Flachdach obwohl im Bebauungsplan Satteldach

Diskutiere Flachdach obwohl im Bebauungsplan Satteldach im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Wir wollen eine Garage mit Flachdach bauen. Der Bebauungsplan von 1982 schreibt ein Satteldach mit 32-36 Grad Neigung vor. Muss ich das...

  1. #1 Krischaaan, 04.01.2021
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    Hallo.

    Wir wollen eine Garage mit Flachdach bauen.
    Der Bebauungsplan von 1982 schreibt ein Satteldach mit 32-36 Grad Neigung vor.
    Muss ich das beantragen? Und muss der Nachbar unterschreiben?

    Aus unserem Nachbargrundstück wurde vor Jahren bereits eine fertiggarage mit Flachdach errichtet. Wir haben nichts unterschrieben und auch kein Schreiben der Gemeinde erhalten.....

    Danke.
    Vg
     
  2. #2 Lexmaul, 04.01.2021
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    Sicher, dass das Steildach auch für untergeordnete Gebäude gilt? Bezweifel ich grad...
     
  3. #3 Krischaaan, 04.01.2021
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    Ja gilt es wohl. Musste sogar für meine Terrassenüberdachung eine isolierte Befreiung beantragen...
    Der Bplan ist eben von 1982 und daher kurz gehalten. Gilt aber wohl fuer alle baulichen Maßnahmen...
     
  4. #4 simon84, 04.01.2021
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    Kann gut sein, dass der Nachbar sich nicht informiert hat und einfach so gebaut hat.
    Frag ihn doch einfach mal.

    Ansonsten kennst du ja das Prozedere mit der isolierten Befreiung schon, weisst also was du offiziell tun müsstest/solltest.
     
    Dimeto gefällt das.
  5. #5 Krischaaan, 04.01.2021
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    Mit diesem Nachbarn lässt sich nicht reden.. Eigenbrödler

    Wenn nichts genehmigt, kann man dagegen was machen oder hat das bestandsschutz?
    Wenn er so gebaut hat, habe ich dann auch das Recht?
     
  6. #6 Lexmaul, 04.01.2021
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    Nein, Du hast dadurch kein Recht und es hat kein Bestandsschutz, wenn Schwarzbau - aber ob wirklich Abriss verfügt wird? Wahrscheinlich eher Geldstrafe und Nachgenehmigung - und viel Ärger plus Null Nutzen für Dich.

    Wer sagt, er hat es nicht genehmigen lassen?
     
  7. #7 Krischaaan, 04.01.2021
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    Ich war vor Bau schon Eigentümer des Nachbargrundstücks und bin es immer noch..
    Wenn irgendwas genehmigt worden wäre, was vom Bebauungsplan abweicht, hätte ich unterschreiben müssen oder die Gemeinde hätte mich zumindest informieren müssen.... Oder sehe ich das falsch?

    Bei meinen Anträgen auf isolierte Befreiung kam jedes mal vor und nach Entscheidung ein Schreiben an die angrenzenden Nachbarn.....
     
  8. #8 simon84, 04.01.2021
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    Ein rechtlicher Anspruch ergibt sich daraus nicht.

    es gibt zwei Möglichkeiten das ganze ist nachträglich Genehmigungsfähig, dann ist es evtl bei dir auch so machbar

    oder du machst das Bauamt erstmal So richtig drauf aufmerksam und verbockst es dir selber :)

    jetzt hast du ein paar Möglichkeiten

    1. mit Satteldach bauen (null Stress und Probleme, ggf Mehrkosten und gefällt dir nicht)
    2. wie dir bereits bekannt mit dem Bauamt sprechen und eine isolierte Befreiung beantragen
    3. Schwarz mit Flachdach bauen und schauen was passiert

    was der Nachbar hier gemacht hat bringt oder schadet dir recht wenig :)
     
  9. #9 simon84, 04.01.2021
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    Weiß ich nicht ! Welches Bundesland ?

    kann sein kann aber auch nicht sein.

    In Bayern hast du recht da müsste normal ein Brief kommen
     
  10. #10 petra345, 04.01.2021
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    Bei einem Flachdach hat man in regelmäßigen Abständen Reparaturen durchzuführen.
    Nächstes Jahr feiert bei mir ein Ziegeldach den 100sten Geburtstag ohne Wartung in dieser Zeit.
     
  11. #11 Lexmaul, 04.01.2021
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    Regelmäßig heißt so 50-60 Jahre bei EPDM - mindestens...

