Kürzung der Handwerkerrechnung wegen Abdichtung

Diskutiere Kürzung der Handwerkerrechnung wegen Abdichtung im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Meine Abdichtung im Bad wurde nicht nach den Vorgaben der DIN 18534 erstellt. Konkret geht es darum, dass die Abdichtung nicht im System nach...

  1. #1 Kleineifel, 18.02.2021
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    Meine Abdichtung im Bad wurde nicht nach den Vorgaben der DIN 18534 erstellt. Konkret geht es darum, dass die Abdichtung nicht im System nach Vorgaben des abP erstellt wurde. Nun möchte ich dem Handwerker vorschlagen, statt der Mängelbeseitigung eine Erhöhung der Gewährleistung sowie die Rechnungsminderung zu gewähren. Um wieviel kann ich die Rechnung hierbei mindern? Was ist hier der Maßstab?
     
  2. BaUT

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    Was genau war vertraglich vereinbart? Pauschalpreis für ein komplettes Stück Badezimmer oder Einheitspreise?
    Was genau wurde falsch gemacht oder fehlt? Ohne mehr Infos lässt sih das Risiko nicht bewerten und somit auch nicht ein angemessener Minderwert abschätzen.
     
  3. #3 Kleineifel, 18.02.2021
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    Es gab einen Festpreis für alles zusammen. Es wurde bei der Dichtung nicht im System gearbeitet, Dichtbänder, Dichtfolie und Dichtmanschetten sind von einer anderen Firma als der Dichtmörtel. Leider lässt sich aber im Wandbereich das nicht mehr komplett nachvollziehen, da die Fliesen schon liegen und auch keine Fotos gemacht wurden. Im Boden- und Wannenbereich habe ich Fotos, die das dokumentieren.
     
  4. BaUT

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    Es sind also alle Manschetten, Dichtbänder usw. dem Grunde nach verbaut mur eben leider ein Produktmix verschiedener Hersteller? Wenn die Dichtbänder mit der verwendeten Verbundabdichtung dem Grunde nach kombinierbar sind würde ich das ganze ohne Abzüge durchwinken. Alles andere wäre echt pedantisch. 10% Preisnachlass wäre da sicher schon mehr als genug.
     
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  5. #5 Fabian Weber, 18.02.2021
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    Steht denn in dem ABP wirklich drin, dass es vom selben Hersteller sein MUSS?
     
  6. Alex88

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    ich habe die DIN 18 534 nicht gelesen, deshalb stellt sich mir erst mal die Frage ob die vorschreibt im System zu bleiben,
    oder ob es so ist, dass verwendete Materialien den Vorgaben der DIN entsprechen müssen.
    Das erst mal klären, und ob dann eine Verlängerung der Gewährleistung oder ein Rechnungsabzug zu gewähren ist
     
  7. #7 BaUT, 18.02.2021
    Zuletzt bearbeitet: 18.02.2021
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    Es müssen nicht alle Teile vom selben Hersteller sein, sie müssen nur zusammen passen, d.h. eine Manschette bzw. ein Dichtband muss für die Einbettung in die jeweils eingesetzte Abdichtungsart (Dichtschlämme, Disperisonsabdichtung, etc.) geeignet sein.

    Ist ja nicht wie beim WDVS, wo es Zulassungen für eine ganz bestimmte Kombi aus Kleber+Dämmung+Armierputz usw. gibt.
    Oder wie bei der Luftdichtheitsschicht im Dach - da darfste die Dampfbremse auch nicht nur mit dem firmeneigenen Klebeband kombinieren sondern kannst durchaus typenoffen arbeiten. Hauptsache das Klebeband ist für die jeweiligen Untergründe geeignet.

    Wenn du nicht nachweisen kannst, dass unzulässige Materialkombinationen verwendet wurden, dann gibt es auch keinen Mangel und keinen Preisnachlass und keine Gewährleistungsverlängerung.
     
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  8. Alex88

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    genauso kenne ich das von vielen anderen Konstruktionen,
    wenn das hier gegeben ist, ist eine Preisminderung nicht drin
     
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  9. #9 Kleineifel, 18.02.2021
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    Im abP stehen die Produkte drin, für die die Zulassung gilt. Diese wurden nicht verwendet.
     
  10. Alex88

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    Hat aber dann nichts mit „im System bleiben“ zu tun
    bist du sicher, dass die verwendeten Produkte keine bauaufsichtliche Zulassung haben?
    Am besten beim Hersteller nachfragen.
    Wenn die nicht zugelassen sind nützt eine Preisminderung nichts, denn irgendwann bezahlst du den Schaden
     
  11. #11 Kleineifel, 18.02.2021
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    In der abP stehen wie gesagt die Produkte drin, für die die Zulassung gilt. Das hat nicht mit der Zulassung der einzelnen Produkte zu tun.
     
