BAFA-Förderung f. Heizung / Energieexperte

Diskutiere BAFA-Förderung f. Heizung / Energieexperte im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ist ein Energieexperte bei der Betreuung einer KfW-Sanierung auch dafür zuständig, zu prüfen ob alle Förderanträge (z.B. f. Heizung) gestellt...

  1. #1 Ziegenpeterli, 10.06.2020
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    Ist ein Energieexperte bei der Betreuung einer KfW-Sanierung auch dafür zuständig, zu prüfen ob alle Förderanträge (z.B. f. Heizung) gestellt wurden/werden?

    Das war die Kurzform meiner Frage, und nun etwas ausführlicher:
    Ich habe mein Haus saniert, Dach, Fenster, Fassade und Austausch Öl- gegen Pelletheizung. Zum KFW-Standard 100, finanziert mit dem Programm 151 der KFW. Begleitet wurde das ganze Projekt von Beginn an von einem Energieexperten mit Betreuung der kompletten Sanierung, hierfür Zuschuss Baubegleitung der KFW Programm 431.
    Nun wurde leider vergessen, bereits in 2019 bei der BAFA den Antrag für den Heizungszuschuss zu stellen.
    Mir ist dies leider erst im Januar 20 aufgefallen, als die neue Förderung im Gespräch war. Ich war bis zu diesem Zeitpunkt eigentlich davon ausgegangen, dass dies Aufgabe des Experten oder gar des Heizungsbauers gewesen wäre, entweder den Antrag zu stellen, oder zumindest mich darauf hinzuweisen.
    Ich habe dann ganz kurzfristig doch noch den Antrag bei der BAFA gestellt, da es bis zu diesem Zeitpunkt noch kein verbindliches Dokument über die neue Heizung gab. Somit wäre das rechtlich noch sauber gewesen.
    Aber nun muss ich feststellen, dass eine Kombination von 45%-Förderung und KFW-Programm 151 ausgeschlosssen ist.

    Wer hat hier nun den schwarzen Peter?
     
  2. #2 simon84, 10.06.2020
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    Der Bauherr stellt die Anträge, der Energieberater unterschreibt, der Fachbetrieb bestätigt danach die Ausführung
     
  3. #3 Ziegenpeterli, 10.06.2020
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    Hätte der Energieexperte die Pflicht gehabt, den Bauherrn/mich auf den Ablauf, bzw. den Antrag bei der BAFA hinzuweisen?
    Irgendwie ging das nämlich komplett unter. Ich war da felsenfest der Überzeugung, dass dies nicht meine Aufgabe ist, da man für diese Anträge teilw. Facharbeiterwissen benötigt. Den Antrag für den Zuschuss nach Programm 431 habe ich ja auch fix und fertig von meinem Experten erhalten.
     
  4. #4 simon84, 10.06.2020
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    Kommt drauf an was du mit dem Energieberater vertraglich vereinbart hast. Steht da irgendwo Vorbereitung von Förderungsmitteln oder BAFA ?
     
  5. SIL

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    Ja, genauso wie falls das bei dir zutrifft es ja noch reginonale und kommunale Zuschläge/Beiträge oder Obulus gibt,auch das hat er dir mitzuteilen bzw zu erwähnen, alternativ der Installateur eben, obwohl der Energieberater das vermerken sollte...
     
  6. #6 Ziegenpeterli, 11.06.2020
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    Unabhängig davon stellt sich mir die Frage nach der Kombination von BAFA-Zuschuss für die Pelletheizung mit dem KFW-Programm 151.

    Das scheint ja jetzt in 2020 nicht zu gehen.
    Aber für Anträge bis Ende 2019 anscheinend auch nicht:
    BAFA - Nachweise für Anträge bis 31.12.2019

    Das wiederum hiesse, mein Energieexperte hätte mich so oder so falsch beraten :(

    Kann das jemand hier bestätigen, dass bis Ende 2019 diese Kombination von BAFA-Zuschuss für Pelletheizung (3000 Euro, bzw. mit Puffer 3500 Euro) und KfW-Programm 151 schon nicht geklappt hätte.

    Dankeschön
     
  7. JPtm

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    Wir haben die BAFA-Förderung Mitte 2019 beantragt. Soweit ich mich erinnern kann, stand sowohl bei der BAFA, dass nur BAFA geht und nicht gleichzeitig eine KWF-Heizungsförderung, wie auch bei der KWF, dass Pellet nur über BAFA gefördert wird.
     
  8. JPtm

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    Ich sehe solche Aussagen immer etwas kritisch. Wenn man nicht weiß was es alles gibt, kann man eigentlich schwerlich genau dafür einen Aufgabenbeschreibung für den Auftrag formulieren.
    Ich gehe eigentlich davon aus, dass zu einem solchen Auftrag zumindest mal 5-10min Vorgespräch gehören wo der Experte das mal etwas abklopft und ein paar Hinweise gibt. Ein Experte sollte zumindest mal kurz Hinweise geben: Also Pellet, da könnte die BAFA interessant sein usw. Das ist sicherlich nicht zuviel verlangt.
     
  9. SIL

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    Das hatte ich übersehen, ja eine Kombination war und ist nicht möglich, respektiv ab 2020 ist die KfW bei Ölheizung bzw Austausch ( bei Zwang zur energetischen Sanierung...) raus und gleichfalls nur noch als Paket.
    Nur wenn Einzelmaßnahme @JPtm nicht als Paket, wenn nur Heizung dann BAFA gerade ab 2020:winken
    @Ziegenpeterli du hast komplett saniert ( Voltaik lassen wir mal aussen vor, falls dies so wäre)?
    Insofern bekommst du nix von der BAFA weder 19/20/21...
     
