Mehrwertsteuersenkung Auswirkung Kostenvoranschlag etc.

Diskutiere Mehrwertsteuersenkung Auswirkung Kostenvoranschlag etc. im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Wie verhält es sich denn mit Teilleistungszahlungen beim Hausbau? In unserem Fall wird die Teilleistungszahlung für die Bodenplatte, sowie die...

  1. #21 socketspce, 17.06.2020
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    Entscheidend ist ja scheinbar der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Wenn diese nach dem 1.6.20 begonnen und vor 1.1.21 beendet wurde, dann dann ist diese Leistung mit 16% zu besteuern, egal wann die Rechnung kommt.... Aber im Sinne des Jahresabschlusses wird die Firma eine Rechnung ja sowieso zum Ende des Jahres erstellen, wenn die Leistung beendet ist.
     
  2. Piofan

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    das "könnte" scheint darin wichtig zu sein.
    Meine erste Abschlagsrechnung kam auch im Dez.19 mit 19 %. Die jetzt folgenden,mal schauen was dort als Leistungsdatum und Rechnungsdatum drauf steht...?
     
  3. #23 MJanssen, 17.06.2020
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    Unser Problem besteht daraus, dass die Leistung in dem Sinne ja das schlüsselfertige Haus ist. Laut Vertrag zahlen wir prozentuale Anteile des schlüsselfertigen Hauses (10% nach Fertigstellung der Bodenplatte und 70% nach Stellung des Hauses). Dabei handelt es sich um „Teilleistungszahlungen“. Die Leistung an sich (also das schlüsselfertige Haus) ist aber ja erst abgeschlossen sobald die letzte Wand tapeziert ist. Das könnte in unserem Fall im Januar erst sein.
    Da wäre es natürlich interessant zu wissen, ob trotzdem die Teilleistungen mit nur 16% gezahlt werden müssen.
     
  4. #24 Gast85808, 17.06.2020
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    Gast85808 Gast

    Der Unternehmer muß erst mal gar nix machen. Dem privaten Endkunden ist der Endpreis einschließlich der Mehrwertsteuer anzugeben. Punkt.

    Heißt 250.000 bleiben 250.000 Er ist gegenüber dem privaten Endkunden nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuer separat auszuweisen.

    Beispiel: Kauf ein im Supermarkt. Glaubt wirklich ernsthaft jemand, daß jetzt alle Preise sinken?
     
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  5. #25 MJanssen, 17.06.2020
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    Ich gehe auch nicht davon aus, dass die Preise sinken, eher rechne ich damit, dass ab dem 1.1. alles im 3% teurer wird, weil ja die MWSt wieder „steigt“...

    Im Bezug auf den Unternehmer muss ich dir aber - in unserem Fall - widersprechen, denn in den AGBs steht bzgl. des Preises:

    Von daher wäre eine Antwort auf meine Frage schon ziemlich interessant, denn hier geht es - im Gegensatz zum Einkauf im Supermarkt - um richtig viel Geld...
     
  6. #26 simon84, 17.06.2020
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    und im Gegensatz zum Haus Kauf und auf die Zeit der Senkung bezogen um richtig wenig Geld .

    Die Anbieter rechnen regelmäßig sämtliche bafa KfW und sonstige Förderungen rein, glaubst du wirklich die schaffen es nicht sich die 3% sich irgendwie anders wieder von dir zu holen? Ich rede hier nicht davon dass sie die Netto Preise ja sowieso kriegen sondern dass sich die Anbieter immer das Maximum holen was geht
     
  7. #27 socketspce, 18.06.2020
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    Was ist das denn für eine schwachsinnige Aussage? Ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist natürlich verpflichtet die Umsatzsteuer auszuweisen in einer Rechnung. Auch wenn im Supermarkt nicht zwangsläufig die Umsatzsteuer in der Preisbeschilderung seperat ausgewiesen ist, findet man diese natürlich auf dem Kassenbon!

    Aber hey, wer kennt sie nicht, die 100 000€ Abschlussrechnung für ein Haus, in der das Wort Umsatzsteuer keine Erwähnung findet und einfach nur drauf steht: Bitte zahlen sie 100 000€ -
     
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  8. #28 Johnny85, 18.06.2020
    Zuletzt bearbeitet: 18.06.2020
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    Also bei uns ist das vertraglich klar formuliert.

    Erhöhungen und Senkungen werden geschuldet.

    Unser Gu prüft das derzeit mit dem Steuerberater. Unklar ist hier ja wie der Sachverhalt bei der Endabrechnung ist.
    Er ging bis jetzt davon aus dass die Rechnungen mit 16% angesetzt werden, aber in der Abschlussrechnung wieder zurückgezahlt werden müssen- soweit wieder 19%...(unser Bau beginnt ja erst im Juli)

    Mit unserm Gu kann man glücklicherweise gut reden.

    Soweit laut Werkvertrag nur Erhöhungen weitergegeben werden, sind diese Klauseln höchst verbraucherfeindlich und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ungültig...

    Ansonsten rechne ich jetzt nicht fest damit,aber freue mich wenn es klappt.
     
  9. #29 simon84, 18.06.2020
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    was regelmässig dann dazu führt dass gesetzliche Regelungen anstelle dessen treten genau so wie wenn nichts drin stehen würde ....
     
