Keller Estrichdämmung

Diskutiere Keller Estrichdämmung im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Was mich mal interessiert ist, bei wem der Planungsfehler liegt. Im Plan ist keine Fbh angegeben. Entweder gab es da ein Missverständnis und die...

  1. Kischi

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    Nein, dem Bauherrn kam die Erleuchtung nicht erst später, sondern bereits in der Baubeschreibung im Zuge des Vertragsschluss mit dem GÜ - also bevor überhaupt eine Planung erfolgt ist - wurde definiert, dass der Kellerflur eine FBH und nach Wahl des GÜ einen schwimmenden Anhydrit- oder Zementestrich erhält. Denn die Treppe ist offen. Die übrigen Kellerräume sind als unbeizter Nutzkeller vereinbart und ein Estrich nicht geschuldet. Hinsichtlich der Dämmung ist geregelt, dass diese entsprechend Wärmeschutznachweis erfolgt.

    Die Planung wurde vom GÜ in 12/2019 finalisiert und hier wurde vom GÜ bzw. dessen Nachunternehmer (Architekt) ein Bodenaufbau von 12 cm im KG festgelegt, was ich damals nicht weiter hinterfragt habe. Der Wärmeschutznachweis wurde durch einen Nachunternehmer des GÜ (anderer Architekt) erst in 02/2019 erstellt, als schon mit der Ausführung begonnen wurde. Und mir erst viel später ausgehändigt, nach x-fachen Drohgebärden meinerseits. Ursprünglich wollte man mir den erst bei der Abnahme übergeben. Andere Sachen im Wärmeschutznacheis passen auch nicht zur Ausführung, z.B. geht der Wärmeschutznachweis davon aus, dass die Innenwände im Keller z.T. aus Portenbeton sind, obwohl tatsächlich alles aus Stahlbeton ist.

    Insofern liegt hier ein Planungsfehler bzw. ein Koordinationsfehler des GÜ vor.

    Die Entscheidung, den ursprünglichen Estrich herauszureißen, hat der GÜ im Übrigen selbst getroffen und ist hierzu nicht von mir aufgefordert worden. Ich habe lediglich moniert, dass Raumhöhe, Türhöhen und Treppenantritt aufgrund des ggü. Planung zu hohen Estrichs nicht passen.

    Das dürfte insofern einen satten Abzug rechtfertigen, wenn ich im Keller die nächsten 40 Jahre zum Fenster rausheize und noch dazu Gefahr laufe, wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt zu werden. Oder aber es muss dadurch geheilt werden, dass eine spezielle Dämmung verbaut wird, die trotz nur 4 cm Stärke ausreicht.

    Was für eine Abdichtung? Es gibt eine Bodenplatte aus WU-Beton 30 cm. Darauf Bitumenbahn, Dämmung, Estrich und Fliesen. Fertig.
     
  2. #42 simon84, 08.03.2020
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    oder man hat in dem einen Raum 3 cm weniger Höhe, schneiden Tür Zarge und Blatt unten ab und baut es so dass es der Norm entspricht
     
  3. #43 Lexmaul, 08.03.2020
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    Die Bitumenbahn ist eine Abdichtung, aber die ist doch gar nicht zu sehen...oder wo versteckt die sich? Etwa nur unter dem gedämmten Teil?

    @SIL: Vielleicht doch richtig gerechnet, weil der Flur nicht als Wohnraum zählt und damit wieder die 0,5 W/m2-Grenze in Kraft tritt?

    Es ist und bleibt Quatsch, da nur ein paar qm2 mit Estrich und FBH zu machen. Dann kannst das alles roh lassen...

    Nochmal: Lass doch den Estrich überall legen!
     
  4. #44 Fabian Weber, 08.03.2020
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    Wie soll er denn überall Estrich legen, ich denke der Rohboden wird entsprechend einen Höhensprung haben.

    Also ist die Bodenplatte in den Räumen ohne Estrich überhaupt nicht gedämmt.

    Ist denn dort die Kellerdecke gedämmt? Oder ist der EG-Bodenaufbau entsprechend stark mit Dämmung? Irgendeine Dämmung muss es doch zu den beheizten Räumen geben.
     
  5. SIL

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    Keine Ahnung wo ihr gerade debattiert...
     
  6. SvenvH

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    Dann gibt es aber Proleme mit der Treppe. Maximal 5mm Tolleranz. Es sei denn die Treppe ist noch nicht fertig dann kann man die entsprechend planen.
     
  7. #47 Lexmaul, 08.03.2020
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    Nö, denn er hat ja gesagt, dass derzeit da noch kein Estrich liegt, aber für später geplant sei.

    Und genau das mit der Dämmung des EGs kann ein Problem werden - wie sind denn da die Aufbauplanungen?
     
  8. #48 Lexmaul, 08.03.2020
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    Gut, also wie immer :winken:mega_lol:
     
  9. SIL

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    Das geht ja - maßgebend sind die nächsten Räume du musst einfach thermisch trennen.

    Das muss Sie sein.
    @Lexmaul das geht hier alles durcheinander die este Frage ist :
    Keller Wohnraum vermutlich nicht
    2.belüftete Nebenräume - können diese indirekt beheizt sein, was ist als MW drinnen, Kompensation?
    3.der Keller wie temperiert <19° sporadisch beheizt, dann nur 4108 - 2,
    4.die AW Wand was ist mit der...
    Alles Fragen die hier nicht ersichtlich sind :winken
     
  10. SIL

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    Ey ihr hüpft von Noppen zu Systemplatten und sonstwas - was hat den Estrich ob nun ZE oder Anhydritestrich da für einen Einfluß :lock
     
  11. #51 Lexmaul, 08.03.2020
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    Keinen, ich hab das auch nicht ins Spiel gebracht :).

