Gewährleistungsdauer für einen Brennereinbau ?

Diskutiere Gewährleistungsdauer für einen Brennereinbau ? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Den letzten, entscheidenden Halbsatz hat der TE wohl überlesen oder passte er nur nicht ins Weltbild? Ich habe sehr wohl alles gelesen und...

  1. JHBD

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    Ich habe sehr wohl alles gelesen und registriert. Auch das was Fabian oben anmerkte.
    Reparatur war es nicht und mit "Ersatzteilen" (Schrauben, Relais usw..) sind eher Kleinteile im Centbereich gemeint.
    Nicht aber der Brenner, nach dem Kessel, das zweitteuertste und zweitgrößte Teil der gesamten Anlage.
    (Siehe auch die eindeutige Anmerkung des Anwalts zum Brenner beim o.g. zweiten Teil meiner Ausführung (rote Schrift).
     
  2. #62 simon84, 22.08.2020
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    Bitte stell mal die genaue Typ Bezeichnung deiner Heizung ein, dazu den Listenpreis. Und dann schau nach was bei dieser Heizung überhaupt ein “Kessel” sein soll in der Ersatzteil Liste und was dieser kostet. Das gleiche für “Brenner”.
    Ich glaub da kann es eine Überraschung geben :)
     
  3. #63 Fabian Weber, 22.08.2020
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    Es war aber sicherlich keine Neuinstallation der Heizungsanlage sondern der Austausch eines Teils.

    Das wäre mir viel zu an den Haaren herbeigezogen.

    Ist sowieso egal, denn Du willst ja wahrscheinlich noch dieses Jahr ein warmes Haus oder?

    Darum scheidet der Gang zum Gericht sowieso aus, es sei denn Du willst 8Jahre frieren.

    Und da man, wenn man Erfolg haben will, nunmal alle Schritte nacheinander gehen muss, darf man dann auch keine andere Firma beauftragen, jedenfalls darf man dann nicht die Ersatzvornahmekosten weitergeben.
     
  4. JHBD

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    Klar war es der Tausch eines der wichtigsten Teile des "Bauwerks".
    Die betreffende Firma weigert sich sogar, Rücksprache mit mir zu nehmen, somit ist hier eine Ersatzvornahme durch eine andere Firma, zwingend.
    Sollte später dann irgendwann mal gerichtlich entschieden werden, daß hier Gewährleistungsanspruch bestand, müßte jene Firma dann halt in Regreß genommen werden.

    Der Kessel ist übrigens sowieso schon 35 J. alt und muß auf die neue EnergieVO 2014, modifiziert werden.
     
  5. #65 Fred Astair, 22.08.2020
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    Wo denkst Du hin? Dann zieht er ins Hotel.
     
  6. #66 Fabian Weber, 22.08.2020
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    Nein, das wäre es nur wenn die gesamte Heizungsanlage getauscht wird.

    @SIL hat doch schon geschrieben, dass der Gewährleistungsanspruch wegen fehlender Wartung sowieso erloschen ist.

    Leider hoffnungsloser Fall, ich verlege mich jetzt wieder aufs mitlesen.
     
  7. #67 Fred Astair, 22.08.2020
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    Don Quichotte wäre vor Neid erblasst, hätte er das große Glück gehabt, unseren JHBD und seine heroische Standhaftigkeit kennenzulernen.
     
  8. #68 simon84, 22.08.2020
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    Sie weigern sich doch eher aus Datenschutz Gründen ein Rechnungsduplikat an einen Dritten rauszugeben oder ?

    Aha ? Was ist ein “Kessel” und wie muss er deiner Meinung nach modifiziert werden um die Anforderungen zu erfüllen?
     
  9. #69 Fred Astair, 22.08.2020
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    Nun hast Du immer noch nicht den Unterschied zwischen dem Bauwerk, nämlich dem Haus, und "Arbeiten am Bauwerk" begriffen und denkst weiterhin Dein Brenner wäre ein Bauwerk.
    Der Brenner-Einbau war halt nur "Arbeit an der Arbeit an einem Bauwerk".
    Warum sollte sie auch? Du bist nicht ihr Kunde und wenn Du dort nur halb so borniert aufgetreten bist wie hier, tun sie besser daran, Dir die Tür zu weisen.
     
  10. SIL

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    Die Revision war nach § 543 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 ZPO zuzulassen, weil dies die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert, denn die Frage, ob Heizungsanlagen Arbeiten an einem Bauwerk sind, ist bisher höchstrichterlich noch nicht geklärt.
    Bezieht sich aber insoweit auf komplett bzw war in dem hier angeführten Fall, der Sachstand aus Verletzung Werkvertrag gegeben ( und zwar vorher incl Nachbesserung) und hat definitiv nichts mit einen Brennertausch im Einzelfall zu, zumal hier nicht bekannt ist, ob die Anlage in Betrieb war, gewartet oder ob die jetzige Nichfunktion aus Mimik, Steuerung oder anderer gestörter Bauteile vorliegt.

    Siehe auch die div Urteile BGH und OLGs dazu, ihr Juristen :winken:closed:
     
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  11. BaUT

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    @Fabian Weber
    @Fred Astair

    Ich lieg jetzt nur noch entspannt in der Ecke und warte ab.

