Erdarbeiten Rechnung Kontrollschacht / Revisionsschacht

Diskutiere Erdarbeiten Rechnung Kontrollschacht / Revisionsschacht im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, unsere Rechnung für die Erdarbieten für Regenwasser/Abwasser habe ich durchleuchtet und einige Dinge beim Bauträger als nicht...

  1. #1 Tom aus Baden, 17.11.2020
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    Hallo zusammen,
    unsere Rechnung für die Erdarbieten für Regenwasser/Abwasser habe ich durchleuchtet und einige Dinge beim Bauträger als nicht richtig angemeckert.

    Dabei wurde uns im Angebot z.B. folgendes unterbreitet:
    Kontrollschacht Durchmesser 1000 mm nach DIN 4034 Teil II liefern und versetzen mit Steigeisen inkl Ausbildung der Betonsohle und Abdeckung für 5 to Last.

    Meine Antwort:
    Verbaut wurde kein Kontrollschacht nach DIN 4034. Stattdessen wurde ein kostengünstiger Kontrollschacht aus PP (Polypropylen) eingebaut, den es im Handel als Komplettset weit unter 200€ zu kaufen gibt (Bild 1+2).

    Die Antwort des Bauträgers:
    "Da Sie von den Erdarbeiten keine Ahnung haben bin ich sehr Überrascht, dass Sie so eine Bewertung diese Leistung vorgenommen haben ! Herr xxx hat hier eine pragmatische gleichwertige Änderung vorgenommen um der vorgefundenen Tatsachen gerecht zu werden. Die Ausführung, die mit 12 To befahrbar ist, ist sogar teurer wie die angebotene. Aus Kulanz verzichten wir auf die Berechnung der Mehrkosten
    Die Forderung bleibt natürlich bestehen !"

    Finde das ein starkes Stück. Bietet ein Kontrollschacht aus Beton an, der begehbar ist, baut letztendlich "aus Platzgründen", was nicht nachvollziehbar ist, einen dünnen Schacht aus Plastik ein und verlangt das gleiche Geld.
    Und tut einem als Dummy ab, der von Erdarbeiten keine Ahnung hat...

    Hab noch weitere Punkte angeprangert (Volumen Schotter und Aushubsmenge falsch berechnet usw.), die der Bauträger allesamt abgelehnt hat.

    Was denkt ihr darüber? Gerade Richtung anderer Kontrollschacht verbaut und weitere Vorgehensweise wäre ich über eure Hilfe dankbar...

     

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  2. #2 simon84, 17.11.2020
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    Wenn du streiten willst, Sachverständiger und Rechtsanwalt, so siehts aus, siehst du ja an dem Ton des GU schon, oder ist es wirklich ein Bauträger?
     
  3. #3 Tom aus Baden, 17.11.2020
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    ist ein Bauträger, der die Erdarbeiten an einen Sub vergeben hat.
    Genau das ist halt die Frage, auf der einen Seite wird da irgendwas abgerechnet was halt net richtig ist auf der anderen Seite reden wir über 8 k€ für Abwasser/Regenwasseranschluß. Sprich lohnt sich der Aufwand in die zweite Runde zu gehen...
     
  4. #4 Fred Astair, 17.11.2020
    Zuletzt bearbeitet: 17.11.2020
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    Also gehört das Grundstück ihm und nicht Dir? Du bist nur Käufer und hast großes Glück, die Baustelle überhaupt betreten zu dürfen?

    Solange Du noch nichteinmal Deinen Vertrag gelesen hast, musst Du Dich nicht wundern, wenn Dich Dein Vertragspartner so behandelt, auch wenn ich dessen Antwort schon sehr unverschämt finde.
     
  5. #5 Tom aus Baden, 17.11.2020
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    da hab ich mich falsch ausgedrückt, das Grundstück gehört uns.
    Wir haben ein Verbraucherbauvertrag mit der Baufirma abgeschlossen.
     
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  6. #6 Fred Astair, 17.11.2020
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    Zum Sachverhalt: Du hast einen begehbaren Kontrollschacht mit 1000 mm Durchmesser bestellt und bekommst ein Guckloch mit 400 mm Durchmesser. Was braucht es dazu noch für Abwägungen der Gleichwertigkeit?
     
