Neubau: Streichen & Fliesenlegen vor Übergabe?

Diskutiere Neubau: Streichen & Fliesenlegen vor Übergabe? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend zusammen! In unserem Neubau trocknet gerade noch der Estrich. Gern würden wir in den nächsten drei Wochen Treppenhaus und Flur...

  1. crion

    crion

    Dabei seit:
    19.10.2018
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    2
    Guten Abend zusammen!

    In unserem Neubau trocknet gerade noch der Estrich.
    Gern würden wir in den nächsten drei Wochen Treppenhaus und Flur streichen lassen.
    Nach der Trocknung des Estrichs würden wir gern Fliesen legen lassen.

    Unser Bauleiter unserer Hausbaufirma hatte angedeuetet, dass das "eigentlich" nicht ginge.
    Nun treffen wir uns in der nächsten Woche mit ihm im Haus um herauszufinden, was das "eigentlich" bedeutet.

    Ist es Usus, dass die Bauherren, die fleißig alle Raten zahlen nicht vor Übergabe streichen oder Boden legen lassen dürfen?
    Auf welche "Deals" würdet Ihr Euch einlassen und auf welche ggf. nicht, um vor der Übergabe schon die wichtigsten Dinge erledigt zu bekommen?

    Im Vertrag heißt es zur Übergabe/Abnahme nur, dass die gesetzlichen Bestimmungen gelten?

    Beste Grüße,
    Christian
     
  2. #2 Gast85808, 17.07.2020
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Mal abgesehen von den Feuchteproblemen:

    Malst Du über, nimmst Du ab. Fliest Du über, nimmst Du ab. Heißt, entdeckt der Fliesenleger irgendwann nachdem er angefangen hat, daß da irgendwo ne Macke beim Vorgewerk ist = Dein Problem. Das ist ein Streit seit Ewigkeiten schon. Grundsatz ist: Nachfolgegewerk haftet.

    Ich seh das eigentlich nicht so verbissen, es kommt auch immer ein wenig auf das Verhältnis Firma/Bauherr an (was natürlich die Anwälte völlig anders sehen)...
     
  3. Piofan

    Piofan

    Dabei seit:
    17.01.2020
    Beiträge:
    405
    Zustimmungen:
    100
    ja, die Situation ist nicht einfach. Wir kommen auch nur noch rein,wenn ein Handwerker im Haus werkelt. Selber was machen,geht nur dann und nach Absprache mit dem Bauleiter. Aber es geht.;)
     
  4. #4 Fabian Weber, 17.07.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.548
    Zustimmungen:
    5.144
    Darum gibt es ja die Zustandsfeststellung nach VOB/B 4.10.

    Dafür gibt es ein extra Formular, damit machst Du mit dem Bauleiter eine gemeinsame Begehung.

    Dann ist auch klar, dass es sich nicht um eine Abnahme mit Gefahrenübergang gehandelt hat.

    Hier das Formular:

    https://thformular.thueringen.de/thueform/cfs/eject/pdf/655.pdf?MANDANTID=18&FORMUID=VHB-094-DE-FL
     
    simon84 gefällt das.
  5. #5 Gast85808, 17.07.2020
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Das setzt natürlich voraus, daß es ein VOB-Vertrag ist.

    Aber allein schon obiger Satz sagt mir, daß es hier ein BGB-Vertrag ist.

    Also Teilabnahme, auf was anderes würde ich mich dann als Unternehmer nicht drauf einlassen.
     
    simon84 gefällt das.
  6. #6 Gast85808, 17.07.2020
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    nachgetragen
     
    simon84 gefällt das.
  7. crion

    crion

    Dabei seit:
    19.10.2018
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    2
    Guten Abend zusammen!

    Vielen Dank für Eure Antworten!
    Ja, es ist sicherlich ein BGB-Vertrag.
    Danke trotzdem für den Hinweis auf VOB - könnte man einen VOB-Vertrag überhaupt im privaten Bereich abschließen?

