Rohrleitungen/Gewährleistung

Diskutiere Rohrleitungen/Gewährleistung im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Guten Abend, ich habe in einem Altbau EFH das komplette Leitungssystem von einer Firma erneuern lassen. Heizung, Trinkwasser, Abwasser usw. Im...

  1. Ralf75

    Ralf75

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    Guten Abend,

    ich habe in einem Altbau EFH das komplette Leitungssystem von einer Firma erneuern lassen. Heizung, Trinkwasser, Abwasser usw. Im Angebot standen zusätzlich noch die Erneuerung eines Badezimmers inkl.
    Montage der Armaturen etc. Jetzt möchte ich das gern nicht mehr über diese Firma machen lassen.
    Die Firma sagt nun, dass sie dann keine Gewährleistung übernimmt. Das bezieht sich dann auf z.B. tropfende Wasserhähne oder einen verstopften Siphon?
    Oder ist damit auch die Gewährleistung auf die Rohrverlegeung dahin? Kann ja nicht sein oder?

    Danke,
    Ralf
     
  2. BaUT

    BaUT

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    Jeder kann nur auf SEINE Leistung Gewährleistung übernehmen.

    Folgendes könnte zum Problem werden:
    SANI02 macht das Badezimmer und schließt dabei die Badewannenrinne und all die anderen Objekte und Armaturen an die Leitungen der SANI01 an.
    Danach kommt es zu Undichtigkeiten oder Verstopfungen in einem Leitungsabschnitt SANI01 nahe dieses Bades (Zuwasser oder Abwasser - egal).

    SANI01 wird sagen: Da entfällt meine Gewährleistung, weil SANI02 da unsachgemäß an meinen Leistungen rumgefummelt hat und diese dabei beschädigt hat. Wenden Sie sich an SANI02.

    SANI02 wird sagen: Das undichte Rohr ist ja gar nicht von uns. Das war schon vorher Pfusch. Wenden Sie sich da mal bitte an SANI01.

    Dann brauchen Sie einen Sanitär-Sachverständigen, der die Schadensursache ganz genau untersucht BEVOR der Schaden von SANI01 oder SANI02 behoben wird.
     
  3. #3 Fabian Weber, 09.12.2020
    Fabian Weber

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    Naja man kann ja die Druckpoben für den fertig gestellten Teil abfordern und die Abnahme machen. Dann bleibt es auch bei der Gewährleistung für das bis dahin gebaute.
     
  4. BaUT

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  5. Ralf75

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    Danke für die Infos. Könntest du das bitte ganz kurz erläutern? Ich mache mit Sani1 eine Abnahme über Leitungsverlegeung/Backend und sage ihm, dass er ab hier raus ist und mache mit Sani2 weiter und der macht die Anschlüsse/ Frontend sozusagen? Dann kann Sani1 ja immer noch behaupten, dass Sani2 seine Leitungen kaputt gemacht hat oder?
    Wie stelle ich denn sicher, dass zB. etwaige Unterputzschäden nicht auf Sani2 abfgewälzt werden, der die Armaturen nur angehanft hat?
     
  6. SvenvH

    SvenvH
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    Was ist denn überhaupt vorgefallen? Wenn die Fronten jetzt schon verhärtet sind, dann könnte das ganze nur zu weiteren Problemen führen.
     
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  7. Alex88

    Alex88
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    machbar ist das schon, aber jeder Gewährleistungs- oder Garantiefall wird nur mit Gutachter zu lösen sein
     
  8. #8 simon84, 09.12.2020
    simon84

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    Dieser ganzen Diskussion entgehst du indem du die komplette Installation von einem Sani machen lässt.

    warum ist das keine Option
     
  9. Ralf75

    Ralf75

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    Das wäre mir das liebste gewesen, aber Sani1 hat ziemlichen Murks gemacht. Und ist teuer. Deswegen möchte ich dem ein Ende setzen und Sani2 ranlassen
     
  10. #10 simon84, 09.12.2020
    simon84

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    Ist das jetzt nicht schon zu spät ? Da kann doch nur ein kleiner Teil offen sein
     
  11. BaUT

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    Ja genau.

    Für dieses Problem gibt es keine rechtssichere Lösung - egal ob mit oder ohne Abnahme - zu viele Köche....
     
  12. Ralf75

    Ralf75

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    Ja, leider.
     
  13. #13 Andreas Teich, 10.12.2020
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und kann nicht nachträglich aufgehoben werden.
    Wie schon gesagt wurde ist das Problem im Schadensfall die genaue Zuweisung.

    Grundsätzlich kann natürlich die Roh- und Fertigmontage getrennt werden, was auch nicht ganz unüblich ist.
     
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