Trittschall in hochwertig beworbener Neubauwohnung + Luftschall

Diskutiere Trittschall in hochwertig beworbener Neubauwohnung + Luftschall im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, ich möchte unser Problem schildern und des Weiteren möglichst viele Angaben aus den vorliegenden Bauunterlagen, Bildern bzw....

  1. #1 Xaze, 14.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 14.03.2021
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    Hallo zusammen,

    ich möchte unser Problem schildern und des Weiteren möglichst viele Angaben aus den vorliegenden Bauunterlagen, Bildern bzw. bisherigen Erkenntnissen schildern, in der Hoffnung, dass wir hier weitere Tipps/Hinweise und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise erhalten.

    Problem:
    In unserer Neubauwohnung (Eigentum, 2018/2019) haben wir ein deutliches Trittschallproblem, so dass wir den Trittschall insbesondere aus der oberen (Penhouse) Wohnung wahrnehmen (Einzug erfolgte erste im Laufe des Jahres 2020, große Zimmer). Des Weiteren nehmen wir auch den Trittschall aus der unteren Wohnung bzw. der Wohnung neben uns wahr, was aber deutlich leiser ist.
    Der Trittschall ist so massiv, dass dieser wie schon mehrfach im Forum geschildert wurde als tiefes (basslastiges) Wummern/Dröhnen gehört werden kann, so dass wirklich jeder Schritt der oberen Nachbarn verfolgt werden kann. Dies ist äußerst unangenehm und lässt auch keinen Schlaf mehr zu. Es ist immer wieder ein Rumpeln und Knallen zu hören, wo wir uns fragen, wie solche Geräusche möglich sind. Wenn etwas auf den Boden abgestellt wird, hören wir alles (wie ein "Knall") bzw. wenn Schuhe/Stiefel angezogen werden, hören wir jeden Schritt als sehr lautes "Klacken".
    Je nachdem welche Person in der oberen Wohnung läuft, können sogar Vibrationen in unseren Räumen (Fußboden) gespürt werden. Am aller schlimmsten ist der Trittschall aus dem Bereich der Dachterrasse der Penthousewohnung. Unterhalb befindet sich ein großer Teil unseres Wohn/Esszimmers mit offener Küche. Hier kann wirklich jede Bewegung/Regung gehört werden und es hört sich an, als ob nur eine eine einfache/minimale Zwischendecke verbaut wurde (siehe u.a. beigefügter Aufbau der nachträglich vom Architekt angefordert wurde: Spezialbetondecke mit 4cm Vakuumdämmplatten für niedrige Aufbauhöhen, Bitumenschweißbahn, Platten im Splittbett). Wenn die Terrasse begangen wird oder Gegenstände abgestellt werden, können sehr starke Vibrationen/Schwingungen in unserem Wohnzimmer gespürt werden, ganz zu schweigen von dem ohrenbetäubenden Lärm (dies ist auch noch in der Wohnung unter uns spürbar). Unsere Wohnung weist in dem Bereich eine große Fensterfront auf und zudem sind auch zwei dünne Stahlstützen von unserem Boden bis zur Decke in der Front integriert, um die Fensterfront zu stabilisieren bzw. zu halten. Wenn wir diesen Bereich in unserer Wohnung begehen, hört es sich auch an dieser Stelle noch dumpfer an und man kann auch leichte Schwingungen spüren. Wenn wir uns in unserer Wohnung normal bewegen, ist generell auch ein sehr deutlicher Gehschall zu hören (mit weichen Hausschuhen tritt dies nicht auf bzw. wenn man auf dem Vorderfuß läuft).

    Als Anlage beigefügt sind außerdem einige Bilder aus der oberen Wohnung vor Verlegung der Fliesen.
    Leider wurde hier zu früh der Randdämmstreifen abgeschnitten (Fliesen haben aber einen Abstand zur Wand). Zudem wurde in der oberen Wohnung nachträglich (vor Oberbodenbelag) eine Wand um ca. 1,5 m eingerissen. Hier ist nicht sicher, ob auch wirklich alles fachgerecht wieder bis zur Betondecke entkoppelt wurde (siehe Bilder, verunreinigter Dämmstreifen, Entkopplung fraglich etc.).
    Auch unsere Nachbarn (gleiche Ebene) hören den Trittschall von oben und die Nachbarn unter uns hören auch unseren Trittschall.

