Bis wann gilt Neubau noch als Sanierung

Diskutiere Bis wann gilt Neubau noch als Sanierung im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo liebes Forum, wir haben einen Wochenendgrundstück mit 30qm Holzbungalow drauf günstig erstanden. Der Bungalow ist im Frühjahr einem Brand...

  1. #1 PaddelBln, 26.09.2020
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    Hallo liebes Forum,
    wir haben einen Wochenendgrundstück mit 30qm Holzbungalow drauf günstig erstanden. Der Bungalow ist im Frühjahr einem Brand zum Opfer gefallen sodass nur noch 2 Außenwände, das komplette Dach und einige Stützpfosten stehen.
    Unser erster Gedanke war, abreißen und einem Architekten nen neuen Bungalow planen und Bauantrag stellen. Leider zickt da das Bauamt rum weil Außenbereich und die damalige Baugenehmigung nicht auffindbar.

    Nun wurde uns von Nachbarn empfohlen doch einfach im Rahmen einer Sanierung/Reparatur des Gebäudes Pfosten für Pfosten auszutauschen und ihn so wieder aufzubauen wenn es keine Baugenehmigung gibt für einen Neubau.

    Meine Frage ist jetzt, bis wann ist es denn noch eine Sanierung? Gibt es da eine Regel wie es müssen noch so und soviel Wände stehen oder 3 von 4 Eckpfeiler müssen noch stehen? Wir wollen logischerweise kein Geld reinstecken wenn danach wegen unrechtmäßigen Bau der Abriss droht.

    Viele Grüße
    Patrick
     
  2. #2 Gast85808, 26.09.2020
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    Gegenfrage: wer sagt denn, daß der damalige 30 qm Holzbungalow jemals genehmigt war? Steht etwas ähnliches in unmittelbarer Nähe?
     
  3. #3 PaddelBln, 26.09.2020
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    Hey, der Bungalow steht auf einer kleinen 8 Bungalow Wochenendsiedlung. Das Ganze ist pachtgelände und die verpächterin hat das Gelände von ihren Eltern bekommen. Erbaut wurden die Bungalow vor 50 Jahren. Damals war das Gelände der Stasi zugehörig, das ist der Grund wieso die Baugenehmigung von damals schwer aufzutreiben ist.

    Gruß Patrick
     
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  4. #4 simon84, 26.09.2020
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    Erst wäre mal zu klären, ob der ursprüngliche Bungalow (scheinbar ist ja keine Baugenehmigung auffindbar) genehmigt oder in irgendeiner anderen Weise geduldet war.

    Denn wenn der Bungalow von Haus aus ein "Schwarzbau" war, dann habt ihr jetzt sozusagen den "Schwarzen Peter". Eine echte Verjährung gibt es im Baurecht nicht, auch nach 50 oder 100 Jahren ist ein "Schwarzbau" nicht automatisch legal.
    Andersherum gibt es aber Anzeichen dafür, dass ein Bau stillschweigend geduldet ist, was dir als Argumentation helfen kann. Zum Beispiel wenn auf direkten Nachbargrundstücken ähnliche Bungalow genehmigt wurden oder geduldet sind.

    Ich würde mich gar nicht so an den technischen Details des aktuellen Baus aufhängen.
    Eine Brandsanierung bei der zwar während des Bauverlaufs noch alte Pfosten etc. erhalten werden, aber zur Fertigstellung alles erneuert wurde ist gar nicht untypisch.

    Wenn du belegen kannst, z.B. anhand Fotos , Skizzen etc. dass der Bungalow mit gleichem/vergleichbarem Material und gleichen Massen wiedererrichtet wurde, sehe ich da wenige Ansatzpunkte, dass dir jemand einen Strick draus drehen. Viel wichtiger ist wie schon geschrieben zu klären ob der Bungalow nicht seit Anfang an illegal war.
    Weil dann nützt dir die Wiedererrichtung in gleicher Form auch nix.

    Andere Bauweise (z.B. Massiv statt Holz) oder andere Dachform, Eindeckung (da gibts vielleicht noch Spielraum) und vor allem Wandhöhe, sowie generell anderes Erscheinungsbild (weiss statt natur, Eingangstür woanders etc.) würde ich aber vermeiden
     
  5. #5 PaddelBln, 26.09.2020
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    Genau da hab ich grade ne archivanfrage beim Amt laufen. Ich denke mir eigentlich, dass die Stasi damals sicher nicht schwarz gebaut haben wird..aber wo man solche Unterlagen findet ist fraglich..

