Dämmung am Altbau ja oder nein

Diskutiere Dämmung am Altbau ja oder nein im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; ‚Lüftungskonzept‘ bedeutet nur anzugeben bzw sich zu überlegen, wie der notwendige Luftwechsel gewährleistet werden kann- also mehrmals am Tag von...

  1. #41 BaUT, 20.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 20.03.2020
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    Erklärbär
    Quatsch - da solltest du in Deutschland mal eine Weiterbildung zur DIN 1946-6 besuchen.
    Manuelle Fensterlüftung ist kein Teil der nutzerunabhängigen Lüftung nach DIN 1946-6.

    DIN 1946-6
    Stufe I (Grundlagenermittlung):
    Prüfung ob die tatsächlich vorhandene "Infiltration" ausreicht, um die "Lüftung zum Feuchteschutz" nutzerunabhängig sicher zu stellen, sonst sind "lüftungstechnische Maßnahmen" erforderlich

    Stufe II (Entwurfsplanung):
    sofern LtM erforderlich sind - Wahl des Lüftungssystems (freie Lüftung / ventilatorgestützte Lüftung) - Berechnung der entsprechenden Außenluftvolumenströme

    Stufe III (Ausführungsplanung):
    Auswahl der technischen Geräte
     
  2. #42 Andreas Teich, 20.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 20.03.2020
    Andreas Teich

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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Ja, Ja, stimmt schon teilweise,
    nur sind Altbauten ohnehin meist mit genug Undichtigkeiten versehen, haben oft höhere Räume als Neubauten, sorptionsfähigen Kalkputz an den Wänden und Holzfußböden, sodass andere Bedingungen als bei Neubauten bestehen.

    Ich habe selbst einen großen Altbau von 1910, wohl sehr ähnllich dem um den es hier geht, der trotz Vermietung, großenteils neuen Fenstern ohne Laibungsdämmung und ohne jedes Lüftungskonzept noch nie irgendwo Schimmel aufwies.
    Allerdings alles mit Silikatfarben gestrichen, nirgendwo Gipsputz, Dämmung mit Zellulose und Holzfaserplatten etc.
    Ein Altbau bietet ja auch Vorteile gegenüber Neubauten
     
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  3. BaUT

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    Erklärbär
    Jaja!
    Genau einen solchen Altbau habe ich auch grad wieder besichtigt und durfte ein Schimmelpilzgutachten dazu schreiben. Alle Fensteranschlusfugen waren verschimmelt. Fehlerhaftes Lüftungsverhalten??? (lt. Vermieterangabe sei das Problem nur in dieser einen Wohnung)
    Baumängel??? (lt. Mieterinfo besteht das gleiche Problem in drei Wohnungen des Hauses)

    350 EUR für ein Lüftungskonzept
    120 EUR/Fenster für die Nachrüstung von Fensterfalzlüftern

    Das wäre für den Vermieter in Summe sicher billiger gewesen als ein verlorener Rechtsstreit...
     
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  4. #44 Andreas Teich, 20.03.2020
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Ohnehin sollte mmer der Einzelfall beachtet werden-
    es kann bei bestimmten Gegebenheiten durchaus sinnvoll sein.
    Wenn aber ganz offensichtlich keine Notwendigkeit besteht muß auch kein Lüftungskonzept oder Gutachten erstellt werden.
    Fensterfalzlüfter können nicht bei allen Fensterprofilen nachgerüstet werden
     
  5. #45 Lexmaul, 20.03.2020
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    Hauptsache der Teich behält das letzte Wort und in seinen Augen recht.
     
  6. Nic123

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    Also Fabian den Taupunkt und die u Wertberechnung lernt man eig schon in der Ausbildung. Ein Energieberater soll dich doch darin beraten Energie einzusparen also müsste er das eig au können oder meinst du nicht? Was jetzt der genaue Inhalt der Weiterbildung ist darauf möchte ich mich jetzt nicht festnagelb weil ichs einfach nicht weiß. Hast du Erfahrung darin ?
     
  7. Nic123

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    Andreas Teich es geht nicht um das kondensat auf der Wand sondern in der Wand.
     