  7. #7 Tom aus Baden, 17.11.2020
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    das ist der Punkt. Das Bauunternehmen sieht das als gleichwertigen Ersatz an... eigentlich unglaublich. Ist genauso wenn ich ein Golf bestelle und mir wird ein Polo vor die Tür gestellt. Nur dass ich den Preis für den Golf bezahlen muss...
    Muss ich dafür einen Rechtsanwalt oder Gutachter bemühen?
     
  8. #8 simon84, 17.11.2020
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    Du kauft aber doch gar keinen Revisionsschacht, sondern ein Stück Haus+Grundstück.

    Der Bauträger ist dir doch überhaupt keine Rechenschaft schuldig, wass er da verbaut, wenn dieser exakte von dir genannte Betonschacht nicht Teil des Vertragswerks war.

    Eigentlich kannst du erst bei der Abnahme Mängel festhalten die nicht der aRdT entsprechen. Ob das hier so ist lass ich mal dahingestellt.

    Normalerweise müsste dich der Bauträger nicht mal aufs Grundstück lassen.....

    Ob in deinem Golf ein Türsteuergerät von Hersteller A oder ein günstigeres, minderwertigeres von Hersteller B drin ist hat dich doch auch nicht zu interessieren, solange es im vertraglich zugesicherten Umfang funktioniert?
     
  9. #9 Fred Astair, 17.11.2020
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    Simon, Du bist nicht Uptodate. ;)
    Der TE hat inzwischen eingesehen, dass er tatsächlich "keine Ahnung" hat, wie sein Vertragspartner behauptet.
    Das Gundstück gehört ihm und er scheint wirklich der Bauherr zu sein.
     
  10. #10 Tom aus Baden, 17.11.2020
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    ist doch letztendlich Wurscht ob der Bauträger oder Bauunternehmer oder sonst was ist... er ist Vertragspartner
    ich habe ein unterschriebenes Angebot mit dem Bauunternehmen/Vertragspartner, wo genau definiert ist was zu leisten ist und was das ganze kostet.
    Und da steht drin Kontrollschacht Durchmesser 1000 mm nach DIN 4034 Teil II liefern und versetzen mit Steigeisen inkl Ausbildung der Betonsohle und Abdeckung für 5 to Last. und nicht wie es Fred treffend gesagt hat "Guckloch mit 400 mm Durchmesser"
     
  11. #11 Tom aus Baden, 17.11.2020
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  12. #12 simon84, 17.11.2020
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    Nein, es ist rechtlich ein riesiger Unterschied ob es ein Bauträger oder ein GU bzw GÜ ist !

    So wie du es jetzt bestätigt hast, siehe oben, SV und Rechtsanwalt.

    mit einer formellen Mängelanzeige wird es hier nicht getan, das sieht man ja an der Reaktion deines Vertragspartners.

    Und das ist jetzt keine Wertung oder negativ zu sehen aber wenn du nicht mal Bauträger und GU auseinander halten kannst, dann traue ich dir auch nicht zu eine wasserdichte Mängelrüge Form und fristgerecht zu formulieren.

    Hol dir die nötige Hilfe dazu um deine Ansprüche durchzusetzen, auf denen ersten Blick scheinen sie gerechtfertigt
     
  13. #13 Tom aus Baden, 17.11.2020
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    der GU will ja Geld von uns. Er hat uns die Rechnung gestellt und ich hab die Fakten und Bilder wie das ganze tatsächlich umgesetzt wurde geschickt, mit der Bitte um Rechnungskorrektur.
    Dann kam wochenlang erst mal nix.
    Deswegen hab ich das Thema erstmal auch ausgesessen. Wie gesagt war nicht nur der Kontrollschacht.
    Denke ich versuch mal mit dem zu telefonieren, ein Versuch kostet ja nix. Wenn da keine Annäherung kommen sollte, brauche ich wohl oder übel professionelle Unterstützung.
     
