Corona Kontaktverbot vs Dachsanierung

Diskutiere Corona Kontaktverbot vs Dachsanierung im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, eine blöde Frage, aber vielleicht hat ja einer eine passende Info. Heute wurde ja ganz frisch im Rahmen der Coronakriese das...

  1. Reifi

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    Hallo zusammen,

    eine blöde Frage, aber vielleicht hat ja einer eine passende Info.

    Heute wurde ja ganz frisch im Rahmen der Coronakriese das Kontaktverbot angekündigt.

    Jetzt ist es so, dass ich (Wohne in NRW) eigentlich mit unserem Dachdecker im Ort die Sanierung unseres Daches geplant habe. Dachstuhl bleibt erhalten, aber sonst kommt eigentlich alles neu.

    Geht das jetzt überhaupt noch? Es ist ja keine Reparatur nach Sturm oder so und kann theoretisch auch noch ein paar Wochen warten.

    Oder fällt das nicht unter das Verbot? Wen kann ich dazu fragen? Ordnungsamt?

    Viele Grüße
    Stefan
     
  2. #2 Lexmaul, 22.03.2020
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    Wenn der zu zweit nur arbeitet oder je zwei auf einer Dachseite, wo soll das Problem sein?
     
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  3. #3 simon84, 22.03.2020
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    Ich würde in erster Linie mal den Dachdecker fragen
     
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  4. Reifi

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    @simon84 Klaro, aber ich bin recht sicher, das er da kein Problem sieht :)
    Ich will nur vermeiden, dass die Baustelle dann stillgelegt wird.

    Aber thx für die Antwort.
     
  5. Yilmaz

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    Kontaktverbot gilt doch nicht für Arbeitsplätze ausser genannten Bereiche. ( Gastronomie, Friseure...)
     
  6. Alex88

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    Es gibt mehr Arbeitsbereiche wo sich das K Verbot nicht umsetzen lässt, da müsste man alle Baustellen dicht machen
     
  7. #7 Lexmaul, 22.03.2020
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    Klar, außer es ist beruflich ZWINGEND notwendig - und das ist sehr schwammig (wie so vieles).
     
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  8. #8 driver55, 22.03.2020
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    I.d.T. und das wird m.M.n. auch bald kommen. In einer Woche steht alles still. (so meine Glaskugel).
     
  9. BaUT

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    ...wenn die Fallzahlen nach 14 Tagen nicht sinken, dann wird es vielleicht noch eine Verschärfung geben, aber drück bis dahin dein Glasauge mal zu. Panikmache nutzt hier keinem.
     
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  10. SvenvH

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    Momentan läuft das Baugewerbe ohne Einschränkungen weiter. Wir haben vorsorglich schon Formulare bekommen die wir im Falle einer Ausgangssperre bei Polizeikontrollen vorzeigen müssen. Aber was heute gilt ist warscheinlich morgen schon wieder anders.
     
  11. #11 Andreas Teich, 23.03.2020
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Offene Dächer können sicher immer trotz Corona gedeckt werden
     
  12. #12 Fabian Weber, 23.03.2020
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    So läuft das bei mir:

    Aus Anlass der aktuellen Ereignisse im Zusammenhang mit der Corona-Krise teilen wir Ihnen mit, dass das Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber grundsätzlich fortbesteht.

    Alle Firmen werden aufgefordert Coronafälle zum melden, damit ein entsprechendes Vorgehen abgestimmt werden kann.

    Wir weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Corona-Pandemie einen Fall der höheren Gewalt darstellt. Hieraus erwachsen weder zusätzliche Vergüungs- noch Entschädigungsansprüche.

    Der Auftragnehmer bleibt grundsätzlich weiterhin zur Erbringung der Leistung verpflichtet. Eine automatische Anpassung oder Auflösung des Vertrages allein wegen des Auftretens von höherer Gewalt findet grundsätzlich nicht statt.

    Im Fall des Corona-Virus liegt derzeit kein Fall einer sogenannten offenkundigen Behinderung nach § 6 Abs. 1 S. 2 VOB/B vor. Zwar ist das Corona-Virus als Störung hinlänglich bekannt. Die konkreten behindernden Auswirkungen auf den Bauablauf und auf die Ausführungsfristen hängen jedoch von Faktoren ab, die für den Auftraggeber nicht ersichtlich sind (bspw.: die konkrete Personalsituation des AN, die Anzahl der erkrankten Mitarbeiter oder Mitarbeiter in Quarantäne, die Anzahl der ausländischen Mitarbeiter denen eine Einreise verwehrt wird etc.).

    Die Mehrkosten, die den Vertragsparteien durch die Verschiebung der Ausführungstermine entstehen sind von jeder Partei selbst zu tragen. Insbesondere hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf eine Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerung nach § 642 BGB, da dieser Tatbestand das Unterlassen einer Mitwirkungshandlung des Auftraggebers voraussetzt, was nicht gegeben ist. Dies schließt auch Schadenersatzansprüche aus, da keiner der Vertragsparteien ein Verschulden vorgeworfen werden kann.
     
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  13. #13 driver55, 23.03.2020
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    Das hat aus meiner Sicht nichts mit Panikmache zu tun. Das ist lediglich die Konsequenz des Vorangegangenen.
    Ich hab den Tee schon im Haus...;)
     
  14. Reifi

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    Hallo zusammen,

    kurzes Update. Hab heute kurz unseren Bürgermeister angeschrieben und vom Amt her alles (aktueller Stand) kein Problem.
    Mit dem Dachdecker habe ich auch gesprochen. Wichtig ist, dass wenn wir loslegen, natürlich auch die Lieferkette steht und er hat schon letzte Woche beim Großhandel alles Materialien reserviert. Wenn von seinen Leuten jetzt keiner sich den Virus einfängt, geht es zum Ende der Woche mit dem Gerüstbau los und nächste Woche dann aufs Dach. Wir drücken uns mal die Daumen, dass wir nicht doch einen Fullstop bekommen
     
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  15. ps0125

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    Ich gehe auch mal davon aus dass wenn dein Dach abgedeckt ist, dir niemand verwehren wird es wieder dicht zu bekommen.
    Zum Schutz von Leben, Gesundheit, Vermögensschäden usw. kann normalerweise so eine Ausgangssperre umgangen werden.
    Da hat ja niemand was davon, wenn die Dachdecker zu Hause bleiben und dir die Bude absäuft.

    Aber sag niemals nie...
     
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  16. Reifi

    Reifi

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    Wollen wir mal nicht hoffen :) Aber der Dachdecker hat auch gesagt, dass unabhängig von Corona, am Abend immer eine Regendichtigkeit (Plane mit ein paar Latten über den offenen Teil..ist natürlich keine Dauerlösung) hergestellt wird und das Dach auch in Abschnitten gemacht wird und nicht alles auf einmal.

    Ich bin da mal guter Dinge...wird schon
     
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