    Ansonsten wollen wir ja möglichst das Fundament behalten, damit bleiben wir ja zumindest in den Maßen.

    Muss denn bei solchen Brandsanierungen trotzdem ne Baugenehmigung raus oder sind Sanierungen egal welchen Umfangs da genehmigungsfrei?
     
  6. #6 Gast85808, 26.09.2020
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    Jaja, die gute alte Stasi... :mega_lol: Die muß immer für alles herhalten wenn man nachträglich etwas an und für sich illegales legalisieren will. Aber spätestens wenn man weiß, daß es selbst für Honnis Datscha ne Baugenehmigung gab... egal.

    Wenn es also eine "Splittersiedlung" ist - jetzt mal unabhängig von der Nutzung, da könnte es durchaus sein, daß das Grundstück auf einmal eine Baulücke im Außenbereich ist. Um es abzukürzen: ein Besuch bei einem fachkundigen Architekten ist sicherlich kein falsch investiertes Geld. Architekt und Bauamt unterhalten sich bei Sachkenntnis auf Augenhöhe
     
  7. #7 PaddelBln, 26.09.2020
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    Ja so wurde es zumindest von der verpächterin erzählt. Keine Ahnung was davon nun zu glauben ist oder nicht. Ja wenn es eine Baugenehmigung gibt, ist mir ja sehr geholfen, mehr will ich ja nicht. Auf legalem, von der Behörde abgesegneten weg das Ding wieder aufbauen und es zur Erholung nutzen.
    Und ob das nun neu mittels Baugenehmigung oder als sanierung ohne den ganzen behördengang zu schaffen ist, ist nun die Frage.
    Beim ortsansässigen Architekten war ich bereits wegen der Baugenehmigung. Der hat micj erstmal zum Amt geschickt wegen Außenbereich und Co...dann werd ich ihn noch mal ausquetschen müssen wegen Sanierungsmöglichkeiten.
     
  8. #8 Gast85808, 26.09.2020
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    Was das denn für´n Vogel? Das ist verdammtnochmal seine Aufgabe, nicht Deine! Nennt sich Grundlagenermittlung - oder Arbeitsverweigerung weil nicht lukrativ genug - :mauer
     
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    Nein Simon, hier greift das übergangene Recht, bzw die 5 Jahreslegalisierung, welche in den 'Neuen Bundesländern' bei dem Baujahr definitiv gegeben ist.

    GBl. der DDR, Teil I, 1984, S. 433
     
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  10. #10 Gast85808, 26.09.2020
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    Skogi, Skogi zuerst geht man doch zum Kataster/Liegenschaftsamt dann gibt es auch noch Flurkarten /Grundbuch etc...
    Das alles gilt nur solange du keine Änderungen vorgenommen hast ( nach 1990 frag mich nicht nach den exakten Datum) und es der ursprünglich Typisierung entsprach, mal frei nach VO

    Wochenendhäuser sind nur außerhalb geschlossener Ortslagen zulässig. Die Bungalows durften höchstens eine bebaute Fläche von 40 Quadratmetern aufweisen, sollten eine Bauhöhe von drei Metern nicht überschreiten und mussten in Leichtbauweise sein etc entsprechend 'baurechtskonform'

    Heisst kein Keller auch nicht Teil, kein massiv MW etc und sofort...

    Das gilt nicht für die sogenannten 'Datschen' Skogi und ja Skogi es gibt VG und OVG Urteile dazu.

    Das sich unsere Ämter mit Bebauung im Aussen Bereich schwierig tun ist klar, weil es diese Konstellation ja nicht gibt heutzutage.

    @PaddelBln wenn dein Architekt relativ jung ist bekommt er das nicht hin, ich empfehle dir such dir einen 'Alten' oder noch besser einen der damals den Grünstempel hatte, das ist etwas schwierig es gab nur 1500 davon.

    @Skogen insofern wird das hier mit dem Brand nochmals schwieriger, da bin ich voll bei dir.
     
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