Zwangsversteigerung Falsche Angaben im Gutachten

Diskutiere Zwangsversteigerung Falsche Angaben im Gutachten im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, habe vor etwa 12 Jahren ein Haus bei einer Zwangsversteigerung erworben. Jetzt war ich wegen einer anderen Sache beim Bauamt. Hier kam dann...

  1. #1 fiebbes, 16.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 16.02.2020
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    Hallo,
    habe vor etwa 12 Jahren ein Haus bei einer Zwangsversteigerung erworben.
    Jetzt war ich wegen einer anderen Sache beim Bauamt.
    Hier kam dann raus das mein Wohnzimmer eigendlich nur ein Überdachter Freisitz ist.
    Laut Gutachten aber Wohnraum ist.
    Jetzt müßte eigendlich eine Nutzungsänderung gemacht werden.
    Wer trägt die Kosten, der Gutachter müßte das doch auch gewußt haben wenn er seinen Job richtig macht
    Das Bauamt scheint die Füße still zu halten.

    Wie gehe ich jetzt am besten vor ?
     
  2. #2 Stadtbaumeister, 16.02.2020
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    Nachgenehmigen lassen oder nichts tun, sofern das Bauamt nichts unternimmt.
     
  3. #3 fiebbes, 16.02.2020
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    Nachtragen lassen,- kosten trägt der Gutachter ?
     
  4. #4 Stadtbaumeister, 16.02.2020
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    Ansprüche werden wohl verjährt sein.
     
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  5. #5 Fred Astair, 16.02.2020
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    War es überhaupt ein Gutachten oder eine Expertise?
    Bei Zwangsvollstreckungen kommen die Sachverständigen oft gar nicht oder nur sehr eingeschränkt vor der Räumung ins Haus. Das steht dann auch so drin. Zwangsversteigerung sind halt oft eine Wundertüte wie eine Kofferversteigerung auf dem Airport.
     
  6. BaUT

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    Mal andersrum gefragt:
    1.) Hätten Sie das Haus nicht gekauft, wenn sie von der nicht angezeiten baulichen Änderung gewußt hätten?
    2.) Wo also ist der wirtschaftliche Schaden, für den der Gutachter der das Expose erstellt hat aufkommen sollte? Das sind doch Sowieso-Kosten! Wenn sie von Anfang an gewusst hätten, dass sie das nachgenehmigen lassen müssen, dann hätten Sie die Kosten doch auch alleine tragen müssen.
    3.) Wieviel günstiger wäre das Haus wohl geworden bei Kenntnis dieses Problems (Vermutlich gar nicht billiger, denn sie haben es sicher sowieso unter Wert gekauft!!!)

    Also gibt es doch gar keinen bezifferbaren Schaden für den der Gutachter aufkommen müsste. Sie ärgern sich nur, dass sie die Kosten vorher nicht gesehen haben.

    Einzige Ausnahmeproblematik mit echten Problemen bestünde ja nur, wenn die GFZ schon ohne das Wohnzimmer komplett ausgeschöpft wäre und deshalb keine zusätzliche Wohnfläche in Form des WoZi nachgenehmigt werden könnte.

    Schön übrigens, dass sie NACH 12 JAHREN das erste mal in die Bauakte ihres Hauses geschaut haben!
     
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  7. #7 fiebbes, 16.02.2020
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    Experten Antworten sehen anders aus.
    Was unterstellt ihr mir ?
    1. Es macht einen Unterschied ob man ein Gebäude erwirbt mit 150m2 Wohnfläche oder nur 110m2
    2. Hat überhaubt von den "Experten" hier schon mal ein Gutachten von einem vom Gericht bestellten Gutachter gesehen ?
    3. Ein Gutachter ist verpflichtet, sich beim Bauamt über eingetragene Baulasten, usw. zu informieren
    3. Das Gebäude wurde vom Gutachter betreten und es konnten Bilder gemacht werden

    Ein Gutachter erstellt so ein Gutachten (16 Seiten) nun mal nicht weil er langeweile hat sondern dafür Gut bezahlt wird.
    Wenn sich später etwas heraus stellt, was nun anders ist wie im Gutachten (z.B. versteckter Mangel) könnte ich eure Anmerkungen nach vollziehen
    aber das trifft in meinem Fall nun wirklich nicht zu.
     
  8. #8 simon84, 16.02.2020
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    Der Gutachter erstellt ein Gutachten vom Gebäude so wie es da steht. Da gehts in erster Linie um Zustand und bauliche Mängel. Eine gegenprüfung mit dem Bauamt ist normalerweise nicht inklusive. Wenn du das Gutachten damals schon hattest, warum hast du es nicht mit dem Bauantrag auf dem Amt verglichen ? Gerade bei Risiko Immobilien wie bei Versteigerung sollte man das immer machen. Einen Anspruch durch berechtigtes Interesse als bietet hattest du


    Was steht denn in dem Gutachten genau drin zu dem Wohnzimmer ? Taucht es in einem
    Grundriss auf ?
     
  9. #9 fiebbes, 16.02.2020
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    ich als nicht Fachmann muß also die Arbeit des Ingenieur, Gutachter/Sachverständigen prüfen ?
    Wer rechnet die Arbeit des Statikers nach ob er keinen Fehler gemacht hat ? :-)
     
  10. #10 Fred Astair, 16.02.2020
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    Solche Schimpfe kommt regelmäßig, wenn Frager nicht die erhoffte Antwort bekommen.

    Das steht wo?
     
  11. #11 Andreas Teich, 16.02.2020
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Wenn das Bauamt sich nicht rührt warum solltest du es tun?

    Wenn du die baulichen Änderungen nicht vorgenommen hast kannst du dich immer noch mit Nichtwissen herausreden, was schwierig wird, wenn zuviel Lärm gemacht wird.

    Nur wenn es verkauft wird werden Interessenten bzw eine finanzierende Bank Wert auf genehmigte Pläne legen.

    Architekt fragen ob Nachgenehmigung grundsätzlich möglich ist.
    Wenn es möglich ist wird ein Rechtsstreit ohnehin kaum sinnvoll sein-
    sofern nach 12 J überhaupt Erfolgschancen bestehen.
    Es ist ohnehin fraglich welchen Auftrag der Gutachter hatte-
    bei Zwangsversteigerungen kann der durchaus eingeschränkt gewesen sein.
     
  12. #12 fiebbes, 16.02.2020
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    werde euch informieren wie es weiter gegangen ist, bisdahin. . . . .danke für nix
     
  13. #13 Fred Astair, 16.02.2020
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    Gern geschehen...
     
  14. BaUT

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    Also "Gutachter" hin oder her - letztlich macht er bei Versteigerungen den Job eines Maklers und der ist in vielen Punkten von Haftung freigestellt, weil er sich bei seinen Angaben größtenteils auf Angaben der Verkäufer verlässen darf. Bei den Wertermittlern der Versteigerungen besteht nicht der Anspruch dass sie alles Durchchecken.

    Ansonsten dürften der Gutachter 12 Jahre nach Kauf sowieso aus der Haftung sein, denn "verdeckt" oder "arglistig verschwiegen" war der Mangel zu keinem Zeitpunkt.
     
  15. BaUT

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    Heul doch!

    Glaube eh nicht dass da noch was kommt.
     
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