    Des Weiteren hören wir leider folgende Geräusche insbesondere aus der oberen Wohnung:
    - Stimmen und Musik sind in der gesamten Wohnung hörbar (deutliches Gemurmel), am stärksten hören wir die Stimmen aus der oberen Wohnung aus deren Küche (siehe Bilder mit Verlauf der Abwasserleitung und Wanddurchbruch in der Küche der wohl nicht verfüllt wurde? Ist dies so korrekt gemacht worden bzw. können daher die Geräusche kommen?) und dem Badezimmer (ggf. auf Schächte zurück zu führen?)
    Es können teilweise sogar Wörter verstanden werden, so dass die Vertraulichkeit nicht mehr gewahrt ist.
    - betätigen von Lichtschaltern (Schalterserie Fabrikat Gira E2) kann in unserer Wohnung deutlich das "klicken" vernommen werden, wenn keine Geräuschquelle/Musik in der Wohnung an ist
    - schließen von Türen
    - Rolläden (Motor)
    - Geschirrklappern, dröhnende Pumpe (Wasserfilter in der Küche), Dröhnen des Geschirrspülers
    - wir hören jedes kleinste Bellen des Hundes und auch die Klingel
    - Duschen der Nachbarn und insbesondere das Betätigen von Armaturen ist sehr deutlich hörbar (unter Putz)
    - das Schließen der jeweiligen Wohnungstüren ist sehr stark zu hören


    Baumaterialien, Beschreibung, Broschüre:
    - verwendet wurde eine Fußbodenheizung der Marke Uponor (wohl EPS DEO, Variante: Klett)
    - die Trittschalldämmung besteht aus EPS (3 cm, entweder Variante 30-2 oder 30-3, dynam. Steifigkeit voraussichtlich 25 oder 15 MN/m³) mit einem 4 cm dicken CAF Estrich

    Aus Baubeschreibung:
    - Wohnungstrennwände
    Kalksandstein-Mauerwerk, Ziegelstein-Mauerwerk oder Stahlbeton, 24 cm, gem. Statik undSchallschutznachweis.
    - Decken
    Stahlbeton-Massivdecken mit den notwendigen Unter- und Überzügen unter Beachtung des Brandschutzes.
    Teilweise abgehängte Deckenbereiche aus Gipskartonplatten, soweit technisch erforderlich, in gekennzeichneten Bereichen.
    - Estrich
    In den Wohnungen schwimmender Knauffliesestrich für Fußbodenheizung F311 mit Wärme- und Trittschalldämmung gem. bauphysikalischer Erfordernis.
    - 13 hochwertig ausgestattete Eigentumswohnungen
    - Die Schallschutzvorschriften der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz von Wohnungen“ werden eingehalten, bis auf die Bauteile, die als leichte Konstruktionen geplant sind, z.B. nichttragende Wände innerhalb der Wohnungen.
    - der Schallschutznachweis wurde erst 2 Jahre später nach mehrmaliger Nachfrage nachgeliefert:
    Leider sind hier einige Ungereimtheiten vorhanden, die nicht zu den verbauten Materialien passen (Außenwände haben 17,5 cm und nicht 24 cm, Estrich hat 4 cm Dicke und nicht 5 cm, Trittschalldämmung hier EPS und nicht Steinwolle wie im Nachweis angegeben mit s=4,17 MN/m³). 20 cm Stahlbetondecken


    Aus Broschüre:
    hochwertige Eigentumswohnungen, Wohnanlage "Villa XXX", hochwertiges Neubauprojekt, sieben große Komfortwohnungen, großzügige Raumgefüge, hochwertige und natürliche Gartenanlage, Stilvolle Ausstattung, moden, hochwertig und ansprechend, Villa XXX: Wohnen mit Stil, für einen ruhigen und erholsamen Schlaf

    Wir streben nun an über die Gemeinschaft ein Schallschutzgutachten zu veranlassen, da zumindest einige Wohnung davon betroffen sind. Nach Vorlage der Ergebnisse ist dann zu entscheiden wie weiter verfahren wird (rechtliche Schritte). Der Bauträger hat über die letzten zwei Jahre immer mal wieder einzelne Kleinigkeiten ausgebessert, melden sich aber nun seit ca. 4 Monaten gar nicht mehr und ist wie vom Erdboden verschwunden.
    Wir haben einfach nur Bedenken, dass die Normen gerade so eingehalten sind (Stichwort 100 Hz, tieffrequenter Trittschall). Wenn teilweise auch so stark Schwingungen vorliegen, kann doch aber etwas nicht stimmen?
    Wie kann der Mangel beseitigt werden?
    Welche Chancen haben wir vor Gericht?