    Aufgrund der möglichen Gefahren, die mit Teilabnahmen verbunden zu sein scheinen haben wir uns darauf geeinigt, dass wir keine Teil-/Vorabnahme des Fußbodens wollen. Am Ende funktioniert teilweise die Fußbodenheizung nicht und es muss alles auf unsere Kosten wieder aufgerissen werden: Nein Danke...

    Im Flur liebäugeln wir jedoch damit, die Wände und die Decke (es sollte meinem Verständnis nach vorher noch etwas auf die Decke aufgetragen werden, im OG vermutlich Trockenbaudeckenteile, im EG = unklar [Putz?]) abzunehmen, damit diese schon mal gestrichen werden können, idealerweise vor Einbau der Treppe.
    Was haltet Ihr davon?

    Beste Grüße,
    Christian
     
    simon84 gefällt das.
  8. #8 Fabian Weber, 21.07.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.548
    Zustimmungen:
    5.144
    Ja und das wäre auch nur zu empfehlen.
     
    simon84 gefällt das.
  9. #9 simon84, 21.07.2020
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.841
    Zustimmungen:
    5.597
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Kommt immer drauf an
     
    SIL gefällt das.
  10. Hembo

    Hembo

    Dabei seit:
    06.06.2020
    Beiträge:
    141
    Zustimmungen:
    29
    Soweit ich dies bisher gelesen habe, wird man als Bauherr bei den meisten Dingen nach VOB eher stark benachteiligt. Im privaten Baubereich sollte man inzwischen eigentlich BGB Verträge haben.

    Inzwischen haben auch Bauträger/Generalunternehmer meist kein Interesse mehr an VOB Verträgen weil die für Sie vorteilhaften Aspekte / Nachteiligen Aspekte für Bauherren aufgrund der zustarken inzwischen juristisch nicht mehr akzeptablen Benachteiligung für Bauherren rechtlich nicht mehr umsetzbar sind.
     
  11. #11 Fabian Weber, 12.08.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.548
    Zustimmungen:
    5.144
    Zum Beispiel?
     
  12. #12 simon84, 12.08.2020
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.841
    Zustimmungen:
    5.597
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Mengenermittlung , wir hatten das Thema doch öfters mit Wandöffnungen, Laibungen etc.
     
  13. #13 Fabian Weber, 12.08.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.548
    Zustimmungen:
    5.144
    Das bleibt doch gleich, das ist doch in den DIN/ATV geregelt.
     
Thema:

Neubau: Streichen & Fliesenlegen vor Übergabe?

Die Seite wird geladen...

Neubau: Streichen & Fliesenlegen vor Übergabe? - Ähnliche Themen

  1. Neubau Keller streichen => Grundierung oder nicht? Welche Farbe?

    Neubau Keller streichen => Grundierung oder nicht? Welche Farbe?: Hallo zusammen, wir ziehen demnächst in unseren Neubau ein, und ich möchte den Keller (Wand/Decke) selber streichen. Habe schon ein wenig...
  2. Neubau streichen

    Neubau streichen: Hallo, ich möchte die Wände und Decken in meinem Neubau streichen. Der Untergrund ist ein Gipsputz. Streichen möchte ich mit einer...
  3. Neubau Betondecke, wie streichen?

    Neubau Betondecke, wie streichen?: Hallo, haben in unserem Neubau kfw70 RH, bald einzugsbereit, die Decken, Wände und Böden in Eigenleistung zu leisten. wie mach ich die Decken...
  4. Neubau! Alles erst mal nur streichen und nach paar Jahren tapezieren?

    Neubau! Alles erst mal nur streichen und nach paar Jahren tapezieren?: Hallo zusammen, wir haben ein Neubau Bungalow mit Holzdecke / Trockenbau. 17,5 cm Poroton von Wiener mit 20 cm Dämmung. Bei Innenputz zu wurde...
  5. Neubau Innenwände streichen

    Neubau Innenwände streichen: Hallo, in unserem Neubau wurden die Innenwände mit Gipsputz verputzt (Q3). Da ich nicht so auf Tapeten stehe, würde ich super gerne direkt auf...