    Mal schauen, was nun zur EG-Dämmung zum Keller hin kommt, denn davon wird es abhängig sein, ob der Keller als Nicht-Wohnraum zählt - oder eben nicht :).
     
  12. #52 Fabian Weber, 08.03.2020
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    @SIL,

    die Kellerdecke ist aber anscheinend nicht gedämmt, darum meine Frage an den TE ob wenigstens oberseitig der Kellerdecke dann ein anständiges Dämmpacket unterm Estrich sitzt.
     
  13. SvenvH

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    Wie groß ist denn der Kellervorraum? Evtl. Könnte man hier auch Dünnschichtigeren Estrichen Arbeiten. Faserverstärkte Estriche zb. Kostet zwar mehr aber man hat die nötige Dämmung.
     
  14. SIL

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    Nee, nicht so ganz - beheizt dann wie Wohnraum, also über 1>19° und ständig beheizt und inviduell regelbar - dann kommst mit 4108-2 nicht hin und schon gar nicht wenn, die Treppe offen geführt ist und das umgebende MW im KG nicht mindestens T10 entspricht ( geschätzt), das ist die leidige Debatte ob beheizt automatisch, den selben Anspruch erwirkt wie Wohnraum.
     
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  15. #55 Kischi, 08.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 08.03.2020
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    Es war auch von Anfang an ein riesen Streitpunkt. In der Baubeschreibung steht Dämmung des Kellers gemäß Wärmeschutznachweis und die Wärmeschutznachweis wurde dann so gerechnet, dass angeblich keine Dämmung erforderlich ist. D.h. konkret:

    1. Eine Dämmung der Kellerbodenplatte von unten ist im Wärmeschutznachweis nicht vorgesehen und auch nicht ausgeführt.
    2. Eine Dämmung der Keller-Außenwände ist im Wärmeschutznachweis grds. nicht vorgesehen. Lediglich ein kleiner Teilbereich, nämlich die Außenwand des beheizten Kellerflurs, wurde entsprechend Wärmeschutznachweis von Außen mit 10 cm Styrodur gedämmt. Allerdings ohne die grds. erforderliche Übergreifung von 50 cm, wobei hiervon im Wärmeschutznachweis auch nichts steht.
    3. Innendämmung der Kellerbodenplatte ist im Flur mit 5 cm EPS WLG 035 zzgl. 2 cm Trittschall gemäß Wärmeschutznachweis vorgesehen. Hier liegen jetzt nach Abriss aktuell die oben beschriebenen 2 cm PUR und 2 cm Trittschall. in den restlichen Räumen keine Dämmung und kein Estrich.
    4. Eine Innendämmung der Decke über KG ist im Wärmeschutznachweis nicht vorgesehen und nicht ausgeführt worden. Das hätte auch den Verlust der geplanten Raumhöhe zur Folge.
    5. Eine Innendämmung der Innenwänden zwischen beheiztem Kellerflur und unbeheizten Kellerräumen ist nicht vorgesehen. Das liegt daran, dass der Wärmeschutznachweis davon ausgeht, dass diese Wände aus 24 cm Porenbeton sind. Tatsächlich sind sie aber aus Stahlbeton ausgeführt.
    6. Die Dämmung auf dem Roh-FB EG wurde gemäß Wärmeschutznachweis ausgeführt und beträgt 6 cm EPS WLG 035 zzgl. 2 cm Trittschall.

    Nochmals zur Klarstellung: Der Keller ist ein reiner Nutzkeller und das soll auch so sein. Der Kellerflur liegt in der thermischen Hülle und die restlichen Kellerräume außerhalb. Über das Für und Wider will ich jetzt nicht diskutieren. Mir geht es primär darum, dass sich über die Kellerdecke oder aber den offenen Treppenraum keine nachteiligen Folgen für das EG ergeben und dass kein Verstoß gegen die EnEV vorliegt.
     
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    Fibi die rettet dich nicht, dann wie ist das AW die Kellerfenster, das MW innen... dad ein Ringelschwanz.
     
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    Schon Verstoss gegen Mindestwärmeschutz.
    Dämmen.
    Das widerspricht ihren vorherigen Aussagen - weil beheizt und vom 'Treppenhaus' Wärmeverluste auftreten.
    Das hat einer berechnet - Der weiss dad.

    Dann ist doch gedämmt.

    Nein. Ausser mehr Heizen.
     
  18. #58 Fabian Weber, 08.03.2020
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    Ich würde an dieser Stelle einen externen Bauphysiker mit einen Gutachten beauftragen, der klären soll, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

    Hier sind einfach bereits zu viele Abweichungen von der Planung vorhanden.

    Außerdem würde ich so lange genug Geld einbehalten.

    Das gute ist, dass man das relativ einfach heilen kann durch Deckendämmung.
     
  19. SIL

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    Nee, innen auch mit wenn aussen nichts machst, du musst die thermische Hülle an den nunmehr inneren Stahlbetonwänden sicherstellen, ist halt Raumverlust. Und mit dem beheizt nun ja siehe oben - Mindestwärmeschutz...
     
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  20. #60 Fabian Weber, 08.03.2020
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    Ja die STB Wände auch zum beheizten Flur, Türen keine Ahnung.
     
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