    Über Erfahrungen/Hinweise/Meinungen bzw. Antworten auf die gestellten Fragen etc. würden wir uns sehr freuen.

    Vielen herzlichen Dank an alle!
     

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  2. #2 Fabian Weber, 14.03.2021
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    Die sehr simple Sprache in dem Schreiben gepaart mit unzähligen Rechtschreibfehlern lässt für mich jedenfalls nichts gutes erahnen.

    Lasst ein Schallschutzgutachten erstellen, dann wisst Ihr es genau.
     
  3. BaUT

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    Wenn das Objekt in Berlin ist
    helfen wir ihnen gern.

    Ich gebe zu, dass ich ihren riesigen Text nicht komplett gelesen habe. Das war einfach zu viel.
    Schließe mich unbedingt dem Rat von @Fabian Weber an!
    Sachverständige für Schallschutz und Raumakustik mit der messtechnischen Überprüfung beauftragen.
    Alles andere ist nur Polemik.
     
  4. #4 Fabian Weber, 14.03.2021
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    Kann ich bestätigen, Dein Kollege ist ein super Typ.
     
  5. BaUT

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    Ich sag mal "Danke" im Namen unserer Schallschutzabteilung :bounce:
     
  6. #6 klappradl, 14.03.2021
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    Ihr braucht einen Gutachter. Da sich die Gemenschaft anscheinend einig ist, sollte das ja auch finanziell regelbar sein. Hier im Forum kann keiner viel dazu sagen.
    Mit "kleinen Nachbessereungen" wird sich da jedenfalls nichts andern lassen.
     
  7. Xaze

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    Hallo zusammen,

    danke euch schon einmal für eure Antworten.
    Vielleicht gibt es noch die ein oder anderen Ideen/Erfahrungen zu den nachfolgenden Fragen?

    Was sagt ihr konkret zu dem Verlauf der Abwasserleitung und dem damit verbunden Wanddurchbruch in der Küche der wohl nicht verfüllt wurde (siehe Bild 2 auf der zweiten Seite)? Ist dies so korrekt gemacht worden bzw. können daher ggf. die Geräusche kommen, die bei uns unten ankommen (inbesondere Gespräche/Luftschall kommen)?

    Welche Chancen haben wir vor Gericht, selbst wenn es ein Problem des sogen. tieffrequenten Trittschalls ist (unter 100 hz), da die Wohnung ja sehr hochwertig beworben wurde (siehe Beschreibung und Details weiter oben)?
    Da wir teilweise auch Schwingungen/Bewegungen in unserem Boden spüren, ist ja anscheinend etwas miteinander in Verbindung, was so nichts sein darf.
    Gibt es hierfür irgendwelche Vorgaben, Normen oder Erfahrungen bezogen auf einen Rechtsstreit?

    Vielen herzlichen Dank!
     
  8. #8 JohnBirlo, 24.03.2021
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    1. Wo sind die Bilder? Oder meinste die aus deinem Eingangspost? Dann mach die mal einzeln hier rein

    2. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Alles unklar also, hängt vom Lärmgutachten ab. "Hochwertig" hat keine Definition, man kann sich also in deinem Fall nicht drauf berufen
     
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  9. Xaze

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    Ja genau ich meine die erste Anlage aus dem Eingangspost dort sind einige Bilder aufgeführt auch vom Estrich, Randstreifen etc.

    Hier noch einmal das Bild bzgl. der ABwasserleitung und des Durchbruches.
     

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  10. #10 Fred Astair, 24.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 24.03.2021
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    Denkst Du, wir laden Deine umfangreichen Konvulte runter, legen einen Ordner auf unserer Festplatte unter Deinem Namen an und garantieren sofortigen Zugriff auf Zuruf?
    Ich lehne es jedenfalls strikt ab, Usern auf externe Links zu folgen. Entweder postest Du jedes einzelne Bild hier, notfalls in mehreren Etappen und schreibst bitte zu jedem Foto, was Du damit bezweckst und was es darstellen soll oder Du lässt es bleiben und schmorst im eigenen Saft.

