Versickerung trotz hohem Grundwasser + Überflutungsgebiet

Diskutiere Versickerung trotz hohem Grundwasser + Überflutungsgebiet im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir möchten uns gerne auf ein neues Baugebiet bewerben. Nach Durchsicht des Bebauungsplanes ist ein Grundstückserwerb in diesem...

  1. manu86

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    Hallo zusammen,

    wir möchten uns gerne auf ein neues Baugebiet bewerben.
    Nach Durchsicht des Bebauungsplanes ist ein Grundstückserwerb in diesem Gebiet unseres Erachtens mit Bedenken verbunden. Anbei findet ihr die entsprechenden Passagen.

    Da wir in diesem Bereich wenig Erfahrung haben, haben wir gedacht, dass möglicherweise ihr eine fachmännische Einschätzung abgeben könnt.

    Gesammeltes Niederschlagswasser ist sowohl bei KiTa als auch bei den Wohnbaugrundstücken auf eigenem Grund zu versickern. Eine Einleitung von Niederschlagswasser in die gemeindliche Kanalisation bzw. auf öffentliche Bereiche ist unzulässig. Das gesamte anfallende private Oberflächenwasser darf nicht auf den öffentlichen Grund geleitet werden. Die Errichtung von Notabläufen von privaten Grundstücken in den öffentlichen Bereich ist unzulässig. Die Versickerung von nicht verunreinigtem, gesammeltem Niederschlagswasser ist genehmigungsfrei, soweit die Anforderungen der "Verordnung über erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser" (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung - NWFreiV) und die dazugehörigen technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) eingehalten werden.


    Aufgrund des hohen Grundwasserstandes ist, je nach Bauphase, von erheblichen Wassermengen auszugehen, die während der Bauphase anfallen können. Da die Einleitung über das Kanalsystem nicht möglich ist und keine zusätzlichen Flächen zur Versickerung bestehen, über die die Baustellenentwässerung erfolgen kann, werden Keller im gesamten Baugebiet ausgeschlossen.

    Im Bereich der Erschließungsstraßen des Baugebietes konnte ein recht einheitlicher Bodenaufbau festgestellt werden. Unter dem Oberboden bzw. Schluff folgt bis zur Endteufe ein Kies mit mitteldichter bis dichter Lagerung. Bei den Bohrungen am 18.10.2018 wurde in einer Tiefe von 1,6 bis 2,4 m Grundwasser angetroffen. Es ist anzunehmen, dass der Grundwasserstand erheblich durch die Flusswasserstände der nahen Singold sowie Wertach beeinflusst wird. Dabei ist bei einem Hochwasser mit einer teilweisen Überflutung des betreffenden Gebiets zu rechnen. Aufgrund des hohen Grundwasserspiegels sind aus Sicht der Bodengutachter Mulden die beste Möglichkeit im Rahmen der geltenden Regelwerke eine fachgerechte Versickerung zu ermöglichen. Da davon ausgegangen werden kann, dass ein Teil des Oberflächenwassers bei einem derartigen Ereignis auch in den Untergrund infiltriert und den Grundwasserstand steigen lässt, wird im ingenieurgeologischen Gutachten empfohlen den Bemessungswasserstand auf der sicheren Seite liegend auf Geländeoberkante von 507,8 mNN anzusetzen. Hauptgrundwasserleiter ist der Terrassenkies, der als durchlässiger bis stark durchlässiger und leistungsfähiger Porengrundwasserleiter einzustufen ist. Die Grundwassersohlschicht bzw. der Rand der Grundwasserströme bildet die wasserhemmend wirkende Obere Süßwassermolasse. Das Grundwasser wird in den oberen Deckschichten von einer Schicht aus Parabraunerden und Braunerden mit mittlerer Speicher- und Reglerfunktion geschützt. In den darunterliegenden Schichten versickert es weitgehend ungebremst in den durchlässigen Schichten.


