Umsatzsteuer-Erhöhung?

Diskutiere Umsatzsteuer-Erhöhung? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; @Kajjo Nicht aufregen! Sie sind ein Sonderfall und für Sie gilt, der Sonderfall im 3. Absatz meines Beitrags, auf den Baufuchs bereits...

  1. Eric

    Eric

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    @Kajjo

    Nicht aufregen! Sie sind ein Sonderfall und für Sie gilt, der Sonderfall im 3. Absatz meines Beitrags, auf den Baufuchs bereits verwiesen hat. Darüber sind wir uns hier alle einig.

    Das folgende gilt nicht für Kajjo:

    Wir waren bei folgendem Sachverhalt: GU-Vertrag schon vor dem 01.09.2006 abgeschlossen, Unternehmer hat zügig gearbeitet und er war schon bei Vertragsabschluß absehbar, daß der Unternehmer in 2006 nicht fertig wird; also nix mit Verzug. Frage war für diesen ( anderen ) Sachverhalt: Soll er dann gegebenenfalls eine " Zwischenabrechnung " machen und ist eine Eigenabsicherung zu empfehlen?

    Für den BH ist in der gleichen Situation zu überlegen: Soll er die Teilleistung abnehmen, um sich hierdurch die 3 % Mehrbelastung, die ihn ansonsten über den Ausgleichsanspruch nach § 29 UStG trifft, zu ersparen. Das kann wegen der für die Teilleistung beginnenden Verjährungsfrist womöglich später " ins Auge " gehen. Beispiel: Teilleistung wird 12/2006 abgenommen. Fertigstellung der Gesamtleistung verzögert sich erst in 2007. Abnahme dager erst 12/2007. Im Januar 2o12 wird ein Mangel entdeckt. Im Laufe des Prozesses stellt sich heraus, daß die Ursache der Mangelerscheinung eine in 2006 abgenommene fehlerhafte Teilleistung ist. Dann wäre verjährt!

    Bausachen haben häufig das Problem, daß man am Anfang nicht unbedingt sicher weiß, in welchem Gewerk die Mangelursache steckt. Das ist mit ein Grund für den Abschluß eines GU- oder BT-Vertrag statt Einzelvergabe. Denn dort werden alle Gewerke vom GU oder BT erbracht werden, mithin kann dem BH die Ursache egal sein. Durch die Abnahme von Teilleistungen zur UST-Ersparnis macht sich der BH diesen Vorteil zu nichte und er beißt womöglich gegen Ende der Gewährleistungsfrist ( siehe Beispielsfall ) deswegen " ins Gras ".

    Es ist also ein zweischneidiges Schwert für beide Vertragspartner.
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Lösung: verlängerte Gewährleistung für den Rohbau vereinbaren. Als Unternehmer, der mängelarm baut, würde ich dafür 1% pro Jahr Aufpreis zur Abdeckung meines Risikos nehmen. Könnte für beide Parteien ein gutes Geschäft sein.
     
  3. Eric

    Eric

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    @Bruno: Wäre ne Lösung, wenn der Ausgleichsanspruch des Unternehmers im Gegenzug abgesichert wird und bei Verwirklichung des Ausgleichsanspruchs für den BH 3% ./. Deiner 1 % gilt.

    Dann wärs im Ergebnis so, als hätte mans mit 19 % durchlaufen lassen.
     
  4. Kajjo

    Kajjo

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    Danke, da bin ich wieder beruhigt. Hoffentlich ist die Lage mit dem Verzug so eindeutig, wie es klingt...

    Danke für all die Antworten!

    Kajjo
     
  5. Leorik

    Leorik

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    sodele...

    Moin,

    ich "hänge" mich mal einfach an diesen Thread ran. :)

    Meine Situation: Ich werde Mitte November 2006 anfangen zu bauen. Es gibt einen Werkvertrag mit einem GÜ in dem folgende Leistungen enthalten sind. "Fertigstellung eine EFH in der Gemeinde....", folgende Leistungen werden erbracht: Grobabsteckung, Erdarbeiten, Sohlplatte, Maurerarbeiten, Bauleitung und Betreuung der Baustelle in Sachen Abfallentsorgung, Gerüstbau, WC, etc.
    Dafür wird eine Summe X gezahlt.

