Berechnungsgrundlage Honorar Angebot

Diskutiere Berechnungsgrundlage Honorar Angebot im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, für unser Hausbauprojekt bin ich durch eine Holzbaufirma an eine freie Architektin verwiesen worden die uns die LP1 und 2 pauschal...

  1. #1 mikro0p, 12.09.2020
    Zuletzt bearbeitet: 12.09.2020
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    Hallo zusammen,
    für unser Hausbauprojekt bin ich durch eine Holzbaufirma an eine freie Architektin verwiesen worden die uns die LP1 und 2 pauschal angeboten hat. Als Budgetobergrenze inkl. BNK haben wir eine maximale Summe von 500K EUR genannt. Ein Honorar Angebot hierzu gibt es auch auf Basis dessen wir die Architektin beauftragt haben. In den Vorgesprächen hatte sie uns gesagt auch wenn wir nicht mit der besagten Holzbau Firma bauen würden und beabsichtigen Massiv zu bauen kann man die Pläne an einen Bauträger übergeben der uns das Haus dann plant und errichtet. Sie plant vorzugsweise in Holz. Dementsprechend sind die Pläne insbesondere was die Wandstärken, Statik und Decken/ Dach angeht so gezeichnet. Nun nach 5 Monaten der Planungsphase mit längeren Pausen seitens der Architektin, vielen Hochs und Tiefs was die Planung betrifft und Meinungsverschiedenheiten bis zu fast verbalen Entgleisungen und 4 Vorentwürfen die uns alle samt nicht gefielen oder die Vorgaben nicht erfüllten sind wir dran die letzten Überarbeitungen der Grundrisse fertig zu stellen. Bereits nach dem ersten Entwurf schon wurde ca. 80% (netto 3200 EUR von 4200 EUR) des Honorars in Rechnung gestellt. Dies wurde von uns zunächst gerügt um aber den Fortgang des Projektes nicht zu gefährden letztendlich auch bezahlt, weil sie gedroht hatte keine Energie mehr in das Projekt zu stecken. Weil sich die Planungen so zäh und extrem in die Länge zogen und wir im Grunde dieses Jahr anfangen wollen habe ich darauf gedrängt endlich zum Abschluss zu kommen schon allein wegen Einreichen Bauantrag und Stichtag wegen Baukindergeld. Aktuell besteht sie darauf das wir die offenen restlichen netto 1000 EUR ausgleichen sollen und eine Beauftragung des Baugesuchs ihr erteilen sollen. Ganz ehrlich will ich mit ihr nichts mehr zu tun haben. Sie kostet mich nur nerven, mühen, zeit und Geld.
    Meine Frage nun an die Experten:
    1.) Darf sie mich so unter druck setzen, die Arbeit verweigern und dann eine Bedingung stellen das ich sie weiter mit der Beauftragung des Baugesuchs zu beauftragen? Was wenn ich es mir anders überlege mit dem Bauen? Was wenn die Kalkulation der Holzbaufirma nicht unseren Vorstellungen entspricht oder wir keine Finanzierungszusage bekommen? Was wenn ich von HRB auf Massiv switche?
    2.) kann ein anderer Architekt mit den Vorplanungen etwas anfangen und zeitnah den Baugesuch einreichen damit wir zumindest mit den Bauaktivitäten dieses Jahr beginnen können
    3.) Soll ich mit ihr bis zum bitteren Ende der LP4 gehen, dafür will sie nochmal 2700 EUR
     
  2. #2 Gast85808, 12.09.2020
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    Gast85808 Gast

    Ich bin ja nu wahrlich nicht der übergroße Architekten-Fan aber man muß auch mal deutlich sagen: HOAI LP 1 und 2 sind brutto schon mal rd. 7.000. Was Du erwartest ist LP 3 die noch mal mit 9 Mille zu Buche schlägt. Und dann kommt noch LP 4 mit weiteren Tausender. Heißt, Du solltest mal Deine Erwartungshaltung überdenken. Ich kann auch nicht verstehen, wie man sich in der heutigen Zeit so prostituieren muß und derartige Dumpingpreise abgibt. Seis drum. Einigt Euch, das Leben besteht aus Kompromissen
     
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    Insofern du noch offenen Rechnungen hast ja.
    Nein.
    Beides dein Problem - andere Firma und /oder andere Finanzierung.
    Kostet noch etwas extra, eine 1:1 Übernahme ist nicht möglich.
    Ja.
    Das kommt auf deinen Vertrag an, aussteigen kannst du immer, nur musst du dann mit Rechnungen für 0 Leistung rechnen oder ihr einigt euch wie Skogi schon schrieb.


