Weisse Wanne nachrüstbar?

Diskutiere Weisse Wanne nachrüstbar? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, Bauexperten ! Bei der -gescheiterten- Vorabnahme unserer durch BT gebauten DHH ist zutage getreten, das die nach Baubeschreibung...

  1. Aussie

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    Hallo, Bauexperten !

    Bei der -gescheiterten- Vorabnahme unserer durch BT gebauten DHH ist zutage getreten, das die nach Baubeschreibung zugesicherte Weiße Wanne nicht existiert (Stärke der Wand 18 cm!!) Ebenfalls gibt es keine durch BB zugesicherte Drainage.

    Das Haus liegt in Hanglage und in 100 Meter Entfernung zur Ruhr; rd. 5-6 Meter oberhalb des normalen Pegelstandes. Befragungen der Anwohner heben ergeben, dass Hochwasser nie das Problem war, jedoch der "hohe" Grundwasserspiegel.
    Angeblich gibt es ein Bodengutachten, wonach ein Lastfall gegen diese Gefahren nicht vorliegt.

    Ungeachtet dessen haben wir unsere Entscheidung zum Kauf maßgeblich auf diese "Sicherheiten" der BB gestützt und wollen Sie daher durch den BT realisiert wissen.

    1. Besteht jetzt, nach Vollendung des Hauses technisch überhaupt noch irgendeine Möglichkeit, eine Weiße Wanne zu erstellen ?

    2. Gleiches gilt für die Drainage!? /Besonderheit: Hanglage mit 2 übereinanderstehenden Garagen neben dem Haus!!

    fragt Jürgen
     
  2. #2 butterbär, 16.11.2006
    butterbär

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    das ganze ist doch stuss hoch 10!

    dir hat man eine weisse wanne angedreht die keine ist!

    warum ist in der baubeschreibung dann auch noch eine drainage drin - für was denn?

    eine weisse wanne braucht das nicht - ausser man hatte nie vor eine zu bauen.

    eine drainage im grundwasser - das zeugt von enormen fachwissen.

    das ist vorsatz - oder auf gut deutsch beschiss!

    ist das wieder so eine bauträgerkacke?

    aber so ist das halt mal, wenn man meint man könne sparen... irgendwo muss doch die differenz zum "konventionellen" bauen herkommen - und die liegt meist in der planung - der nicht ausreichenden.
     
  3. Aussie

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    Also, dass ich keine WW habe, is mir ja jetzt auch klar.

    Mein Problem is ja, dass ich ein Haus erworben habe auf der Basis der BB und mir als Käufer damit subjektiv gesehen eine "Sicherheit" gegeben wurde, von Undichtigkeiten im Keller/Gartengeschoss verschont zu bleiben.

    Das ich gegen den Beschiss was unternehme, is ja klar. aBER Als Laie in bautechn. Fragen is für mich wichtig, auch objektiv die Gefahr ausschliessen zu können, dass ich dort je von Feuchtigkeit etc. bedroht bin. DAHER: Nachrüstbar oder Nicht?

    Danke
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 16.11.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein...

    alles weitere kann nur von einem SV vor Ort geklärt werden.
    Mfg
     
  5. Aussie

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    Aber...

    ....ich kann doch wohl davon ausgehen, dass der nachträgliche Einbau einer Drainage möglich ist?

    @ butterbär
    'eine drainage im grundwasser - das zeugt von enormen fachwissen.'

    da hab ich mich wohl etwas ungenau ausgedrückt. So hoch ist der GW-Stand auch nich. Vielmehr gab es bei 'Hochwasser' regelmäßig eine Sperrung der Sraße (1/2 Meter unterhalb des Grundstück) wg. drückendem Grundwasser.

    J
     
  6. #6 butterbär, 16.11.2006
    butterbär

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    da ist eine drainage immer noch quatsch.. du musst deinen keller so oder so gegen drückendes wasser abdichten... darum wahrscheinlich auch die weisse wanne...
     
