Tiefer liegendes Grundstück: Muss ich mich an der Abfangung beteiligen?

Diskutiere Tiefer liegendes Grundstück: Muss ich mich an der Abfangung beteiligen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, mal wieder eine Frage zu unserem Bauvorhaben - leider habe ich keinen passenden Eintrag gefunden; darum dieses Thema: Folgende...

  1. #1 D3n3thor, 09.03.2020
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    Hallo zusammen,

    mal wieder eine Frage zu unserem Bauvorhaben - leider habe ich keinen passenden Eintrag gefunden; darum dieses Thema:

    Folgende Situation:
    Hinter uns hat zeitgleich unser Nachbar gebaut und dessen Grundstück liegt deutlich höher (aus unserem OG schauen wir in deren EG). Nun möchte er an der Grundstücksgrenze einen Stellplatz bauen und muss dafür das Gelände aufschütten. Auf den beiden Fotos seht Ihr einmal den original Zustand und den geplanten Zustand.

    Die blauen Linien zeigen die künftige Oberkante seiner Pflastersteine.
    Zwischen den roten Markierungen sollen 1,50 m hohe L-Winkel verlaufen um die Aufschüttung abzufangen. Die gelbe Linie zeigt den natürlichen Geländeverlauf.

    Er möchte dass ich mich zu Hälfte den Kosten der Abfangung (L-Winkel, Zaun, Arbeit, etc.) beteilige. Ich habe das abgelehnt mit der Begründung, dass er allein die Abfangung des Geländes sicherstellen muss - schließlich baut er da auch einen Stellplatz.

    Stimmt das?
    Laut seiner Aussage gibt es irgend so nen Einfriedungsrecht; welches sagt man müsse sich das teilen.
    Für mich ist ne Einfriedung eher ein Zaun oder eine Mauer auf ner gemeinsamen Grundstücksgrenze; aber doch keine Geländeabfanung in dem Maße, oder?

    Für Rückmeldungen wäre ich dankbar.
     

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  2. #2 Fabian Weber, 09.03.2020
    Fabian Weber

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    Da musste nix zahlen. Kann übrigens sein, dass er gar nicht so hoch aufschütten darf, da gibt es Regeln wie hoch das geht.
     
  3. #3 driver55, 09.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 09.03.2020
    driver55

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    Ich kann nicht ganz folgen...
    Fliegt er mit den Autos da hoch? Von welcher Seite kommt er dann? Wo ist euer Haus/Gelände?
    Was ist das hinten für eine Mauer, die ist doch genauso hoch? Ist dort eine Zufahrt?

    Das Ende des angeblich natürlichen Geländeverlaufs ist doch auch fast so hoch.

    Die Situation ist mir nicht ganz klar...
     
  4. SIL

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    Ja, das ist so - diese Regelung ist leider nicht einheitlich.
    Sind beide partizipierend - kann eine Beteiligung anfallen oder es wird nach 3-5 Jahren automatisch eine Unterhalts oder Reparatur Teilung erfolgen - ergo jeder seine Zaunseite...

    Da ihr Nachbar aufschüttet und Wandscheiben L Steine setzt geht sie dass nichts an.

    Die Frage nach der Zulässigkeit der Aufschüttung oder ob in Ihren B Plan oder seinen BA etwas dazu steht, wissen wir nicht.
    Implentiert, das der Geländeverlauf bekannt war, hätte der 'höherliegende' eh Schutz ergreifen müssen, schon wegen Zuleitung Niederschlag etc
     
  5. #5 D3n3thor, 09.03.2020
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    Hinter der Mauer ist seine Zufahrt - er fährt vom Foto aus gesehen von rechts hoch.
    Auf dem Bild sieht man in der unteren rechten Ecke noch unser Haus (Fensterbank Büro EG).
    Die Mauer im Hintergrund ist quasi ein Stützmauer für seine Zufahrt und läuft an der kompletten rechten Seite unseres Grundstücks lang.

    Ich hoffe damit wird es klarer.
     
  6. #6 Kriminelle, 10.03.2020
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    egal, Du musst Dich nicht an seinem Stellplatz, noch an seiner Abfangung, beteiligen.
     
  7. JPtm

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    Ich würde mir da viel eher Gedanken darum machen, ob der einfach so in die Mitte vom Hügel die 150er L-Steine setzen kann und das dann zu dir auch hält. Da wäre ich mir bei der Steigung irgendwie nicht sicher. Weiter hinten sieht man ja locker 3m Elemente oder so die den ganzen Bereich abfangen.
     
  8. #8 driver55, 10.03.2020
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    Etwas, Ja.

    Weshalb seid ihr im „Loch“ und er auf dem Berg? Ihr habt etwas abgetragen und er etwas aufgeschüttet? Weshalb eigentlich diese große Mauer? Wie können Grundstücke so unterschiedlich/bergig sein? Vor allem direkt nebeneinander?

    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er 2 m aufgeschüttet hat.

    Wenn er aber dort „oben“ parken will, darf er alleine löhnen, wenn ihr nicht gebuddelt habt!
     
  9. #9 D3n3thor, 10.03.2020
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    Wir haben da nichts abgetragen. Und ja; es dort sehr hangig. Wir haben uns allerdings in das Gelände reingebuddelt und sind somit mit unserem EG auch auf gleicher Höhe zur Straße (die liegt vor unserem Haus). Er hat hinter gebaut (ansteigendes Gelände) und im Grunde genommen nur sein Grundstück begradigt; dann aufgeschüttet und das Haus drauf! Wie gesagt wir gucken von unserem OG in sein EG.
    Die Mauer ist da um die Zufahrt (von der Straße aus) abzustützen.
     
  10. #10 simon84, 10.03.2020
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    Ist das eigentlich der gleiche Nachbar welcher meinte ihr müsstet Drainage legen, damit sein undichter Keller nicht nass wird ?
     
  11. #11 D3n3thor, 10.03.2020
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    Nein; das ist ein anderer! Ich bekomme es gerade von allen Seiten ab :boxing
     
  12. #12 Stadtbaumeister, 10.03.2020
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    Kommt auf die Aufschüttung des Nachbarn noch ein Carport drauf? Wie sieht das mit den Abstandsflächen aus? Darf man das Gelände so auffüllen? Gibt's einen B-Plan?
     
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  13. #13 D3n3thor, 11.03.2020
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    Ein Carport kommt nicht drauf und einen B-Plan gibt; bei den anderen Fragen bin ich überfragt... Die Frage ist; muss ich das klären oder wäre das nicht eigentlich seine Aufgabe sicherzustellen dass er dies
    1. überhaupt darf und
    2. falls ja auch nachweisen dass ich mich daran beteiligen muss?
     
  14. #14 simon84, 11.03.2020
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    Es ist seine Aufgabe das ist richtig aber wenn du der Meinung bist dass es nicht passt musst du einschreiten von selber passiert da nix
     
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