    Wenn ihr nur LPH 1 und 2 beauftragt habt und keine auch weiteren ggf mdl weiter beauftragt oder verhandelt habt oder dort aus LPH 3 nich keine Leistung vorliegen von ihr, beende dass und gut ist und nochmals nein der Arch hat nicht das Recht aus vorherigen LPH sich gleich die folgenden 'unter Nagel zu ziehen', schlichtweg dass was ihr beauftragt habt - nicht mehr oder weniger.
     
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  4. #4 mikro0p, 13.09.2020
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    Ich denke das ich von Anfang an mit der Beauftragung einen Fehler gemacht habe. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Und ich muss das Beste aus der Situation machen und um meine Nerven zu schonen Abstand zu ihr gewinnen. 3200 von 4200 wurden bereits nach den erstem Entwurf angezahlt. Eigentlich will ich nur noch den offenen Betrag zahlen (Rechnung liegt vor) und mit ihr einen cut machen und einem lokalen Architekten die Entwürfe geben und LP3 und LP4 beauftragen.
    Nur wenn ich ihre Mail richtig deute setzt sie für den Abschluss der Arbeiten sowohl den Ausgleich als auch die Beauftragung des Baugesuchs in direkte Abhängigkeit:
    „...deshalb werde ich zunächst die Anweisung meines Resthonorars abwarten und die Beauftragung des Baugesuchs,
    bevor ich mich weiter mit diesem Projekt befasse.“
    Auf der Rechnung steht etwas derartiges nicht. Einen Vertrag gibt es auch nicht, nur ein Honorarangebot auf dessen Basis beauftragt wurde. (Siehe Anlage) Ich fürchte das sie trotz Ausgleich (Zahlungsziel 21.09.2020) nicht weiter machen wird.
     

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  5. #5 mikro0p, 13.09.2020
    Zuletzt bearbeitet: 13.09.2020
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    im Grunde hat sie mir ihre Leistung wie folgt dargelegt:
    ...
    „Um Euch darzulegen, dass meine bisherige Honorarforderung absolut gerechtfertigt ist,
    sende ich Euch die Berechnung für die Leistungsphasen 1-4 nach der aktuell gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Grundlage der anrechenbaren Kosten ist die Budgetvorgabe von € 500.000,- Baukosten brutto.
    Für den vorliegenden Entwurf sind anzusetzen:
    1 Grundlagenermittlung € 1.052,96
    2 Vorplanung € 3.685,37
    3 Entwurfsplanung € 7.897,22 (davon 50%)
    = gesamt: € 8.686,94 netto
    angeboten habe ich die Leistung zum Preis von € € 4.200,- netto.
    Davon habe ich zum aktuellen Zeitpunkt nur € 3.200,- netto abgerechnet.
    Da ich mit meiner Honorarforderung mehr als fair bin, bitte ich auch auf Bauherrenseite um Fairness und finanzielle Honorierung meiner Leistung.
    Es ist selbstverständlich, dass der Entwurf noch angepasst wird auf Eure Wünsche.
    Dies habe ich bereits mehrfach telefonisch und schriftlich versichert. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass ich meinen Part unserer Vereinbarung nicht einhalte.“
    ...
    Eine weitere Beauftragungen von LP4 gab es nicht, deshalb schreibt sie es auch ja das ich beaufragen soll. Ich bat sie lediglich darum, weil wir schon ziemlich lange zugange sind um alles zäh läuft schnell diese Phase abschliessen sollten, um mit dem Baugesuch weiter zu machen. Ein konkretes Angebot für den Baugesuch liegt nicht vor. Eine Beauftragung wurde ebenfalls nicht erteilt. Sie wollte nur das ich bereits den Vermesser beauftrage zwecks Erstellung amtl. Lageplan.
     
  6. #6 driver55, 13.09.2020
    Zuletzt bearbeitet: 13.09.2020
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    Oh man, wie oft denn noch?

    Ich habe auch den Eindruck, dass ihr max 2 Mal zusammengesessen seid und das Projekt besprochen habt, dafür gibt es aber 98 eMails!
    Weshalb ist man mit einem Archi eigentlich per DU? Bekannte?

    Du willst doch ohnehin nicht mehr mit ihr weitermachen! Also, Rng. begleichen und "Buch zumachen".
     
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    Driver :winken@mikro0p Es ist doch hier ganz offensichtlich das der Arch hier günstig geboten hat abweichend zur HOAI und nunmehr versucht die folgenden LPHs an sich zu ziehen und dort vermutlich eine Anpassung vornehmen will, das steht ihm nicht zu. Bezahle und fertig und Beende das dort.
     