  12. Alex88

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    Doch hat es, wenn die Produkte eine Zulassung für diese Verwendung haben, hast du keine Handhabe gegen den Handwerker, aber darum gehts dir nicht. Du willst hier wissen wie du an sein Geld kommst
     
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  13. #13 Fabian Weber, 18.02.2021
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    Ja aber andere Produkte haben ja auch ein abP.

    Es kommt doch darauf an, dass explizit gefordert ist, dass man nur die Produkte des selben Herstellers miteinander kombinieren DARF.

    Das kenne ich jetzt nicht unbedingt aus abPs.

    Beim Auto darf man ja auch verschiedene Getriebeöle einfüllen.
     
  14. #14 JohnBirlo, 18.02.2021
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    Haste überhaupt schonmal mit dem Handwerker über dein "Problem" gesprochen?
     
  15. #15 Kleineifel, 19.02.2021
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    Nochmal, es ist nicht konform der DIn 18534 wenn Produkte untereinander "gemischt" werden, wofür keine abP nach Hersteller besteht. Es ging mir nur um die Minderung. Und inzwischen geht es um die gesamte Badabdichtung.
     
  16. #16 BaUT, 19.02.2021
    Zuletzt bearbeitet: 19.02.2021
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    In DIN 18534-3 heißt es z.B.:
    "Die unter Verwendung dieser Stoffe zusammengesetzten Abdichtungssysteme benötigen entweder eine ETA auf der Basis der ETAG 022 oder ein abP auf Basis der PG-AIV-F. Die Abdichtungssysteme bestehen neben dem Abdichtungsstoff aus weiteren aufeinander abgestimmten Komponenten, z. B. Verstärkungseinlage, Dichtband, Dünnbettmörtel/Mörtel."

    Dieser Systemzwang ist neu. Früher wo noch die ZDB-Merkblätter die allgemein anerkannte Regel der Technik für Fliesen auf Verbundabdichtung darstellten waren solche Systemzwänge nicht so streng.

    Es sind also nach DIN tatsächlich nur aufeinander abgestimmte Komponenten zu verwenden. Wenn beispielsweise eine systemfremde Komponente verwendet wurde, so heißt dies formal "Mangel wegen Systemmix - abP gilt hier nicht mehr". Um dieses erstmal rein theoretische Problem insbesondere bei nur mäßigen Beanspruchungen W1-1 oder auch bei W2-1 zu heilen könnte der Fachberater des Abdichtungsherstellers prüfen, ob beispielsweise das fremde Dichtband mit seiner Verbundabdichtung funktionieren könnte. Diese Freigabe ist auch für alle Einbauteile (Entwässerungsrinnen mit Anschlussflansch bei bodengleicher Dusche, Duscharmaturen mit Anschlussflansch, etc.) vom Hersteller zu erteilen und diese Dinger sind dann auch zulässig auch wenn sie nicht im Abdichtungs-abP gelistet sind. Also bitte mal bei dem Normen- und abP-Verweis die Kirche im Dorf lassen!!!

    Die Tatsache dass du hier nicht genau schreibst um welches abP bzw. welche Produkte genau es sich handelt, vermittelt hier das Gefühl, dass es dir eigentlich nicht um tatsächliche Qualitätssicherung geht, sondern um einen "konstruierten Mangel" zum Zwecke der Geldschneiderei. Da will Dir keiner helfen.

    Wenn du von uns Fachleuten tatsächlich Hilfe in Form einer Risikobewertung möchtest, dann schreib genau auf, welche Produkte miteinander kombiniert worden sind und dann können wir das daraus möglicherweise entstehende Risiko bewerten und einen Minderwert oder eine Sanierung empfehlen. Alles andere ist doch Schattenboxen bzw. Spiegelfechterei.
     
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  17. Alex88

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    Hab mich mal schlau gemacht,
    anscheinend ist es wirklich so, dass die Dichtbänder mit der Dichtmasse im System geprüft sein müssen, nach der neuen DIN
    somit nehme ich meinen Kommentar #10 zurück.
    In häuslichen Bädern geht man von einer "Haltbarkeitsdauer" von 20 - 30 Jahren aus, so dass eine Gewährleistungsverlängerung
    für mich keinen Sinn ergibt, denn 20 Jahre wird der Handwerker wohl nicht machen, genauso wenig wäre eine Preisminderung zielführend.
    Da bliebe eigentlich nur alles raus und neu machen, ob dies allerdings gerechtfertigt ist weiss ich nicht und eine gerichtliche Auseinandersetzung
    wird evtl. Jahre dauern
     
  18. #18 Fabian Weber, 19.02.2021
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  19. SvenvH

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    Das letzte Wort hat immer noch der Hersteller. Und wenn der das freigibt ist das in Ordnung. Wir arbeiten viel mit Sopro, Dichtmanchetten und Dichtband verwenden wir aber von Otto Chemie. Das ist Laut Hersteller auch so freigegeben.
     
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