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  14. #14 simon84, 17.11.2020
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    Deine Argumentation muss eben sein, dass nicht die verbesserte Überfahrbarkeit (12 T statt 5 T) als gleichwertig oder besser angesehen wird, sondern dass die Revisionierbarkeit minderwertig bzw. eingeschränkt ist ! Und dann wäre rechtlich in Frage zu stellen, aus welchem Grund die Betonausführung durch die "vorgefundenen Tatsachen" welche diese auch sein mögen nicht gemacht werden konnte, ob es mit vertretbarem Aufwand möglich gewesen wäre und warum keine Rücksprache mit dem von euch beauftragten Bauleiter/Überwacher nicht erfolgte.

    Den habt ihr doch, oder? Also einen Unabhängigen, keinen "Abhaksklaven" des GU selbst.
     
  15. #15 Tom aus Baden, 17.11.2020
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    ja klar, es geht da drum dass man im Notfall da reinsteigen kann um ein Problem zu lösen.
    Der Bauleiter vom GU war den ganzen Tag, als die Erdarbeiten erfolgten, nicht vor Ort, nur die vom GU beauftragte Firma.
    Ich hab desöfteren Fotos gemacht, um später nachzuvollziehen, wo welche Leitung liegt und wie das ganze verbaut wurde.
    Hab mal noch ein Bild angehängt, die den Revisionsschacht beim Einbau zeigt. Argument des GU bzw. der ausführenden Firma war, dass kein Platz vorhanden wäre. Auf dem Bild ist meiner Meinung nach das Gegenteil zu sehen.
     

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  16. #16 Gast 85175, 17.11.2020
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    Das sind ja Sitten... ich mag es ja wenn es robust zugeht.

    Was ich mich gerade frage, und davon würde ich meine Reaktion anhängig machen, macht der nur irgendwelche Erdarbeiten, oder baut der Spinner jetzt noch ein ganzes Haus?
     
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  17. #17 simon84, 17.11.2020
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    Bei dem Kollegen ist das Geld in eine unabhängige, von dir separat beauftragte und bezahlte bauüberwachung Gold wert !
     
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  18. #18 Tom aus Baden, 18.11.2020
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    der GU baut tatsächlich Häuser und bietet dazu die Erdarbeiten an, die er dann an einen Sub vergibt.
    Der GU streicht bei den Erdarbeiten natürlich auch kräftig Geld ein und lässt andere machen und überwacht das ganze nicht einmal.
    Eine unabhängige Bauüberwachung haben wir nicht gehabt, war aber jeden Tag auf der Baustelle und hab bei Zweifeln meinen Nachbarn (der ist Bauleiter) nach seinem Rat gefragt. War bisher eine gute Strategie... aber das mit den Erdarbeiten geht halt gar net. Da muss ich nochmal Hilfe einholen.
    Was meint ihr - was würdet ihr als nächstes tun
    1. mit dem GU telefonieren und versuchen eine Einigung zu erzielen - Revisionierbarkeit minderwertig...
    2. schriftliche Rückmeldung mit weiteren Bildern und Belegen (wie gesagt der Bauleiter des GU war ja nicht vor Ort) oder
    3. das ganze erst mal aussitzen (der will ja Geld von uns)
    Wäre dankbar für euer feedback
     
  19. #19 Yewstan, 18.11.2020
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    Ist denn das DN400er Guckloch überhaupt zulässig? (denke mal, das wirst du schon wissen bzw. geprüft haben). Ich hätte gerne so ein Ding verbaut, da in Eigenleistung. Aufgrund der lokalen Entwässerungsordnung musste es dann aber ein DIN 4034 Teil II in DN1000 werden :mauer :yikes

    Wahrscheinlich hatte da aber nur ein lokaler Beamter die tolle Idee, das als Standard zu fordern...

    Gruß,
    Jupp
     
  20. #20 Fred Astair, 18.11.2020
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    Du hast es doch schon erkannt! Was würdest Du dem Autohändler sagen?
    Das liegt in der Natur eines Generalunternehmers. Dazu ist er da.Sonst hättest Du alle Gewerke einzeln beauftragen und koordinieren müssen. Warum hast Du nicht?
    Wie oft denn noch? Hol Dir fachliche und rechtliche Hilfe, denn Du kannst es nicht und das Forum ist hier auch an seiner Grenze angekommen.
     
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