Dichtung eines Rohres defekt - Gewährleistung ja/nein nach BGB

Diskutiere Dichtung eines Rohres defekt - Gewährleistung ja/nein nach BGB im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, und ein angenehmes neues Jahr 2021! Über die Feiertage ist es zu einem erneuten Druckabfall des Wasserkreislaufes im Heizsystem...

  1. #1 PrivBauherr, 01.01.2021
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    Hallo zusammen,

    und ein angenehmes neues Jahr 2021!
    Über die Feiertage ist es zu einem erneuten Druckabfall des Wasserkreislaufes im Heizsystem gekommen.
    Die Ursache ließ sich beim ersten Mal nicht direkt erkennen, der Hersteller meinte, dass es im Laufe der Zeit zu einem konstanten Druckabfall kommt und man nur Wasser nachfüllen muss.
    Doch jetzt ist klar, dass eine Dichtung (Übergang Rohr/Muffe/Winkelstück) im Heizkreislauf zwischen Therme und Warmwasserspeicher undicht geworden ist.
    Da die Anlage im Neubau noch keine 5 Jahre alt ist, stellt sich mir die Frage, ob im Rahmen der vereinbarten 5 Jahresgewährleistung (ohne Ausnahmen) der Installateur nachbessern muss, oder ob die Dichtung als Verschleiss anzusehen ist?

    Vielen Dank vorab!
     
  2. #2 simon84, 01.01.2021
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    Das wird zum komplex für ein Forum insbesondere da es ja eine Vorgeschichte gibt.

    Du könntest höchstens mal ein Foto der Stelle mit der Dichtung einstellen .

    unbedingt Beweismittel sichern, altteile ggf alte fittinge etc. behalten
     
  3. #3 Gast85808, 01.01.2021
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    Zunächst einmal ist es ein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser. Wasserschaden = Gebäudeversicherung. Die kümmert sich dann um alles weitere
     
  4. #4 Lexmaul, 01.01.2021
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    Von Leitungswasser und Schäden lese ich nix - die Hausrat wird Dir einen husten bzw. wenn da nix ist, würde ich die sicher nicht belangen wollen.

    Stellt sich denn der Installateur quer? Dafür ist normal eine Gewährleistung da, eine Wartungsdichtung ist das ganz sicher nicht.

    Aber selbst wenn der sich quer stellt, würde ich auch nicht ein Gericht damit belasten...
     
  5. #5 Fred Astair, 01.01.2021
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    Ich hoffe, mit solchen unsinnigen Aussagen lässt Du Dich nicht nochmal abspeisen.
    Eine Heizungsanlage hat dicht zu sein und muss nach anfänglichen Entlüftungen und deren Nachfüllungen nicht mehr nachgespeist werden.

    Was ist das für eine Vorgeschichte und warum wird da nicht weitergeschrieben?

    Das ist unrichtig. Die Gebäudeversicherung reguliert allenfalls Gebäudeschäden aus dem Wasseraustritt aber nicht die Reparatur der defekten Leitung.
     
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  6. #6 simon84, 01.01.2021
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    na offensichtlich gab es doch aus Laiensicht schon vor längerem eine „mängelanzeige“ daher auch dieses „auffüllen“ etc.

    das kann sich für den Fragesteller ggf positiv auf Fristen etc. auswirken.

    auch ist „Dichtung“ ja ein Begriff der sehr viel umfasst, wenn es ein falsch verprasster fitting wäre zb dann kann man schon argumentieren dass der Mangel seit Anfang an bestand.

    Eine Heizung muss selbstverständlich wesentlich länger als 5 Jahre dicht sein ! Als absolutes Minimum würde ich hier 25 Jahre sehen.

    Verschleiß ist vielleicht mal ein defektes Ventil oder MAG aber doch keine Dichtung ! Daher bitte um Foto wovon wir hier genau reden
     
  7. #7 PrivBauherr, 02.01.2021
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    Hallo zusammen,,

    und vielen Dank schonmal für Eure Antworten und Anregungen.
    Ich habe jetzt mal ein Foto hochgeladen. Eine Eckstück führt von unten nach rechts zu einem Verbindungsstück. (siehe Wollfaden) Dieser Übergang leckt. Wäre das noch ein Fall für die Gewährleistung oder ist das zu akzeptierender Verschleiss? Der Grund, warum ich 'Frage ist nicht nur die Nachbesserung der Teile für ein paar Euro, sondern die Folgeschäden, die einen größeren Aufwand nach sich ziehen werden.
    Was noch interessant wäre zu erfahren, basieren eure Antworten auf Erfahrung/Tatsachen oder einer Annahme?
     

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  8. #8 Lexmaul, 02.01.2021
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    Das ist kein Verschleiss...
     
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  9. #9 Fred Astair, 02.01.2021
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    Kein Verschleißteil - unterliegt keinerlei Abnutzung durch bestimmungsmäßem Gebrauch - Tatsache, keine Annahme.
     
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  10. #10 simon84, 02.01.2021
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    Mach mal diese Schnur weg und eine Detailaufnahme von dem Gewinde falls man eins sieht. Wie wurde da abgedichtet?
    Mit diesem PTFE Band?

    Das ist auf jeden Fall keine Verschleissdichtung ! Lass dich nicht abspeisen.
    Reparatur ist zwar trivial, aber das sollte ein seriöser Handwerkerbetrieb alleine schon um den Ruf zu wahren gratis machen.
     
  11. #11 simon84, 02.01.2021
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    PS. Die Fittinge sehen alle mit der korrekten Kontur verpresst aus, das ist schon mal gut.
    Gibt ja auch immer wieder so Heinis die V mit M pressen und umgekehrt.

     
  12. #12 Gast85808, 02.01.2021
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    Lexmaul : lesen, ich sprach von der Gebäudeversicherung, nicht Hausrat!

    Fred: ich weiß nicht, was Du für merkwürdige Versicherungen hast, eine grundsolide deutsche Versicherung:

    Zitat:
    Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. b) Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus aa) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, bb) mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, cc) Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung

    usw. usw.

    weiter unten: die Reparatur von ...
     
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  13. #13 Fred Astair, 02.01.2021
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    @Skogen
    Das was Du zitiert hast, entspricht doch genau dem von mir Gesagten. Es wird die Beseitigung der Folgen reguliert.
     
  14. #14 Lexmaul, 02.01.2021
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    Ich kann wohl lesen - meine Grundausssage bleibt gültig...
     
  15. #15 Fred Astair, 02.01.2021
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  16. #16 msfox30, 02.01.2021
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    Unser GU hat letztes Jahr die undichte SoleLeitung ohne Murren nach 3 Jahre repariert.
    @PrivBauherr : Schreib doch deinen GU/BU/?? einfach an und fordere ihn zur Behebung des Schadens im Rahmen der Gewährleistung auf - Frist nicht vergessen. Sollte er seiner Pflicht nicht nachkommen, dann hast du das Recht auf Selbstvornahme durch eine andere Firma. Allerdings wirst du dann vermutlich das Geld bei deinem "Gewährleister" einklagen müssen, wenn er jetzt schon nicht den Schaden selbst beheben will.
     
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