Aufenthaltsräume vs. zu kleine Fensterflächen

Diskutiere Aufenthaltsräume vs. zu kleine Fensterflächen im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, wir sind gerade noch in der Panung und bauen ein freigeplantes Architektenhaus. Wir möchten einen separaten Fernsehraum...

  1. #1 Claire1975, 25.03.2020
    Claire1975

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    Hallo Zusammen,
    wir sind gerade noch in der Panung und bauen ein freigeplantes Architektenhaus.
    Wir möchten einen separaten Fernsehraum einrichten und haben hierfür 3 Fenster á 90x60 cm als Lichtleiste eingeplant.

    Weil Zimmer soll blendfrei sein und wir haben keine Lust, wenn Autos vorbei fahren, das die Scheinwerfer in das Zimmer scheinen oder uns jeder auf der Couch sitzen sieht :-)

    Unser Architekt weißt uns darauf hin, das wir somit nicht die HBO für Aufenthaltsräume einhalten. Wir unterschreiten das geforderte Achtel der Grundfläche. Da seine Leistung fertig ist, erläutert er es auch nicht mehr und hat sich auch sonst immer alles aus der Nase ziehen lassen. Deshalb die Frage an Euch.

    Was kann das für uns bedeuten?
    Macht uns da das Bauamt Probleme, wenn wir zu kleine Fenster haben oder ist es unser eigenes Ding.

    vg
    claire
     
  2. #2 simon84, 25.03.2020
    simon84

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    Klar macht das Probleme beim Bauantrag. Du brauchst eine Abweichung, die muss begründet und genehmigt werden.
    Im Neubau sehe ich da schwarz, da wird man sagen, normale Fenster einbauen, Jalousie, Plissee, Rollladen oder Gardinen zur Verschattung verwenden.
     
  3. #3 Claire1975, 25.03.2020
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    Hi Simon, der Bauantrag ist bereits durch, da genehmnigungsfrei. Die Änderung mit den Fenstern war danach eine Idee von uns. Wir haben hier den Absatz §42 (§) gefunden, wo es Ausnahmen gibt: (3) Aufenthaltsräume, deren Benutzung eine Beleuchtung mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank- und Speisegaststätten, Behandlungsräume des Gesundheitswesens, Sport-, Spiel-, Werk- und ähnliche Räume sind ohne Fenster zulässig.

    D.h. wir würden von dem bereits genehmigten Bauantrag bei der Ausführung abweichen - das ist unser Problem bzw. hier wollen wir nach Erfahrungen fragen.

    vg claire
     
  4. #4 Andreas Teich, 25.03.2020
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Verdunkelungsmöglichkeiten gibts ja eigentlich genug, wenns nur daraum geht-

    ansonsten nennt ihr das eben nicht Aufenthaltsraum sondern Schrankraum, Lagerraum etc,
    sofern überhaupt Rückfragen kommen
     
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  5. #5 Claire1975, 25.03.2020
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    Wir hätten es "Sportzimmer" oder Multimediaraum tituliert, aber Lager ist auch nett
     
  6. #6 simon84, 25.03.2020
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    Genehmigungsfrei bzw verfahrensfrei bedeutet ja nicht rechtsfrei sondern vielmehr dass nicht geprüft wird sondern der Bauherr für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist.

    die zu kleinen Fenster werden sicher auf den ersten Blick auffallen.

    auch an eine spätere umnutzung oder Verkauf denken.

    baut normale Fenster ein und verdunkelt die bei Bedarf
     
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  7. #7 Kriminelle, 25.03.2020
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    Da kannst Du jetzt aber nicht einfach mal was ändern, vor allem nicht, was eben problematisch ist.
    Genehmigungsfrei sind Anträge, die wasserfest sind.

    Darf ich mal fragen, wie groß das TV-Zimmer... äh... Lager ist?
     
  8. #8 simon84, 26.03.2020
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    Auch die Fassadenansicht leider evtl unter diesen abweichenden Fenstern
     
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