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  8. #8 mikro0p, 13.09.2020
    Zuletzt bearbeitet: 13.09.2020
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    Okay, danke. Morgen beende ich dieses Kapitel. Gibt es eine taktisch kluge Vorgehensweise und Empfehlung wie am besten beenden? Und...
    1.) Bis wann darf ich Frist setzen um die Ergebnisse zu bekommen? Was ist legitim?
    2.) darf Archi die Herausgabe hinauszögern, weil beleidigt?
    3.) darf ich verlangen die Entwürfe vermaßt zu bekommen und in einem digitalen Format das verlangen damit ein anderer Archi evtl. drauf aufbauen kann?
    4.) Die Bezahlung des restl. Honorars von der Lieferung der Ergebnisse abhängig machen? Nach dem Motto "erst liefern dann Bezahlung" ... Gefahr das es sich noch länger verzögert?
    5.) telefonisch oder schriftlich mitteilen?
     
  9. #9 Fabian Weber, 14.09.2020
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    Also wenn ich das alles hier lese und auch Deinen Faden zu den unzähligen Grundrissen, dann frage ich mich, ob Du nicht derjenige bist, der das Projekt verschleppt.

    Die von Dir zitierte E-Mail der Architektin ist doch total entgegengekommend. Scheinbar habt Ihr ja ein gutes Verhältnis.

    Sie hat doch bisher nur LPH1 und 2 erledigt, weil Sie ja auch nur dafür von Euch beauftragt wurde.

    Vielleicht liest Du Dir mal das Leistungsbild zu den Leistungsphasen durch.

    Vorplanung – Wikipedia

    Bei einem Stundenstatz von 90€, den die Architektin kalkuliert und der auch vollkommen üblich ist, kommt man also auf etwas mehr als eine Woche Arbeit.

    Selbst wenn Sie zwei Wochen dafür kalkuliert hat, gehe ich jeden Wette ein, dass Ihr sie viel mehr Zeit und Nerven gekostet habt.

    Also jetzt schraub mal die Anspruchshaltung runter und beauftrage die kommenden Leistungsphasen.

    Glaubst Du wirklich, dass ein anderer Architekt noch günstiger oder schneller ist?
     
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  10. #10 Fabian Weber, 14.09.2020
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    Du hast doch schon mehr als zwei Entwürfe, siehe Vertrag. Was willst Du zu diesem Zeitpunkt in dieser Leistungsphase noch von der Architektin?

    Nein und auch davon steht nichts im Vertrag bzw. in der HOAI für diese Leistungsphase.
     
  11. #11 mikro0p, 15.09.2020
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    Archi schreibt:
    "Zu Deiner Nachricht:
    es besteht keine Eile, die Rechnung sofort zu bezahlen - das Zahlungsziel ist der 21.09.20. So steht es auch auf der Rechnung.
    Mit meinem letzten Schreiben wollte ich lediglich darauf aufmerksam machen, dass meine bislang erbrachte Architekten-Leistung bereits weit über die vereinbarte Honorarsumme
    von € 4200,- netto hinausgeht, weil mehrere Planungs-Änderungen aufgrund der sich ständig ändernden Bauherren-Prioritäten notwendig waren.
    Deshalb bin ich nicht bereit noch weitere Änderungen ohne Vergütung meiner Arbeit vorzunehmen.
    Kein Unternehmer kann es sich erlauben seine Leistung zu verschenken.
    Hier mein Angebot:
    Variante 1:
    Wenn Ihr noch kein Baugesuch beauftragen möchtet ist das kein Problem. Ich kann die weiterhin gewünschten Änderungen auf Arbeitsnachweis / Stundenlohnbasis abrechnen.
    Variante 2:
    Bei Beauftragung des Baugesuchs, fließen die Änderungen in diese Planung ein.
    Gerne betreue ich auch weiterhin Euer Bauvorhaben wenn die Beauftragung dafür erfolgt."

    Ich denke ich gehe V1 und nehme die 5-7h Änderung in Kauf.
     
  12. #12 driver55, 15.09.2020
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    Das eMail schreiben geht weiter. Ich fasse es nicht.:mauer
     
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  13. #13 mikro0p, 15.09.2020
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    :) ... ich schlage schon ein Treffen vor um die Finale Abstimmung für die Entwurfsplanung zu besprechen.
     
  14. #14 Fabian Weber, 15.09.2020
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    Also hast Du jetzt verstanden, dass Du bereits viel mehr geliefert bekommen hast, als im Vertrag steht?

    Sei froh, dass Deine Architektin nicht viel höhere Rechnungen stellt.

    Die Entwurfsplanung hat noch nicht mal begonnen gemäß Leistungsphasen.
     
