L-Steine im Bereich der Baugrenze

Diskutiere L-Steine im Bereich der Baugrenze im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, wir haben neu gebaut und zu unserem Nachbarn ein Gefälle von ca. 65 cm. Um das aufzufangen, wollen wir 60 cm hohe L-Steine...

  1. #1 TomAte123, 06.07.2020
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    Hallo zusammen,

    wir haben neu gebaut und zu unserem Nachbarn ein Gefälle von ca. 65 cm. Um das aufzufangen, wollen wir 60 cm hohe L-Steine setzen. Da man (warum auch immer?!) diese nicht direkt auf die Grundstücksgrenze bauen darf, nehmen wir 80 cm Abstand von der Grenze und pflanzen dahinter eine Hecke.
    Eine lose Anfrage beim Bauamt hat ergeben, dass das auch nicht möglich ist. Die L-Steine befinden sich dann in dem Bereich der Baugrenze (3 Meter) und wir sollen ab diesem Punkt das Grundstück nach unten auslaufen lassen. Wenn man aber nur 5 Meter hinter der Terrasse hat, ist das ein wenig unglücklich.
    Meine Frage lautet daher: Wo ist das geregelt? Ich konnte dazu nichts finden - weder im Nachbarschaftsgesetz noch im Bebauungsplan. Die Landesbauverordnung NRW gibt auch keine konkreten Antworten.
    Danke für eure Hilfe!
     
  2. #2 simon84, 06.07.2020
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    Wer sagt das und wie wird es begründet?
    Gerade wenn Geländeveränderungen zulässig sind, ist das absolut üblich AN der Grenze die Abfangung zu bauen.
     
  3. #3 TomAte123, 06.07.2020
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    Das Bauamt und die Gemeinde sagen das. Im Bebauungsplan ist folgender Passus:

    Als künftige Geländeoberfläche gemäß BauO NRW gelten die im Detailplan festgesetzten Höhen
    ( z.B. 55,80) bezogen auf Normalhöhennull (NHN). Diese Höhenangaben sind an in Aussicht genommenen
    Grundstücksgrenzen auf der Grundlage der v.g. Erschließungsplanung festgemacht. Aufschüttungen, die sich
    nicht auf die Höhenlage der so ermittelten Grundstücksgrenzen und Randeinfassung der anbaufähigen
    Erschließungsstraße auswirken, sind bis zur Höhe des fertigen Erdgeschossfußbodens allgemein zulässig.

    Daraus machen die, dass Aufschüttungen nur bis zur Baugrenze erlaubt sind. Danach soll es bis zu den Höhen N.N., die im Plan festgelegt wurden, auslaufen.
    Ich lese daraus, dass die Grundstücksgrenzen die vorgeschriebene Höhe haben muss. Deswegen auch der Abstand mit den L-Steinen.
     
  4. #4 simon84, 06.07.2020
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    Das bedeutet dass nicht nur die L Steine sondern die Geländeveränderung an sich nicht erwünscht sind .

    dann macht es ja nach Gelände auch keinen Sinn es zu verändern und dann L Steine in der Nähe vom Haus zu haben , sonst sitzt du ja sozusagen in der Wanne und holst dir womöglich noch das Wasser ins Haus.

    dann lieber das Gelände natürlich lassen bzw das Gefälle so gut modellieren und angleichen wie es geht ? Wie viel Höhen Unterschied hast du denn von Außenwand bis Grundstück Grenze ?
     
  5. #5 TomAte123, 06.07.2020
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    Garten.PNG
    So würde das aussehen. Hinter der Terrasse wären dann nur zwei Meter bis es abschüssig wird.
    Die Terrasse steht ja schon. Von dort bis zur Grundstücksgrenze sind es ca 65 cm Höhenunterschied.
     
  6. #6 Fred Astair, 06.07.2020
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    Und wo ist jetzt das Problem?
     
  7. #7 TomAte123, 06.07.2020
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    ..dass wir den Garten so weit wie möglich ebenerdig haben wollen und es nicht schon drei Meter vor der Grundstücksgrenze auslaufen soll.
    Gibt es irgendwelche Ideen, wie man das auch ohne L-Steine umgesetzt bekommt?
     
  8. #8 Fred Astair, 06.07.2020
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    Nein.
    Ich habe kein Verständnis für Leute, die sich ein Hanggrundstück kaufen und es dann topfeben haben wollen.
     
  9. #9 simon84, 06.07.2020
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    Nicht mal 1 Meter Gefälle auf 8,50 Meter ? Das jetzt wohl ein Witz mit "abschüssig" oder?

    Das ist doch kein Hanggrundstück, das ist ganz normal !

    Lass das einfach so und fertig.

    Oder verzieh das Gefälle gleichmässig bis zur Hauswand. Dann hast du automatisch das Gefälle vom Haus weg für die Terasse und Entwässerung.

    Ich würd nen Teufel tun da Tausende von Euros für Abfangungen / L Steine zu investieren.
     
    Feyerabend und Fred Astair gefällt das.
  10. #10 TomAte123, 07.07.2020
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    Erstmal danke für eure Antworten.
    Ein Hanggrundstück ist das bestimmt nicht. Wir sind nur am tiefsten Punkt im Baugebiet und mussten dementsprechend etwas höher bauen, um nicht bei Regen in einem See zu wohnen. Deswegen auch das Gefälle. Das ist auch bis zur Baugrenze erlaubt.
    Die Terrasse ist schon fertig. Deswegen sprechen wir hier von einem Gefälle von 65 cm auf ca. 5,50 Meter, denn die Terrasse ist natürlich ebenerdig. Wenn ich dahinter auslaufen lasse, läuft das Wasser direkt von unserem Grundstück auf das des Nachbarn. Lt. Nachbarrechtsgesetz §27 ist das nicht erlaubt. Die Erde würde dann über kurz oder lang ebenfalls mitkommen. Das scheint aber von der Gemeinde lt. B-Plan so gewollt zu sein. Auch hier besagt das Nachbarrechtsgesetz §30, dass man dafür sorgen muss, dass das nicht passiert.
    Also entweder setze ich mich über den B-Plan hinweg oder verletze geltendes Recht.
     
  11. #11 simon84, 07.07.2020
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    Das kannst du auch durch eine entsprechende Bepflanzung der Böschung im Grenzbereich lösen.

    Das Vermeiden des Übertritts von Wasser auf das Nachbargrundstück ist nicht schwarz/weiss, du bist nicht verpflichtet eine absolut wasserdichte Schutzmauer zu bauen.
    Es geht hier eher darum, eine Verschlechterung durch deine Bebauung oder eine generelle starke Beeinträchtigung zu verhindern (Beispiel: Regenrinne von Gartenhaus direkt an der Grenze etc.)

    Ich empfehle diesen Artikel mal komplett zu lesen:

    https://www.rechtslupe.de/zivilrech...hlagswasser-auf-das-nachbargrundstueck-399312

    Und vielleicht die tatsächliche Situation zu beurteilen.
    Tritt denn durch dein Haus und deine Terrasse nun wirklich (mehr) Wasser an der Grenze zum Nachbarn über ?
    "Fliesst" es sozusagen die Terrasse und die mehrere Meter Rasen zum Nachbarn runter ?

    Wird dein Nachbar klagen?

    Die Option erstmal nichts zu tun ist jedenfalls noch immer die günstigste.
     
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