  7. #7 DerKlaus, 16.11.2006
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    Herr Dühlmeyer hat es schon auf den Punkt gebracht. Etwas ausführlicher:
    - nein, eine weiße Wanne kann man nicht nachträglich errichten. Höchstens eine weiße Wanne innerhalb des vorhandenen Kellers. Wenig sinnvoll, aber machbar.
    - es muß zunächst mal geklärt werden, welcher Lastfall denn nun vorliegt.
    - Es kann ggf. eine Abdichtung nach DIN 18195 nachgerüstet werden, allerdings nicht unterhalb der Kellersohle
    - Je nach Lastfall kann auch eine Drainanlage nachgerüstet werden. Das sollte man aber dringend überwachen oder wenigstens vor und nach Verfüllung der Baugrube abnehmen lassen. Da wird viel gepfuscht.

    PLANUNG!!!!
     
  8. Aussie

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    @Butterbär

    deswegen WW, die keine is

    Und hinsichtlich der erforderlichen kellerabdichtung weiss ich halt nur, dass die Betonaussenwand mit Bitumen bestrichen, dann gedämmt und verklinkert wurde. Bezweifel halt nur, dass das auch ausreichend ist auf grund der Lage des Grundstückes.

    @DerKlaus

    betr. Planung; nach BB musste ich ja davon ausgehen, dass das Versprochene eingehalten wird.

    Spät, jedoch hoffentlich nicht zu spät festgestellt.

    Grüße J
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 16.11.2006
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    @ Aussie...

    Wenn eine WW vorgesehen war, ist eine Drainung überfüssig. Und da kein BT mehr als nötig verbaut, wäre der Fachmann bei dieser Baubeschreibung schon hellhörig geworden.
    MfG
     
  10. Eric

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    Wenn WW vertraglich vereinbart ( Bausoll ) und zudem nach den Grundwasserverhältnissen auch noch erforderlich ist, dann ist die Ausführung mit einem wesentlichen Mangel behaftet. Zur Nachbesserung fällt mir nur eine innenliegende WW ein > funktioniert - wenn überhaupt - nur mit erheblichen Einschränkungen

    Wegen wesentlicher Mängel stehen Ihnen alle Gewährleistungsrechte offen.
    Ich würde großen Schadensersatz wählen = Rückabwicklung + Ersatz aller entstandenen Kosten + etwaige Mehrkosten für Kauf eines gleichwertigen Objekts, sofern das derzeitige Objekt denn günstig erworben wurde. Auf keinen Fall Rücktritt wählen, da (a ) das schwächere Recht und ( b ) mit dem Rücktritt Ihre Auflassungsvormerkung erlischt.

    Hierzu sollten Sie sich von einem Anwalt beraten und vertreten lassen.
     
  11. #11 Jürgen Jung, 16.11.2006
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    doch, leider, halten Sie sich an den Rat der Kollegen.

    Ihr Auftragnehmer ist entweder eine fachliche 6- oder ein Betrüger, beides bedingt von Ihrer Seite einen guten Bauanwalt.

    Gruß aus Hannover
     
  12. #12 Manfred Abt, 16.11.2006
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  13. #13 gunther1948, 16.11.2006
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    hallo
    nach dem sex hilft das verhüterli auch nichts mehr
    ich sehe ein weites betätigungsfeld für SV und RA und hohe kosten die in einem vergleich enden.

    guss g.bl.
     
  14. Eric

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    Und, was empfiehlst Du?

    Kopf in den Sand stecken oder was sonst?
     
  15. #15 Carden. Mark, 16.11.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    @Günter, dass ich von Berufswegen gegen solche Aussagen alergisch bin, ist sicherlich Nachvollziehbar.
    Aber wenn nicht hier, wann dann?
    Soll etwa jeder planerischer oder ausführungstechnische Pfusch durchgehen.
    Im überigen, nach meiner Erfahrung enden die wenigsten dieser Klagen im Vergleich, es sein denn, man knickt zu früh ein.
     
  16. #16 DerKlaus, 17.11.2006
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    Ich kann mich da nur Mark Carden und Eric anschließen. Wobei die Notwendigkeit des SV bei der klaren Lage für mich noch nicht ganz einsichtig ist. Aber ohne Rechtsanwalt???????

    Damit keine falschen Verdächtigungen entstehen: ich bin kein RA!!!!!!!!!!!

    Ich bin nicht mal öffentlich bestellt und vereidigt. Was der RA braucht, ist ggf. technischen Rat eines Experten. Aber Gutachten wäre so oder so Privatgutachten.

