Bauanzeige Fristen

Diskutiere Bauanzeige Fristen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe eine Frage zu den Fristen einer Bauanzeige. Ich denke Corona wird hier keine große Rolle spielen immerhin hat die Gemeinde und...

  1. Sound

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    Hallo,

    ich habe eine Frage zu den Fristen einer Bauanzeige.
    Ich denke Corona wird hier keine große Rolle spielen immerhin hat die Gemeinde und das Bauamt ganz normal geöffnet. Also kann von höhere Gewalt keine Rede sein.

    Die Bauanzeige wurde am 02.06.2020 eingereicht , der Brief der Gemeinde trägt das Datum vom 05.06.2020.
    Dort steht die Erschließung sei gesichert und eine vorläufige Untersagung wurde nicht beantragt. Es wird alles an das Bauamt weitergeleitet. Bis heute haben wir keinen Brief des Bauamtes erhalten. Auf Nachfragen wurden wir an unseren Architekten verwiesen und es wurde eine Aussage verweigert bzw. " Ich weiss gar nicht wo das genau bei uns hin geht". gesagt.

    Für mich ist der Stichtag der 02.07.2020 ab da ist die Bauanzeige genehmigt ist dies richtig ?
    Egal ob das Bauamt einen Brief schickt oder nicht.
     
  2. #2 simon84, 27.06.2020
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    Würde bis 5.7. warten und dann loslegen .

    ihr haltet euch 100% an den Bebauungsplan und sonstige separate Genehmigung (baumfällung usw ) nicht notwendig?
     
  3. SIL

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    Nein, das ist Landeshoheit, die 'fiktive Erteilung' ist nicht in allen Bundesländern statuiert, genau wie nicht einheitlich die Bearbeitungszeit der Baugenehmigung und Zustellung geregelt ist, das geht von 4 Wochen bis zu keinen zeitlichen Anspruch, auch bei 'einfachen Verfahren' und nach der Zustellung gibt es immer noch die Anzeige des Baubeginns, die beträgt mindestens 1 Woche bis du loslegen kannst,üblich sind 10 Werktage im Schnitt.
     
  4. #4 simon84, 28.06.2020
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    Ja das Bundesland könnte man dazuschreiben ich geh mal davon aus den 1 Monat bzw die 4 Wochen hat sich @Sound aber nicht ausgedacht sondern schon in der Landsbauordnung nachgelesen.

    Gibts auch in der Variante gar kein Bauantrag nötig, Bauherr bzw Planer übernimmt Gesamthaftung per Unterschrift in der Bauanzeige und dann muss 100% Bebauungsplan konform gebaut werden, dann ist das mit den 4 Wochen "Widerspruchsfrist" vom Amt.
     
  5. #5 Gast85808, 28.06.2020
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    Das hört sich nach Niedersachsen an.
    B-Plan konform, dann hättest Du seit 05.06. bauen können.
     
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    Hallo,

    jetzt erst wieder rein geschaut. Ja wir wohnen in Niedersachsen dort stand etwas mit 4 Wochen bzw. 1 Monat. Im B- Plan steht nicht sehr viel drin da wird einem ziemlich viel Platz gelassen. Allgemeines Wohngebiet, Geschossflächenzahl 0,5 ; Grundflächenzahl 0,4 und 2 Vollgeschosse, offene Bauweise 0; wo der Müll abgeholt wird und was für Pflanzen dort angepflanzt werden sollen + Kästen für Tiere.
    In der Nachbarschaft stehen denkmalgeschützte Gebäude sind aber ein gutes Stück entfernt.

    Da unser Haus klein ist kommen wir an die maximalen Zahlen gar nicht dran.
     
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    Jo, das war aber nicht so zu sehen bzw vermerkt Skogi, zudem ist Bauanzeige in Verbindung mit B-Plan auch etwas risk - Vollständigkeit muss gegeben sein, Keine Abweichung, Tolerierung, Dispenz und Nachtrag /Änderung ist auch nicht mehr möglich - da sind es tatsächlich 4 Wochen, sprich Monatsfrist ( ausser Berlin) die sind wie immer speziell :winken
     
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    Nee.
    Jepp.
    @Sound hast den Gebührenbescheid schon?
     
