Keller als Wohnraum bei niedriger Deckenhöhe

Diskutiere Keller als Wohnraum bei niedriger Deckenhöhe im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, Ich habe mich jetzt zwei Tage durch das Internet und diverse Foren gelesen, aber nicht wirklich etwas brauchbares für mein...

  1. #1 Rockabella, 21.02.2021
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    Hallo zusammen,

    Ich habe mich jetzt zwei Tage durch das Internet und diverse Foren gelesen, aber nicht wirklich etwas brauchbares für mein Anliegen gefunden, daher versuche ich es mal hier.

    Wir leben im Eigenheim, Baujahr Anfang 60er Jahre, unterkellert. Der Keller ist trocken (aber noch nicht gedämmt) und verfügt auch bereits über Strom- und Wasseranschlüsse (die mal erneuert werden müssten). Die Deckenhöhe beträgt genau 2 Meter und der Keller wurde bislang als Partyraum und Waschküche bzw Werkstattraum genutzt. Da er über einen eigenen Außenzugang und Toilette verfügt, überlegen wir, ihn so her zu richten, dass unsere Kinder mal dort wohnen können, wenn sie etwas älter sind. (Wir sind alle nicht besonders groß und eine Körpergröße über 1,80 ist bei allen sehr unwahrscheinlich).

    Genaugenommen sind 2 Meter ja zu wenig, um offiziell Wohnraum daraus zu machen. Ich frage mich, ob die 2,20Meter mindestmaß für Deckenhöhen in Kellern als Wohnraum nur eine bürokratische Sache ist, wenn ich z.B. verkaufen oder vermieten möchte (zur qm Angabe) oder ob das noch andere Gründe hat.

    Die Kellerräume verfügen alle über (relativ kleine) Tageslichtfenster, aus denen man im Zweifelsfall auch rausklettern könnte und einer Außentür.

    Nun zu meiner Frage: Wenn eine Radonmessung bei uns eine geringe Belastung ergeben würde, wäre es dann möglich, dort Wohnraum für unsere Kinder zu schaffen (evtl. mit kleiner Küchenzeile) oder welche Gründe könnten dagegen sprechen?

    Ich danke euch schon mal für eure Anregungen
     
  2. #2 Gast85808, 21.02.2021
    Gast85808

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    Na ja, prizipiell kannste in Deinem Keller machen was Du willst für eigene Zwecke.

    Der Gesetzgeber schreibt die Anforderungen an gesundes Wohnen in seiner Landesbauordnung vor. das heißt unter anderem eine Mindestdeckenhöhe, eine Mindestbelichtung usw. usw. All das ist bei Dir nicht erfüllt. Ende Gelände. Ergo, es ist kein Wohnraum und wird nie einer werden.

    Wenn Du die Blagen da reinsteckst und die sich wohlfühlen, was solls. Wenn die anschließend psychische Probleme bekommen, trägts die Allgemeinheit, was ich persönlich nicht witzig finden würde 8also beides, nur um nicht falsch verstanden zu werden)
     
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  3. #3 Fabian Weber, 21.02.2021
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    Wenn’s brennt und die Feuerwehr schafft die Rettung nicht, dann verzeihst Du Dir das nie und hast im Knast viel Zeit zum nachdenken.
     
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  4. #4 Rockabella, 21.02.2021
    Zuletzt bearbeitet: 23.02.2021
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    Bevor noch mehr "qualifiziert-freundliche" Antworten kommen: Ich habe nicht vor, meine Kinder in irgendeiner Weise einer Gefahr auszusetzen.
     
  5. SvenvH

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    Um Nutzflächen zu Wohnraum umzubauen bedarf es einer Genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung. Um die Genehmigung zu bekommen müssen halt die bereits erwähnten Bedingungen erfüllt werden. Das hat unter anderem auch versicherungsrechtliche Gründe. Im Schadensfall steht man mit leeren Händen und einem großen Schuldenberg da. Du kannst ja interessehalber einfach mal bei einem Architekten nachfragen, aber auch der wird dir nichts anderes erzählen.
     
  6. #6 simon84, 21.02.2021
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  7. #7 Gast85808, 21.02.2021
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    Was ist an dem Wort "Keller" nicht zu verstehen?
    Hier eine wiki- Definition:

    Keller – Wikipedia.

    Und ganz offensichtlich wurde die LBO ja schon gesichtet. Was ist also an 2,20 m nicht zu verstehen?

    OT: wieder so ein freundlich-qualifizierter Beitrag
     
  8. #8 BaUT, 21.02.2021
    Zuletzt bearbeitet: 22.02.2021
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    Streng genommen müsstest du die Umnutzung der Kellerräume zu Aufenthaltsräumen und somit zu vollwertigen Wohnräumen beim BA anmelden. Kann ja sein, dass du damit dann die GFZ für dein Grundstück überschreitest und ein solcher Zuwachs an Wohnraum bauordnungsrechtlich gar nicht mehr zulässig ist.
    Dann ist da noch die Sache mit dem zweiten Rettungsweg. Sind da evtl. Fenster über die man direkt nach draußen flüchten kann oder sind überall Lichtschächte vor?
    Dann noch die Frage mit der natürlichen Belichtung (Mindestgröße der Fenster und direkter Lichteinfall)?
    Ja - es gibt viele Leute, die "illegal" Kinderzimmer oder Schlafzimmer oder Gästezimmer im Keller einrichten, auch wenn dieser nicht die nötigen Anforderungen an Aufenthaltsräume erfüllt. Wo kein Kläger - da kein Richter.