    Was ist denn aus dem Foto aus #9 geworden? Wie ist der jetzige Zustand?
     
  11. #11 Lexmaul, 24.03.2021
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    Die Kippe da ist schon Zeugnis genug für deren Definition von "hochwertig".
     
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  12. BaUT

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    Variante A: Ihr schreibt eine Mängelanzeige an den Verkäufer der ETW (in Kopie an die WEG-Verwaltung). Die WEG und der Bauträger/Verkäufer beauftragt gemeinsam ein Schiedsgutachten. Der gemeinsam beauftragte Schallschutz-Sachverständigen macht entsprechende Messungen und deren Auswertung. Die Gutachter kosten trägt der Verlierer.

    Variante B: Ihr geht vor Gericht und beantragt dort ein selbständiges Beweisverfahren nach §485 ZPO (Gutachterverfahren ohne vorherige mündliche Verhandlung). Der Gutachter soll feststellen dass Trittschall aus den benachbarten Wohnungen x, Y und Z in unzulässigem Maße in Eure WE dringt und diese somit nicht den Anforderungen der DIN 4109 Bbl. 2 genügt. Der SV soll weiter feststellen die Ursachen und zu den mind. anfallenden Sanierungskosten Stellung nehmen.

    Diskussionen über lange Fotodokumentationen bringen hier gar nichts.

    Wenn Ihr nur Mitleid wollt, dann schreibt hier weiter lange Texte...
    Wenn ihr eine Lösung wollt, dann wähle A oder B.
     
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  13. Xaze

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    Was ist denn aus dem Foto aus #9 geworden? Wie ist der jetzige Zustand?

    Der jetzige Zustand sieht so aus, dass dort nun Fliesen liegen (Küche).
    Ich bin mir relativ sicher, dass hier ansonsten nichts weiteres mehr gemacht wurde und einfach nur noch die Fliesen angebracht wurden.
    Müssen derartige Durchbrüche nicht verfüllt werden bzw. benötigen die Abwasserleitungen dann nicht auch eine spezielle Ummantelung (Schutzschlauch)?

    Die Abwasserleitung wurde ja randlich komplett vom Estrich ausgespart (siehe weiteres beigefügtes Bild).
    Wie geht man denn mit dieser "Lücke" zur Wand normalerweise korrekt um?
    Sicherlich nicht einfach Fliesen darauf und gut ist?

    Des Weiteren habe ich noch ein Bild beigefügt, wo die Wand um ca. 1 m rausgebrochen wurde, um den Durchgang zur Küche zu vergrößern.
    Der Randstreifen wurde ja leider überall fälschlicherweise bereits auf Estrichhöhe abgeschnitten und war teilweise auch sehr verdreckt und verunreinigt (Farbe, Bauschutt etc.).
    Hat man nicht alleine wegen dieses Umstandes schon etwas gegen den Bauträger in der Hand?
    Durch diesen Durchbruch denke ich auch, dass nochmal massiv Schallbrücken hinzugekommen sind. Wie seht ihr das?
    Es wurde zwar gesagt, dass die Wand komplett entfernt wurde (bis auf Rohboden) aber wirklich sicher bin ich mir hier nicht bzw. ob dann wieder korrekt gedämmt wurde (Boden und zu den aufgehenden Wänden).

    Vielen Dank für die Unterstützung und Einschätzung.[/QUOTE]
     

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  14. BaUT

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    Spar dir das Geschreibsel hier.
    Einzige Antwort die wir dir geben können findest du in #2, #3, #6 und #12
    Hört auf zu jammern und zu nörgeln und holt euch endlich einen Schallschutzgutachter. Beim Kauf einer "hochwertigen" oder war es eine "hochpreisige" Eigentumswohnung sollte das Budget für einen Schallschutzgutachter doch drin sein und da es sicher über die WEG läuft habt ihr gute Chancen die Gutachterkostenvorschüsse erstmal auf alle Eigentümer zu verteilen und am Ende sowieso als Prozesskosten wieder zurück zu bekommen.
     
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