Ehemalige Gaststätte, nun "Herberge"?

Diskutiere Ehemalige Gaststätte, nun "Herberge"? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, Vielleicht kann mich wer aufklären: Ehemalige Gaststätte mit kleinem Saal hat den Betrieb vor einiger Zeit eingestellt. Mittlerweile sind...

  1. #1 MichaelKa, 16.02.2020
    MichaelKa

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    Hallo,
    Vielleicht kann mich wer aufklären:
    Ehemalige Gaststätte mit kleinem Saal hat den Betrieb vor einiger Zeit eingestellt. Mittlerweile sind draußen einige (14) Postkästen angebracht worden. Offensichtlich wohnen hier mehrererere Personen. Ist hier nicht eine Nutzungs Änderung erforderlich?
    Ich kenne die Gegebenheiten und weiß auch, daß dort Nicht so viele WC Anlagen verbaut sind.
    Wer ist dafür zuständig? Stadt, Kreis, Finanzamt.....
     
  2. SvenvH

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    Für unsere Nutzungsänderung musste der Architekt den Antrag beim Landkreis einreichen.
     
  3. #3 MichaelKa, 16.02.2020
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    So kenne ich das auch.
    Wenn ich die Kennzeichen sehe die dort stehen und auch sehe welcher Personenkreis dort wohnt, ist es mit Genehmigungen dort weit weg.
     
  4. #4 Fred Astair, 16.02.2020
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    Welche Intentionen stehen denn hinter Deiner Frage? Besorgter Bürger oder direkt betroffen?
     
  5. #5 MichaelKa, 16.02.2020
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    Besorgter Bürger der nicht weit weg wohnt und jeden Tag damit konfrontiert wird
     
  6. #6 simon84, 16.02.2020
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    Für Flüchtlingsheime usw gab es früher auch Ausnahme Genehmigungen. Am besten erst mal beim Besitzer nachfragen.

    oft waren Gaststätten auch sowieso mit Übernachtungszimmern genehmigt
     
  7. #7 MichaelKa, 16.02.2020
    MichaelKa

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    Sind keine Flüchtlinge. Und nein es waren dort keine Übernachtungszimmer genehmigt.
    Kannte einen Pächter davon mal.
    Besitzer ist einer aus derem Kreis
     
  8. BaUT

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    Was macht dir denn Sorgen? Die gestalterische unzulänglichkeit einer Wand mit 14 Postkästen? Das können doch auch alles Firmenanschriften sein, ohne das das wer wohnt.

    Deine Frage ist also genauso ehrlich formuliert wie das vermutete Fehlverhalten des Eigentümer des Gasthofes.
     
  9. #9 simon84, 16.02.2020
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    Naja dann frag beim Bauamt nach
     
  10. #10 MichaelKa, 16.02.2020
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    Sorgen?
    Es sind keine Firmen Adressen.
    Denke das dort nicht alles mit rechten Dingen zu tun hat.
    Werde morgen mal beim Bauamt anrufen
     
  11. #11 Stadtbaumeister, 16.02.2020
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    Noch besser bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Welche Stadt/Gemeinde?
     
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