    Der Wasserdurchlässigkeitsbeiwert (kf-Wert) des Kieses liegt nach Berechnungen aus den Siebanalysen, durchgeführt nach DIN 18123 (Anlagen 3.1 und 3.2), bei rund kf = 1,5 - 3,4 x 10^-2 m/s. Aufgrund des Reduzierungsfaktors bei Siebungen von 0,2 kann ein Rechenwert von kf = 4,8 x 10-3 m/s angesetzt werden. Dieser kf-Wert ist für eine Versickerung „zu gut“ und zeigt keine Reinigungswirkung. Aufgrund des hohen Grundwasserspiegels sind aus Sicht des Gutachters Mulden die beinahe einzige Möglichkeit im Rahmen der geltenden Regelwerke eine fachgerechte Versickerung zu ermöglichen.

    Vielen dank vorab für eure Mühe :)
     
  2. #2 simon84, 26.04.2020
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    Anderes Grundstück suchen
    Sowas nimmt man nicht freiwillig. Geerbt wäre was anderes
     
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  3. manu86

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    Meinst Du das wegen den zusätzlichen Kosten die auf einen zukommen ?
     
  4. #4 simon84, 26.04.2020
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    Was willst du denn da drauf bauen ? Haus auf Stelzen ? keller fällt aus , Entwässerung wird Sau teuer .... weitersuchen . Sowas kann man doch auch überhaupt nicht mehr weiter verkaufen falls man mal (ungeplant) muss

    so ein Grundstück würd ich nicht geschenkt nehmen
     
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  5. manu86

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    Keller war sowieso kein Thema. Was könnte man an Kosten für die Entwesserung rechnen ?
     
  6. #6 Fred Astair, 26.04.2020
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    Ein schwimmfähiges Haus wäre die Lösung. :)Festmacher nicht vergessen. Sonst wacht Ihr morgens ganz woanders auf.
     
  7. manu86

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    Weil ? Es kommen ca. 40häuser in dieses Gebiet -_- + Kindergarten
     
  8. #8 simon84, 26.04.2020
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    Nochmal : was nützt dir ein Haus; welches überflutet wird und du Nicht dagegen versichern kannst ?

    das spielt doch keine Rolle ob die Entwässerung 10 oder 30 tausend extra kostet . Da baut man einfach nicht !!!!
     
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  9. #9 simon84, 26.04.2020
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    Wie blind kann man sein die Satzung nicht klipp und klar zu lesen ? Nur weil die Gemeinde Grundstücke verkauft !!!

    das kein Kindergarten sondern Realität . Finger weg !!!!!!!

    wen interessiert es wenn 40 Häuser überflutet werden ? Niemand !!! Nur die 40 Eigentümer die auf dem Schaden sitzen bleiben
     
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  10. #10 Fred Astair, 26.04.2020
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    Na und? Muss eins davon unbedingt Deins sein?
     
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  11. manu86

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    Nein, denke aber ihr kommt aus der anderen Gegend wo es Grundstücke an Mass gibt für billig geld. Hier ist man froh wenn man eines bekommt ;) aber danke für euren Rat werden die Finger davon lassen.
     
  12. #12 simon84, 26.04.2020
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    Es gibt überall Grundstücke nur sind sie nicht alle im Internet inseriert
     
  13. #13 seaway, 27.04.2020
    Zuletzt bearbeitet: 27.04.2020
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    Spätestens hier war schluss mit lustig. Wenn das Haus im HQ-Bereich, also im Bereich eines möglichen Hochwassers liegt kannste davon ausgehen, dass das Gewässer irgendwann ungebeten zu besuch kommt. Mit sämtlichen Schadenspotential, welches man alle paar Jahre im TV sieht.
    Der hohe Grundwasserstand erfordert eine Versickerung in Muldenform, was noch beherschbar ist aber auch höhere Anforderungen an die Gründung usw. erfordert.
    Bin da bei den anderen. Würde finger weg lassen. Kommt langfristig gesehen schlecht.
     
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    Das soetwas überhaupt verkauft werden darf. Hier wird doch mit dem wirtschaftlichen Totalschaden der Eigentümer gespielt.
    Das Schlimme daran ist ja noch, wenn was passiert stehen die Eigentümer tränenüberströmt im TV und suchen wen der dafür dann spendet usw. Total assi. Irgendein Politiker wird sich dann schon finden um irgendeinen Geldtopf wegen Härte zu öffnen.
     