    Die Sache ändert sich aber sofort, wenn du solche Räume dann in den Mietverkehr gibst. Da kann es dann mit dem Bauamt schnell Ärger geben und du hast plötzlich eine Nutzungsuntersagung und Räumungsanordnung auf dem Tisch und zahlst als Vermieter dann den gesamten Umzug deines Mieters und alle damit verbundenen weiteren Vermögensschäden.
     
  9. #9 Fabian Weber, 21.02.2021
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    Was war jetzt daran unfreundlich.

    Zur Erläuterung, die Bauordnungen hießen früher auch baupolizeiliche Ordnungen.

    Da geht es halt in erster Linie um Schadensabwehr, wie z.B. Brandschutz. Daher sind dort auch alle entsprechenden Vorgaben zu Flucht- und Rettungswegen angegeben.

    Heutzutage geht es dann ebenfalls auch um das allgemeine Wohlbefinden und das fängt gesetzlich in Deinem Fall halt auch erst bei 2,20m an.

    Ausgenommen sind natürlich Bestandsbauten, die vor dem Inkrafttreten der Bauordnungen bereits erstellt waren und deren Wohnräume also Bestandsschutz haben.
     
  10. #10 Kriminelle, 21.02.2021
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    Genau genommen hast Du Dich schon ausgiebig mit dem Problem und Thema „Aufenthaltsräume“ auseinandergesetzt, oder?
    Insofern mag man denken, dass Dir die Probleme auch bewusst sind.


    Man hat Dir gesagt, dass Du in Deinen vier Wänden alles machen kannst, was Du willst - nur musst Du mit den Konsequenzen leben, denn alle Gründe haben ja ihre Berechtigung.
     
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  11. BaUT

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    Hatte letztes Jahr einen solchen Fall, da hat jemand 2014 eine Eigentumswohnung im 1.OG eines 6-Familien-Hauses gekauft inkl. einem riesigen Hobbyraum im Keller. Diesen hatte er sofort als 2Raum-Wohnung mit Wohnküche, Schlafzimmer und Bad ausbauen lassen und vermietet - obwohl die Raumhöhe nur bei 2,28 - 2,30 m lag (Berliner Soll ist 2,40 m). Der Mieter hat es hingenommen (gemietet wie gesehen!) und war froh dass er im schönen Hermsdorf eine feine Junggesellenbude gefunden hatte. Nun wollte der Vermieter die Teilungserklärung ändern lassen und diese "neue" Wohnung separat veräußern. Als ich dazu das zuständige Bauamt am Telefon hatte sagten die mir sofort: "Bitte nennen sie uns nicht die Adresse, sonst müssen wir da sofort tätig werden. Das ist illegal und diese "Gästewohnung" werden wir auch nachträglich nicht als Wohnraum legalisieren. Auch wenn in Berlin Wohnraum knapp ist - aber das geht bei Neubauten gar nicht."
     
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  12. #12 Rockabella, 23.02.2021
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    Ich danke euch für eure Antworten. Ich habe natürlich nicht vor, meine Kinder einer Gefahr auszusetzen und Lichtberhältnisse sowie Brandschutz würde ich selbstverständlich vorher abklären. So verhält es sich ja bei offiziellen Souterrainwohnungen auch(Die Räume sind auch jetzt scgon tagsüber so hell, dass man sich problemlos ohne künstliches Licht dort aufhalten kann und würden noch entsprechend ausgebaut werden)

    Mir ging es rein um die Deckenhöhe. Dass das offiziell kein Wohnraum ist und auch nie einer wird, ist mir bewusst, aber es könnte ja sein, dass es da mehr um Komfort/Behaglichkeit geht, anstatt um Gesundheitsgefährdung.
    Ich finde genau dazu nämlicg leider keine näheren Informationen.

    Oder anders gefragt: Aus welchen Gründen genau gibt es denn die 2,30 Regelung? Fachwerkhäuser haben ja mitunter auch so eine niedrige Deckenhöhe und sind dennoch bewohnbar.
     
  13. BaUT

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    Wie gut es seine Untertanen haben sollen legt jeder Fürst in seinem Ländle nach eigenem Gusto selber fest - weshalb bei dir im Keller die Mindesthöhe 2,30 m betragen muss und in Berlin für Kellerräume 2,40 m als lichte Mindesthöhe gilt.

    Da hatten wir in der Weimarer Republik gehofft dass wir bald ein einheitliches Normenwesen haben würden und dann hat uns der große Bruder USA als Gründungsvater des Nachkriegsdeutschland doch die Vielstaaterei (genannt Förderalismus) wieder zurück gebracht.

    Die Frage musst du also den Erfindern deiner Landesbauordnung stellen. Vielleicht gibt es einen statistischen Bezug zwischen durchschnittlicher Körpergröße in deinem Land und der dafür vorzuhaltenden Mindestdeckenhöhe von Aufenthaltsräumen - sozusagen "Mindestmaße für die Käfighaltung" - "damit einem die Decke nicht auf den Kopf fällt".
     
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  14. #14 Kriminelle, 23.02.2021
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    Du hattest ja geschrieben, dass Fenster vorhanden sind und sogar ein Ausgang. Lüftung und Licht ist somit gegeben.
    Wenn die 2 Meter einem nicht gefühlt auf den Kopf schlagen, die Kids darin kein Problem sehen, dann macht das doch.
    Du machst es ja nicht, um Profite aus nicht genehmigten Räumen zu schlagen.
     
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