Grenzbebauung Bungalow, Bauantrag, Feuerwand, Rechtliches

Diskutiere Grenzbebauung Bungalow, Bauantrag, Feuerwand, Rechtliches im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben folgende Situation: wir bewohnen einen Bungalow EG + KG (Souterrain). Dieser steht direkt auf der Grenze zum...

  1. #1 Trick101, 07.01.2021
    Trick101

    Trick101

    Dabei seit:
    07.01.2021
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Hallo zusammen,

    wir haben folgende Situation:

    wir bewohnen einen Bungalow EG + KG (Souterrain).
    Dieser steht direkt auf der Grenze zum Nachbargrundstück (bisher unbebaut).
    Der neue Besitzer des besagten Grundstücks hat nun einen Bauantrag gestellt..
    Grundsätzlich dürfte er ebenfalls auf der Grenze bauen oder mit 6 m Abstand.
    Geplant ist nun Grenzbebauung eines Bungalows EG + KG (teilweise).
    Von der hinteren Grenze gesehen soll der neue Bungalow 1m hinter unserem anfangen und 1,3 m vor unserem Haus herausragen ( siehe Abbildung).


    Dazu haben wir ein paar Fragen

    1. Bauantrag: Was muss oder kann im Bauantrag stehen? Sind Angaben zur Feuerwand erforderlich? Müssen Angaben zum Abstützen unseres Bungalows hinterlegt werden?

    2. Abstützung: Muss unser Bungalow abgestützt werden und wenn ja, wie? Muss es dafür ein Gutachten geben? Wer muss dieses anfordern?
    Hat irgendjemand Erfahrungen, wie das bestehende Haus (unseres) abgesichert werden muss, wenn die ganze Erde metertief direkt an der Hauswand abgetragen wird? Was muss dabei beachtet werden?

    3. Brandwand/Feuerschutzwand: Welche Möglichkeiten zur Errichtung einer Brandwand gibt es, worauf sollten wir bestehen, wer trägt die Kosten hierfür? Der neue Bungalow fängt erst 1m hinter unserem an, derzeit sind Kacheln an der Hauswand, bleiben diese am 1m unbebauten Wandstück oder sollte die Brandwand über die ganze Wandseite errichtet werden?

    4. Versicherungen & Rechtsschutz: Aktuell haben wir keine Rechtsschutz und keine Versicherung oder sind Mitglieder eines Vereins für Bauthemen ( z.B. Haus und Grund o.ä. ). Gibt es hierfür Empfehlungen, welche Versicherung sich in diesem Fall lohnt oder für verbindliche Beratungsstellen, auf die man sich bei eventuell anfallenden Streitigkeiten berufen könnte?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
     

    Anhänge:

  2. Reifi

    Reifi

    Dabei seit:
    08.01.2009
    Beiträge:
    100
    Zustimmungen:
    38
    Beruf:
    IT-Berater
    Ort:
    Warendorf
    Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung dürfte zu spät sein wegen der Wartezeiten.
     
    jodler2014 gefällt das.
  3. #3 Fabian Weber, 07.01.2021
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.556
    Zustimmungen:
    5.149
    In der Regel muss s sich um eine F-90 Wand handeln, die Bauweise ist hier natürlich frei wählbar. So lange der Nachbarkeller nicht tiefer wird, hätte ich da erstmal keine Sorgen wegen Schäden an Deinem Haus.

    Dein Kacheln bleiben.

    Müsste Deine Wand nicht auch eine Brandwand sein?
     
    simon84 gefällt das.
  4. #4 simon84, 07.01.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.847
    Zustimmungen:
    5.602
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Verstehe die Frage nicht, wenn du der Nachbar bist, der nicht baut, was interessiert dich dann der Bauantrag?
    Da steht drin WAS gebaut wird, nicht WIE es hergestellt wird.

    Die Brandwand wird evtl gekennzeichnet sein, z.B. REI-90 oder ähnlich.

    Ja nach vorliegenden Bodenverhältnissen und Tiefe der Gründung (z.B. Fundament von Haus A muss untergraben werden), werden zusätzliche Massnahmen nötig.
    Das hat der Bauherr vom neu zu bauenden Gebäude zu verantworten, in der Regel erfolgt die Planung durch Architekt und Statiker auf Basis des Bodengutachtens und der Bestandspläne und die Umsetzung durch den Tiefbauer

    Warum solltest du eine weitere Brandwand errichten müssen, wenn der Nachbar dies bereits tut?
    Was eine Brandwand ist, ist bekannt? Die allermeisten gemauerten Wände ohne Öffnungen wie Türen und Fenster werden das ohnehin erfüllen....

    Habt ihr an der Grenzseite nicht aktuell schon eine Brandwand ohne Fenster etc?

    Beweisaufnahmeverfahren vor den Tiefbauarbeiten ist sinnvoll, um z.B. Risse am Haus oder Abwasserleitungen etc. vorher zu dokumentieren.
     
    jodler2014 gefällt das.
  5. #5 jodler2014, 07.01.2021
    jodler2014

    jodler2014

    Dabei seit:
    20.12.2014
    Beiträge:
    3.895
    Zustimmungen:
    536
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    RP
    Schon seltsam die Pläne vom Nachbar zu posten.
    Offenbar gab es da schon mal Kontakt zum Nachbar?
    simon 84 hat eigentlich alle relevanten Punkte beschrieben.
     
Thema:

Grenzbebauung Bungalow, Bauantrag, Feuerwand, Rechtliches

Die Seite wird geladen...

Grenzbebauung Bungalow, Bauantrag, Feuerwand, Rechtliches - Ähnliche Themen

  1. Keine Grenzbebauung ohne nachbarliche Grenzbebauung? Typisch Bauchrecht

    Keine Grenzbebauung ohne nachbarliche Grenzbebauung? Typisch Bauchrecht: Hallo zusammen, wir haben eine negative Bauvoranfrage zurück erhalten. Soweit aufgrund Kleinigkeiten, außer bei folgendem Punkt: § 34er Gebiet....
  2. Grenzbebauung mit einer Baulast

    Grenzbebauung mit einer Baulast: Ich habe folgende Situation und möchte wissen wie es Rechtlich aussieht. Ich habe vor 20 Jahren mein Haus gebaut und die Garage (12m )steht ein...
  3. Aufstockung Garage bei Grenzbebauung

    Aufstockung Garage bei Grenzbebauung: Guten Tag, wir würden gerne eine Garage mit einem Zimmer überbauen, und ich frage mich wie hier die konkrete Lage bzgl. Grenzbebauung ist. Es...
  4. Gartenhaus BW Grenzabstände , wenn die Grenzbebauung von 15m erreicht ist

    Gartenhaus BW Grenzabstände , wenn die Grenzbebauung von 15m erreicht ist: Hallo, ich will ein Gartenhaus in der Grundtücksecke in Baden Württemberg errichten am liebsten auf die Grenze! Nun ist es so, ich habe auf der...
  5. Zwerchgiebel mit Fenster über F90-Wand Grenzbebauung

    Zwerchgiebel mit Fenster über F90-Wand Grenzbebauung: Hallo zusammen, um unser Dachgeschoss mit einer Treppe zu erschließen wäre es notwendig, dass auf der Wand, die direkt an eine Halle vom Nachbar...