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  10. #10 Ziegenpeterli, 11.06.2020
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    Ja, ich habe eine komplette Sanierung gemacht zum KFW-Effizienzhaus 100. Aufsparrendämmung, neue dreifachverglaste Fenster, Kern/Einblasdämmung, WDVS und Austausch der Ölheizung gegen Pellets. Alles in einer Finanzierung aus dem Programm 151 der KfW.
    Nun gibt es dafür also im Gegensatz zur Aussage meines Experten keinen Cent.
    Welche Möglichkeiten hätte ich da nun gegenüber den Energieexperten? Habe ich überhaupt eine? Pech gehabt? Anwalt?
    Mein Experte ist über den Sachverhalt informiert, mal sehen wie er den Fall einschätzt und behandelt.
     
  11. #11 simon84, 11.06.2020
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    kannst du das genau erklären ?
    Was genau hast du beauftragt deshalb frage ich so blöd nach .

    habt ihr KfW 151/152 beantragt ?

    Wurde das Haus bilanziert ?
     
  12. #12 Ziegenpeterli, 11.06.2020
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    Ich hoffe ich verletze hier keine Rechte, wenn ich die Aussage meines Experten hier wiedergebe:
    "Ich bin mir sehr sicher, daß ich derzeit nachgelesen habe, daß eine Kumulierung der Bafa-Förderung mit EINZELMASSNAHMEN der kfw NICHT kumulierbar ist, dass aber bei Sanierung zu einem EFFIZIENZHAUS eine Kombination möglich sei."
    Das war die Kostenaufstellung
    Kostenaufstellung.jpg
    Und im Darlehensvertrag steht eindeutig KfW-Programm 151
     
  13. #13 simon84, 11.06.2020
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    Also die Förderung der KfW hast du bekommen und es geht nur noch um den BAFA Teil ?
     
  14. #14 Ziegenpeterli, 11.06.2020
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    Die KfW-Förderung ist noch nicht ganz durch, aber es geht in der Tat nur um den Teil der BAFA-Förderung.
     
  15. ps0125

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    Für die Heizung gibt es den BAFA Zuschuss. Die anderen Maßnahmen kann man natürlich über die KFW finanzieren.
    Was natürlich nicht geht, für die Heizung BAFA zu beantragen und zusätzlich die Heizung bei der KFW anzugeben.
     
  16. SIL

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    Genauso ist es ps0125 :winken, du versuchst 2 Förderungen zu mengen das geht nicht, was geht bzw gegangen wäre - Einbau Heizung ab 2020 mit den geänderten Fördersätzen BAFA unabhängig vom KfW und dann Dach/Wand/Fassade über KfW ( im Prinzip ist die Heizung notwendig um deinen Standard zu erreichen, wird aber nicht im KfW Förderung als Aufwendung erfasst), @Ziegenpeterli ob du damit 'besser gekommen wärst' kann dir hier keiner sagen.
    S. O. Du musst dann 2 völlig unabhängige Vorgänge daraus gestalten. Hast du eigentlich den Zuschuss für den Energieberater voll ausgeschöpft ergo den max Satz mit 4000?

    Edit :liest du den Wisch auch den du anhängst? Da steht explizit 3000 durch Heizungsbauer zu prüfen! Und nicht keiner hat was gesagt :motz
     
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  17. #17 Ziegenpeterli, 11.06.2020
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    Klar habe ich das gelesen. Der Heizungsbauer hat ja auch geprüft und die Anlage so wie sie aufgebaut wurde auch für förderfähig gehalten. Dass mein Experte mir eine Finanzierung zusammengestellt hat, die beides zusammen ausschliesst, ist ja nicht seine Baustelle.
     
  18. SIL

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    Doch, wer stellt den Antrag BAFA? Der Installateur oder Contractor - zudem hat dich der Berater darauf hingewiesen, aber da du nach deinem Vortrag nun fertig bist-geht das eh nicht mehr...
     
  19. BaUT

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    Ich versteh die ganze Diskussion nicht!
    Was will der Mann mit dem dicken Hals von seinem Energieverbrater? Schadenersatz für entgangene Förderung?
     
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  20. #20 Ziegenpeterli, 12.06.2020
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    Der Antrag zur BAFA-Förderung wurde ja im Januar, noch rechtzeitig vor Beginn der Massnahme gestellt, ausser einem Angebot des Heizungsbauers gab es bishin noch kein verbindliches Dokument. Es hätte also alles klappen können.
    Nun versuchte ich im Laufe dieser Woche, mit der benötigten Fachunternehmererklärung des HB den Verwendungsnachweis beim BAFA auszufüllen. Hierbei stiess ich dann aber überraschend auf die Folgen einer Kumulierung bei gleichzeitiger Finanziereung über KFW und BAFA-Förderung. Und hier ist nun das Problem, dass mein Energieexperte dies falsch geplant hatte.
    Inzwischen habe ich auch Rückmeldung seinerseits, mit einem Eingeständnis des Fehlers:
    "Leider muss ich tatsächlich einen Fehler in der Beratung einräumen. Ich habe die Formulierung in den Merkblättern falsch interpretiert. Die Formulierung habe ich derart verstanden, daß eine Kumulierung von Bafa und kfw-Mitteln zulässig ist, sofern die Förderung die Kosten nicht übersteigt.Offenbar hätten aber die Kosten für eine zeitgleiche Förderung mit der Bafa aus dem Darlehen ausgerechnet werden müssen – also über Eigenkapital gedeckt sein müssen."
    Und ja, jetzt stellt sich schon ein Stück weit die Frage nach Schadenersatz. Die Förderung wurde zwar nicht in die Finanzierung mit einkalkuliert, hier entsteht also kein gravierendes Problem, sie wurde aber eingeplant für diverse noch zu erledigende Nebenarbeiten.
     
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