Mehrwertsteuersenkung Auswirkung Kostenvoranschlag etc.

Diskutiere Mehrwertsteuersenkung Auswirkung Kostenvoranschlag etc. im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Versteh ich nicht ganz, wir sind kurz vor der Abnahme. Die wohl im Juli/August ansteht. Bedeutet das nun das ich für die Abschlussrechnung nur 16%...

  1. #41 eviltrooper, 27.06.2020
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    Versteh ich nicht ganz, wir sind kurz vor der Abnahme. Die wohl im Juli/August ansteht.
    Bedeutet das nun das ich für die Abschlussrechnung nur 16% zahlen muss oder nicht?
     
  2. #42 Fabian Weber, 27.06.2020
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    Ja so ist es. Und Du musst dann bei der Schlusszahlung natürlich die bisher zuviel gezahlten 3% aus den Abschlagszahlungen damit verrechnen.

    Es sei denn, es gab Teilabnahmen, was aber beim Einfamilienhaus mit Baufirma eher ungewöhnlich ist.
     
  3. #43 eviltrooper, 27.06.2020
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    Mhh unsere letzte Abrechnung ist vom April.
    Und es ist ein Reihenmittelhaus „schlüsselfertig“ mit Bauträger gebaut.
    Und doch im Juli soll die vorabnahme geben
     
  4. #44 Fabian Weber, 27.06.2020
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    Na ist doch super, in der Schlussrechnung wird ja der gesamte Betrag für das ganze Haus aufgeführt, dann halt mit 16%.

    Beispiel:

    Schlussrechnung alt = 119.000€ brutto
    Schlussrechnung neu = 116.000€ brutto

    9 x Abschlagsrechnung mit 19% jeweils 11.900€ = 107.100€

    Schlussrate alt = 119.000€ - 107.100€ = 11.900€

    Schlussrate neu = 116.00€ - 107.100 = 8.900€.

    Durch die Senkung der MwSt = 3.000€ gespart.
     
  5. #45 eviltrooper, 27.06.2020
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    genau das wollte ich hören,
    Es sind noch ca 76.000€ offen. Da ist allerdings die vertraglich einbehaltenen 5% dabei.
     
  6. SIL

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    Nein :mauer
    Einfache Mathematik für Architekten
    Auftragswert fiktiv 100.0000 + 19% sind xxxx
    Auftragswert fiktiv 100.0000+ 16% sind xxxx

    Differenz 3k laut Fabian sind aber da er ja nach wie vor die gesamte Summe als 3% gesenkt behauptet zu wenig weil, dass ist gleichbedeutend bei Fibi mit ( 100.000 +19000)*97% , anscheinend ist dies bei Architekten selbiges hmmmm :mega_lol:
     
  7. #47 simon84, 27.06.2020
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  8. #48 Fabian Weber, 27.06.2020
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    SIL rechne es doch einfach mit meinem Beispiel vor.

    Ich habe schon über 1.000 Baurechnungen geprüft, also schreib kein Scheiß.

    Wenn das Haus netto 100.000€ kostet, dann sind das Brutto entweder 119.000€ oder eben eben 116.000€ je nach MwSt.

    Also 3.000€ Unterschied, siehe mein Beispiel.
     
  9. SIL

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    Simon es geht um die Senkung der Mehrwertsteuer - die ist aktuell mit um 3% gesenkt, das heißt aber nicht das die Gesamtsumme sich um 3% senkt, denn die Basis bleibt gleich, ausser bei Fibi - deine gesamte Zahlung wird einfach um den Anteil MwSt gesenkt und nix anderes, Vor - und Rücklauf muss natürlich berücksichtigt werden insofern dort differenzierte Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde/wird,aber es steht dir frei sich Fibi anzuschließen :winken
     
  10. #50 simon84, 27.06.2020
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    Genau das meinte ich doch, damit sollte man sich dann auch mal mit der Prozentrechnung auseinandersetzen. 3% brutto sind nämlich nicht 3% netto und auch nicht 3% TVA/MwSt :)

    Ansonsten halte ich es weiterhin so, dass ich der Meinung bin, dass diese kurzfristige Senkung bis auf wenige Sonderfälle für den einzelnen Bauherrn nicht signifikant werden.

    Beispiel: Haus 500.000 EUR NETTO Bauzeit 12 Monate.
    Wenn jetzt in 3 Monaten 3% weniger MwSt anfällt und man nur als Rechenbeispiel annimmt, dass sich die Leistungen grob aufs ganze Jahr gleichmäßig verteilen, geleistet und abgerechnet werden, sind wir erstmal bei ca. 125.000 EUR NETTO die in der Zeit relevant sind. Brutto wären das bei 19% 148750 und bei 16% 145000 Also 3750 EUR Unterschied oder 0,63% in Bezug auf das ganze Vorhaben brutto bei 19%.

