Bauherr beim Bauunternehmen als Minijober anheuern

Diskutiere Bauherr beim Bauunternehmen als Minijober anheuern im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich plane einige Sanierungen an meinem Altbau, die sich auch energetisch auswirken und entsprechend von der KfW bezuschusst...

  1. #1 Heizi, 09.12.2020
    Zuletzt bearbeitet: 09.12.2020
    Heizi

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    Hallo zusammen,

    ich plane einige Sanierungen an meinem Altbau, die sich auch energetisch auswirken und entsprechend von der KfW bezuschusst werden.

    Kann ich mich als Bauherr beim ausführenden Bauunternehmen als Minijober anstellen lassen?
    Die Idee ist, dass ich quasi einfache Arbeiten unter Mithilfe des Profis vornehmen kann und deshab nicht in die typische Eigenleistungs-Gewährleistungsfalle tappe, ausserdem würde eine Eigenleistung nicht bezuschusst, wohl aber meine Leistung, welche ich als Mitarbeiter der Baufirma erbringe.

    Macht das so Sinn, auch für die Baufirma?

    Danke für Kommentare
    VG
    Heizi
     
  2. #2 matschie, 09.12.2020
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    Ähhhm.. Nein.

    Wäre ich BU würde ich mir nur ungerne Gewährleistungsansprüche von meinem Bauhernn ans Bein binden, die dieser selbst verursacht hat. Und du willst deine eigenen Arbeiten dann versteuern oder wie? Denn auch Minijobs sind ja nicht Abgabefrei und mindestens die MWSt muss er ja ohnehin draufschlagen..
     
  3. Alex88

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    auf was?
    Die Abgaben des AG´s betragen ca. 140,-€, die des Minijobers ca. 20,-€ bei erreichen der vollen 450,- monatlich

    was soll er da für eigene Arbeiten versteuern?
     
  4. #4 matschie, 09.12.2020
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    Naja er wird den Lohn dem TE ja auch in Rechnung stellen, oder? Und muss dann seine Ausgaben + Steuer abrechnen wenn er +- 0 da raus will.
     
  5. #5 Kriminelle, 10.12.2020
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    Du möchtest also als Hilfsarbeiter... äh Praktikant den Profis unter die Arme greifen und auf Deine eigens gebauten Fehler dann Gewährleistungsansprüche geltend machen, wofür Du ja auch Lohn bekommen hast?
    Sachen gibts, die gibt es gar nicht :respekt
     
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  6. Heizi

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    Naja, die Idee ist ja nicht, dass ich als Angestellter des Bauunternehmers den ganzen Bau stemme, sondern vielmehr einfachere Aufgaben (Bsp. paar Sachen Rückbauen, Dämmung verdübeln und Hilfsaufgaben) übenehme.

    Mir ist schon klar, dass die Arbeiten dann trotzdem voll abgerechnet werden weshalb auch 2021 19MwSt. anfällt.
    Allerdings wird mein Vorhaben KfW seitig mit 20% gefördert (u.U, erhöht sich der Betrag kommendes Jahr sogar wird zumindest gemunkelt) und ich kann die offiziellen Rechnungen auch steuerlich geltend machen, weil ich ein Teil des Objekts vermietet habe.
    Die Ersparnis für mich käme als durch den Steuervorteil und den Minijob-Lohn. Die MwSt. würde durch die Förderung mindestens ausgeglichen werden.
     
  7. #7 matschie, 10.12.2020
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    Variante 1: Du arbeitst 1h, gehst nach Hause und trinkst dein Bier.

    Variante 2: Du arbeitst 1h beim BU, bekommst dafür deinen Stundenlohn (Mindestlohn?), sagen wir einfach mal 10€, ausgezahlt. Da Minijob nicht Steuerpflichtig, also Brutto = Netto. Dann verzichtest du noch auf die Rentenansprüche, fällt das auch weg.
    Der BU zahlt dir die 10€ zzgl. 30% AG-Abgaben. Dazu kommen noch Versicherungen etc, wobei die ggf. pauschal abgerechnet werden. Also 13€ kostenseitig.
    Wenn er dir jetzt 13€*1,19 = 15,47€ für die Stunde in Rechnung stellt, hat er absolut nichts davon. Abgesehen davon muss er auf die Einnahmen ja Steuern zahlen. Wenn wir also annehmen, dass der BU dir gegenüber freundlich eingestellt ist und dir was gutes tun will, stellt er dir 17€ Brutto in Rechnung. Abzüglich der 10€ die du bekommen hast macht das 7€. Von den 17€ bekommst du jetzt 20% Förderung, macht 3,40€. Bleiben noch 7-3,4 = 3,60€ "Verlust" übrig. Die müsstest du jetzt noch über Steuern sparen, um +- 0 rauszukommen WENN der BU das als Nullsummenspiel mitmacht - was ich bezweifel.

    Ich würde klar Variante 1 bevorzugen. Alleine schon wegen den geklärten Fronten sollte es zum Schadensfall durch deine Arbeit kommen.
     
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  8. #8 trockener Bauer, 10.12.2020
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    Grundsätzlich würde die Idee des TE funktionieren.
    (Im Prinzip ist es doch nichts anderes, als wenn ein langjährig angestellter des Bauunternehmens privat bauen lässt und vom Unternehmen "zufällig" auf dieser Baustelle eingesetzt wird.)

    Die Frage ist nur, ob das ein Bauunternehmen macht und dich einstellt ohne deine Fähigkeiten zu kennen. Ich denke eher nicht.
     
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  9. SvenvH

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    Wenn man dafür dann noch Lohn bekommt müsste man die Arbeitsstunden doch auch bezahlen oder sehe ich das falsch? Dann zahlt man den vollen Lohn den man für einen Fachhandwerker bezahlt der womöglich auch noch dreimal so schnell ist?
     
  10. #10 trockener Bauer, 10.12.2020
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    Richtig, der Bauunternehmer würde sich den zusätzlichen Bauarbeiter natürlich gut bezahlen lassen....von ihm selbst. Welch Ironie ;) Deswegen wird das auch niemand machen.

    Wenn es wirklich nur Helfertätigkeiten sind, warum hast du dann Angst vor Gewährleistungsverlust?
     
  11. #11 Gast82596, 10.12.2020
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    Selbst a wenig rumpfuscheln und der BU soll die Gewährleistung übernehmen (mit Bezahlung natürlich). Gehts noch?
     
  12. #12 simon84, 10.12.2020
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    Wird dann eigentlich auch das Werkzeug vom GU benutzt sowie Fuhrpark Anhänger etc. ?
     
  13. #13 matschie, 10.12.2020
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    Klar. Und nicht die Dienstkleidung vergessen ;)
     
  14. #14 Osnabruecker, 10.12.2020
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    Und dann lass mal einen Unfall passieren...
     
  15. #15 matschie, 10.12.2020
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    Wieso? Dann ist man wenigstens über die BG versichert, ist man ja sonst als privater Bauherr und Eigenleister nicht ;)
     
  16. #16 jodler2014, 10.12.2020
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    Erschwerend kommt hinzu , daß die Aktion noch von der KfW gefördert werden soll .
    Um ein paar Kröten zu sparen ,gehen manche über Leichen und merken gar nicht ,daß sie gerade ihr eigenes Grab
    ausschaufeln ..
     
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