    Jetzt kommts: Alle anderen Gewerke sind von mir einzelnd verhandelt worden und auch per Auftragsbestätigung mit Leistungsverzeichnis und Preisgestaltung schriftlich in Auftrag gegeben worden.
    Da ich mit einer Firma arbeite, die zum einen in einem Handwerkerverbund gleichzeitig aber auch als Firma fungiert, habe ich die Möglichkeit gehabt einzelnd mit den Firmen zu verhandeln. Will heißen mein GÜ macht nur die oben aufgeführten Arbeiten und den Rest "gebe ich in Auftrag".
    Wie gesagt mein GÜ ist so "nett" und übernimmt trotzdem die Bauleitung und die zeitliche Koordinierung mit "seinen Subunternehmern" :)

    Nach meinem Wissensstand sollte ich mit allen Gewerken, die in diesem Jahr noch zum Zuge kommen (voraussichtlich Zimmerarbeiten, Dachdecker, Fenster) und eigentlich auch dem Rohbau mit 16% MwSt hinkommen,

    ABER

    ..wer oben ganau gelesen hat, es ist in dem Vertag "Rohbau" auch die Bauleitung und Baustellenbetreuung mit enthalten.
    Diese Leistungen werden aber erst im Jahr 2007 mit Fertigstellung des Hauses fällig, somit müsste ich doch für den gesamte Betrag 19% MwSt zahlen , oder ?

    Ist ein wenig kompliziert aber ich versuchte darauf zu achten, wirtschaftlich abgrenzbare Arbeiten getrennt zu beauftragen und auch in diesem Jahr vollständig ausführen zu lassen.

    Wäre es ratsam den Rohbau auch als einzelnd in Auftrag zu geben und für das "zu erstellende EFH.." einen Rahmenvertag mit den notwendigen Leistungen (Bauleitung,etc..) zu verfassen ?

    Gruß
    Stefan
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 24.10.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Es wäre ratsam...

    einen EIGENE Bauleitung zu haben.
    Ich wäre mit solchen Konstrukten sehr vorsichtig.
    Auf Grund der BL wird die Leistung in jedem Falle erst 07 fertig = 19 % MWST.
    Das FiA könnte aber bei einem Handwerkerverbund von einem Quasi-GÜ ausgehen und auch auf die anderen Gewerke aus 06 19 % erheben wollen.
    Analog zu zwei Verträgen (Grundstück und Haus) vom selben BT.
    SO WAS sollte mit einem Steuerberater abgeklärt werden.
    MfG
     
  7. Tomas

    Tomas

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    Hi,

    habe mich hier gerade mal etwas durchgelesen und bin jetzt auf diesen Beitrag gestoßen.

    Hier zu meiner Situation Ich habe ende April mit den Bauarbeiten eines Reihenmittelhauses begonnen. Jetzt sind "nur" noch, nach Trocknung des Estrich´s, die Fiesen, Türen und Tapezierarbeiten im Haus zu tätigen.
    Ich baue auch über einen GU . Im Vertrag heißt es:

    "Bei Änderung des Mehrwertsteuersätze gilt diese nur für alle nach Änderung erbrachten Leistungen."

    Was brauche ich um die Umsatzsteuer 16% und 19% getrennt zu bekommen.

    Danke
    Thomas
     
  8. Tomas

    Tomas

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    Nachtrag:

    Einige Nachbarn bekommen aber das Haus schon dieses Jahr mit 16% übergeben, da dort schon die Fliesen, Türen Arbeiten gemacht worden sind.
     
  9. #29 Baufuchs, 15.12.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der

    Unternehmer muss die USt mit dem Steuersatz an das Finanzamt abführen, der am Tage der Schlussrechnung (Abnahme) gilt.
    D.h. bei Fertigstellung in 2007 eben 19%. (Und das auf den gesamten Vertragspreis)

    Ihnen kann er, weil er es vertraglich so mit Ihnen geregelt hat, nur auf den Leistungsanteil die 19% in Rechnung stellen, der erst in 2007 erbracht wird.

    Für bisher erbrachte Leistungen haben Sie ja sicher Rechnungen mit ausgewiesener (16%-iger) MwSt.

    Zur Ergänzung auch hier lesen
     
  10. Tomas

    Tomas

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    Danke,

    Sollte ich bzw. wie kann ich den die bisherigen getätigten Leistungen Dokumentieren.
    Brauche ich eine Teilbauabnahme?

    Oder eine Vertragsergänzung?
    (Diese hat er mir angekündigt / wobei sein erster Entwurf fehl schlug und meiner Meinung genau die Zitierte Stelle ["Bei Änderung des Mehrwertsteuersätze gilt diese nur für alle nach Änderung erbrachten Leistungen."] aushebeln sollte bzw soll)


    Thomas
     
  11. Tomas

    Tomas

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    Sorry aber ich finde den "edit" button nicht.