  9. #9 Gast85808, 28.06.2020
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    Ich musste 33 Euro an die Gemeinde überweisen das stand dort gleich mit drin. Dort stand aber ebenfalls drin die Baumaßnahme darf erst begonnen werden wenn - sofern erforderlich- die Bestätigung des Landkreises Fachdienst Bauordnung / Raumordnung über die Eignung der Rettungswege der Nachweis der Standsicherheit und / oder des Brandschutzes vorliegt.
     
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    So sind wir immer Skogi ;)
     
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    Brauchst du diese? Das muss ja dein Entwurfsverfasser wissen, ansonsten neigen wir uns heute Skogi zu, da du
    Dies schon hast, also buddel los :winken
     
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    Ja gerade auch gelesen dann ist ja alles erstmal entspannt :).
    Mich hatte der untere Satz etwas verwirrt gehabt. Die Bestätigung des Landkreises sollte ja irgendwann dann eintreffen oder gibt es die gar nicht @Skogen ?.
    Nach der Aussage des Landkreises tüten die das Ganze nur ein und das war es für die gewesen.

    Die Baumaßnahmen beginnen erst in einer Weile mal sehen wie schnell das Bauunternehmen dann ist :).
     
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    Nein, du bekommst nix mehr, es erfolgt auch keine Prüfung.
     
  15. #15 Gast85808, 28.06.2020
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    Es sei denn, er hat Statik und Brandschutz nicht mit eingereicht, dann bekommt er ein freundliches nettes Schreiben, daß das buddeln auf seine eigene Gefahr hin erfolgt und, falls er das nicht rechtzeitig einreicht, die Baustelle dicht gemacht wird... :mega_lol:
     
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    Das dies vollständig eingereicht sein muss, steht doch schon da, verwirre die Leute nicht so und wenn ist es Haftung des Entwurfsverfassers.
    #7:e_smiley_brille02:
     
  17. Sound

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    Dies steht auf der Homepage des Landkreises :
    Welche Fristen muss ich beachten?
    Text überspringen
    Mit dem Bau darf begonnen werden, sobald die Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die Erschließung gesichert ist und, soweit erforderlich, die Bestätigung über die Eignung der Rettungswege der Bauherrin/dem Bauherrn vorliegt.

    Diese Bestätigung ist seitens der zuständigen Stelle innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen auszustellen.


    Dort steht ja wenn erforderlich aber selbst wenn am 02.07.2020 wäre die Frist abgelaufen und damit automatisch genehmigt. So steht es zumindest in der NBauO daher mache ich mir erstmal keine Gedanken :).
     
  18. SIL

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    Nee, nur wenn dein Einreicher /Entwurfsverfasser auch alles bei hatte, das wissen wir ja nicht - ein Automatismus gibt es da nicht - wenn etwas fehlt.... gibt es unter Umständen Stress, aber das musst du mit deinen Arch klären...
     
  19. #19 Gast85808, 28.06.2020
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Sound, jetzt mal ganz ehrlich: Du hast keinen Plan, was Du unterschrieben hast und was Dein Entwurfsverfasser eingereicht hat. Halte also mal die Finger still und lerne. Wenn Dein Entwurfsverfasser nämlich nen Bauantrag eingereicht hat (manche machen das, weil sie kein Bock auf das 62er Verfahren haben) dann kannst Du hier zitieren was Du willst, das gültet nicht.

    Deshalb jetzt zum zweiten Mal die Nachfrage: was wurde wie eingereicht? Und ja, natürlich ist eine Statik notwendig! Das ist erst mal zu klären, sonst stochern wir hier noch ewig im Nebel.
     
  20. #20 Sound, 28.06.2020
    Zuletzt bearbeitet: 28.06.2020
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    Es wurde der 62 eingereicht Bauanzeige. Es existiert ein B-Plan in dem Gebiet. Verstehe gerade nicht wie es sonst gemeint ist. Was wurde eingereicht ?

    Nach meiner Auffassung existieren 3 Stück: Bauanzeige 62, vereinfachte Baugenehmigung 63 und Baugenehmigung 64. Wir haben wie schon gesagt 62.
     
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