GFZ Berechung Wohnfläche

Diskutiere GFZ Berechung Wohnfläche im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Bauexperten! Als Laie folgt hier mein erster Eintrag, daher bitte ich um Nachsicht:-) Wir wollen ein Grundstück in Schleswig Holstein...

  1. #1 Malte 481, 13.03.2021
    Malte 481

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    Hallo Bauexperten!
    Als Laie folgt hier mein erster Eintrag, daher bitte ich um Nachsicht:-)
    Wir wollen ein Grundstück in Schleswig Holstein kaufen.
    Es gibt einen Bebauungsplan von 1982. Die Grundstücksgröße ist 900qm, die GFZ 0,2.
    Laut Vorabfrage beim Baumamt wäre eine Überschreitung um ca. 10% möglich.
    Daraus ergibt sich nach meiner Berechung eine Grundfläche für ein Einfamilienhaus von 198qm,
    Wieviel kann man dann als Wohnfläche einplanen?
    Garagen und Terassen werden nicht mit in die GFZ eingerechnet lt Bauamt.
    Ist ein Bau eines 4 Personenhaus + Gästezimmer damit realistisch?
    Braucht es noch weitere Details ? Mit Sicherheit:-)
     
  2. #2 Gast56382, 13.03.2021
    Gast56382

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    198m2 ist schon ganz ordentlich für ein Einfamilienhaus. ALG II Empfänger haben Anspruch auf 90m2 f. 4P. da bist du weit darüber.
     
  3. #3 Malte 481, 13.03.2021
    Malte 481

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    Alles klar Danke, aber 90qm ALG II bezieht sich auf die Wohnfläche nehme ich an.
    Wie viel Wohnfläche bleibt dann bei 198qm Grundfläche in etwa?
     
  4. #4 Jo Bauherr, 13.03.2021
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    IdR. ist WFL bei so bei 70-80% der BGF.
     
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  5. #5 Kriminelle, 13.03.2021
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    Wieviel Geschosse und Höhenfestsetzungen, die Legende vom B-Plan ist wichtig.
    Betrifft es tatsächlich die GFZ? Oder die GRZ?

    Schließlich darf sich Wohnfläche auch auf weitere (Nicht-)Vollgeschosse ausbreiten. GFZ bezieht sich auf Vollgeschosse. So kannst Du „unterm Dach“ quasi nochmal so viel Räume planen.
    Studiere mal die LBO eures Bundeslandes, das ist so etwas wie der Leitfaden des Bauens.
     
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  6. #6 K a t j a, 13.03.2021
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    Grob geschätzt landet Ihr bei knapp 160m². Ohne Keller wird es mit dem Gästezimmer schon bissl eng, denke ich.
    Was sagt der B-Plan denn noch so schönes?
     
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  7. #7 Gast85808, 14.03.2021
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    Au man, es rollen sich einem schon die Fußnägel hoch, wenn man sieht, was hier teilweise geschrieben wird. Der einzig halbwegs brauchbare Ansatz war GFZ oder GRZ. So lange wir nix anderes wissen, bleiben wir aber bei der GFZ:

    GFZ: und da schauen wir nicht in die LBO SH sondern in die BauNVO. Und da ist dann noch die Frage, welche Version güldet. Teilweise sind die damalige, teilweise die jeweils aktuelle in den B-Plänen verankert.

    Nebenbei: sollte es sich tatsächlich um die GRZ handeln, wirds noch etwas komplizierter (Stichwort GRZ I oder II)
     
  8. #8 JohnBirlo, 14.03.2021
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    Google doch mal die großen Hausbauunternehmen und guck dir deren Häuser an. Da ist 160-180qm der Standard und alles darüber schon "gehoben"
     
  9. #9 Malte 481, 18.03.2021
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    DANKE für die Hilfe
     
  10. #10 Malte 481, 19.03.2021
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    Also jetzt noch eine dumme Frage:

    Die GFZ bezieht sich also immer auf die Anzahl der Vollgeschosse. Das Dachgeschoss gilt nur als Vollgeschoß, wenn 2/3 de Fläche eine Höhe von mehr als 2,30m nachweisen?!? Wenn ich eh nur 1 geschossig bauen darf, dann kann ich also ein Dachgeschoss bauen, dass nicht als Vollgeschoß zählen darf/kann, und somit nicht in die Berechnung der GFZ einzurechnen ist?! (1,5 geschossige Häuser)
    Ich wäre also gar nicht sehr eingeschränkt bzgl der Wohnfläche?
    Oder ist da ein klarer Denkfehler?
    Danke für nette Rückmeldungen
     
