Schallschutz Reihenendhaus

Diskutiere Schallschutz Reihenendhaus im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Guten Abend liebes Forum, wir überlegen uns derzeit ein Reihenendhaus zu kaufen. Die Lage und der Preis passt für uns gut. Das einzige wo wir...

  1. SebF12

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    Guten Abend liebes Forum,

    wir überlegen uns derzeit ein Reihenendhaus zu kaufen. Die Lage und der Preis passt für uns gut. Das einzige wo wir etwas Sorgen haben ist der Schallschutz und die WEG-Teilung. Da wir keine Bauexperten sind, wäre es prima wenn ihr uns ein wenig Feedback geben könntet.

    1) Gemäß Baubeschreibung sind die Haustrennwände in schalldämmendem, massiven Kalksandstein-Mauerwerk gemäß Schallschutznachweis errichtet. Die Wände sind 27cm dick. Die Häuser sind nicht unterkellert und das Fundament bzw. Bodenplatten sowie Geschossdecken sind gemäß statischen Erfordernissen als Betonbauteile ausgeführt. In das Fundament wird nach VDE Vorschrift ein Erdungsband eingelegt. (Diese Informationen habe ich aus der Baubeschreibung übernommen). Kann man abschätzen, ob diese Konstruktion hinsichtlich Schallschutz ausreichend gut ist, oder mit dem Nachbarhaust zu Problemen führen kann?

    2) Das Haus liegt im Einfluggebiet eines großen Flughafens. Es ist nicht direkt am Flughafen, aber man hört draußen schon deutlich die Flugzeuge (jetzt relativ wenig wegen Corona). Die Fenster etc. sind alle 3-fach verglast. Kann man damit rechnen, dass diese bei geschloßenem Fenster die wesentlichen Geräusche von Flugzeugen wegnehmen?

    3) Die Häuser sind gemäß WEG geteilt. An wen kann ich mich wenden zur Überprüfung des WEG Teilungsvertrages? Gibt es etwas auf was man besonders achten muss? Nach Aussage des Bauträgers ist die Teilungserklärung Standard und soll im Wesentlichen eine nahezu Realteilung ermöglichen (sprich jeder ist für sein Haus/Garten selber verantwortlich und nur die Zufahrt und Eingangsbereich ist geteilt.

    Bzgl. (1) und (2) und allgemeint der Baubeschreibung: an wen kann man sich wenden, um dies unabhängig überprüfen zu lassen? Architekten? Baugutachter?

    Liebe Grüße und Danke,
    Sebastian
     
  2. #2 Gast 85175, 28.10.2020
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Zu 1.
    Das mit den „27cm“ kommt mir sehr seltsam vor, sowas macht man heute eigentlich zweischalig und dann sind das idR. 50cm oder mehr. Da ist dann aber die komplette Konstruktion gemeint, also auch der Teil, den man konstruktiv dem Nachbargebäude zurechnen muss. Ich vermute gerade eine unscharfe Formulierung (also in Wirklichkeit 2x27cm), aber da besteht trotzdem Klärungsbedarf, sowas jedenfalls nicht ohne weitere Erklärung unterschreiben.

    Zu 2.
    Das ist mit den Angaben sehr schwer zu sagen. Die Formulierungen „im Einzugsgebiet“, „dreifachverglast“ und „wesentliche Geräusche“ sind keine rechengrößen, das sind eher laienhafte Beschreibungen. Man kann da so nur spekulieren... Ausserdem rate ich da dazu, dass Du dich nicht zu sehr alleine auf die Fenster konzentrierst. Wenn das wirklich in der „Einflugschneise“ liegt, dann sind da auch Dach und Wände relevant. Hinzu kommt, dass auch „gute“ Fenster nur etwas bringen wenn sie zu sind, da ist dann also auch über eine KWL nachzudenken. Also ganz so einfach wie Du dir das wohl vorstellst ist es mit dem Schallschutz nicht, das ist mit dreifachverglasten Fenstern evtl. bei weitem nicht getan...

    Zu 3.
    Man bekommt die „Realteilung“ tatsächlich fast vollständig hin, aber halt nicht immer. Es kommt da sehr idR. sehr auf Grundstück, den Bebauungsplan und die Lage der Versorgungsleitungen an. Alles was da wirklich zählt ist das was im Grundbuch steht und das bekommst beim Grundbuchamt/Registergericht (das Kind hat in den Bundesländern unterschiedliche Namen). Jetzt kann es aber sein, dass das noch nicht eingetragen ist, dann bekommst wohl nicht mehr als irgendwelche „Entwürfe“ dazu vom jetzigen Eigentümer des Grundstücks.

    Wenn es beim Schallschutz heikel wird, dann würde ich das immer einem Bauphysiker/Bauakustiker (die sind relativ selten gesäht) vorlegen. Wenn der meint das sei Murks, dann zahl dem seine Rechnung und glaube es ihm einfach und lass die Finger von dem Objekt, lieber das bisschen Geld verpulvert als am Ende auf einer nur sehr schwer zu sanierenden „Schrotthütte“ zu sitzen.
     
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  3. #3 simon84, 28.10.2020
    Zuletzt bearbeitet: 28.10.2020
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    Haustrennwände in 27cm KS - Mindestschallschutz nach Norm wird erfüllt.

    27cm kenn ich übrigens nicht, gehe mal davon aus das sind 24cm + 2x 1,5 cm Putz.

    Vermutlich Schallschutz zwischen 60-62 dB....