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  10. Piofan

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    so geht´s uns auch. Mal schauen,was im Endeffekt rauskommt? Wenn nichts,frage ich mich echt,was dieses Senken eigentlich bewirken sollte...?
     
  11. #31 Johnny85, 19.06.2020
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    Naja es ist davon auszugehen, dass die Hausbauer profitieren, die im Fenster ihre Abschlussrechnung erhalten.
    Soweit die Änderung natürlich durchgewunken wird... Sicherlich auch die mit verbraucherfeindlichen Klauseln...

    Eine Verlängerung der Senkung ist ja ebenfalls nicht vom Tisch... Also abwarten.

    Unter Umständen findet man ja auch noch einen Weg um von der Senkung bei den Abschlagszahlungen zu profitieren...

    PS: Wir durften jetzt erstmal ein zweites Bodengutachten beauftragen, da das Erste ungeügend war... 800€ Invest Dann kam der überraschende Anruf...knapp 7000€ eingespart.. (Entsorgungskosten,entfallenes Laga Gutachten & zusätzliche Schüttung )...
     
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  12. #32 simon84, 19.06.2020
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    Ich befürchte nur dass du wenn du jetzt um die Steuer auszunützen Sozusagen vorgezogen oder im Voraus mehr zahlst (ggf in Absprache mit dem Unternehmer als „Deal“) dann am Ende einfach weniger Verhandlungsmasse für Mängel
    / Streit hast . Oder er irgendwo was findet wo er halt dann die 2-3 tausend wieder über Nachtrag reinholt . Wäre da vorsichtig. Am besten mit GU ist immer so wenig und so spät wie möglich nach Baufortschritt zu zahlen und immer ganz genau zu überwachen (lassen)
     
  13. #33 Johnny85, 19.06.2020
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    Also wir haben einen Bausachverständigen an unserer Seite der die Abnahmen und Rechnungsprüfung vornimmt.

    Die Gewerke werden nach Zahlungsplan und Freigabe durch Bausachverständigen bezahlt.

    Ob man die Gewerke dann final abnimmt ist noch Mal eine andere Hausnummer... Wie du sagst verliert man so seinen Hebel zu Endabnahme.
     
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  14. #34 Fabian Weber, 26.06.2020
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    Also vom zuständigen Ministerium kam heute bei mir folgende Regelung an.

    Es gilt das Datum der Abnahme.

    Das bedeutet, dass alle Gewerke, die erst in 2021 fertig werden weiterhin mit 19% abgerechnet werden.

    Alle Gewerke die jetzt von Juli bis Dezember fertig werden, werden mit 16% abgerechnet, auch rückwirkend. Das bedeutet wenn die letzte Abschlgsrechnung 119€ brutto war und die Schlussrechnung nun 116€ ist, dann muss man nur 113€ bezahlen, weil die 3€ in der ersten Rechnung zuviel gezahlt wurden.

    Der Auftragnehmer bekommt dann die zuviel abgeführten 3% vom Finanzamt zurück.

    Also Glück für alle bei denen jetzt nur noch die letzte Rate ansteht, bei denen waren also alle bisherigen Zahlungen um 3% zu hoch, bzw. wird das gesamte Haus 3% billiger.
     
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  15. SIL

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    Diese mathematische Begabung des Fibi :mega_lol::mega_lol::mega_lol:Fibi die MwSt wurde gesenkt - das heisst nicht, dass das ganze BV oder Gebäude um 3%, billiger wird du Experte,denn dazu müssten deine EP oder GP auch senken um in der Summe über alles wirklich 3% zu erzielen.
    Nein, der Zeitraum der Leisungserbringung und Rechnungsstellung,zumindest innerstaatlich ohne Fremdeinfuhr oder Ausfuhr oder Firmen die Ihren Sitz nicht in D haben.
     
  16. Piofan

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    so wurde es mir von meinem Steuerberater auch erklärt.
    Das heißt die jetzige Abschlagsrechnung die kommt,wird mit 19% ausgewiesen sein,da unser Grundkörper und der Dachstuhl noch im Juni erstellt wurden. Da kann die Rechnung auch im Okt.kommen. Erst die nächsten Abschlagsrechnungen,werden mit 16 % erstellt werden.
     
  17. #37 Fabian Weber, 27.06.2020
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    Nein bei einem Werkvertrag gilt es für das ganze Werk, daher Abnahme = vollständige Leistungserbringung.

    Und darum kostet eine Häusschen jetzt eben in Summe den Bauherrn 3% weniger, wenn es demnächst fertig gestellt wird.
     
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  18. #38 Fabian Weber, 27.06.2020
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    Genau das habe ich ja geschrieben. Nur dass Du beachten musst, dass die bisher gezahlten 19% jetzt verrechnet werden müssen, jedenfalls dann wenn das Gewerk von Dezember abgenommen wird.

    Ansonsten kannst Du auch mit 19% weiterzahlen, weil Du die ab Januar sowieso wieder nachzahlen müsstest.
     
  19. #39 Fabian Weber, 27.06.2020
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  20. Piofan

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    das wäre natürlich perfekt. Geplant ist die Hausübergabe ca. Mitte November 20.:bierchen:
     
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