    Petra mal wieder...
     
  12. #12 simon84, 04.01.2021
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    Wir reden hier übrigens von einer Garage. Die ist vermutlich nicht beheizt und nicht gedämmt.
    Macht das ganze noch einfacher.
     
  13. #13 Krischaaan, 04.01.2021
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    Richtig. Unbeheizt und ungedämmt.

    Und ja ich wohne in Bayern... Habe nie was von dem Bau der Garage gehört.
    Also falls keine Genehmigung vorliegt, gibt es auch nicht sowas wie Verjährung oder Bestandsschutz?

    Was mich stört ist, der Nachbar baut schwarz, ich habe mich nie beschwert. Und bei meinen isolierten Befreiungen macht er Terz und verweigert die Unterschrift.....

    Ich möchte das nur als Basis für zukünftige Diskussionen wissen....
    Kann ich neutral irgendwo anfragen oder nachsehen ob eine Genehmigung vorliegt? Ohne schlafende Hunde zu wecken
     
  14. #14 simon84, 05.01.2021
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    Neutral anfragen ist schwierig. Im Kataster wird sowas nicht unbedingt geführt bzw. aktualisiert.
    Kannst nur beim Bauamt fragen ..... informell telefonisch. Aber evtl löst das schon eine Reaktion aus.
    Würde ich aber vielleicht sogar machen, zum Bauamt gehen, ich möchte eine isolierte Befreiung für Flachdach bei Garage, Nachbar hat das auch so.

    Wo ist das Problem? Du bist doch nicht dafür verantwortlich dich in die Opferrolle zu bringen und seinen Schwarzbau zu decken, oder?

    Das spielt dir doch in die Karten.
    Wenn die Garage vom Nachbar genehmigt wurde, ist es gut für dich, denn dann kann evtl. deine auch genehmigt werden.
    Wenn sie nicht genehmigt ist, kannst du es als Druckmittel nehmen.

    Ich würde das so machen:

    1. Mit dem Bauamt sprechen
    2. Ganz normal isolierte Befreiung beantragen und selber alles richtig machen
    3. Wenn er die Unterschrift verweigert oder sich dahingehend äußert, dass er nicht zustimmt, heisst das ja noch lange nicht, dass die Befreiung deshalb nicht genehmigungsfähig ist. Ausserdem hat man in der Regel mehr als 1 einzigen Nachbarn

    Bei 3) würde ich ihn dann mal auf seine eigene Garage hinweisen, die doch gleichartig gebaut ist..... Wenn er dann noch immer nicht unterschreibt, dann als 4) das Amt darauf aufmerksam machen ;)


    PS. Mit Satteldach bauen kannst du doch im Notfall immer noch.....
     
  15. Dimeto

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    Ja.
    Nein.
    Vermutlich handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach heutigem Art. 57, Absatz 1, Nr. 1, Buchstabe b), BayBO. Die Vorschriften des III. Abschnitts greifen also nicht.
    Wenn meine Vermutung stimmt, braucht der Nachbar keine Baugenehmigung. Die Garage wäre dann auch kein Schwarzbau. Die Ausführung verstößt zwar gegen die Gestaltungsvorschriften, die dürften aber nicht nachbarschützend sein. Du bist damit nicht in deinen Rechten verletzt und hast keine eigenen Abwehransprüche. Du kannst aber bei der Bauaufsicht petzen und auf ordnungsbehördliches Einschreiten drängen. Zwingen kannst Du die Behörde höchstwahrscheinlich nicht.
    Vielleicht. Wenn er eine Befreiung bekommen hat und die Vorhaben sehr ähnlich sind, kann man sie Dir nicht verweigern.
    Das kommt darauf an, was genehmigt wurde. Mit gestalterischen Festsetzungen hat der Nachbar normalerweise nichts zu tun.
    Und dabei ging es nur um die abweichende Dachneigung? Das wäre sehr ungewöhnlich. Vielleicht saß auf'm Amt eine ganz besonders ängstliche Mutter der Porzellankiste.
    Was hier greifen könnte, ist wegen der wenigen Informationen schwer zu sagen. Vermutlich ist hier "pflichtgemäßes Ermessen" die richtige Vokabel.
    Was zu beweisen wäre.
    Das ist neu. Was genau ist passiert? Was wolltest Du? Was wollte er nicht? Wer hatte Erfolg?
    Nein.
     
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