Genehmigungsfreies Nebengebäude außerhalb der Baugrenzen

Diskutiere Genehmigungsfreies Nebengebäude außerhalb der Baugrenzen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, normalerweise bin ich eher beim kommentieren aktiv, aber heute habe ich selbst mal eine Frage, bei der ggf. jemand weiterhelfen...

  1. #1 El Gundro, 23.04.2020
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    Hallo zusammen,

    normalerweise bin ich eher beim kommentieren aktiv, aber heute habe ich selbst mal eine Frage, bei der ggf. jemand weiterhelfen kann.

    Also: Wir haben ein Grundstück mit Haus gekauft und wollen nun eine Gartenhütte aufstellen, Größe rund 2m mal 2,5m mit einem kleinen Dachvorsprung an der Seite. Das ganze soll bis 1,2m an die Grundstückgrenze gebaut werden. Der Nachbar dort ist leider einer von der Sorte, dessen persönliche Meinung über den geltenden Gesetzen steht, und sollte er der Meinung sein, dass ihm die Hütte da nicht gefällt, dann kann die auch niemals dort stehen dürfen, weil was er nicht will, kann auch niemals erlaubt sein (jeder kennt solche Menschen).
    Die Gartenhütte ist nach BauNVO bzw. BayBO (wir sind in Bayern) grundsätzlich genehmigungsfrei.

    Jetzt kommt der Bebauungsplan ins Spiel (über was ich mir alles schon Gedanken gemacht habe...), dort ist für unser Grundstück eine Baugrenze, eine Baulinie sowie eine Baugrenze für Nebengebäude (Garage) dargestellt. Ist auch bisher alles eingehalten, die Gartenhütte wird jedoch außerhalb der Baugrenze stehen.
    Im Bebauungsplan ist dies nicht grundsätzlich ausgeschlossen, was dazu führt, das ein Bauantrag für Nebengebäude außerhalb der Baugrenzen durchaus Aussicht auf Erfolg haben, da hierzu in der BauNVO geregelt ist "kann zugestimmt werden".
    Schlussfolgerung: Würde ich eine Baugenehmigung für die Gartenhütte beantragen, würde diese auch genehmigt werden, da in den umliegenden Gärten ebenfalls Gartenhütten außerhalb der Baugrenzen stehen.
    Aber die Gartenhütte ist ja genehmigungsfrei, also brauche ich für die keine Baugenehmigung.

    Jetzt zur eigentlichen Frage: Was ist hier stärker? Die Regelungen des Bebauungsplanes mit den Baugrenzen oder die Genehmigungsfreiheit der Hütte?

    Was würdet Ihr tun:
    1. Baugenehmigung beantragen (dazu muss man wissen, dass die Dame vom Bauamt (kleines bayerisches Dorf, man kennt sich) schon gesagt hat, sie hat noch nie in ihrem Leben eine Baugenehmigung für eine Gartenhütte auf dem Tisch gehabt)
    2. Hütte einfach aufbauen, wenn der Nachbar sich wirklich querstellt im Notfall nachträglich beantragen.

    PS: anderer Aufstellort kommt nicht in Frage.
     
  2. #2 Gast85808, 23.04.2020
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  4. #4 El Gundro, 23.04.2020
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    zu geil. Danke Dir.
    Einziger Unterschied ist, dass in dem Fall vorher eine Baugenehmigung erteilt wurde, die der Nachbar für rechtswidrig hält.

    Ich bin eh schon gespannt wie das mit dem Nachbarn weiter geht. Er ist der Auffassung, dass wir sämtliche Bäume in unserem Grundstück fällen müssen ("Die machen so einen Dreck im Herbst"). Wir reden hier nicht davon, dass die über die Grenze ragen, sondern wirklich nur wegen dem Laub im Herbst und es kann (was er nicht will, kann somit nicht sein) nicht sein dass er immer den Dreck von unseren Bäumen weg machen muss. Außerdem stört es ihn, dass wir Hühner und einen Hahn halten. Schließlich sind wir in einem Wohngebiet. Naja, dazu muss man wissen, wir wohnen ziemlich ländlich, rund 2000 Einwohner, am Ortsrand. Die Weiden und Wiesen der Landwirte sind in Spuckweite.
    Mit dem werden wir noch viel Spaß haben... der Sichtschutzzaun zu ihm wird diese Woche bestellt.
     
