Tragende Wand oder nicht?

Diskutiere Tragende Wand oder nicht? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe vor eine Wand zu entfernen und mir den Grundriss angesehen. Gesunder Menschenverstand sagt mir, dass diese Wand (Wand 3...

  1. Gf2k2

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    Hallo zusammen,

    ich habe vor eine Wand zu entfernen und mir den Grundriss angesehen. Gesunder Menschenverstand sagt mir, dass diese Wand (Wand 3 in den Bildern) nicht tragend sein kann, aber seht selbst.

    Der Grundriss wurde ursprünglich mal so geplant, mit drei 10er Wänden die miteinander verbunden sind.

    Wand_1.jpg

    Die Eigentümer konnten dann die 10er Wände nach Belieben positionieren, so dass bei mir in der Wohnung Wand 1 nach links, Wand 2 nach unten und Wand 3 nach rechts verschoben wurde.

    Wand_2.jpg

    Was meint Ihr?
     
  2. #2 Surfer88, 15.05.2020
    Surfer88

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    Tja.....und wenn sich da ein Unterzug versteckt oder vorne am T noch eine Stütze drin steht?
    Das sollte sich eine speziell ausgebildete Berufsgruppe anschauen.

    Lg
     
  3. Alex88

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    dass der hier nicht unbedingt von Nutzen ist.....
     
  4. Gf2k2

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    Richtig, ein Statiker würde die Frage sicher umgehend beantworten können. Ich werde vermutlich erst mal den Weg zur Hausverwaltung suchen, die ohnehin gefragt werden muss, ob sie Einwände hat. Dort weiß man vielleicht bereits ob tragende Elemente verbaut sind.
     
  5. BaUT

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    Also sind sie Mieter einer Eigentumswohnung? Je nach Teilungserklärung gehören nichttragende Wände zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum. Das muss mit der HV abgeklärt werden und die kann sicher auch mal die Statik des Hauses einsehen, ob für die Decken irgendwo Unterzüge und Pfeiler in Wand 2 eingerechnet worden sind, Ich glaube nicht - aber glauiben ist nicht wissen - WISSEN IST MACHT! Möge die Macht mit Dir sein!
     
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  6. #6 Gf2k2, 15.05.2020
    Zuletzt bearbeitet: 15.05.2020
    Gf2k2

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    Ich bin Eigentümer der Wohnung. In der Teilungserklärung habe ich es wie folgt gefunden. Es geht um die erwähnte Einheit 29.

     
  7. BaUT

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    Diese "Freibriefe" für nahezu jegliche bauliche Änderungen erscheinen mir sehr mutig und setzen hier mit einem kleinen Verweis "die vorherige schriftliche Zustimmung des Verwalters erforderlich" den Verwalter in die Verantwortung, da dieser sämtliche Einhaltungen bauordnungsrechtlicher und sonstiger Bestimmungen überwachen muss ("auch wenn dadurch Gemeischaftseigentum berührt wird, die Einhaltung der baurechtlichen und sonstigen Bestimmungen und Auflagen vorausgesetzt").

    Der Freibrief für Umbauten in Einheit 29 erscheint mir genauso salopp geschrieben und entbindet sie nicht, sich nicht doch noch mal rückzuversichern. Natürlich könnten Sie jetzt einfach erstmal die Wand 2 vorsichtig rückbauen, insbesondere wenn es sich "nur" um eine Gipskarton oder Gipsdielenwand handelt und wenn sie keine massive Stahlstütze o. ä. finden, dann ist alles gut gegangen, andernfalls müssen Sie dann spontan die Rückfrage bei HV und Statiker nachholen.
     
  8. BaUT

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    Aber da das ofenbar nicht deine einzige baustelle nach Erwerb dieser WE ist, solltest du dir vielleicht doch einen Bauleiter vor Ort holen, mit dem du all diese Planungsideen mal durchsprichst.
     
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  9. Gf2k2

    Gf2k2

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    Sehr guter Hinweis. Hab mich noch nie mit so etwas beschäftigt. Ich werde mal Google fragen wo ich so jemanden finde. Die Arbeiten beinhalten

    - Wand entfernen
    - Teppichboden entfernen
    - Küchenanschlüsse (Wasser, Strom) und Abluft vorbereiten
    - Wände in Trockenbauweise errichten (inkl. Türen und Elektrik)
    - Bad einbauen
    - Neue Böden verlegen
    - Küche einbauen

    In der Reihenfolge hatte ich es vor
     
  10. Gf2k2

    Gf2k2

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    Hallo zusammen, ich habe die Freigabe zum Entfernen der Wand, nach Prüfung der Hausverwaltung, erhalten. Danke für Eure Rückmeldungen. Diese Wand wurde nicht durch den Bauträger gesetzt, sondern vom Käufer dort nachträglich spezifiziert. War wohl einiges an Gestaltungsfreiheit möglich, da sich darüber kein Stockwerk mehr befindet.
     
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