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  15. #15 mikro0p, 17.09.2020
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    @Fabian Weber Ist der Preis von 2700 EUR netto Für die Baueingabe gerechtfertigt deiner Meinung nach? Lageplan soll der Vermesser erstellen meinte sie zuvor schon mal. Ich schlage ein Telefonat oder Treffen vor... und schau mal was sie antwortet: „am 14.09.20 habe ich in einer E-mail die Varianten für weitere Vorgehensweise erläutert.
    Es liegt jetzt ganz bei Dir, die Beauftragung für weitere Leistungen zu erteilen.“
    Was soll ich dazu sagen?
     
  16. #16 Fabian Weber, 17.09.2020
    Zuletzt bearbeitet: 17.09.2020
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    Ich verstehe überhaupt nicht, wieso die Leistungsphase 3 einfach übersprungen wird, das musst Du doch eigentlich auch noch bezahlen (siehe #5).

    Deine Architektin bietet die Leistung zum halben Preis als üblich an (macht damit übrigens den Markt kaputt) und Du beschwerst Dich noch darüber?!

    Die Genehmigungsplanung, die erst in Leistungsphase 4 kommt, ist ja in dem ursprünglichen Angebot noch gar nicht drin.

    Fazit: die 2.700€ sind für mich total gerechtfertigt, immerhin musst Du ja die 7.897,22€ dann nicht mehr zahlen.

    Berechne doch das Honorar mal mit einem HOAI-Rechner online selbst.
     
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  17. #17 mikro0p, 17.09.2020
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    @Fabian Weber ...ich verstehe auch nicht in was für ein Angebots- u. Honorar Konstrukt ich hier rein geraten bin (teilw. hat das evtl. mit der GU zu tun) ... kann sie die Baueingabe auf Basis der vorliegenden Planungen denn überhaupt einreichen, wie gut ist dann die Entwurfsplanung ausgearbeitet, weil Sie ja "davon 50%" schreibt. Wenn ich jetzt beauftrage bekomme ich vlcht. noch eine Rg. über die aderen 50% von 7897,22 (LPH3)
     
  18. #18 Fabian Weber, 17.09.2020
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    So wie ich die Architekten verstehe hat sie LPH 1-3 ein Honorar von 4.200€ angeboten (Nach HOAI wären 12.635,50€ fällig) Da hat Du also ein Schnäppchen gemacht.

    Jetzt frag sie doch einfach, wieviel die Leistungsphase 4 nun bei Ihr kostet.

    Wahrscheinlich hat sie Dir das bereits in einer der unzähligen E-Mails genannt.

    Grundsätzlich habe ich den Eindruck, dass Du Deine Unterlagen mal sortieren solltest:)
     
  19. #19 mikro0p, 17.09.2020
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    Meine Unterlagen und mein Kopf muss sich sortieren :)
    Angebot für LPH4 beläuft sich auf 2700 EUR
     
  20. 11ant

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    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Ein angenommenes Angebot ist ein Vertrag.

    Wenn Du Deine Schnapsidee mit dem "Switchen" umsetzen willst, sind allein wegen konstruktionsbedingter Statikunterschiede sämtliche Pläne nur noch Skizzen, selbst wenn sie Maße enthalten - alle Maße und Gewichte werden dann quasi ungültig, was schade um den bisherigen Planungsaufwand ist. Eben dieser Aufwand ist allerdings hier schon weit höher gewesen als es sich im Ergebnis niederschlägt: Du sprichst von dem Projekt als befände es sich im Stadium kurz vor der Eingabereife, tatsächlich ist es jedoch ungeachtet vom Zeichnungsmaßstab lediglich im Vorentwurfsstadium (Massenermittlung, Raumverteilung, Gestaltskizzierung).
    Vergiß´ Dein Baukindergeld. Selbst wenn in der weiteren Planung - dann mußt Du mit Deinem Abzählreim, ob mit Holz oder Stein gebaut werden soll, aber am besten übergestern schon zu Potte kommen ! - nun Nachtschichten eingelegt werden, wird niemand auf dem nachfolgenden Dienstweg auf seinen Weihnachtsurlaub verzichten, um Dir noch als Punktlandung den Eingangsstempel draufzuhauen.

    Ein einseitiges Mißverständnis gibt es in der Wirklichkeit nicht, sondern lediglich in der Wahrnehmung der einen oder anderen Kontrahentenseite. Frag´ mich nicht, wie meine Glaskugel zu dieser komischen Ahnung kommt, aber: ich werde das Gefühl nicht los, Du könntest sie ähnlich viel Nerven gekostet haben wie sie Dich.
     
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