  8. #48 jodler2014, 21.03.2020
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    Die Wände sind lt. #1 50 cm stark und werden verputzt
    Da braucht man kein WDVS .
    Wo soll da Kondensat "in " der Wand entstehen?
    Das entsteht in den " kalten Hausecken ".
     
  9. BaUT

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    Ja z.B. in alte Holz-Kastenfenster oder Alu-Kastenfenster...
    Bei allen übrigen Proilen ruf erstmal bei RegelAir an, bevor du solche Behauptungen raushaust :confused:
    Fenster und Lüftung scheinen nicht deine starke Seite zu sein, also lies und lerne statt hier auf jeder baustelle mit schreiben zu wollen.
    Ja genau
    und in dämlich ausgeführten Fensteranschlussfugen, wenn man die Montageempfehlungen für Altbauten aus der Technischen Richtlinie Nr.20 des Glaserhandwerks nicht beachtet.
     
  10. #50 Andreas Teich, 21.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 21.03.2020
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Taupunkt- und U-Wertberechnungen können ja auch von jedem Baulaien nach kurzer Anleitung erstellt werden-
    gratis Software gibts dafür genügend und funktioniert bei korrekter Interpretation.
    Schimmel entsteht bei massiven Wänden durch Kondensat auf der Wand nicht in der Wand-
    Schimmel ist ein Oberflächenbesiedler.

    Wie gesagt, ich habe auch in meinem vermieteten Altbau mit ähnlichem Wandaufbau und 50 cm und teils deutlich dünneren Ziegelwänden wie beim Fragesteller, trotz geometrischen Wärmebrücken und zahlreichen Bewohnern und ohne jedes Lüftungskonzept noch nie Schimmel gehabt
    (dies setzt aber korrekte Materialauswahl voraus)
    -dies weder bei Räumen mit neueren Fenstern mit Ug 1,1 noch bei einigen einfachverglasten oder später umgerüsteten.
    Da auch bei den Zweischeibengläsern nie Kondensat auftrat hätte ich ebenso Dreifachgläser einsetzen können, die damals noch nicht verwendet wurden.

    Lüftungskonzepte und ggf weitergehende Maßnahmen können durchaus sinnvoll sein,
    es ist aber keine Muß-Bestimmung, die in jedem Altbau umgesetzt werden muß und bei Nichtbeachtung zwangsläufig zu Schäden führt.
    Oft läßt sich die Sinnhaftigkeit dazu schon sehr schnell bei einer Begehung feststellen.

    Bei einem 60 er Jahre Bau müssen ganz andere Maßnahmen ergriffen werden als bei Gründerzeit-Häusern mit völlig unterschiedlichen Wandaufbauten und Baumaterialien.
     
  11. #51 BaUT, 21.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 21.03.2020
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    Bitte lies die Norm endlich mal bevor du drüber schreibst!
    Im "Anwendungsbereich" der Norm lässt sich ganz einfach erkennen, dass sie sowohl für Neubauten als auch für Altbausanierung anwendung findet. Wer heute noch glaubt die DIN 1946-6 sei noch immer keine anerkannte Regel der Technik und sei nícht zwingend anzuwenden, der setzt sich einem erheblichen Haftungsrisiko aus.

    Sofern bei einer Nutzungseinheit innerhalb eines Bestandsgebäudes mind. 1/3 der Fenster getauscht wird, ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zu erstellen. Wird dies im Zuge eines Fenstertuschs unterlasen und kommt es anschließend zu Schimmelschäden, dann liegt seitens des Bauherrn und seines Architekten/Energieberater ein Beratungs-, Planungs- und Bauleitungsfehler vor und auch der Fensterbauer muss sich Versäumnisse bei der Hinweispflicht vorwerfen lassen.

    Mindestens Stufe I (Dichtheitscheck: Infiltration > Lüftung zum Feuchteschutz ???) muss also in jedem Fall erfolgen.
    Danach ist dann klar, ob zusätzliche Lüftungsmaßnahmen gebraucht werden oder eben nicht.
     
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