    Mit Trockenbau 2x Silentboard wären es übrigens ca 70 dB mit CW100 bei 15cm Gesamtaufbau. Inkl F90 ;)
    @Alex88 stimmt doch, oder ?
     
  4. SebF12

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    Vielen Dank!

    @simon84 Ja was Du schreibst ist vermutlich korrekt. Der Schallschutz von 60-62 dB ist dann vermutlich eher am unteren Ende, oder ist das eine Standardvorgehensweise?

    Eine bekannte Architektin hat mir gesagt, dass es sowieso mehr auf die Bodenplatte ankommt als auf die Trennwand. Ist das korrekt?

    Viele Grüße und Danke!
    Sebastian
     
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  5. #5 Gast 85175, 29.10.2020
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    Gast 85175 Gast

    Wenn die Bodenplatte „starr durchgeht“, dann ist das natürlich der Worstcase für den Schallschutz. Das steckt aber in meiner obigen Antwort mit drin. Wenn es zweischalig ist, dann geht die Platte nicht durch... Und eben aufgrund solcher Feinheiten zweifle ich an den. „y27cm“...
     
  6. SebF12

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    Das ist natürlich sehr schade, da uns das Haus ansonsten sehr gut gefällt -- aber ständigen Lärm wollen wir natürlich nicht.
     
  7. #7 Gast 85175, 29.10.2020
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Nochmal, in der Situation mit dem Flughafen würde selbst ich, als „Baumensch“, ohnehin gewisse Sachverhalte von einem Bauphysiker ansehen lassen. Schall ist ein blöder Hund, da gibt es Resonanzen und andere blöde Geschichten, das ist in der Situation einfach nur was für echte Spezialisten. Ich würde niemals das Risiko eingehen am Ende auf einem Haus zu sitzen, welches praktisch nur teurer Schrott ist. Wenn Du das nicht willst, dann musst halt entweder die Finger davon lassen, oder das Risiko eingehen. Aber ein so komplexes Thema in einem Forum abhandeln zu wollen ist echter Irrsinn, das geht nie, das ist der falsche Weg.

    Wenn Du da jetzt aber hingehst und einen Fachmann hinzuziehst, dann ist es nur ein kleiner Schritt um Details wie die Trennwand auch noch bewerten zu lassen, das bekommt der Bauphysiker mit verbundenen Augen und auf dem Rücken zusammen gebundenen Händen hin, das ist aber da auch das kleinere Problem...
     
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  8. #8 simon84, 29.10.2020
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    Schall Schutz erfordert ein Konzept.

    Das kann man nicht (nur) an der BLB Formulierung einer Haus Trennwand festmachen ....
     
  9. SebF12

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    Hallo zusammen,

    was wäre Eure Empfehlung wie ich jetzt weitervorgehen soll? Bauphysiker beauftragen?

    VG, Sebastian
     
  10. #10 simon84, 29.10.2020
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    erstmal genauere Details zu der Ausführung in Erfahrung bringen .

    die tatsächliche Lärmbelastung des Grundstücks kannst du rausfinden es gibt lärmkataster etc.

    Und bei dem Anbieter viel genauere Details zur Ausführung.... 3 fach Verglasung ist nichtssagend

    wie ist das Dach eingedeckt ? Wie ist die Außenwand aufgebaut (gedämmt)?
    Gibt es eine Lüftungsanlage oder „Regelair“ in den Fenstern

    und und und
     
  11. Alex88

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    auch wenn es stimmt, hilft aber nichts bei einer Haustrennwand :winken
     
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  12. zulu

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    Für eine Reihenhausanlage wäre 1 x 27 cm sehr ungewöhnlich als Haustrennwand, da baut man üblicherweise zweischalig. Nach der aktuellen DIN 4109-1 lägen die Mindest(!)anforderungen an Haustrennwände zwischen Reihenhäusern bei 59 dB im EG und 62 dB im OG. Früher (bis 2016 bzw. 2018, je nach Bundesland) lag die Anforderung bei 57 dB, egal ob EG oder OG.

    57 dB sind relativ safe mit 24 cm KS verputzt. Die 59 dB könnten mit Rohdichteklasse 2,2 in der Wanddicke vielleicht gerade noch so erreicht werden (glaube ich aber nicht). Für 62 dB langt es definitiv nicht.

    Von wann ist denn die Hütte?

    Insofern lohnt sich da intensives Nachfragen. Sind denn überhaupt MIndestanforderungen eingehalten? Falls das mit der Wanddicke nicht doch ein Schreibfehler o.ä. ist, dann kann man mit einem irgendwie erhöhten Schallschutzniveau sicher nicht rechnen.

    Allgemein musst Du überlegen wie groß Dein Interesse ist. Gerade bei so merkwürdigen Punkten und der Flughafennähe wäre es aus meiner Sicht ratsam, die Sache einem Schallschutz-Sachverständigen zur Einschätzung zu geben. 1000-2000 Euro netto müsste man für eine halbwegs detaillierte Betrachtung schon rechnen denke ich. Das wäre aber in einer solchen Situation erforderlich.
     
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  13. #13 Fred Astair, 04.11.2020
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    Das dürfte der entscheidende Fakt sein.
    Damit ist es keine Haustrennwand, sondern eine Wohnungstrennwand und die Anforderungen dürfte eine 27er KS-Wand erfüllen.
    Wenn dann allerdings Treppen daran aufgehängt sind, dürfte der Spaß vorprogrammiert sein.
     
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