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  15. #15 seaway, 27.04.2020
    Zuletzt bearbeitet: 27.04.2020
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    Also bei uns darf in einem ausgewiesenen HW-Gebiet nicht gebaut werden. (Sonderfälle möglich).
    Auch wichtig zu wissen obs Vorkehrungen gibt, Deiche usw.
    Für die zukünftigen Käufer gilt: Es stand im B-Plan. Also hast du's gewusst. Was dann mit der Info gemacht wird ist jedem seine eigene Sache. Darfst ja auch ein Auto ohne TÜV und mit Motorschaden kaufen und kucken wie weit du kommst.
    Klar kann ich mein Haus grundsätzlich hochwasserfest planen mit Dammbalkensystem, druckwasserdichten Fenstern und Türen, Auftriebssicher usw. technisch kein Problem.
    Ist nur teuer. Also wird konventionell gebaut. Dann passiert 20 Jahre nix, der Text im B-Plan ist schon lange vergessen und dann kommt das überfällige Hochwasser und flutet Papas Playboysammlung in der Garage. Das ist dann der Moment in dem man die Leute im TV weinen sieht und gespendet wird für die armen die im Wasser stehen.
    Die Nachbereitung mit Versicherung usw. in der man von der Versicherung nochmal auf den Text im B-Plan hingewiesen wird sieht man selten in den Nachrichten.
    Aber genau so läuft es oft.
    Wer sich der Sache voll bewusst ist kanns gerne auf eigenes Risiko machen.
     
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    Darum, der völlig richtige Rat von vielen: Finger weg:).
     
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  17. #17 Paddy6463, 08.06.2020
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    Hallo,

    ich sehe das nicht ganz so schwarz/weiss. Es kann natürlich sein wie geschrieben das das Grundstück stark gefährdet ist.

    Was aber auch sein kann: Es gibt zwei dinge die der Beamte nicht mag. Eines ist Arbeiten, das andere ist Schuld sein. Er wird also immer extrem Übervorsichtig sein (... ich habe es ja gesagt...). Wenn er durch die Warnung sicherstellen kann selber keinen Ärger zu kriegen wird das jeder Beamte nutzen. Um hier eine rationale Entscheidung zu treffen musst du dir die Hochwasserkarte anschauen.

    Wo liegt das Grundstück: im HQ 20 Bereich (statisch alle 20 Jahre überschwemmt), HQ 100, HQ 200 oder HQ max. HQ max ist kein Problem. Kann sein das das in deinem Leben einmal passiert das das haus absäuft, das wäre dann grosses Pech. Genauso Wahrscheinlich ist es da das dein Haus durch einen Krieg zerstört wird. Bei HQ 20 kannst dich fast drauf verlassen das du 1-3 mal in deinem Leben den Keller voll Wasser hast.

    Viele Grüße,
    Patrick
     
  18. BaUT

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    Nicht den Keller, sondern das Erdgeschoss mit Wohnzimmer, Küche und Hausanschlussraum/Heizung/etc. !!!

    Die Stadt wird für den Kita-Neubau auch einen Hügel aufschütten wo sie die Bodenplatte dann über Hochwasserniveau anlegt.
     
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  19. #19 Paddy6463, 08.06.2020
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    Jaa, aber welches Hochwasserniveau? HQ20, HQ100, HQ200 oder HQmax. Da liegen Welten dazwischen. Sowohl im Pegel als auch in der Wahrscheinlichkeit des Auftretens.

    Am öffentlichen Dienst kann man sich auch nicht Orientieren. Die geben unwirtschaftlich hohe Summen aus um sich gegen Risiken ab zu sichern, weil keiner Persönlich schuld sein will und das Geld eh da ist. ( 50% höhere Baukosten um gegen HQ 200 abgesichert zu sein. Mit einem einfachen Dreisatz würde man rausfinden das es günstiger wäre alle 200 Jahre einen Totalschaden zu Riskieren).

    Viele Grüße, Patrick
     
  20. #20 Fred Astair, 08.06.2020
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