  11. Dimeto

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    Nein, in Deinem Fall höchstwahrscheinlich nicht, da der BPlan vor 1990 rechtskräftig wurde und somit die BauNVO in der Fassung von 1977 anzuwenden ist.
    Die Vollgeschossdefinition musst Du in der 1982 gültigen Fassung der LBO nachlesen.
    Solange Du weder Deine Bebauungswünsche noch den BPlan hier offen legst, ja nicht einmal die Zweifel ausräumst, ob es tatsächlich die GFZ ist oder vielleicht doch die GRZ, besteht wenig Hoffnung auf eine brauchbare Antwort.
     
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  12. #12 Malte 481, 22.03.2021
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    Es geht um die GFZ, anbei ein Bild vom Bebauungsplan.



    Plan wäre eine Bebauung mit einem Haus, 1,5 geschossig, und die Frage nach zulässigen Größe und deren Berechnung.
    Ist der Dachboden ein Vollgeschoss?
    Was zählt in die Berechnung mit rein? bis zu welcher Höhe? Oder der gesamte Bereich im Dach?
    Was braucht es ncoh für Infos?
     

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  13. #13 Kriminelle, 22.03.2021
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    Ist EIN Dachboden ein Vollgeschoss?
    Nein.

    Dein Plan ist bei mir unscharf - kann man nicht lesen :(
     
  14. Dimeto

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    Da ich nur eingeschossige Bauweise im BPlan festgesetzt sehe, musst Du so planen, dass der Dachboden kein Vollgeschoss wird. 1982 galt die LBO 1975 mit der 2/3 Regelung. Damit das Dachgeschoss kein Vollgeschoss wird, muss 1/3 unterhalb der für Aufenthaltsräume notwendigen lichten Höhe bleiben. Ein Maß dazu habe ich bei Euch nicht gefunden, in NRW waren es damals 2,30m.
    Anhand eines Beispiels lässt es sich leichter erklären:
    allkauf-grundriss-eg-life-11.png allkauf-grundriss-og-life-11.png
    Da die roten Flächen (21,75m²) keine Aufenthaltsräume sind, zählen sie bei der GFZ nicht mit. Die zum Erreichen der Aufenthaltsräume notwendigen Flure und Treppen zählen aber einschließlich ihrer Umfassungswände mit.

    Grundstück 900m², Haus 10m*10m, kein Keller, ausgebautes DG, GFZ(max.) 0,2
    GFZ(vorh.) = (Grundfläche + Aufenthaltsräume in anderen Geschossen)/Grundstücksfläche=(100m²+78,25m²)/900m²=0,198<0,2 = GFZ(max.) => passt

    Das Musterhaus ist mit 159m² Nettogrundfläche angegeben, allerdings mit einem 1,20er Kniestock, der hier vermutlich ein Vollgeschoss erzeugt. Das aber im Detail zu optimieren artet in Arbeit aus; ich schätze daher mal 130m² Wohnfläche.
    Ja.
     
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  15. #15 JohnBirlo, 23.03.2021
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    Bei dem Alter von Bebauungsplan kannste auch mal durch die Nachbarschaft gehen und schauen, ob da vielleicht schon Abweichungen genehmigt wurde oder mal beim Bauamt anrufen und fragen, ob Abweichungen möglich sind
     
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  16. Dimeto

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  17. #17 Malte 481, 25.03.2021
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    Vielen Dank für das anschauliche Beispiel, TOP!
    Eine Frage: Die Aufenthaltsräume im Dachgeschoss (kein Vollgeschoss) gehen dann nur mit dem Bereich bis 2,3m Höhe bzw. anteilig bis 1,5m Höhe in die GFZ Berechnung mit rein? D.h. der wahre Platz unter den Schrägen etc. steht noch zur Verfügung? Oder zählt jeder umbaute Raum, der als Aufenthaltsraum gilt mit rein (auch wenn unter den Dachschrägen nur 1m bleibt?
    Danke für die netten Antworten
     
  18. Dimeto

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    Verstehe die Frage nicht. Für die GFZ sind die lichten Höhen uninteressant. Die hat nichts mit dem Vollgeschossigkeitsnachweis zu tun und auch nichts mit der Wohnfläche.
    Ja.
     
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