    Ist doch lustig - der TE will sein Recht auf eine Gewährleistung durchsetzen, die längst abgelaufen ist - was er von uns nicht hören will.
    Geld ausgeben um den Brenner zu reparieren und den Anspruch dennoch durchzusetzen will er aber nicht - zumindest nicht in Form einer protokollierten Reparatur des Brenners mit der er deren Mangelhaftigkeit nachweisen könnte und danach Schadenersatz geltend machen könnte, da ja der erste Installateur die Gewährleistung abgelehnt hat. (Hat der TE überhaupt schon eine schriftliche Mängelanzeige an den HLSer geschickt? Welche Antwort hat er bekommen?)
    Geld für einen Anwalt wird der TE wohl auch nicht ausgeben wollen um eine rechtssichere Auskunft zu seinem Vergleichsurteil und seiner Sachlage zu bekommen. Uns glauben, dass die Gewährleistung abgelaufen ist, will er auch nicht.

    Mal gucken wie viele Runden der Hund hier noch dreht bis er seinen eigenen Schwanz gefangen hat.

    Vorsicht nicht füttern - das stört!
     
  12. JHBD

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    Das ist ein Falschzitiat, denn das habe ich so nirgends behauptet !

    Ich habe aus dem o.g. Urteil zitiert, nämlich daß die Heizungsanlage ein Bauwerk sei (Laut OLG Frankfurt) und der Brenner-Einbau eine Arbeit an dem "Bauwerk Heizungsanlage", gewesen sei.
     
  13. #73 JHBD, 22.08.2020
    Zuletzt bearbeitet: 22.08.2020
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    Das muß im einzelnen eben noch geklärt werden, woran es konkret lag, notfalls eben durch eine andere Firma.
    Fakt ist jedoch, daß die Anlage vorher lief und seit die Heizungsfirma die Finger dran hatte und den Neuen Brenner eingebaut hatte, nichts mehr lief ! Folglich liegt doch auf der Hand, daß die "Mist" gebaut haben, was auch aus deren kundenfeindlichem Verhalten, unschwer erkennbar ist. Eine seriöse Firma würde in einem solchen Reklamationsfall vorbei kommen und schauen was Sache ist, und sich nicht verdrücken.

    Auf dem Foto im Anhang ist übrigens die Heizung um die es geht.
    Sie hat einen niedertemperaturfähigen Kessel.
    Mir wurde mitgeteilt, daß die aktuellen Bestimmungen erfüllt werden können, bei nachträglicher Kesseldämmung mit separater Regelung, z.B. CETA 104 und somit ein Kesseltausch dann nicht zwingend nötig wäre.
    Die Kosten würden sich hierbei lediglich um die 500.- Euro belaufen, im Gegensatz zu einem neuen Kessel......
     

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  14. #74 Blackpiazza, 22.08.2020
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    Und woher weißt du nun das er vorher lief ? Bzw überhaupt schonmal mit Gas lief? .Vlt ist ja was anderes falsch eingestellt und es liegt nicht am Brenner?
     
  15. #75 JHBD, 22.08.2020
    Zuletzt bearbeitet: 22.08.2020
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    Also wenn jemand einen neuen Brenner einbauen läßt (Umrüstung auf Gas) was ja auch schonmal eine Stange Geld kostet, darf doch davon ausgegangen werden, daß die Heizung unmittelbar nach Einbau wohl auch lief.
    Andernfalls würde doch wohl kein Kunde, der noch alle Tassen im Schrank hat, die entsprechende Rechnung bezahlen.....
    Natürlich könnte es theoretisch auch was anderes sein. Ich bin ja kein Fachmann.
    Aber der Brenner erscheint mir anhand der gesamten Vorgeschichte und den Umständen, einfach am logischsten.

    So wie es aussieht, komme ich nicht drum herum, einen anderen Fachmann mit der Diagnose zu beauftragen.
    Der soll mir dann ggf. auch gleich das mit der geplanten Umrüstung bestätigen bzw. ggf. durchführen.
    Denn wenn der Schorni kommt, sollte das erledigt sein.
     
  16. #76 Blackpiazza, 22.08.2020
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    Du wiedersprichst dir merkste oder? Und vlt wurde das ganze auch einfach ohne Rechnung getauscht ;)
     
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  17. #77 Fred Astair, 22.08.2020
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    Genau das habe ich im Urteil nicht gefunden. Vielleicht habe ich auch nur nicht genau genug gelesen? Wärst Du bitte so nett, diesen Wortlaut im Zusammenhang zu zitieren?
     
  18. JHBD

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    Nein, merke ich überhaupt nicht. Gib mal konkret an, wo da ein Widerspruch sein soll.
    Daß der Tausch des Brenners ohne Rechnung gelaufen sein soll, ist eher unwahrscheinlich.
    Denn der Vorbesitzer hat bereits mündlich bestätigt, daß eine Rechnung existiert (liegt angeblich seit Monaten beim Steuerberater) und die Installationsfirma hatte gesagt, daß sie die Rechnung angeblich wg. Datenschutz nicht rausrücken will. Alles faule ausreden.
     
  19. SIL

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    Klar, Umrüstung schon interessant, das dies jetzt mal themasiert wird :mauer vergiss das ganze was du da probierst, sicher gibt es Anwälte die dein Geld voller Freude nehmen, rauskommen wird aber nix dabei.
    Das ist auch so, der Vorbesitzer respektiv der AG oder 'Zahler' muss seine Zustimmung geben.:not_w1:
     
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    Du hast recht. In diesem Punkt habe ich mich vertan. Die Heizung ist kein Bauwerk sondern deren Einbau bzw. der Einbau bestimmter wesentlicher Teile davon, wird als Arbeit an einem Bauwerk, also dem Gebäude, betrachtet und unterliegt, soweit zutreffend, der 5-jährigen Gewährleistungsfrist.
     
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Gewährleistungsdauer für einen Brennereinbau ?

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