aber keinen Belag.
     
  19. #19 Stadtbaumeister, 16.02.2020
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    Belag wären Dachziegel, Dachplatten, etc.
     
  20. #20 Tarunio, 16.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 16.02.2020
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    Er muss aber ein Mangelfreies Flachdach liefern und ohne kies ist das ein Mangel.

    GGF. musst du halt die Kieskosten tragen....
    Deshalb baut man nicht mit GU ....
    Wir machen auch bei keinen Ausschreibungen mehr mit GUs mit, das ist eine reine Preisdrückerei
    Zumal er den Kunden darauf Aufmerksam machen muss das es sich dabei um einen Mangel handelt, wenn kein Oberflächenschutz wie Kies, Plattenbelag oder sonstiges vorhanden ist.
    Theoretisch ist kein Gefälle schon ein Mangel weil es hier keinen Grund gibt warum davon abgewichen wurde....
     
Thema: Garage mit Nulldach - Mangel?
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