    Es kann doch wohl nicht sein, daß so ein dreistes Vorgehen auch noch durch Untätigkeit belohnt wird! Egal ob es aus Dummheit oder Betrugsabsicht (bzw. arglistige Täuschung) geschehen ist!!!!!!!!!!!!!!

    Natürlich kostet der RA Geld, zu Recht. Aber was kostet mehr? Die bezahlte, aber nicht gelieferte weiße Wanne und die wahrscheinlich notwendige Sanierung oder der RA?

    Unser Büro hat vor ca. 4 Jahren einen ähnlichen Fall gehabt. Die Sanierung hat ca. 65.000 Euro gekostet. Der Anwalt und Gericht hat ca. 5000 Euro, unsere Planung und Bauüberwachung ca. 3.000 Euro gekostet. Erstmal. Diese Kosten wurden dem Verursacher in Rechnung gestellt. OK, der Prozeß hat insgesamt vier Jahre gedauert. Nur mal so zur Übersicht.

    Anwälte und SV sind keine Abzocker! Die Pfuscher sind es. Reiche mir mal jemand einen großen Hammer, damit ich es in die Bauherren einprügeln kann :-)
     
  17. #17 butterbär, 17.11.2006
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    das kapieren doch die wenigsten... so einen großen hammer gibt´s gar nicht!
     
  18. #18 gunther1948, 17.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 19.11.2006
    gunther1948

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    hallo hallo
    keine aufregung - weites betätigungsfeld - deshalb weil aussie unter dem titel AUSSENWAND INNEN SCHIEF vom 15.112006 15:31 noch eine anfrage im forum stehen hat

    kompliment abt auch erkannt nur so ist die aussage schlüssig.

    hohe kosten:für sanierung nicht SV+RA
    versicherung versucht ihren anteil über sowieso-kosten zu reduzieren und der bauherr hat sie an der backe.
    18 cm wanddicke riecht nach stahlbeton- montagewand dann weisse wanne eh nicht möglich.
    sind mir ganz einfach zu viele offene parameter die fehlen um eine aussage zu machen.
    hanglage wie ? talseitig keller freistehend? wie hoch angefüllt,
    aussenwand bitu dämmung klinker ? doch wohl nicht im erdreich
    bilder wären hilfreich.
    und verhüterli = fachberatung bauleitung bevor die sache beginnt und wahrend sie läuft und nicht wenn das kind im brunnen liegt,
    habt ihr leider missverstanden muss an meiner ironieschraube etwas drehen

    gruss g.bl.
     
  19. Aussie

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    Omg

    Hallo zusammen,

    mit Erschrecken stelle ich gerade fest wie lange es her ist, seit ich die (eine)Problematik(en) unseres? Hauses geschildert habe:

    Seit 3/2007 befinden wir uns jetzt in einem Beweissicherungsverfahren; seit 6/2007 haben mit einem vom Gericht bestellten Gutachter 3 Termine vor Ort stattgefunden (der letzte Mitte 2/2008).

    Ein schriftliches Gutachten liegt bisher nicht vor.

    Um niemanden (Gutachter(n)/Gericht) auf den Keks gehen zu wollen, halten wir uns nur an unseren Rechtsanwalt, der uns nicht sagen kann wann wir mit etwas Schriftlichem rechnen können. Trotzdem halten wir die Dauer des Beweisverfahrens für sehr lange. Uns ist klar, dass dies auch von dem Umfang der 'Beweissicherung' abhängig ist.

    Trotzdem die Frage an Sie/Euch, ob es einen Zeitrahmen gibt, in welchem ein vom Gericht bestellter Gutachter ein Gutachten zu erstellen hat.

    Wir sind für jede Fachmeinung und ggf. selbst gemachte Erfahrungen dankbar

    Freundliche Grüsse
    aussie
     
  20. #20 Carden. Mark, 28.05.2008
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Nö - gibt es nicht, aber....
    Es kommt immer öfter vor, das wir öbuv SV im Beweisbeschlußauftrag einen Termin von Seiten des Richters gesetzt bekommen.
    Diesen verstreichen zu lassen sollte man nur mit guten Grund tun - sofern man vom Richter noch gemocht werden will.

    Lassen Sie den RA mal bei Richter nachfragen, dass dieser den SV befrägt wann denn was kommt.
    So etwas wirkt Wunder.
     
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