Pflichten des Architekten

Diskutiere Pflichten des Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir bauen zum ersten Mal mit einem Architekten. Nun sind kurz vor Baubeginn (Baustelleneinrichtung ab 9.3.) zwei Fehler...

  1. #1 Gast94525, 06.03.2020
    Gast94525

    Gast94525 Gast

    Hallo zusammen,

    wir bauen zum ersten Mal mit einem Architekten. Nun sind kurz vor Baubeginn (Baustelleneinrichtung ab 9.3.) zwei Fehler aufgefallen:
    -am 24.10.2019 wurde vom Architekten ein AuftragsLV für Spengler & Dachbegrünung erstellt und an den Bauherrn zur Unterschrift gesendet. Der Bauherr hat das AuftragsLV am 25.10.2019 per Post versendet und den Architekten über den Versand informiert. Am 28.2.2020 fiel nun dem Architekten auf, dass das AuftragsLV Spengler nicht da ist. Der Spengler hat angeblich nichts bekommen und nimmt den Auftrag nun nicht mehr an. Ist es Pflicht des Architekten, den Rücklauf des AuftragsLV zeitnah zu kontrollieren? Wie sieht es mit Regressansprüchen aus, falls eine Neuvergabe teurer wird?
    -der Architekt hat beim Gewerk Zimmerer 5(!) Dachfenster im LV vergessen, das ist erst bei der finalen Besprechung der Werksplanung aufgefallen. Der Architekt will nun ein NachtragsLV für den bereits beauftragten Zimmerer-LV erstellen. Das darf doch nicht passieren?! Evtl. hätten wir sonst einen anderen Zimmerer ausgewählt.

    Hat hier jemand Erfahrungen, wie man mit solchen Schnitzern umgeht?
    Vielen Dank vorab!!
     
  2. #2 Fred Astair, 06.03.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.692
    Zustimmungen:
    5.179
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Nein, das ist Bauherrenpflicht.

    Natürlich darf das nicht passieren. Die Welt ist perfekt und Fehler ausgeschlossen.
    Sag mal, die fehlenden 5 Fenster hättest Du doch auch merken müssen. Dazu braucht es doch keines besonderen Sachverstandes.
    Mir scheint, der Architekt hat bei der Auswahl seines Klienten einen Volltreffer gelandet.
     
  3. #3 Gast94525, 06.03.2020
    Gast94525

    Gast94525 Gast

    Das AuftragsLV sollte zurück an den Architekten gehen und nicht an den Bauherren. deshalb dachte ich, dass er das überprüft. Bei den anderen AuftragsLVs war es so und wir haben später Kopien bekommen.
    Ich sage nicht, dass niemand Fehler machen darf. Nur wir haben alles vorbesprochen, die Dachfenster waren in der Vorplanung und wir zahlen eine Menge Geld für den Architekten. Genau dafür würde ich erwarten, dass ich eben nicht hinter allem nachkontrollieren muss.
     
  4. #4 Fabian Weber, 06.03.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.551
    Zustimmungen:
    5.148
    Heißt ja nicht, dass der Nachtrag für die Fenster überteuert wird.
     
    jodler2014 gefällt das.
  5. #5 Andreas Teich, 06.03.2020
    Andreas Teich

    Andreas Teich

    Dabei seit:
    20.03.2012
    Beiträge:
    2.927
    Zustimmungen:
    474
    Beruf:
    Gebäude-Energieberater, Planungsbüro, HW-Meister
    Ort:
    Bonn und Kärnten/Österreich
    Benutzertitelzusatz:
    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Bauherren-Schutzbund befragen ?
     
  6. #6 jodler2014, 06.03.2020
    jodler2014

    jodler2014

    Dabei seit:
    20.12.2014
    Beiträge:
    3.895
    Zustimmungen:
    536
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    RP
    Dumm gelaufen ! Das stimmt wohl
    Anstatt in einem Forum nach Lösungen zu suchen , sollte man sich besser mit dem Architekten an einen Tisch setzen und miteinander kommunizieren.
    Auge in Auge !
    Der Architekt ist übrigens in der Bringschuld ..
     
  7. #7 Gast94525, 07.03.2020
    Gast94525

    Gast94525 Gast

    Zusammensetzen werden wir uns sicherlich. Ich habe keine Erfahrung, wer was machen/ kontrollieren muss. Deswegen habe ich hier gefragt. Vielen Dank für die Antworten!
     
  8. #8 Andreas Teich, 07.03.2020
    Andreas Teich

    Andreas Teich

    Dabei seit:
    20.03.2012
    Beiträge:
    2.927
    Zustimmungen:
    474
    Beruf:
    Gebäude-Energieberater, Planungsbüro, HW-Meister
    Ort:
    Bonn und Kärnten/Österreich
    Benutzertitelzusatz:
    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Vermutlich soll dich der Architekt entlasten,
    sonst würde der nur die Pläne zeichnen und du kümmerst dich um die Auftragsvergabe und Kontrolle.
    Die Bauüberwachung wird bei vollen Auftragsbüchern ohnehin oft vernachlässigt
     
Thema:

Pflichten des Architekten

Die Seite wird geladen...

Pflichten des Architekten - Ähnliche Themen

  1. Elektrik, Stromzähler in den Keller? Pflicht ab 2035?

    Elektrik, Stromzähler in den Keller? Pflicht ab 2035?: Hallo zusammen, wir renovieren gerade eine Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus. In der Wohnung gab es nur eine Phase L1, demnach auch keinen...
  2. Rechte / Pflichten Teilung Grundstück

    Rechte / Pflichten Teilung Grundstück: Hallo! Ein etwas sonderliches Problem hat meine Bekanntschaft sich aufgehalst. Also will ich hier mal fragen, weil doch einige Leute hier...
  3. Vor Inanspruchnahme von Architekt Handwerker anschreiben Pflicht?

    Vor Inanspruchnahme von Architekt Handwerker anschreiben Pflicht?: Hallo, angenommen ein Bauherr würde einen Architekt der für die Leistungsphasen 1-8 beauftragt wurde wegen eines Mangels der aus einer...
  4. Bundesgerichtshof präzisiert Pflichten des Architekten

    Bundesgerichtshof präzisiert Pflichten des Architekten: Gestern bin ich auf ein relativ neues BGH-Urteil gestoßen (worden)....
  5. KfW40-Haus bis 300k€: Pflicht und Kür

    KfW40-Haus bis 300k€: Pflicht und Kür: Ich brauche eine unabhängige Meinung, was bei einem Budget von 300000 € möglich ist zu bauen. Wir haben ein Grundstück am Ostrand von Köln. Der...