Schlüsselübergabe nach Anzahlung?

Diskutiere Schlüsselübergabe nach Anzahlung? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir kaufen gerade ein Ferienhaus und mich würde mal interessieren, ob ihr Erfahrungen mit folgendem Szenario gemacht habt: Wir...

  1. #1 GuybrushT, 29.03.2020
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    Hallo zusammen,

    wir kaufen gerade ein Ferienhaus und mich würde mal interessieren, ob ihr Erfahrungen mit folgendem Szenario gemacht habt: Wir würden gerne die Schlüsselübergabe zeitnah durchführen, noch bevor die Bank an den Verkäufer überwiesen hat. Ich würde dazu unseren Eigenkapitalanteil von 30% als Anzahlung anbieten. Ist sowas völlig unüblich oder könnte man das über einen einfachen Vertrag regeln? Ich frage deshalb, weil ich gerne wüsste, ob das evtl. ein relativ üblicher Prozess ist und es daher evtl. auch Vorlagen o.ä. gibt...

    Danke vorab!
     
  2. #2 simon84, 29.03.2020
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    Sollte man vor dem notariellen Kaufvertrag (als Verkäufer) nicht machen

    es geht ja nicht nur um den Stromzähler sondern auch Haftung etc ....
    Besprich das mit eurem Notar
     
  3. SvenvH

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    Üblich ist die Schlüsselübergabe bei Eingang des Gesamten Kaufpreises beim Verkäufer. Mann kann sich aber auch anderweitig einigen. Zu beachten wäre in dem Fall nur, dass ihr bis zur endgültigen Bezahlung keine Umbauarbeiten vornehmt, da im Falle dass der Kaufvertrag aus welchen Gründen auch immer platzt, Schadensansprüche seitens des Verkäufers geltend gemacht werden können.
     
  4. #4 GuybrushT, 29.03.2020
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    Mal sehen, wie flexibel sich der Verkäufer zeigt. Es geht ja nur um ein paar Wochen, in denen wir gerne schon ein paar Wochenenden dort verbringen würden. Das mit der Haftung usw. ist klar - ich hatte gehofft, sowas vertraglich regeln zu können, möchte aber auch nicht extra dafür noch mal einen Anwalt beauftragen. Daher die Anmerkung bzgl. möglicher Vorlagen...
     
  5. #5 simon84, 29.03.2020
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    Es geht um weitreichende Themen , auch wenn du auf einmal einen vermeintlichen Mangel entdeckst etc. Oder ein Wasserschaden entsteht.
    Ich würde mich als Verkäufer nicht drauf einlassen.
     
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  6. #6 simon84, 29.03.2020
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    Dazu brauchst du keinen extra Anwalt, das kann im Kaufvorvertrag bzw. KV Entwurf vom Notar mitaufgenommen werden.
    Jetzt in Corona Zeiten ist eine WE Nutzung je nach Bundesland sowieso rechtlich fragwürdig.

    Wie gesagt, ich als Verkäufer würde es nicht machen bzw. nicht an den KV binden.

    Wenn dann würde ich dir das Häuschen für 2 oder 3 Wochenenden kostenlos vermieten.
     
  7. SvenvH

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    Der Gedanke kam mir auch gerade. Soweit ich weiß ist das momentan sogar gänzlich verboten.
     
  8. #8 GuybrushT, 29.03.2020
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    Die Corona-Thematik ist natürlich ein valider Spinat. Aber abgesehen davon, könnte das mit dem Mietvertrag zu 0€ auch in Frage kommen.
     
  9. #9 GuybrushT, 29.03.2020
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    Ach die Autokorrektur. Zu schön um den Fehler einfach auszubessern. ;) „Punkt“ nicht „Spinat“!
     
  10. SvenvH

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    Wie ist das gemeint?
     
  11. #11 Blackpiazza, 29.03.2020
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    Gab's nicht vor kurzem noch Probleme bei der Finanzierung? Und nach MV darfste momentan sowie nicht aus Spaß ;)
     
  12. #12 GuybrushT, 29.03.2020
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    Das Thema Finanzierung ist geklärt - ich hoffe ja nicht, dass die Corona-Einschränkungen uns noch bis in den Mai in der jetzigen Form begleiten aber das weiß natürlich keiner.
     
  13. #13 simon84, 29.03.2020
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    eher mal September oder Ende des Jahres einplanen
     
  14. #14 GuybrushT, 29.03.2020
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    Ohje, jetzt bitte nicht in eine der vielen spekulativen Corona-Diskussionen abdriften... meine Glaskugel ist gerade leider defekt. ;)

    Am Ende ist mein Anliegen natürlich in den aktuellen Umständen ein absolutes Luxusproblem...
     
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  15. SvenvH

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    Es soll ja nur verdeutlichen dass es momentan keinen Grund gibt dich mit deinem Vorhaben ins Unglück zu stürzen. Das Häuschen hast du ja nun gekauft und läuft dir ja nicht mehr weg.
     
  16. #16 simon84, 29.03.2020
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    Hihi also machen wir keine Diskussion draus aber was sich genau bis mai ändern soll das kann jeder selber für sich auf Basis der Daten entscheiden da braucht man keine Glaskugel


    Ansonsten denke ich beste Chance so eine Art 0 Euro Mietvertrag für einen Monat oder sowas
     
  17. #17 onedance, 30.03.2020
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    Ja aber Vermietung ist aktuell gar nicht gestattet. Und nach MV rein ist derzeit echt schwer, ich wollte für meine Firma letzte Woche einen Neuwagen im Hafen abholen. Das war schon kompliziert und dabei ist der Warenverkehr noch gestattet.
     
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