    Nein wir haben bis jetzt nur Teilzahlungen, nach Bautenstand getätigt.
    Ich habe die Unterlagen gerade nicht vorliegen um nachzuschauen ob hier 16% MwSt eingetragen sind
     
  12. #32 Olaf (†), 15.12.2006
    Olaf (†)

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    Nochmal bitte..

    zur Verdeutlichung:
    Sie bauen ein Reihenhaus - ist das wirklich ein GU oder eher eine BT Geschichte (Also GS und Haus aus einer Hand)?
    Wesentlicher Unterschied: Der BT stellt Ihnen ja gar keine MWSt in Rechnung, sondern kann nur eine Preiserhöhung auf Grund der gestiegenen Umsatzsteuer geltend machen.
    Und : Gibt es denn im Vertrag einen Fertigstellungstermin?
    Olaf
    Ists ne Bauträgergeschichte kann ich die Leistung NICHT teilen. Aufpassen: Das Begehren, Ihren Vertrag zu modifizieren deutet darauf hin, dass dem Unternehmer ein Licht aufgegangen ist, was die MWSt betrifft und er jetzt versucht, das Verpennte abzuwälzen.
     
  13. Tomas

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    Ich habe einen Bauvertrag zwischen mir als Bauherr und der Firma X als Generalunternehmer (GU), aber darüber ist wieder eine Firma (Meiner Meinung eine Art Makler oder Bauträger, aber den Bauvertrag habe ich mit der Firma X als GU. – Ich habe heute nur zufällig den Bauvertrag zur Arbeit mitgenommen, aus diesem Grund kann ich nur da alles genau nachschauen)
    Es werden insgesamt 7 Reihenhäuser gebaut. Mindestens 2 St., darunter meines, werden erst 2007 übergeben, da dort noch Arbeiten anstehen.
    Einen Fertigstellungstermin/Vertragsstrafe wurde nicht vereinbart (Gutmüdigkeit meinerseits).
     
  14. #34 Manfred Abt, 15.12.2006
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    Aufpassen!

    wirklich relevant ist, was als "Leistung" im Sinne Ihres Vertrages gilt. Wenn die Leistung ein Stück Haus ist, wäre die erst nach Endabnahme fertiggestellt und unterliegt dem neuen MwSt-Satz. Und meines Erachtens auch und gerade bei dem zitierten Vertragstext. Sinnvoll wäre in diesem Fall, die Leistung in "wirtschaftlich abgrenzbarer Teilleistungen" zu splitten, die dann aber auch bereits abzunehmen wären. (Beginn der Gewährleistungsfrist) Wann vom Finanzamt "wirtschaftlich abgrenzbare Teilleistungen" als solche anerkannt werden ist komplex und hier nicht aufzulösen.
     
  15. Tomas

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    Also solte eine Vertragsänderung erfolgen in dem "wirtschaftlich abgrenzbarer Teilleistungen" vereinbart werden und eine Teilabnahme dieses Jahr noch erfolgen.
     
  16. #36 Manfred Abt, 15.12.2006
    Manfred Abt

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    BMF fordert nur Abschluss einer "Vereinbarung", (aus Nachweisgründen ist Schriftform angeraten). Ob das eine Vertragsänderung ist, mögen Juristen bewerten.
     
  17. Tomas

    Tomas

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    BMF = Bundesmisterium für Finazen
    OK ich werde mal schauen was mit dem GU regelbar ist und berichten.

    Danke
    Thomas
     
  18. #38 Olaf (†), 15.12.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Von wem..

    ist das Grundstück?
     
  19. Tomas

    Tomas

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    Das Grundstück habe ich davor gtrennt von der Gemeinde gekauft.
     
  20. #40 Baufuchs, 15.12.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @all

    Macht doch den Fragesteller nicht kirre!

    Sein GU hat vertraglich mit ihm geregelt, wie hinsichtlich der MwSt verfahren wird.

    Bauherr trägt MwSt 16% für alle in 2006 angefallenen Leistungen.
    Der GU rechnet nur den Rest (2007er Leistungen) gegenüber dem Bauherren mit erhöhter MwSt ab.

    Dem Finanzamt schuldet der GU jedoch 19% auf den Gesamtpreis. Das kann aber dem Bauherren in diesem Fall egal sein. Er hat mit dem GU einen Festpreis hinsichtlich der 2006er Leistungen.

    Dumm vom GU, dass er eine solche Klausel unterschrieben hat. Der GU hat es ja wohl schon selbst gemerkt, daher auch ein Vertragsänderungsversuch zu Gunsten des GU.
    Die Geschichte mit "wirtschaftlich abgeschlossener Leistung/Teilabnahme/Teilschlussrechnung" ist dann anwendbar, wenn im Vertrag keine Regelung zu MwST-Erhöhung getroffen wurde. Dann kann der GU den höheren MwST-Satz weitergeben.

    Um dies in einem solchen Fall für in 2006 erbrachte "wirtschaftlich abgeschlossene Teileistungen" zum Wohle des Bauherren zu ändern, kann wie unter Vertragsänderung/Teilabnahme/Teilschlussrechnung" beschrieben verfahren werden.

    Was zu beachten ist, kann dem Schreiben des BMF unter 3.2.2 und folgende nachgelesen werden. Ist angehängt.
     
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