    Sicher ist es toll 3750 EUR mehr in der Tasche zu haben und natuerlich sollte man das so weit wie moeglich maximieren, aber im Vergleich zu sonstigen Risiken, Problemen, Mehrkosten etc die am Bau auftreten eher nachrangig.
     
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  11. #51 Fabian Weber, 27.06.2020
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    Nein Simon und Sil, denn die MwSt-Senkung gilt ja rückwirkend auch für die bereits geleisteten Zahlungen, weil das Datum der Abnahme gilt. Und wenn diese im 16% Zeitraum ist, dann gelten die 16% auch für das ganze Haus.

    Wenn das EFH also ca. netto 300.000€ kostet, dann hätte es mit 19% 357.000€ gekostet. So kostet es halt nur noch 348.000€.

    Man spart also ca. 9.000€
     
  12. #52 MJanssen, 27.06.2020
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    Ich blicke da wirklich überhaupt nicht mehr durch :lock

    kann mir jemand evt nochmal kurz erklären wie das bei uns aussehen würde?

    Wir haben einen Werkvertrag (Schlüsselfertig) abgeschlossen. Der Vertrag beinhaltet, dass ich 3 Zahlungen leiste:
    1. Nach Fertigstellung der Bodenplatte (im August)
    2. Nach Stellung des Hauses (vermutlich Oktober)
    3. Nach Fertigstellung der restlichen Gewerke (wenn es schlecht läuft Januar 2021)

    D.h. erst im Januar wäre das Haus laut Werkvertrag fertig. Da gelten ja wieder die 19%. Heißt das nun, dass wir für die Zahlungen von Punkt 1 & 2 dann auch 19% zahlen oder werden die beiden Rechnungen mit 16% abgerechnet?
     
  13. SIL

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    Zu 1 und 2 mit 16% da wird auch nachträglich nichts geändert, deine letzte Rechnung dann halt mit 19% Märchensteuer.
    Nein.
    Jo.
    Nein. Du willst es nicht verstehen sagen dir die Begriffe Vorsteuer /Vorsteuerabzugsberechtigt etwas nee wa § 13 b sofern er greift etc

    Ich kaufe Leistung ein und zwar zum jeweiligen gültigen Satz, diese gebe ich ja weiter nach deiner Logik entrichte ich im Einkauf vor und nach Senkung ja jeweils 3% MwSt zu viel - genau wie meine Subs - - - die bekomme ich dann woher...... Und die Senkung gilt rückwirkend seit 2015 und erstreckt sich bis 2035 so eventuell, es gibt natürlich Überschneidungen, wenn die Rechnung schon gestellt und bezahlt wurde ohne Anpassung das wird korrigiert logo.

    Aber wie Skogi schon schrieb die Grundsumme bleibt gleich ( ohne MwSt) nur bei Fibi nicht.
     
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  14. #54 Fabian Weber, 27.06.2020
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    @MJanssen

    so wie ich es gestern beigebracht bekommen habe, gelten dann bei Dir durchgehend die 19%.

    Du könntest aber die Abnahme noch auf den Dezember legen. Dann stehen im Abnahmeprotokoll noch Restleistugen drin, diese sollten aber überschaubar sein.
     
  15. #55 Fabian Weber, 27.06.2020
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    Die 3% zuviel gezahlte Vorsteuer bekommst Du dann vom Finanzamt rückerstattet.

    Lies einfach mal das Dokument, was ich gepostet habe.
     
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    Nee, weil du Unsinn erzählst wenn @MJanssen eine Rechnung im August erhält bezahlt er 16%! Und im Oktober genauso! Maßgebend ist der Zeitraum der Leistungserbringung!
    :mega_lol:wie soll jemand Rechnungen ( innerstatlich) jetzt mit 19% ausstellen? @Skogen ich gebs auf, versuch du mal Mathematische Betrachtung mit Fibi. :e_smiley_brille02:
    Wo steckt eigentlich Teichi der hat bestimmt auch noch ganz neue Ideen...
     
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  17. #57 Fabian Weber, 27.06.2020
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  18. #58 Fabian Weber, 27.06.2020
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    @MJanssen,

    Du könntest zu jeder Abschlagsrechnung eine Abnahme vereinbaren, dann geht das mit den 16%.
     
  19. #59 Fabian Weber, 27.06.2020
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    Aber macht mal alle wie Ihr wollt, meinem Rohbauer kürze ich jetzt jedenfalls für alles auf 16% runter.

    Der kann das ja dann gerne mit seinem Finanzamt klären.
     
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    Ja und nichts anderes sagen wir - die Leistung ist erbracht, du hast als Firma mit 16% deine Sub Rechnungen bekommen, du hast mit 16% eventuell auch Material gekauft, bzw führst so ab auf 13b, der Kunde bekommt seine Rechnung auch mit 16% nur erzählst die ganze Zeit was anderes und behauptest irgendwie was konfuses und versuchst noch MwSt Senkung als 3% Senkung auf die komplette Summe zu sehen, das geht nunmal nicht.
     
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