  5. Dimeto

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    Nein, keine Baugenehmigung, eine isolierte Befreiung, weil der BPlan die Nebenanlagen ausschließt, was deiner ja nicht tut. Diese Einschränkung wird aber vom Gericht als unwirksam erachtet, wo wir dann wieder bei den gleichen Voraussetzungen wie bei Dir landen.
    Dein Nachbar müsste einen Bauverstoß anzeigen, den die Behörde aber nicht verfolgen wird, weil erstens keiner vorliegt - es sei denn, Du schöpfst bereits die maximal zulässige Grenzbebauung aus - und zweitens die Behörde gar nicht zuständig ist, da ja gar keine Genehmigung notwendig ist. Ihm bliebe also nur eine Zivilklage nach ... ja weswegen denn überhaupt ... vielleicht §907 BGB, deren Aussichten gegen Null tendieren.
     
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  6. #6 simon84, 23.04.2020
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    Ich musste ja schon schmunzeln :)

    Da ist mir der Post hier wieder eingefallen:
    Muss ich das Fallobst aus Nachbars Garten dulden?

    Ich würde in dem Fall wirklich einfach bauen....

    Mein Nachbar hat auch Hühner und Hahn und ein Baumhaus und das ist doch super für die Kinder mal zum Anschauen oder Besuchen (nach der Coronakrise wieder)!
    Wenn ich mal Samstag oder Sonntag was nicht allzu Lautes an einem Auto repariere sagt auch keiner was.
    Wir haben 2 ungefähr gleich lange Grenzhecken, eine davon schneidet er (auch auf der Seite auf meinem Grund) und eine schneide ich.

    Manchmal frag ich mich echt was für komische Leute sogar in den Dörfern wohnen....... Da wäre ein freistehender Hof wohl eher die richtige Wahl.

    Wenn bei mir der Nachbar klingelt weiss ich dass er entweder zum Grillen kommt oder sich ein Werkzeug ausleihen will :)
     
  7. #7 El Gundro, 08.05.2020
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    @simon84 : Du wirst lachen, aber das Thema Obst hab ich mit dem Nachbarn auch. Und das unsere Bäume angeblich zu hoch sind.

    Die Äpfel von unserem Apfelbaum fallen runter und rollen wegen Hanglage zum Zaun und auch drunter durch und liegen dann in seinem Garten. Gefällt ihm nicht. Soweit ok, denk ich mir, hab ein Brett hingelegt, dass die Äpfel, die von MEINEM Apfelbaum die in MEIN Grundstück fallen nur bis zum Brett rollen können und dort liegen bleiben. Gefällt ihm auch nicht (was auch immer ihn angeht wo welches Obst von meinen Bäumen in meinem Garten rumliegt). Seiner Meinung nach muss der Baum weg, weil der ja neben dem ganzen Obst auch eine Unmenge an Laub macht und er will den Dreck nicht in seinem Garten.
     
  8. #8 Fabian Weber, 08.05.2020
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    Deinem Nachbarn empfehle ich eine Stadtwohnung mit Dachterrasse oberhalb aller Bäume mit Kunstrasen.
     
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  9. #9 El Gundro, 11.05.2020
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    Gestern zum Muttertag war die Verwandtschaft da. Sind durch den Garten gegangen und der Sohn hat entschieden, er kommt demnächst vorbei und schneidet einfach alle Äste, die über den Zaun hängen, ab. Meines Wissens darf er das gar nicht, sondern sie müssten uns mitteilen, wir sollen bitte zurückschneiden. Ist ja auch erfolgt, nur als wir am Äste wegschneiden waren hat er rübergeschimpft, wir können den Quatsch lassen, das würde nichts helfen, wir sollen die Bäume komplett fällen...

    Der soll sich mal entscheiden was er will.
    Aktuell prüfe ich, ob er einfach selbst schneiden darf.
     
  10. #10 Fabian Weber, 11.05.2020
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    Das darf er, wenn überhaupt, erst nach der Vegetationsphase im September-Oktober.
     
  11. #11 Fred Astair, 11.05.2020
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    Darf er ohne Zustimmung des Baumeigners nicht.
     
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