Bauanzeige stellen

Diskutiere Bauanzeige stellen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Ich bin hier neu im Forum. Meine Frage ist: Können wir eine Bauanzeige stellen? Die Geschichte ist folgende... Wir haben letztes Jahr...

  1. #1 Klotzi, 09.01.2021
    Zuletzt bearbeitet: 09.01.2021
    Klotzi

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    Hallo

    Ich bin hier neu im Forum.

    Meine Frage ist: Können wir eine Bauanzeige stellen?

    Die Geschichte ist folgende...

    Wir haben letztes Jahr uns ein Grundstück reservieren lassen, was erschlossen wurde.
    Notarieller Kaufvertrag ist abgeschlossen. Wir warten immer noch auf die Neueintragung der Grundschuld vom Grundbuchamt.
    Bauvertrag, Erschließungsvertrag ist unterschrieben und Finanzierung steht.
    Unser Bungalow war fertiggeplant. Muss jetzt aber aufgrund eines Fehlers vom Architekten geändert werden.
    In dem Baugebiet, was erschlossen wurde, sind mehrere Grundstücke. B-Plan steht!
    Bei der Planung mit dem Architekten wurde uns gesagt, dass wir keine Bauanzeige stellen können, weil unser Grundstück aus 3 Teilgrundstücken besteht und somit 3 Flurstücksnummern hat. Wir müssen einen Bauantrag stellen. Da müssen wir aber lange warten, bis wir die Baugenehmigung bekommen. Uns geht es darum, dass wir so schnell wie möglich die Bestätigung zum Baubeginn bekommen, da wir gerne das Baukindergeld mitnehmen wollen. Soll ja bis zum 31.03. laufen.
    Wir benötigen eine Flurstücksnummer.
    Laut Kaufvertrag sollen die 3 Teilgrundstücke zu einem Grundstück vereinigt werden. Wir bekommen dann eine Blattnummer im Grundbuch.
    Und seitens der Stadt soll es da keine Probleme geben eine Bauanzeige zu stellen.
    Ist es wichtig für eine Bauanzeige, dass wir eine Flurstücksnummer haben?

    MfG
     
  2. Dimeto

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    Bundesland?
    In NRW nicht. Je nachdem, wie die Grundstücksgrenzen verlaufen, benötigst Du dann aber eine Baulast, die auch Zeit kostet und vor allem Gebühren, die angesichts der sowieso geplanten Vereinigung völlig überflüssig wären.
     
  3. Klotzi

    Klotzi

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    Bundesland: Brandenburg

    Wir haben die Befürchtung, dass die unser Hausbau auf die lange Bank schieben wollen. Da deren Auftragsbücher voll sind und die völlig überlastet sind. Wir sind übrigens nicht die Einzigen, die vor diesem Problem stehen.
    Ich habe auch schon im Netz recherchiert und nichts gefunden, worin steht, dass man eine Flurstücksnummer benötigt um eine Bauanzeige zu stellen.
     
  4. Dimeto

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    Wenn die Befürchtung sich bewahrheitet, nützt es Dir auch nichts zu wissen, dass eine Bauanzeige doch möglich wäre. Nicht jeder Architekt ist bereit, die größere Verantwortung, die mit einer Bauanzeige verbunden ist, zu übernehmen und dazu zwingen kannst Du ihn nicht.
    Wenn im Notarvertrag schon die Flurstücksvereinigung besiegelt ist, die Fortführung im Liegenschaftskataster also schon angestoßen ist, wäre es kontraproduktiv jetzt eine Bauanzeige zu stellen, da sich bis zum Baubeginn die Flurstücksnummer ändern kann und somit die Daten der Bauanzeige nicht mehr zum Baugrundstück passen. Die Bauanzeige wäre obsolet und ein Baubeginn illegal.

    Nach §62, Absatz 5 ist auch beim Bauanzeigeverfahren "die schriftliche Erklärung der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers vorzulegen, dass für das Vorhaben die Zulassung von Ausnahmen oder Befreiungen nach § 31 des Baugesetzbuchs sowie von Abweichungen nach § 67 nicht erforderlich ist und das Vorhaben im Übrigen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht" (§63, Absatz 2). Wenn das Gebäude auf mehreren Flurstücken geplant ist und keine Vereinigungsbaulast besteht, verstieße dies gegen die öffentlich-rechtliche Vorschrift des §4, Absatz 2, BbgBO. Das Bauanzeigeverfahren wäre also nicht möglich.

    Wenn Du zielgenauere Auskünfte möchtest, muss Du mehr von Deinem Bauvorhaben verraten. Das erspart den Antwortenden Spekulationen und Fallunterscheidungen.
     
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  5. #5 simon84, 09.01.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

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    !!! Genau so sehe ich das auch.
    Bauantrag oder Bauanzeige ist doch egal, es geht euch doch darum wann tatsächlich gebaut wird ;)

    und wenn der GU verzögert dann macht er das so oder so
     
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