Angemessenheit der Rechnung für Planung/Statik

Diskutiere Angemessenheit der Rechnung für Planung/Statik im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, in der Hoffnung das richtige Unterforum erwischt zu haben, möchte ich um eure Einschätzung in dem folgenden Sachverhalt bitten....

  1. #1 CBWOB, 11.09.2020
    Zuletzt bearbeitet: 11.09.2020
    CBWOB

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    Hallo zusammen,

    in der Hoffnung das richtige Unterforum erwischt zu haben, möchte ich um eure Einschätzung in dem folgenden Sachverhalt bitten.

    Mit unserem Generalunternehmer haben wir ein EFH mit Garage geplant. Nach der Planung hat der Generalunternehmer einen Entwurfsverfasser (Ingenieur) und Tragwerksplaner (Ingenieur) herangezogen und wir haben anschließend folgende Dokumente/Nachweise erhalten:

    - Bauanzeige, einzureichen beim städtischen Bauamt (inkl. Erhebungsbogen, Mitteilung gem. §62 NBauO, Lageplan M 1:500, Bauzeichnungenen 1:100, Baubeschreibung, Berechnungen, Auszug aus dem Bebauungsplan)
    - Energiebedarfsausweis
    - Statische Berechnungen (Statische Berechnung, Positionspläne, Bewehrungspläne)

    Für die Leistungen haben wir die angehängte Rechnung des Generalunternehmers erhalten. Für uns stellt sich die Frage, ob die angeführten Positionen aus Sicht von Experten nachvollziehbar und für preislich angemessen erscheinen.

    IMG_1891.jpg

    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.
     
  2. #2 Gast56382, 11.09.2020
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Fett.. Wer hat es beauftragt? War euch denn nicht klar, was es kostet? Ich habe die selbe Leistung beauftragt und es wird nach HOI abgerechnet, macht 10.500€ inkl. MwSt.
     
  3. #3 Fabian Weber, 11.09.2020
    Fabian Weber

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    Erstmal klären was beauftragt ist.

    Warum sollte man beim GU den Entwurf und die Statik bezahlen, das ist doch meistens im Hauspreis schon drin?
     
  4. #4 simon84, 11.09.2020
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    Pauschalpreise gehen nur bei deren vorheriger vertraglicher Vereinbarung.
    Was steht im Vertrag drin?
    Wenn tatsächlich außerhalb des GU-Vertrages separat abrechenbar, dann doch bitte nach HOAI - Honorarzone III mittel oder unten.
     
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  6. SIL

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    Find ich nicht übertrieben BaUT, ist ja bis Baubeginnsanzeige alles da bei - HOAI wird sicher teurer bis dorthin, obwohl es etwas hinkt, kannst ja nicht direkt zuordnen.

    Zudem ist das Projekt etwas äußerst ungenau dargestellt und auch oben, wir reden hier nicht nur über Planung und Statik.
     
  7. #7 simon84, 11.09.2020
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    Ach so das ist ein ganzes Haus :) ja dann passt das doch
     
  8. SIL

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    Na wie Simon - Wohnhaus und Garage steht zumindest da :winken ihr wollt immer alles geschenkt :bounce:
     
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  9. #9 driver55, 12.09.2020
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    Vertrag?
    Ihr habt doch sicherlich einen Gesamtpreis für das Projekt, oder? Weshalb diese Einzelpositionen?
    Und was soll "Bauen mit Bauanzeige" sein? Dass gebaut wird ist klar, aber das ist doch im Gesamtpreis!
    Seltsame Kostenaufstellung, aber ohne Kenntnissetzen über den Vertrag alles nur Spekulation!
     
  10. CBWOB

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    Hallo zusammen,
    vielen Dank für eure bisherigen Beiträge. Vielleicht nochmal ganz kurz zum Hintergrund und Allgemeinverständnis:

    Unser Generalunternehmer gehört zur entfernteren Familie. Da Corona-bedingt die Stadt in den letzten Corona-Wochen kaum gearbeitet hat, wollte er die Bauanzeige erstmal über die Bühne bringen, um endlich mit dem Hausbau starten zu können. Die Bauanzeige ist nun letzte Woche bei der Stadt eingereicht worden, wir warten auf den Eingangsstempel. Letzte Woche haben wir dann auch die oben schon gepostete Rechnung von ihm erhalten, zusammen mit allen Unterlagen, die zur Bauanzeige etc gehören.

    Unser Generalunternehmer fängt jetzt an, die benötigten Gewerke anzufragen und uns eine Kostenaufstellung für die Bank zu erstellen und natürlich auch für den Vertrag, der dann jetzt erst demnächst unterschrieben wird. Vorab hatten wir unserem Generalunternehmer beim ersten Planungsgespräch eine Summe X genannt, die wir ausgeben können. Nach mehrmaligem Nachfragen hieß es, dass das klappt und er jetzt wie gesagt den Vertrag fertig macht, wenn er alle Angebote der Gewerke zusammen hat.

    Heute Morgen haben wir ihm eine Nachricht hinterlassen, er möge uns doch mal bitte abends zurück rufen, damit wir die aufgelisteten Posten auf der Rechnung detaillierter besprechen. Wir werden sehen. Nach HOAI rechnen unseres Wissens nur Architekten (und Ingenieure?) ab, oder? Er ist kein Architekt, er ist Maurermeister und Bau- und Bodensachverständiger. Er hat ein ganz normales Bauunternehmen und hat einen separaten Architekt sowie Statiker für unseren Hausbau beauftragt. Auch hier wäre evtl. fachkundiger Input von euch erwünscht, ob ein Bauunternehmen nach HOAI abrechnet?!

    Falls jemand nach dem jetzt beschriebenem Hintergrund von euch noch weitere Anmerkungen hat bezüglich der Rechnung, wäre das im Hinblick auf das geplante Telefonat hilfreich. Insbesondere was hinter den Beträgen Bauantrag und Bauen mit Bauanzeige steht... Und der Entwässerungsantrag erscheint uns auch etwas überteuert?

    Liebe Grüße
     
  11. #11 driver55, 14.09.2020
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    Quasi "Von hinten durch die Brust ins Auge".
    Ihr reicht die Unterlagen ein, wisst aber noch garnicht, was die Hütte kosten wird.:eek:
    Das wird spannend hier...

    Ohne Vertrag:respekt
     
  12. CBWOB

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    Naja... man geht von Familie davon aus, dass das in Ordnung geht ;-)
     
  13. BaUT

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    Ein Altberliner Spruch aus Zille-Zeiten hieß:
    "Empfiehl mir bloß nich inne Verwandschaft!"
     
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  14. Cybso

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    Das dachte der Bauherr in unserer Nachbarschaft wohl auch, dessen Haus jetzt als halbfertige Ruine rumsteht, weil der Schwager mit dem Geld abgehauen ist...
     
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